Protocol of the Session on June 18, 2010

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Danke, Herr Minister Schöning. Es liegt mir jetzt keine Wortmeldung mehr vor. Es wurde beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Innenausschuss zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dafür ist, diesen Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine. Da

mit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wer dafür ist, diesen Antrag an den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Danke. Bei keiner Stimmenthaltung und sehr vielen Gegenstimmen abgelehnt.

Wer dafür ist, diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/990. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11.

Sehr verehrte Damen und Herren, wir gehen jetzt in eine einstündige Pause und sehen uns um 15.30 Uhr wieder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Besuchertribüne, es ist 15.33 Uhr. Ich beende an dieser Stelle die Pause und wir treten ein in den Tagesordnungspunkt 21

Fragestunde

Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Wir kommen zu der Frage des Abgeordneten Untermann, FDP-Fraktion, in Drucksache 5/1107. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz antworten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Aussetzen der Mittel für die Revitalisierung von Brachflächen

Mit Schreiben vom 10. Juni 2010 macht das Amt für Landesentwicklung und Flurneuordnung Gotha darauf aufmerksam, dass gemäß Erlass vom 25. Mai 2010 vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz alle Anträge für die Förderung der Revitalisierung von Brachflächen für natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts ausgesetzt worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Womit begründet die Landesregierung diese Entscheidung?

2. Wie viele Anträge auf eine Förderung der Revitalisierung von Brachflächen durch natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts liegen der Landesregierung zurzeit vor und auf welche Höhe bemisst sich das Antragsvolumen insgesamt?

3. Welche Folgen wird das Aussetzen der Förderung der Revitalisierung von Brachflächen nach Auffassung der Landesregierung zeitigen?

4. Für welchen Zeitpunkt plant die Landesregierung die Aussetzung der Förderung der Revitalisierung von Brachflächen zu beenden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Danke schön, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Mit der Richtlinie Revitalisierung des TMLNU vom 13.03.2007 in der Fassung vom 19.01.2009 sollen in erster Linie Kommunen in die Lage versetzt werden, baulich vorgenutzte brachfallende Flächen durch Beräumung aufzuarbeiten und eine Nachnutzung von Natur und Landschaft, eine Vermeidung der Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen sowie eine nachhaltige regionale Entwicklung ermöglicht werden. Im Vollzug der Richtlinie hat sich eine zunehmende Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen durch Private ergeben. Dabei handelt es sich überwiegend um landwirtschaftliche Betriebe in unterschiedlichen Rechtsformen, die mithilfe der Fördermittel baulich marode Gebäude, also Ställe und Heizhäuser, beseitigen. Die Förderung der Revitalisierung von Brachflächen - überwiegend finanziert aus EFRE-Mitteln - wird derzeit von unabhängiger Seite überprüft. Im Verlauf der Überprüfung ist die Frage aufgetaucht, ob es sich bei der Förderung möglicherweise um eine für landwirtschaftliche Betriebe wettbewerbsrelevante Maßnahme handelt. Die Diskussion über diese Rechtsfrage dauert an. Um in dieser Situation keine Förderentscheidungen zu treffen, die gegebenenfalls rechtlich angreifbar sind, hat das Ministerium auch zum Schutz der Antragsteller beschlossen, die Richtlinie für oben genannte private Antragsteller auszusetzen.

Zu Ihrer 2. Frage: Den mit dem Vollzug beauftragten Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung liegen für das laufende Förderjahr 86 Förderanträge von oben genannten Antragstellern mit einem Fördervolumen von ca. 3,63 Mio. € vor.

Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten. Über die Tatsache hinaus, dass derzeit keine Förderung von Revitalisierungsmaßnahmen von Privaten stattfindet, hat die Aussetzung keine Folgen. Das TMLFUN beabsichtigt, abhängig vom Ergebnis der oben genannten rechtlichen Prüfung entweder die Richtlinie im vollen Umfang wieder in Kraft zu setzen oder die Förderung zugunsten Privater durch die Europäische Kommission notifizieren zu lassen.

Es gibt eine erste Nachfrage.

Können Sie einen Zeitpunkt sagen?

Nein, kann ich nicht sagen. Logischerweise sind wir daran interessiert, so schnell wie möglich die Entscheidung herbeizuführen.

Okay, danke.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage aus dem Plenum. Herr Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Staatssekretär, nun sind eine ganze Reihe Bescheide ergangen in der Vergangenheit an Private. Können die denn als rechtssicher eingeschätzt werden?

Das können wir dann entscheiden, wenn das Prüfergebnis vorliegt. Wir werden im Vorfeld nichts verrückt machen, sondern wir werden jetzt erst einmal prüfen, zu welcher Entscheidung wir kommen. Danach werden wir über die anderen Vorgänge entscheiden.

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär Richwien. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Dr. Hartung, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1099. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Fehlende Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt die hoheitlichen und kommunalen Aufgaben der gesundheitlichen Daseinsvorsorge und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gemeinwesenorientiert ohne wirtschaftliche Eigeninteressen wahr.

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2588 in Drucksache 4/4823 geht hervor, dass der Landesregierung bekannt sei, dass zur Erfüllung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Besetzung freier Stellen sowie die Wiederbesetzung der im Prozess des Generationswechsels frei werdenden Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal schwierig ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Ärzte fehlen derzeit im öffentlichen Gesundheitsdienst, was sind die Gründe dafür?

2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um dem Mangel an Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegenzuwirken?

3. Welche Schritte plant die Landesregierung momentan, um dem Mangel an Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegenzuwirken?

4. Gibt es einen räumlichen Zusammenhang zwischen fehlenden Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst, im Klinikbereich und in der Niederlassung?

Herr Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hartung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Aussage der Gebietskörperschaften gab es zum 31. Dezember 2009 in den kommunalen Gesundheitsämtern des Freistaats Thüringen 27 freie Stellen. Als Gründe der Nichtbesetzung wurde von den Gebietskörperschaften genannt: es gibt keine Bewerber - 11 Fälle; die Stelle ist ausgeschrieben, aber noch nicht besetzt - 6 Fälle; die Stelle ist noch nicht ausgeschrieben - 2 Fälle; die Haushaltssituation des Landkreises erlaubt keine Besetzung - 3 Fälle und in 5 Fällen gab es keine Aussagen zu den Gründen, warum die Stellen nicht be

setzt werden konnten.

Zu Frage 2: Die Landesregierung strebt gemeinsam mit den Ländern die Schaffung von Sonderregelungen für die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst bzw. ihre Einbeziehung im Tarifvertrag TV-Ärzte an, um die erheblichen Gehaltsunterschiede gegenüber den in Krankenhäusern angestellten Ärztinnen und Ärzten zu verringern. Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich in einem Umlaufbeschluss im Februar 2010 dazu geeinigt, dieses Anliegen über den Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber heranzutragen. Allerdings haben die Landkreise und kreisfreien Städte bereits jetzt die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit das Tarifsystem flexibler anzuwenden und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen freie Stellen unter attraktiven gehaltlichen Bedingungen wiederzubesetzen.

Zu Frage 3: Da verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Die Daten, die uns vorliegen, lassen keine Interpretation in dieser Richtung zu.

Danke.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Bitte, Herr Dr. Hartung.

Ja, ich habe gleich zwei Nachfragen. Ich würde sie hintereinander stellen. Die erste ist die: Können Sie eine Auskunft geben, wie das Gehaltsgefälle - Sie haben es angesprochen - ist, also in Prozent, zwischen Facharzt im öffentlichen Gesundheitsdienst und Facharzt in einer Klinik bzw. im niedergelassenen Bereich?

Zweitens: Haben Sie eine Information darüber, ob durch die nichtbesetzten Stellen Aufgaben im Bereich der Pflichtaufgaben der Kommunen liegen bleiben bzw. nur mit Verzögerung oder gar nicht erfüllt werden können?

Zur ersten Frage kann ich keine Aussage machen, weil es einfach mir nicht vorliegt. Man müsste schauen, ob man es machen kann, weil es auch mit vielen Dingen zusammenhängt - unterschiedlichen Tarifsystemen im öffentlichen Dienst und im Bereich der Ärzte. Wir prüfen mal, ob wir das machen kön

nen, ob wir da eine ungefähre Aussage treffen können, weil es immer vom Einzelfall abhängt.