Protocol of the Session on June 17, 2010

Punkt 2: Der massive Rückgang der Schülerzahlen im berufsbildenden Bereich um 50 Prozent gefährdet insbesondere die beruflichen Ausbildungsgänge im dualen Bereich, aber auch vorzeitschulische Ausbildungsgänge.

Punkt 3: Die Schulraumbilanz im Land insgesamt ergibt einen möglichen Raumüberhang von 1.435 Räumen, was nichts anderes bedeutet, dass das Zedler-Gutachten sagt, auf ein Drittel der Thüringer Schulen könnte verzichtet werden.

Noch einen zweiten Schritt zurück in der Erinnerung, was empfahlen die Gutachten? Die Gutachter empfahlen mit Nachdruck die Einrichtung von sechs Bildungsregionen, innerhalb derer die Schulnetzplanung stattfinden soll. Vorgeschlagen wurde auch die Zusammenlegung von Fachklassen auf der Stufe der beruflichen Grundbildung, um ökonomisch vertretbare Klassengrößen zu erhalten. Zum Dritten wurde vorgeschlagen, eine Reduktion und Schwerpunktbildung von Ausbildungsgängen ausgewogen zu gestalten - jetzt möchte ich Sie um Aufmerksamkeit bitten - und grundlegende politische Entscheidungen bis 2010 getroffen zu haben. Wir sind jetzt in der Mitte 2010; wir haben noch ein halbes Jahr Zeit.

Gefordert wurde ebenso von Zedler eine Qualitätsoffensive für die berufliche Bildung, was schon 2007 bzw. 2008 mit der Verabschiedung des Lehrerbildungsgesetzes hervorragend konterkariert worden ist, um die Lehrerinnen und Lehrer in die Lage zu versetzen, die pädagogische Leistungsfähigkeit der Einrichtungen zu steigern. Mit Bildungsmarketing - und ich glaube, auch da hat tatsächlich Thüringen eine Chance - soll die zukünftige Nachfrage im Ausbildungsbereich beeinflusst werden, wobei es darum geht, auch junge Menschen aus den alten Bundeslän

dern nach Thüringen zu einer Ausbildung zu holen.

(Beifall DIE LINKE)

Das war 2007. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist das Jahr 2010. Bis jetzt haben wir keine politischen Entscheidungen treffen können. Ich habe Ihnen auch mehrmals deutlich gemacht, dass es Schritte bzw. Anlässe gegeben hätte, dies zu tun. Die aktuelle Rechtsauffassung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt infrage, dass das Ministerium die Fortschreibung der Schulnetzpläne und deren Veröffentlichung wahrnehmen darf, was de facto bedeutet, dass die praktizierte Federführung des Kultusministeriums infrage gestellt ist. Wenn Beschlüsse in Parlamenten der betroffenen Bildungsregionen, sprich in den Landkreisen und kreisfreien Städten, nicht getroffen worden sind oder angrenzende Schulträger nicht zustimmen, kann das Ministerium eben nichts tun, was im Ergebnis bedeutet, es bleibt alles beim Alten und das auch immer noch mit solchen Kleinigkeiten im Kopf, dass es einige Landräte gibt, die nicht einmal das Zedler-Gutachten kennen.

Was heißt das? Ein Großteil der Fördermittel des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird in den nächsten Jahren weiter für die Sanierung, den Neubau oder auch Umbau von berufsbildenden Schulen ausgezahlt, egal, ob diese Schulen zukünftig Bestand haben werden oder nicht. Ein Beispiel konnte man in der Lokalpresse von Weimar lesen, wo jetzt diskutiert wird, um vom Land 4 Mio. € Mittel zu bekommen und eine neue berufsbildende Schule zu bauen, ob die Stadt Weimar 2 Mio. € zur Verfügung stellen kann oder nicht. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch entschieden wird, wenn man Fördermittel bekommt, dass man Schulen baut, ob sie Standortsicherheit haben oder nicht.

Regionale Befindlichkeiten und politische Verhältnisse werden über die zukünftigen Ausbildungsmöglichkeiten junger Menschen weiter entscheiden. Bundes- und Landesfachklassen werden sich weiter an der A 4 konzentrieren, das heißt also Erfurt, Weimar, Jena, Gera.

Zum Vierten: Die sozialen Möglichkeiten des oder der Einzelnen werden über die Aufnahme einer Ausbildung entscheiden. Je nachdem, wie weit Ausbildungswege sein werden, wird auch ein zukünftiger Auszubildender oder eine Auszubildende entscheiden müssen, ob er diese Ausbildung aufnehmen kann oder nicht.

Ein unattraktives und mit den regionalen Bedürfnissen von Unternehmen und Auszubildenden unabgestimmtes Ausbildungsangebot wird weder Wirtschaft

noch zukünftige Auszubildende nach Thüringen locken. Chancen, den Wanderungssaldo positiv zu beeinflussen, wie jetzt in der TA nachzulesen war, was die Thüringer Landesregierung ja durchaus im Blick hat, werden nicht genutzt. Der Personaleinsatz an den berufsbildenden Schulen wird nicht einfacher. Ein weiteres Problem: Die Einbeziehung der freien Träger im berufsbildenden Bereich in die Berufsschulnetzplanung wird es nach wie vor und weiterhin nicht geben.

Wir müssen uns auch noch vor Augen halten, was ein weiteres Problem darstellt, dass im derzeitigen Zustand die Berufsschulnetzplanung nur einjährig stattfindet. Das - bei den Rahmenbedingungen, die ich vorgestellt habe - kommt einer Katastrophe gleich, zumindest aus meiner Sicht.

Deswegen jetzt der Vorschlag, mit einer Gesetzesinitiative hier Abhilfe zu schaffen. Die Landesregierung hat immer wieder bestätigt, dass es keine gesetzliche Regelung für ihr Handeln gebe, deswegen jetzt von uns dieser Vorstoß, wie wir auch schon im Bildungsausschuss im April angekündigt hatten. Ich weiß Minister Matschie bzw. die SPD und die SPDFraktion auf unserer Seite. Ein Zitat aus der Drucksache 4/4075, dem Antrag der SPD-Fraktion zur Berufsschulnetzplanung im Jahr 2008: „Angesichts des dramatischen Rückgangs der Schülerzahlen binnen weniger Jahre und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die staatlichen Berufsschulen erscheint eine aktive Moderatorenrolle des Freistaats bei der künftigen Ausgestaltung des Berufsschulnetzes unumgänglich.“ - Unterschrift Christoph Matschie.

(Beifall DIE LINKE)

Werte Abgeordnete, unser Gesetzentwurf ermächtigt das Land ausdrücklich, in all den Fällen, wo die Einzugsbereiche von Klassen über das Territorium des Schulträgers - sprich des Kreises - hinausgehen, im Benehmen mit dem Schulträger und unter Einbeziehung der örtlichen Akteure tätig werden. Er bietet die Grundlage, in dieser für die zukünftige Entwicklung der Bildungs- und Wirtschaftsstrukturen Thüringens wichtigen Frage endlich die Politik der Nichteinmischung in das örtliche Gerangel aufzugeben und die Priorität wichtiger inhaltlicher Kriterien wie etwa die Nähe zur regionalen Wirtschaftsstruktur, dem baulichen Zustand und der Wirtschaftlichkeit einer Berufsschule und deren Attraktivität für Auszubildende zur Geltung zu bringen. Wie das geschehen soll, beschreibt unser Entschließungsantrag. Unter Einbindung einer universitären Einrichtung soll die neu errichtete Stabsstelle im Kulturministerium die Kommunikation mit den Akteuren der Berufsbildung in den Regionen führen und bis 30. Januar 2011 - wir können uns auch auf den 31. Januar 2011 einigen - ein Landeskonzept zur Entwicklung der Berufsschulen

vorlegen.

Meine Damen und Herren, Herr Minister Goebel behauptete in der Debatte 2004, es entspräche dem Subsidiaritätsprinzip, den einzelnen Schulträgern die Entscheidung für die Berufsschulnetzplanung zu überlassen. Das war damals bereits falsch und dies zeigt sich heute.

(Beifall DIE LINKE)

Subsidiarität bedeutet, Entscheidungen dort zu treffen, wo sie sachgerecht sind und am nähesten an dem Problem getroffen werden können. Damit ist aus meiner Sicht und aus Sicht der Fraktion der LINKEN der Schulträger allein völlig überfordert.

(Beifall DIE LINKE)

Die Vorgänge der letzten Jahre zeigen eindeutig, die vom Gesetz vorgegebenen Planungsziele, die Anwendung von Kriterien der Landesplanung, der Entwicklung wirtschaftspolitischer und bildungspolitischer Strukturen lassen sich so nicht umsetzen. Das haben in den Debatten der letzten Jahre neben uns auch die Abgeordneten der SPD-Fraktion Walter Pilger, Andreas Bausewein und Christoph Matschie mehrfach völlig richtig gesagt. Ein kleines Beispiel: Wenn Sie eine Berufsschule in Ihrem Kreis haben, bei der in vielen Klassen, oft in der Mehrheit der Klassen, Schüler aus benachbarten Landkreisen lernen, die selber über eine Berufsschule verfügen, deren Ausbildungsstruktur aber mit der ihren für die Perspektive nicht abgestimmt ist, was glauben Sie, wer da in der Lage ist, die Priorität übergreifender inhaltlicher Planungskriterien in die Debatte einzuführen und zu sichern? Dies kann nur auf das Land zurückfallen und auf das fachlich zuständige Ministerium. Dazu ermutigen wir Sie, rufen wir Sie auf und erinnern Sie an Ihre Verantwortung.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: So weit kommt es noch.)

Wir sind auch nicht dafür, die Schulträger quasi aus ihrer Verantwortung auszuklinken, etwa die notwendigen Entscheidungen vom Tisch des Kultusministeriums hier in Erfurt zu treffen. Wer uns so etwas unterstellt, liegt mit dieser Unterstellung nicht richtig.

(Beifall DIE LINKE)

Wie wir uns im Planungsprozess die jetzt dringlichen nächsten Schritte vorstellen, haben wir in unserem Entschließungsantrag klar dargestellt. Wir sind fest überzeugt, die Arbeit an diesem Prozess muss umgehend beginnen. Wir werden sicher die nächste Sitzung des Bildungsausschusses dazu im August nutzen. Schon zu viel Zeit ist verloren gegangen, zu

lange wartet man schon auf die klaren Planungsrahmen. Zu viele Investitionen sind schon jetzt ohne Abstimmung angeschoben worden. Ich bedanke mich bei den Fraktionen dieses Hauses, wenn wir gleich den Gesetzentwurf als auch den Entschließungsantrag an die genannten Ausschüsse überweisen, und freue mich auf eine angeregte und zielführende Debatte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wünscht die Landesregierung das Wort? Bitte, Herr Staatssekretär Merten.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie sollte ich angesichts der Herausforderung, die Frau Hennig aufgeworfen hat, dazu nichts sagen wollen! Ja selbstverständlich möchte ich das - ganz klar.

Der Antrag, den die Fraktion DIE LINKE als Gesetzentwurf zur Berufsschulnetzplanung vorlegt, ist interessant.

(Beifall DIE LINKE)

Gestern wurde dieser Gesetzentwurf mit einem Entschließungsantrag auch noch flankiert. Die Richtung ist klar, es geht um eine kreisübergreifende Berufsschulnetzplanung. Das Ziel ist nachvollziehbar - ganz klar - und ich sage noch mehr, das Ziel ist richtig. Es ist an der Zeit, endlich in der Sache zu einer Lösung zu kommen. Wir sind für einen offenen und rationalen Diskurs und müssen die Problemanalyse ganz nüchtern vornehmen und diese Zielrichtung ist richtig. Aber die Diskussion und diese Erkenntnis sind nicht neu. Diese Debatte hat bereits die letzte Legislaturperiode bestimmt. Der vorliegende Entschließungsantrag der LINKEN untermauert genau das, denn nichts anderes soll nach dem Willen der LINKEN passieren, als dass eine alte Idee - nämlich die der Stabsstelle der Landesregierung - neu belebt werden soll.

Meine Damen und Herren, das ist der Punkt, wo sich dann auch unsere Gemeinsamkeiten auflösen und sich die Wege trennen. Denn bei der Problemanalyse und bei der Bereitschaft zum Handeln sind wir nah beieinander, aber was die Frage des Wie, also der Wege anbelangt, da zeigen sich dann doch erhebliche Differenzen. Ich glaube nicht, dass wir etwas gewinnen, wenn wir die Uhren auf null zurückstellen, und das würden wir tun, und Zeit schon gar nicht. Deshalb stehe ich der Forderung nach einer neuen

Stabsstelle nicht nur im Moment, sondern grundsätzlich sehr kritisch gegenüber. Herr Bärwolff hatte darauf hingewiesen, dass wir dieses Instrument brauchten. Aber ich sage es deutlich, wenn das Instrument wirklich so gut gewesen wäre, wie es hier vorgestellt wurde, dann hätten wir heute die Debatte nicht mehr, dann wären wir weiter. Ich bin also sehr skeptisch gegenüber dem Instrument. Frau Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, keine Ergebnisse, das hätte an den schlechten Rahmenbedingungen gelegen. Ich muss Ihnen gestehen, diese Diskussionslage kenne ich. Überall, wo ich hinkomme, wenn die Ergebnisse nicht so ausfallen, wie man sie will, waren die Rahmenbedingungen schlecht, ob das im Kitabereich, im Schulbereich oder jetzt im Berufsschulbereich ist. Immer heißt es, die Rahmenbedingungen sind schlecht. Was konkret damit gemeint ist, wird nicht so deutlich, man kann es mal benennen, das ist so ein Catch-All-Begriff, stimmt immer, ist nie falsch, macht es aber nicht besser.

Auch eine neue Stabsstelle wird an dem alten Problem scheitern, nämlich an der Frage der kommunalen Selbstverwaltung. Ich stehe deshalb dem Ansatz näher, eine gesetzliche Neuregelung zu diskutieren mit der Zielrichtung, um noch einmal zu sagen: der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ist vergleichbar mit einem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, der derzeit in der Landesregierung abgestimmt wird.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete Leukefeld?

Das ist mir eine Freude. Bitte sehr.

Bitte, Frau Leukefeld.

Es ist mir auch eine Freude, Ihnen eine Frage zu stellen. Ich verstehe das, was Sie hier an Problemen darlegen. Meine Frage ist folgende: Der Prozess ist ja schon ein Stück vorangeschritten. Das hat auch meine Kollegin dargelegt. Meine Frage ist, wie stellen Sie sich denn einen Moderationsprozess durch das Land im Zusammenwirken mit den Schulträgern vor? Das ist eigentlich die spannende Frage, wenn Sie sagen, eine Stabsstelle bringt es nicht, da muss es ja eine Alternative geben. Das würde ich Sie gerne fragen.

Ich beantworte Ihre Frage sehr gerne, indem ich Ihre Geduld einige Sekunden noch strapaziere und den Rest meiner Ausführungen dann noch einmal zum Besten gebe. Dort werde ich dann etwas dazu sagen.

Unsere Ansätze - um es deutlich zu sagen - unterscheiden sich an einigen zentralen Punkten und die möchte ich jetzt benennen, dann wird auch sozusagen Ihre Frage aufgelöst. Sie sehen schon, Sie haben geradezu den Schwung zu der positiven Perspektive eingeholt. In Nummer 2 des Gesetzentwurfs fordert die Fraktion DIE LINKE die unmittelbare Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Festlegung der Schuleinzugsbereiche, wenn der Schulbezirk über das Gebiet des Schulträgers hinausgeht. Und das - lassen Sie es mich deutlich dazu sagen - entspricht ja bereits der derzeitigen Regelung zu Landesfachklassen und überregionalen Fachklassen. Da kommt nichts Neues hinzu.

Was den von Herrn Kollegen Bärwolff angesprochenen Entscheidungsstau anbelangt, lässt sich Folgendes sagen: Er hat ihn ja konstatiert für die kommunale Ebene und für die Landesebene. Was die kommunale Ebene anbelangt - in der Tat, da gibt es gelegentlich Entscheidungen. Es ist ja hier auch deutlich geworden - Frau Hennig hat das noch einmal deutlich gemacht und Frau Rothe-Beinlich auch -, dass es mit Blick auf die Frage der Entwicklung des Schulnetzes höchst unterschiedliche Interessen sind und dass sich die kommunalen Vertreter an der Stelle nicht immer so einig sind, wo der Zug denn hingehen soll und es deshalb nicht zur Entscheidung kommt. Das ist richtig. Aber bis dato ist es so - auch vor dem Hintergrund unserer Rechtsauffassung -, dass die Entscheidungskompetenz aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung dort liegt. Insofern ist die Frage eines Entscheidungsstaus eine, die sich gar nicht abzeichnet auf der Ebene des Landes, also schon gar nicht auf der Ebene des Ministeriums - bisher unter den jetzt geltenden rechtlichen Bedingungen. In der Tat ist es so, wenn keine Entscheidung getroffen wird, gilt der Status quo fort. Das ist die Situation.

Darauf - habe ich gesagt - haben wir als Landesregierung jetzt eine Antwort gegeben. Diese werden wir in das parlamentarische Verfahren - wir sind jetzt in der Ressortabstimmung - auch weiter einbringen. Wir werden nämlich dazu eine geänderte gesetzliche Regelung einführen. Unsere Vorstellung sieht ein Tätigwerden des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur dann vor, wenn die Kreise und kreisfreien Städte selbst diese Aufgabe nicht sachgerecht lösen können. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte, insbesondere unter Beachtung des Rechts auf kom

munale Selbstverwaltung, ist es geboten, erst dann in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen, wenn sich die kommunalen Gebietskörperschaften nicht einigen und ein unabweisliches öffentliches Interesse dies erfordert. Dann muss eingegriffen werden. Dazu habe ich eine etwas andere Position als Frau Hitzing.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Das ist ja das Problem.)

Da, glaube ich, müssen wir intervenieren, denn man muss die andere Seite sehen. Wir können das System sich weiter ungesteuert entwickeln lassen mit der Konsequenz, dass wir weiterhin unterfrequentierte Klassen haben, die uns in nicht unerheblicher Summe Kosten verursachen werden. Das möchte ich ausdrücklich nicht, das können wir uns nicht leisten, das ist auch bildungspolitisch kein sehr intelligentes Verhalten. Deswegen müssen wir an dieser Stelle eingreifen.

Der Entwurf der Fraktion DIE LINKE geht aber über diese Prämisse - nämlich Nichteinigung und öffentliches Interesse - weit hinaus und beachtet genau das grundgesetzlich geschützte Recht auf die kommunale Selbstverwaltung an dieser Stelle nicht hinreichend. Frau Leukefeld, da haben wir den Unterschied um das Ganze. Da wird das, glaube ich, deutlich. Eine Berufsschulnetzplanung über die kommunalen Interessen hinweg wird nichts bringen, da bin ich mir allerdings absolut sicher. Nein, wir brauchen hier ein funktionierendes Einvernehmen. Die Bereitschaft dazu ist da. Die Konzepte aus Ost, West und inzwischen auch aus dem Süden Thüringens belegen das, da passiert etwas. Insofern folgt die Landesregierung genau dem, was im Zedler-Gutachten steht, nur nicht auf sechs, sondern auf vier Bildungsregionen bezogen. Die sind nicht alle gleichermaßen weit entwickelt, aber einige sind so, dass wir sofort d’accord sagen könnten. Hier werden wir ansetzen und deshalb werden wir unsere Vorschläge auch intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Auch die Kammern werden natürlich mit im Spiel sein, weil hier die unterschiedlichen Akteure beteiligt sein müssen.

Ich würde es deshalb auch für sinnvoll erachten, den jetzt von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen und zu gegebener Zeit beide Gesetzentwürfe, nämlich den der Landesregierung und den Ihren, in dem genannten Ausschuss ausführlich zu diskutieren und in Bezug auf die jeweilige Zielführung noch einmal kritisch zu untersuchen. Ich bin sicher, Sie werden sich dann unserem anschließen. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Hauboldt. Herr Abgeordneter Kummer, ich muss einmal fragen, Sie hatten eine Frage oder einen Redebeitrag? Einen Redebeitrag. Gut. Herr Abgeordneter Hauboldt.