chen zum Kochen gebracht. Wissen Sie, warum? Ich maße es mir nicht an, über Sachen zu sprechen, wovon ich keine Ahnung habe.
Aber wenn Sie wenigstens bei der Veranstaltung gewesen wären und hätten das erlebt, jawohl, dann hätte ich vielleicht Ihre Meinung verstanden - sie hat die Veranstaltung zwar erlebt, aber vielleicht nicht verstanden -, aber Sie waren noch nicht einmal dort. Da waren Jugendämter vertreten, da waren Sozialämter vertreten. Wissen Sie, was es dort für Reaktionen gab zwischen den einzelnen Besuchern aus diesen Ämtern? Als der - was war es - Beigeordnete oder Sozialdezernent oder Sozialamtsleiter von Erfurt positive Beispiele genannt hat, da haben andere Landratsämter nur den Kopf geschüttelt. Das ist die Realität. Da wollen wir eine gewisse Klarheit schaffen in Thüringen, dass wir in jedem Landkreis gleiche Voraussetzungen haben. Darum geht es. Frau Meißner, da müssen Sie sich mit der Problematik Schulbegleitung befassen. Schulbegleitung ist nicht nur „Windeln machen“, Schulbegleitung ist, dass die Kinder Beziehungen im Klassenkollektiv herstellen, dass es dort Verbindungen gibt zwischen den Schülern, die keine Behinderung haben, und zwischen dem Kind mit der Behinderung. Sie sind auch Helfer der Pädagogen und auch ein Bindeglied zwischen den Pädagogen, aber das hat Frau Stange schon alles gesagt. Bloß, wer es nicht begreifen will, dann müssen wir es eben noch mal wiederholen. Danke.
Danke, Herr Kubitzki. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Herr Staatssekretär Merten hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist interessant aus der Distanz zu erleben, wie dann doch die Wogen hochgehen und sich jeder auf das Gleiche beruft und doch sehr Unterschiedliches zum Thema ausführt. Lassen Sie mich das dazu sagen: Da ist zunächst einmal der von allen viel gelobte Begriff des „Denkens vom Kind aus“. Ich kann Ihnen nur sagen, das ist in den meisten Beiträgen nicht vorgekommen.
Warum ist es nicht vorgekommen? Ich will das gern durchdiskutieren. Zum einen ist mehrfach auf die Professionalität und die Professionalisierung abgehoben worden. Das ist eine Perspektive der fachlichen Anbieter, nicht die Frage des Kindes. Das muss man ganz deutlich sagen. Wir haben es hier mit einer Anbieterdominanz und nicht mit einer Nachfragedominanz zu tun. Das andere ist, es wurde abgehoben auf die unterschiedlichen Berufsgruppen. Das ist für das Kind zunächst mal egal. Das ist nicht die Perspektive des Kindes. Lassen Sie mich zu den unterschiedlichen Berufsgruppen oder Tätigkeiten oder Qualifikationsprofilen, die eingebracht werden, vielleicht noch ein Wort sagen. Da wurde abgehoben auf Zivildienstleistende, auf FSJ-Angehörige usw. Ich habe gesagt, ich habe gestern mit QuaSI gesprochen, die haben dort durchaus höchst unterschiedliche Qualifikationsprofile von „ohne Qualifikation“ bis hin zu „akademischer Qualifikation“ bis zum „Master in Erziehungswissenschaft“. Interessanterweise finden die das, die ja nun wirklich vom Fach sind, durchaus für eine richtige und vernünftige Ausgestaltung des gesamten Spektrums, und zwar deshalb, weil Kinder unterschiedliche Anforderungen haben, und die müssen auch realisiert werden. Dazu muss man nicht unbedingt ein Diplom haben, es ist auch an manchen Stellen nicht schädlich, aber es ist an vielen Stellen nicht die notwendige und zwingende Voraussetzung. Das muss man ganz deutlich sagen. Es wird dann zum Problem, wenn allerdings die Qualifikationsprofile genutzt werden, um Rechtsansprüche des Kindes auszuhebeln. Das ist natürlich dann ein Missbrauch des Gesetzes und hat mit der Frage der Ausgestaltung zunächst relativ wenig zu tun.
Das andere wurde gesagt: Wir müssten zu gleichen Entscheidungen in allen Jugendämtern und Sozialamtsbezirken kommen, darauf hat Frau Hitzing verwiesen. Nein, das stimmt nicht, weil es voraussetzt, dass wir eine 1:1-Ableitung aus einer bestimmten Behinderung eine bestimmte Formulierung hätten, was an pädagogischem Anspruch daraus resultiert. Das kann nicht sein, soll auch nicht sein.
Es muss der individuelle Bedarf des Kindes im Vordergrund stehen, nicht mehr und nicht weniger. Das ist, glaube ich, die notwendige Voraussetzung.
Ein weiterer Punkt, der mir aufgefallen ist. Es wird immer wieder über Rahmenbedingungen gesprochen. Ich kenne dieses Thema als Totschlagargument aus den unterschiedlichsten Diskussionen, weil sich mit dem Hinweis auf Rahmenbedingungen beständig die Situation einstellt, dass man den Prozess vom Ende denkt, was alles erfüllt sein müsse, damit das eine oder andere möglich wäre. Ich kann Ihnen sa
gen, lassen Sie uns den Prozess vom Anfang diskutieren. Wir müssen einsteigen in die Fragestellung, nicht irgendwann, heute.
Herr Prof. Merten, ich hätte noch eine Frage zu diesen gleichen Rahmenbedingungen, auch die Ausgestaltung in verschiedenen Landkreisen, kreisfreien Städten. Sie haben gesagt, das ist nicht notwendig, jetzt vom Kind und den Eltern her gedacht: Wie müssen sich Eltern fühlen, die über entsprechende Gutachten und Antragswege verfügen und dann zum Beispiel in einem ländlichen Landkreis gesagt bekommen, das klappt bei uns nicht; wenn sie das in Erfurt stellen würden, würden sie vielleicht einen entsprechenden Bescheid bekommen, aber bei uns sind die Mittel nicht da, eine entsprechende Integrationshilfe bereitzustellen? Ich glaube, es ist einfach ein Fakt, dem wir uns stellen müssen, dass es diese unterschiedliche Antragsbehandlung in den Landkreisen gibt, und das hat nichts mit dem unterschiedlichen individuellen Bedarf zu tun. Deswegen die Frage: Was würden Sie diesen Eltern sagen, die auf diesen Unterschied hingewiesen werden?
Ich würde zunächst mal Ihnen auf Ihre Frage antworten und sagen: Fehlende Mittel sind an dieser Stelle kein Entscheidungskriterium, weil die Rechtsansprüche immer budgetsprengend sind, das ist ganz klar. Das kann ich am SGB VIII exerzieren, ich kann es am SGB XII exerzieren. Fehlende Mittel sind nicht dazu angetan, den Rechtsanspruch auszuhebeln. Lassen Sie mich vielleicht noch sagen, ich komme aus einem ländlichen Landkreis, dort ist die Welt nicht schlechter als in den Großstädten.
setzmäßigkeiten, aber nicht eigene Rechte. Insofern wird es nach den fachspezifischen Anforderungen des Kindes ausgelegt.
Lassen Sie mich noch etwas zum gemeinsamen Beruf sagen. Auch hier wieder die Anbieterdominanz, das hat relativ wenig mit dem Kind zu tun. Ein einheitliches Qualifikationsprofil wird eingefordert. Ich kann Ihnen nur sagen, ich wünsche mir das nicht, aus einem ganz schlichten Grund. Weil die inhaltlichen Anforderungen in Bezug auf die einzelnen Kinder und ihre jeweiligen Bedarfe höchst unterschiedlich aussehen. Das hat nichts mit der Krankenschwester zu tun, es hat nichts mit den dort formalisierten und vereinheitlichten Pflegevorgängen zu tun, die wir nun wirklich ganz anders standardisieren können. Das individuelle Kind hat einen jeweilig konkreten pädagogischen Anspruch, der rechtlich realisiert werden muss. Deswegen bin ich auch an dieser Stelle dafür, dass wir möglicherweise über die Spreizung von Qualifikationsprofilen nachdenken, nämlich von akademisch qualifizierten Ausbildungen bis hin zu solchen Personen, die in diesem Bereich tätig werden wollen und die dort Kompetenzen einzubringen haben, die deutlich darunter liegen, aber gleichwohl für das Kind nützlich und vernünftig sind. Ich habe es vorhin schon erwähnt, es geht nicht darum zu sagen, dass das keine pädagogischen Aufgaben wären. Es sind nur keine in formaler Hinsicht, wie das im 12. Kinder- und Jugendbericht formuliert wird - sondern nonformale oder informelle Qualifikationsmerkmale. Ich finde die notwendig.
Die Frage der Zuständigkeit ist aufgeworfen worden, das Hin- und Hergezerre macht es den Eltern schwer. Ich kann Ihnen nur sagen, ja, ich weiß, dass es da Probleme gibt. Aber ich weiß auch, dass die Entscheidungsmöglichkeit über die Ausgestaltung des SGB VIII und des SGB XII nicht in der Kompetenz des Landesgesetzgebers liegt. Das ist Bundesgesetzgebung und wir können uns noch so sehr anstrengen, wir werden das von Thüringen aus zumindest vor der Hand nicht ändern können.
Lassen Sie mich noch einen anderen Punkt sagen. Da hat es ein paar Formulierungen gegeben, die mich einigermaßen irritiert haben, ich höre sie immer wieder in der Debatte. Da geht es um Integration nicht um jeden Preis. Ja, meine Damen und Herren, wer legt denn eigentlich fest, welcher Preis legitim ist? Ich kann Ihnen das sagen: Die Frage der Integration ist keine, die sich am Geld festmacht. Es ist eine zutiefst humanitäre Fragestellung.
Das hat nichts mit jedem Preis zu tun. Lassen Sie mich noch Weiteres dazu sagen. Die Frage „um jeden Preis“ - als ob es da irgendwelche Schwellen
werte gäbe. Mich würde das, der ich ja nun vom Fach komme, interessieren, wo denn diese Schwellenwerte anzusiedeln sind. Mir sind sie zutiefst fremd, solche Formulierungen und sie werden durch beständige Wiederholungen nicht richtiger.
Die Sonderstellung im Klassenverband ergibt sich dann, und nur dann, wenn man das Kind im Vorfeld sondert und glaubt, es dann integrieren zu müssen.
Das ist der falsche Weg. Deshalb brauchen wir gemeinsamen Unterricht von Anfang an und nicht irgendwann. Das ist nämlich genau das, was die UNKonvention in Artikel 24 einfordert - gemeinsamen Unterricht von Anfang an. Das ist die entscheidende Herausforderung. Darauf werden wir uns einstellen.
Wenn wir das tun, dann denken wir wirklich vom Kind aus. Dann haben wir keine Sonderungen in unterschiedliche Systeme, sondern dann haben wir die Kinder, und zwar alle Kinder, gleichberechtigt mit den gleichen legitimen Ansprüchen im Blick. Und um nicht weniger darf es uns gehen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Prof. Merten. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Wir stimmen zunächst ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über das Ersuchen, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sage dazu
nichts, vielen Dank. Gegenprobe? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Dann nehmen wir eine Einzelabstimmung zu den Punkten 2 bis 4 vor. Ich rufe zunächst auf den Punkt 2 des Antrags in Drucksache 5/960. Wer dem Punkt 2 so zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenstimmen. Enthaltungen? Damit ist Punkt 2 abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 3 dieses Antrags. Wer diesem so zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenprobe. Enthaltungen? Damit ist auch Punkt 3 dieses Antrags abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 4 dieses Antrags. Wer dem so zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist auch dieser Punkt abgelehnt.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die heutige Debatte und beende hiermit die 21. Plenarsitzung. Ich darf Sie alle noch ganz herzlich zum parlamentarischen Abend des MDR einladen und bitte alle, morgen wieder zur nächsten Plenarsitzung um 9.00 Uhr hier zu sein, die mit den Wahlen beginnt. Danke schön.