Protocol of the Session on September 10, 2010

Ich möchte noch einen Satz sagen zur Frage: Wie nutzen wir die Personalüberhänge, die wir noch an Schulen haben? Sie hatten es angesprochen, Frau Sojka. Wir haben das System so organisiert, dass aus diesen Überhängen sowohl schulübergreifende Aufgaben bewältigt werden können, aber 50 Prozent des Überhangs steht den Schulämtern und den Schulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung und jede Schule hat die Möglichkeit, wenn Sie sagt, wir brauchen aus diesen Möglichkeiten mehr individuelle Förderung, z.B. um Klassenwiederholungen zu vermeiden, Lehrkräfte in diesem Zusammenhang einzusetzen. Ich glaube, hier sind wir auf einem guten Weg, dass die Schulen da, wo sie besondere Aufgaben haben, da, wo sie Entwicklungsnotwendigkeiten haben, auch diesen Lehrerüberhang sinnvoll für die Schüler einsetzen können.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt vor. Deshalb schließe ich die Debatte und wir gehen in die entsprechenden Abstimmungen zur Ausschussüberweisung. Ich will aber zunächst feststellen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I erfüllt worden ist. Dazu stelle ich keinen Widerspruch fest.

Wir kommen zu Teil II des Antrags. Es ist von allen Fraktionen die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt worden. Ich frage jetzt: Wer möchte den Antrag in der Drucksache 5/1401 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

(Abg. Emde)

Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Optionszwang abschaffen: Einbürgerung schafft Integration Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1402

Wünscht die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Astrid Rothe-Beinlich, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben diesen Antrag „Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Optionszwang abschaffen: Einbürgerung schafft Integration“ aus folgendem Grund eingebracht: Sicher erinnern sich viele, als es um die Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts ging, dass es zu einer Optionszwangsregelung kam, die jetzt seit 2008 auch konkret die ersten Jugendlichen trifft.

Optionszwang heißt, dass die Jugendlichen zu ihrer Volljährigkeit ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, dass sie sich jetzt entscheiden müssen, für welche Staatsbürgerschaft sie eine Präferenz haben. Wir halten das für ein Problem und vor allen Dingen für ein völlig falsches Zeichen mit Blick auf Integration.

Wir hatten heute schon einmal eine ähnliche Beratung zum Thema „Residenzpflicht abschaffen“ und ich habe da für eine Willkommenskultur geworben. Ich möchte das an dieser Stelle noch einmal wiederholen, weil ich glaube, dass es uns hier noch sehr viel „intensiver“ betrifft. Wir wissen alle, dass es mehrere Hunderttausend Jugendliche in den nächsten Jahren betrifft, die diese Wahl quasi treffen müssen - ich sage bewusst, treffen müssen und ich halte es für keine gute Wahlmöglichkeit, ganz im Gegenteil, weil sie nämlich einen Ausschluss verlangt, einen Ausschluss oder eine Verabschiedung von dem, was Teil der Identität dieser jungen Menschen ist.

Aus unserer Sicht muss es darum gehen, den jungen Menschen zu sagen, ihr seid hier herzlich willkommen, ihr seid hier aufgewachsen und selbstverständlich sollt ihr auch die Staatsbürgerschaft haben. Wir sehen überhaupt kein Problem, auch mehrere Staatsbürgerschaften zu haben. Wir haben diesen Antrag gestellt, um im Bundesrat eine Initiative einzubringen mit drei Zielen, nämlich erstens, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt im Inland ausgebaut wird und damit dieser Zwang wegfällt, sich mit der Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden und zweitens, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit aufgehoben wird, darauf können wir

gern in der Debatte auch noch mit eingehen. Wir wissen aber alle, dass die Einbürgerungsquote, das wird auch immer wieder beklagt, zu niedrig ist. Wir denken, dass das eine Ursache mit dafür ist, dass es diesen Zwang gibt. Das Dritte ist, es gibt relativ hohe Einbürgerungsgebühren. Wir meinen, dass gerade Menschen, die in einer schwierigen finanziellen Situation sind, sich nicht über den Geldbeutel entscheiden sollten. Insofern hoffen wir auf breite Unterstützung. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Wir beginnen mit der Wortmeldung der Abgeordneten Sabine Berninger von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, in diesen Wochen einen Antrag zu diskutieren, der in der Überschrift das Wort „Integration“ beinhaltet, verleitet und motiviert, sich über einen Landesausländerbeauftragten und über einen Bundesbankvorstand zu äußern. Beide vereint eine Abneigung gegen Muslime, die nicht begründbar ist und die in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden muss.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Beide eint aber auch, dass ihre Funktionsbezeichnung nunmehr ein „ehemalig“ vorangestellt bekommt. Das ist ebenso gut wie längst überfällig.

Aber man muss auch etwas inhaltlich sagen. Lassen Sie mich das in der notwendigen Kürze tun, denn ich halte nicht viel von denen, die Kritik an Thilo Sarrazin gleich wieder relativieren, wenn sie auf das hohe Gut der Meinungsfreiheit verweisen, um ihre eigene Debatte um Assimilation und deutsche Leitkultur zu pflegen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Diejenigen können für sich die Bildzeitung und insbesondere deren Ausgabe vom vergangenen Samstag als Sprachrohr reklamieren. Deswegen als erste Erwiderung: Das Recht auf Meinungsfreiheit endet genau an der Stelle, an der die Würde des Menschen verletzt wird. Herr Sarrazin hat diese Stelle überschritten. Erst hat er auf das Billigste versucht mit islamophoben Vorurteilen und Stereotypen Zuspruch zu ernten, zuletzt hat er sich mit seinem genetischen Erklärungsmodell als Vertreter eines biologistischen Rassismus gemacht, der nicht allzu weit von der NS-Rassenideologie entfernt ist, wie beispielsweise der „Spiegel“ mit Verweis auf Kritiker feststellen muss. An dieser Stelle verbietet

(Vizepräsident Gentzel)

sich jede weitere Kommentierung und es verbietet sich von selbst, Sarrazins unglaubliche Äußerungen zum Ausgangspunkt für eine Integrationsdebatte zu machen.

Auch der Thüringer Landesausländerbeauftragte hatte den Rahmen für eine seriöse Integrationsdebatte bereits 1999 verlassen, als er nämlich die doppelte Staatsbürgerschaft charakterisierte als ich zitiere: „sie würde dem irrationalen völkischen Fühlen von Zuwanderern“ Rechnung tragen. Und dass Eckehard Peters wenig von Integration hielt, machte er zwei Jahre später deutlich, als er vor dem Innenausschuss vom „Einfluss vormoderner Kulturen und unaufgeklärter Religionen und damit vor einem Verlust an Humanität“ schwadronierte. Vor diesem Hintergrund ist es sehr beruhigend, den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutieren zu können ohne befürchten zu müssen, dass sich Herr Peters noch dazu äußert, wenigstens nicht in der Funktion innerhalb der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, Einbürgerung schafft Integration, der Untertitel des Antrags macht auf einen entscheidenden Punkt aufmerksam. Wirkliche Integration in eine Gesellschaft hat eines zur notwendigen Voraussetzung, soziale und rechtliche Gleichstellung. Solange diese nicht gegeben ist, wird Integration nie gelingen, nicht die Integration von Jugendlichen, nicht die Integration von Migrantinnen, nicht die von Arbeitslosen und nicht die von Rentnerinnen beispielsweise. Auf der anderen Seite finden wir eine Gesellschaft vor, die geprägt ist von denjenigen, die sozial und rechtlich bessergestellt sind, und genau dieser Teil der Gesellschaft formuliert auch die Erwartungshaltung an die Integrationsleistungen Einzelner, die aufgrund der sozialen und rechtlichen Stellung einfach nicht erfüllbar sind.

An diesem irrsinnigen Kreislauf krankt die gegenwärtige Integrationsdebatte und er kann nur durchbrochen werden durch die bereits angesprochene rechtliche und soziale Gleichstellung von Menschen. Das würde einerseits zur Verbesserung der Integrationschancen führen, offenbart aber andererseits etwas, das in der ganzen Auseinandersetzung nur allzu gern unter den Tisch gekehrt wird, nämlich: Die Integration von Menschen verändert eine Gesellschaft stetig, denn sie bereichert das gesellschaftliche Leben genau um die Erfahrungen, um die Vorlieben, Lebensweisheiten, um die Ansichten und Verhaltensweisen, die uns Menschen in unserer Individualität unterscheiden und einzigartig machen.

Wer behauptet, es gäbe so etwas wie eine soziokulturelle deutsche Einheitssoße, dem sei ein einwöchiger Aufenthalt in Angermünde und gleich anschließend in Oberammergau empfohlen. Und reduzieren Sie es bitte nicht auf die Sprache. Spra

che ist ein Werkzeug, kein unwichtiges, aber weder ist das Beherrschen der deutschen Sprache Garant, noch das Nichtbeherrschen Ausschluss für tatsächliche Integration. Aber vielleicht ist das Erlernen der deutschen Sprache in jedem Fall Folge echter erlebter Integrationsbereitschaft einer Gesellschaft.

Das gegenwärtige deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ist trotz aller in den vergangenen Jahren durchgeführten Reformen eins, das im letzten Jahrhundert verharrt und das Integration eher behindert als befördert. Wie wollen Sie denn Jugendlichen erklären, die, obwohl hier geboren, ungleich behandelt werden? Kinder, die hier in der Bundesrepublik geboren werden, haben die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ohne diese mit erreichen der Volljährigkeit wieder infrage zu stellen und

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sie, die Jugendlichen, dann vor die Entscheidung zu stellen, die deutsche Staatsbürgerschaft nur zu behalten, wenn sie die ihrer Eltern aufgeben. Dieser Entscheidungszwang ist weder begründet, noch entspricht er der Lebensrealität der mit zwei Staatsbürgerschaften aufgewachsenen jungen Menschen. Und, meine Damen und Herren der CDU, die möglicherweise am Optionsmodell festhalten möchten, so problematisch können zwei Staatsbürgerschaften ja nicht sein. Immerhin kann man ja auch deutscher Ministerpräsident werden. Oder erklären Sie mir doch mal bitte, warum es bei Herrn David McAllister nicht hinderlich für seine Integration ist - davon sollte man ausgehen können -, Mehmet oder Fatima aber vor die Loyalitätsfrage gestellt werden, Loyalität entweder gegenüber dem deutschen Staat oder den Eltern. Aus unserer Sicht ist auf der Grundlage des Optionsmodells kein moderner Staat zu machen. Auch kein moderner Staat zu machen ist mit der im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht verankerten sozialen Selektion. Staatsangehörigkeit und damit verbundene rechtliche und politische Gleichberechtigung dürfen nicht an der Lebensunterhaltssicherung festgemacht werden. Man fragt sich, aus welcher Zeit eine solche Regelung eigentlich stammt, und wenn man es nicht besser wüsste, wäre man baff erstaunt, dass diese Vorschrift bis zuletzt immer wieder die Zustimmung der Mehrheit des Gesetzgebers gefunden hat, leider auch in der Zeit der SPD-Regierungsbeteiligung und leider auch in der Zeit, als die Bündnisgrünen gemeinsam mit der SPD regiert haben - sicher auch geschuldet einer anderen Bundesratsmehrheit.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Grundintention des vorliegenden Antrags, aber nicht aus einem staatlichen Selbstzweck heraus wegen einer zu geringen Einbürgerungsquote, auch nicht aus formalen Erwägungen bzw. nicht zur Vermeidung von unnützem bürokratischen Aufwand. Wir unter

stützen den Antrag als ein Angebot an die Menschen, die hier leben, sie rechtlich und sozial gleich zu behandeln. Als Voraussetzung für eine wirklich gelingende Integration können Sie in zahlreichen Initiativen im Bundestag für ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht die Forderungen der Partei DIE LINKE nachlesen; die Einbürgerung nach fünfjährigem tatsächlichen Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik beispielsweise oder die Forderung der Staatsangehörigkeit per Geburt in der Bundesrepublik oder die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit, die Unabhängigkeit von Einbürgerungen vom Einkommen und eine radikale Senkung der Einbürgerungsgebühren. Die Umsetzung dieser Forderungen wäre einmal ein Beitrag, nicht nur für eine gelingende Integration zu sorgen, sondern auch ein Beitrag, um Rechtspopulisten und Demagogen in die Schranken zu weisen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kellner von der Fraktion der CDU.

Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem hier eine ganze Menge polarisiert und ideologisiert wurde, wollte ich ein bisschen die Sache versachlichen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes einzusetzen. Wie Sie alle wissen, wird nach derzeitiger Rechtslage ein Kind durch Geburt deutscher Staatsangehöriger, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Auch wenn beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erwirkt ein Kind nach dem sogenannten Optionsmodell die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil nach acht Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält und seit drei Jahren im Besitz einer unbefristeten Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis ist. Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, besitzen in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Im Alter zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen diese Kinder gegenüber der Behörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen. Sie haben also sechs Jahre Zeit, sich über ihre Wahl Gedanken zu machen. In Anbetracht, dass Sie, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jugendlichen mit 16 Jahren zutrauen, durch Kommunalwahl Entscheidungen auch für andere Menschen zu treffen, halte ich es durchaus für möglich, dass Erwachsene mit 23 Jahren über ihre Staatsbürgerschaft und

ihre eigene Zukunft entscheiden können. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht nun vor, dass das Optionsmodell zugunsten einer automatisch bestehenden deutschen Staatsbürgschaft abgelöst wird, die allein auf dem Geburtsort basiert. Integrationsleistungen oder Bemühungen der Eltern, wie Kenntnisse der Kulturen, Sprache und Gesellschaft wären nicht mehr nötig.

Wir sind der Auffassung, dass dieser Vorschlag denkbar ungeeignet ist, denn er hilft nicht im Geringsten, die Integration zu fördern, sondern bewirkt schlimmstenfalls das Gegenteil. Ihr Antrag dürfte nicht „Einbürgerung schafft Integration“ lauten, sondern hätte zutreffend „Einbürgerung statt Integration“ lauten müssen. Wenn auf jegliche Integrationsleistungen neuer Staatsbürger verzichtet wird, dann ist die deutsche Staatsbürgerschaft am Ende nicht das Papier wert, auf dem sie vergeben wird.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was erbringen Sie denn für eine Integrationsleistung?)

Genau dies kann doch nicht ernsthaft gewollt sein. Dieser Tage kann man an allerorts geführten Debatten und der Notwendigkeit sinnvoller Integrationsbemühungen nicht vorbei. Ohne auf die Äußerung von Herrn Sarrazin näher einzugehen oder sie gar bewerten zu wollen - ich habe das Buch nicht gelesen und könnte nur das nachreden, was die Medien überall verbreiten, ob das richtig oder falsch ist, weiß ich nicht, das hat ja Frau Berninger gerade gesagt, wahrscheinlich haben Sie es schon gelesen, ich kenne es nicht, ich möchte aber, wie schon gesagt, bewusst nicht darauf eingehen und auch nicht bewerten -, müssen wir uns fragen, ob es nicht in Integrationsbereichen Defizite gibt, denen sich beide Seiten, also Gesellschaft und diejenigen, die in ihr Aufnahme finden wollen, verstärkt stellen müssen. Auch der Bundesminister Thomas de Maizière räumte bei der Vorstellung des bundesweiten Integrationsprogramms ein, dass es im Integrationsbereich Mängel seitens der Politik, aber auch seitens der Migranten gebe. Eine pauschale Einbürgerung kann nach meiner Überzeugung nicht helfen. Gewisse Anforderungen, wie ausreichende Sprachkenntnisse, müssen für eine erfolgreiche Integration erfüllt werden, auch wenn Frau Berninger sagte, das ist nicht unbedingt erforderlich; ich denke, das ist sehr wohl erforderlich. Nur wenn man die Sprache spricht und versteht, kann man auch letztendlich das kulturelle Leben nachvollziehen und kann sich auch wirklich ernsthaft integrieren.

Für meine Fraktion kann ich trotz fehlender Gesetzeskompetenz des Thüringer Landtags daher festhalten: Wir stehen zum derzeitigen Staatsbürgerschaftsrecht, wir freuen uns auf neue Staatsbürger, wenn sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung akzeptieren und bereit sind, sich in unserer Gesellschaft zu integrieren. Aber auch die

(Abg. Berninger)

öffentlichen und nicht weniger effizienten Maßnahmen, wie etwa die von der Regierung unter Roland Koch durchgeführte Etablierung von Vorlaufkursen für Kinder mit Migrationshintergrund in Hessen oder besondere Förderstipendien der Konrad-AdenauerStiftung für Studenten mit Migrationshintergrund sind zu erwähnen. Ich will an dieser Stelle natürlich auch die Bemühungen Thüringens und der Thüringer Landesregierung erwähnen. Die vorherige Landesregierung hat Leitlinien zur Handlungsempfehlung zur Integration von Zuwanderern in Thüringen verabschiedet, die neben der Handlungsempfehlung Sprache, Bildung und Ausbildung, insbesondere den Schwerpunkt auf berufliche und soziale Integration legen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um die, die hier geboren sind.)

Die Notwendigkeit dieser und weiterer Maßnahmen will ich hier nicht im Einzelnen aufzählen und ich will auch nicht behaupten, dass dies nicht ein Feld ist, das von allen Teilen der Gesellschaft stärker beackert werden müsste. Auf eines will ich mich aber doch festlegen. Integration kann nicht einfach durch Gesetz verordnet werden. Integration muss gelebt werden und erlebbar sein. Sie muss bei Schulerziehung, im Freizeitsport und am Arbeitsplatz stattfinden. Das Ergebnis gelingender Integration kann der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sein, nicht andersherum.

Meine Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Integrationsminister die von der Politik leistbaren Ansätze im Laufe dieser Legislatur weiter voranbringen wird. Natürlich sind Sie dabei eingeladen, sich durch konstruktive Vorschläge und Maßnahmen einzubringen - aber bitte nicht, wie vorliegend, durch plakative Forderungen. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Dies zum Nulltarif zu verschenken, ist kein ernsthafter Beitrag für gelingende Integration. Von daher lehnen wir diesen Antrag ab. Danke.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Regine Kanis.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, die Rede von Herrn Kellner von der CDU-Fraktion ist ein kleines bisschen an dem Antrag vorbeigegangen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir reden hier eigentlich nicht über Integration im Allgemeinen, sondern wir reden über eine Wahl von