Protocol of the Session on May 27, 2010

(Beifall DIE LINKE)

Das Problem ist, wir erkennen auch als LINKE die große Aufgabe und die Leistung an, die vollbracht wurde mit der Überführung des DDR-Rentenrechts in das westdeutsche System. Klar war das eine große Aufgabe, die erkennen wir auch an, das haben wir nirgends kritisiert. Allerdings sagen wir auch, in dieser Zeit sind natürlich auch Fehler passiert mit dem Rentenüberleitungsgesetz. Auch das ist möglich, dass bei so einer großen Aufgabe Fehler passieren. Nur, meine Damen und Herren, ein großer Fehler wird dann daraus, wenn ich die Fehler kenne und die Fehler nicht korrigiere. Das ist dann unverzeihlich. Und deshalb stellen wir immer wieder diese Anträge. Ich muss auch eines korrigieren, was hier mehrmals gesagt wurde: Das Rentenrecht und das Rentensystem ist seit 1990 einheitlich in der Bundesrepublik, das ist nicht mehr Ost und West. Die

Unterschiede, die entstanden sind, sind durch die Überführung der Rentenansprüche passiert. Das wurde hier in diesem Haus schon erkannt. Deshalb wurde damals einstimmig dem Antrag der CDU auch in diesem Hause zugestimmt. Nur, meine Damen und Herren, das war vor zwei Jahren, da wird es doch erlaubt sein, noch mal auf dieses Thema hinzuweisen nach zwei Jahren, was ist bisher passiert. Das wird doch noch mal gestattet sein. Passiert auf Bundesebene, das müssen wir an der Stelle sagen, ist ziemlich wenig. Na klar wurden hier einige Probleme aufgezeichnet, woran das liegt. Aber ich möchte noch mal eines sagen: Man kann nach 20 Jahren deutscher Einheit, meine Damen und Herren, einer Krankenschwester hier in Thüringen oder einem Lokführer in Thüringen nicht mehr erklären und nahe bringen, warum er weniger Rente erhält als sein Kollege in den alten Bundesländern. Das ist nicht mehr erklärbar.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Recknagel, Ihnen muss ich sagen, ich kenne mich zwar ein bisschen aus im Rentenrecht, aber das habe ich wirklich nicht verstanden. Aber bitte, versuchen Sie es mir nicht noch mal zu erklären, das werde ich auch dann nicht verstehen, was Sie mit der Nachversicherung hier gesagt haben. Also wollen wir denn die Leute zweimal bestrafen; einmal dass sie jetzt weniger Rente bekommen, weil sie ihren Beruf in der DDR ausgeübt haben, und dafür zocken wir sie noch mal ab mit einer Nachversicherung, dass sie dann eine Rente bekommen? So kam es jedenfalls rüber. Das können wir vielleicht mal später klären, wie das gemeint ist.

Es geht ganz einfach darum, dass wir wollen, dass gleiche Lebensarbeitsleistung hier in Thüringen und in den neuen Bundesländern genauso viel wert ist wie Lebensarbeitsleistung in den alten Bundesländern.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb ist es auch richtig, deshalb unterstützen wir auch die Landesregierung, wenn es darum geht, dass der Rentenwert Ost an den Rentenwert West angeglichen wird. Es ist auch löblich, wenn das im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb steht. Nur, gerade bei Schwarz-Gelb, der Glaube fehlt mir daran, das zu verwirklichen, weil, Sie haben es selber gesagt, es ist sehr kompliziert. Das unterstreichen wir. Es ist wirklich sehr kompliziert, diese Sache zu machen. Ich muss Ihnen sagen, hier geht es nicht allein um Rentenformeln oder dergleichen mehr, hier geht es um politischen Willen. Ich muss Ihnen eines sagen: Die Rentenformel ist in den letzten Jahren nach politischem Willen so oft verändert worden, dass ich glaube, dass die, die die Rentenformeln mal erfun

den haben, das Ding jetzt selber nicht mehr erkennen. Da wurden Faktoren eingeführt, Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor, demographischer Faktor, so, wie es gerade der Politik in den Sinn kam, wenn es darum ging, Einsparungen zu machen, und das zulasten der Rentner.

Wir wollen an dieser Stelle auch keine Wunden aufreißen, aber - das wurde hier ja schon mehrmals gesagt - es gibt diese Ungerechtigkeit, diese Ungleichbehandlung. Wir wollen eigentlich Wunden heilen. Was das Problem der in der DDR geschiedenen Frauen betrifft: Warum haben wir das besonders hervorgehoben? Ganz einfach, weil besonders diese Gruppe kaum eine Lobby in diesem Land hat und kaum eine Stimme hat, die dieses Problem auf die Tagesordnung setzt. Wie bekannt ist, gab es bei Scheidungen in der DDR keinen Versorgungsausgleich, der die während der Ehe gemeinsam erworbenen Rentenansprüche durch beide Ehepartner oder Rentenanwartschaften teilte. Wir wissen auch, Unterhaltsansprüche wurden in der DDR selten zugesprochen. Nach Maßstäben der DDR war die Altersversorgung Geschiedener abgesichert. Auch wenn es Auszeiten in der Berufsbiographie gab, das lag natürlich wieder an den unterschiedlichen Rentensystemen, die es gab, dass in der DDR nicht die Arbeitsentgelte zur Grundlage gelegt wurden, sondern vor allen Dingen die Versicherungsjahre maßgeblich waren und dass auch die Möglichkeit bestand zu freiwilligen Versicherungen - die Älteren kennen das noch, es wurde geklebt.

Unsere Bundestagsfraktion hat, und das kann nachgelesen werden in der Bundestagsdrucksache 16/7021, dazu auch zwei Lösungsvorschläge eingereicht. Erster Lösungsweg oder erste Möglichkeit ist, dass für Ehezeiten ein fiktiver Versorgungsausgleich vorgenommen wird. Dazu findet ein Abgleich der Anwartschaften statt. Die sich ergebende Differenz wird der Geschiedenen mit den geringeren Anwartschaften zugerechnet, ohne beim anderen abgezogen zu werden.

Eine zweite Lösung wäre: Die nach DDR-Recht erworbenen Rentenanwartschaften der Geschiedenen werden dynamisiert. Das kann alles in dieser von mir genannten Drucksache nachgelesen werden.

Frau Siegesmund, was sich im Bundestag abgespielt hat, kann ich Ihnen jetzt nicht erklären, das weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass unsere Bundestagsfraktion 17 Rentenanträge genau zu diesen Berufsgruppen und diesen Personengruppen 2007 in den Bundestag eingebracht hatte. Im Mai 2009 wurden diese Anträge nach längerer Beratung im Bundestag verabschiedet bzw. darüber abgestimmt. Einer dieser Anträge betraf auch geschiedene Frauen. Ich weiß noch aus unseren Unterlagen, dass Ihre

Bundestagsfraktion dabei mit Enthaltung gestimmt hat. Ich muss sagen, was da gelaufen ist, weiß ich nicht. Es sollte auch nicht das Problem sein, was im Bundestag war. Wichtig ist, dass die Menschen hier in Thüringen leben. Wir haben in diesem Haus eine Verantwortung, dass wir uns stark machen, dass diese Lücken beseitigt werden. Und es ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Das hat etwas mit Glaubwürdigkeit der Rentnerinnen und Rentner, aber auch der zukünftigen Rentner in die Politik zu tun. Die betroffenen Menschen warten 20 Jahre darauf, dass nun endlich eine Lösung erfolgt, sie wollen nicht mehr hingehalten werden.

Es geht noch um eins, meine Damen und Herren: Das mag jetzt vielleicht makaber klingen, aber es geht auch um die Erlebbarkeit der Lösung dieses Problems, dass die Menschen noch in den Genuss kommen, dass sie das erhalten, was ihnen nach 20 Jahren zusteht.

Deshalb unser Antrag hier und deshalb noch einmal die Aufforderung an die Landesregierung, diese Aktivitäten zu verstärken, dass wir endlich Lösungen für die Betroffenen bekommen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kubitzki. Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Darf ich davon ausgehen, dass dem Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags Rechnung getragen wurde und es erfüllt ist? Danke.

Wir haben einen Antrag auf Überweisung der Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit der Mehrheit der Gegenstimmen ist die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/985. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.

Wir wechseln kurz im Präsidium.

Vielen herzlichen Dank, Kollegin Hitzing. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Polizeibeschwerdestelle für Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/959 -

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Dann hat jetzt das Wort die Abgeordnete Sabine Berninger.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, mit der vorliegenden Drucksache 5/959 beantragen wir die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle in Thüringen, so wie sie in skandinavischen Ländern, in Großbritannien, aber auch in SachsenAnhalt bereits besteht.

Die dort gemachten und publizierten Erfahrungen sprechen dafür, diesem Beispiel zu folgen und auch hier in Thüringen eine Stelle einzurichten, die gleichermaßen für von polizeilichen Maßnahmen betroffene Menschen als auch für Polizeibeamte und -beamtinnen selbst Anlaufstelle ist, um Anliegen und Beschwerden außerhalb eines dienstrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Weges vortragen zu können.

Eine solche Polizeibeschwerdestelle muss mit Rechtsinstrumentarien ausgestattet sein, die eine unabhängige und objektive, wenn notwendig auch anonymisierte Bearbeitung ermöglichen. Zu den Befugnissen der Polizeibeschwerdestelle gehören unseres Erachtens ein Zutrittsrecht sowie ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber den Polizeidienststellen. Neben der Aufgabe, vorgetragene Beschwerden oder Anfragen zu bearbeiten, soll die Polizeibeschwerdestelle beim Einsatz von Handfeuerwaffen, tödlichen Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen, bei Todesfällen im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen sowie bei Todesfällen im Polizeigewahrsam von selbst tätig werden. Dass die Polizeibeschwerdestelle selbst transparent arbeitet und einen jährlichen öffentlichen Bericht erstellt, versteht sich für uns von selbst, meine Damen und Herren.

Um dem Arbeitskreis „Polizei“ der CDU-Fraktion gleich im Vorhinein den Wind aus den Segeln zu nehmen, meine Damen und Herren, eine Polizeibeschwerdestelle ist nicht Ergebnis von Misstrauen in die Polizeiarbeit, sondern ein Instrument, das bestehende Kontrollmöglichkeiten polizeilicher Arbeit sinnvoll und unbürokratisch ergänzt. Und es ist ein Instru

ment, das geeignet ist, die Akzeptanz der Polizeiarbeit zu erhöhen, weil Bürgerinnen und Bürger nämlich erfahren können, dass als falsch empfundene Polizeimaßnahmen nach einer objektiven und unabhängigen Prüfung als angemessen und rechtskonform gelten.

Natürlich nahmen wir erfreut zur Kenntnis, dass der Thüringer Innenminister am 22. März im Mitteldeutschen Rundfunk die Forderung aus dem Regierungsprogramm der Partei DIE LINKE unterstützte und sagte, er könne sich vorstellen, eine Polizeibeschwerdestelle zu schaffen. Hoffen wir, dass diese Vorstellungskraft des CDU-Innenministers nicht an der Parteidisziplin scheitern wird.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte es bei dem Antrag kurz machen. Es ist einer von vielen Anträgen, der heute hier zur Diskussion gebracht wurde, von der Fraktion DIE LINKE eingebracht, die recht populistisch aufgebaut sind oder, wie es Herr Dr. Pidde vorhin gesagt hat so anschaulich, Schaufensteranträge sind. Sie haben mit der Realität wenig zu tun. Auch dieser Antrag, eine Polizeibeschwerdestelle in Thüringen zu schaffen, hat mit der Realität wenig zu tun, da es umfangreiche Kontrollmechanismen gibt, die unseres Erachtens nach völlig ausreichend sind, um den Polizeieinsatz oder auch letztendlich Polizeibeschwerdestelle bzw. Polizei eine Möglichkeit zu geben, sich zu beschweren. In dem Antrag, der aus meiner Sicht aus Halbwahrheiten und Unwahrheiten besteht, wird hier suggeriert, dass der Bürger alleingelassen wird und keine Möglichkeit hat, sich über Polizeimaßnahmen, Polizeieinsätze zu beschweren. Hier steht z.B. - ich zitiere aus der Begründung -: „Eine Reihe von Polizeiskandalen und Missständen in Thüringen beschäftigen in den letzten Jahren immer wieder die Öffentlichkeit.“ oder dass Bürgerinnen und Bürger polizeiliche Maßnahmen nach ihrem Empfinden hilflos über sich ergehen lassen müssen. Eine Mauer des Schweigens, die heute noch die Polizei umgibt usw., usw. Also, meine Damen und Herren, ich denke, das ist nicht das geeignete Mittel, dem Bürger zu helfen, außer ihn zu verunsichern oder polemisch mit der Sache umzugehen.

Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen, die letztendlich die Möglichkeit geben, alle Einsätze zu kont

rollieren. Ich kann Ihnen gleich ein paar nennen - ich denke, vielleicht ist das eine oder andere entfallen -, das sind die Dienstvorgesetzten, das ist die Polizeiinspektion, das ist die Staatsanwaltschaft - ich denke, die ist sicherlich ohne Diskussion -, das sind die Bürgerbeauftragten, das ist der Petitionsausschuss des Landtags oder jeder Abgeordnete hier, der letzten Endes auch nachfragen kann, wenn ein Bürger sich zu Unrecht behandelt fühlt. Wir dürfen eins nicht vergessen, es ist natürlich auch die Presse. Wir leben in einer offenen Gesellschaft. Die Presse, denke ich mir, ist das Mittel schlechthin, was die Polizei sehr genau kontrolliert. Wir haben das ja am 1. Mai erfahren. Ich denke, Kontrollmechanismen gibt es genug und Ihre Polizeibeschwerdestelle ist aus unserer Sicht entbehrlich. Ich habe erst gedacht, als ich das las, was Sie alles in Ihre Begründung hineingeschrieben haben, das ist eine Aufzählung von Maßnahmen, oder etwas anderes von der Realität, die vor 1989 geherrscht hat.

(Beifall FDP)

Die Polizeibeschwerdestelle war damals wahrscheinlich nur, soviel ich weiß, in der Andreasstraße und es hat Jahre gedauert, bis man vielleicht Recht bekommen hat. Ich denke, dass uns diese Maßnahme, die Sie hier vorgeschlagen haben, nicht weiterhilft, außer, dass der Bürger mit Ihrem Antrag verunsichert wird. Auch die Aussage in Ihrer Begründung, dass der Innenminister in dem MDR-Beitrag „Exklusiv“ befürwortet hat, eine Polizeibeschwerdestelle einzuführen - ich habe ihn selbst gesehen, ich habe das nicht gehört. Wir haben auch noch einmal recherchiert. Das ist vom Minister nicht so gesagt worden. Das muss ich hier wirklich ausdrücklich sagen.

(Zwischenruf Abg. Korschwesky, DIE LINKE: Sie verstehen das nur falsch.)

Er hat nicht gesagt, dass wir diese Stelle brauchen. Aus unserer Sicht ist dieser Antrag völlig entbehrlich. Wir werden diesem natürlich nicht zustimmen, weil es genügend Instrumente gibt, die letztendlich den Bürgern an jeder Stelle weiterhelfen. Sie müssen die Anträge nur so machen, dass wir letztendlich auch zustimmen können. Sie haben sich gerade beschwert.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Wir können dem nicht zustimmen, das hat aber Ursachen. Es hat nichts damit zu tun, dass wir das nicht wollen. Wir können so einem Antrag gar nicht zustimmen, weil er an der Realität vorbeigeht, meine Damen und Herren. Schönen Dank.

Danke schön, Herr Kellner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ein Stück weit hatte ich den gleichen Eindruck wie der Kollege Kellner, als ich die Begründung gelesen habe und gelesen habe von Polizeiskandalen, von Missständen, davon, dass Menschen den Eindruck haben, polizeiliche Maßnahmen hilflos über sich ergehen lassen zu müssen. Dabei habe ich gedacht, Sie schreiben hier über Polizeiverhältnisse zu DDRZeiten.

(Beifall FDP)

Dass das nicht so ist, zeigt dann die weitere Lektüre dieses Antrags. Ich denke, dass die Idee nicht neu ist. Wir sehen, dass es in Sachsen-Anhalt bereits lange Diskussionen darum gab und nach vielen Jahren dann von Minister Hövelmann 2009 eine entsprechende Stelle eingeführt wurde. In Ihrem Antrag ist allerdings etliches unklar geblieben. Unklar ist, welche Sanktionsmöglichkeiten diese Stelle haben soll. Was bedeutet es, dass die Beschwerdestelle Beschwerden sachgerecht angehen soll? Einen zahnlosen Tiger können wir nun wirklich nicht gebrauchen, wenn wir schon neue Bürokratie oder eine neue Amtsstelle schaffen. Man kann darüber im Vokabular durchaus verschieden denken. Dann soll nach Ihrem Antrag Kritik auch anonym erfolgen können. Wie soll man eine Beschwerde, wenn Kritik anonym erfolgt, belastbar durch einen Sachverhalt aufklären können? Wie soll in dem Fall verhindert werden, dass Polizisten völlig haltlos denunziert werden? Das schürt unserer Meinung nach auch völlig ohne Not ein breites Misstrauen gegenüber Polizei. Das kann nicht Sinn eines solchen Vorgehens sein.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, die angedachten Kompetenzen der Beschwerdestelle sind viel zu weitreichend. Ermittlungsarbeit und Ergebnisse sind äußerst sensible Datenbereiche, deren Zugang nur unter engen Voraussetzungen möglich sein darf. Die Beschwerdestelle soll dann offensichtlich nach Ihrem Antrag einen entsprechend umfassenden Einblick bekommen.

Herr Bergner, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger?

Ich schlage vor, das machen wir am Ende meines kleinen Redebeitrags. Es ist dann besser strukturiert.

Unklar ist aus unserer Sicht, wie dann dieses Gremium besetzt werden soll. Welche Befähigungen sollen die betreffenden Personen mitbringen? Aus welchem Spektrum sollen vielleicht die Personen kommen, die dieses Gremium besetzen sollen? Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass in einem solchen Gremium Personen sitzen, die persönlich eine gewisse Nähe zu Menschen haben, die mit der Losung „Hauptsache es knallt - kein Friede mit Deutschland“ draußen herumlaufen.

Meine Damen und Herren, insofern ist dieser Antrag nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Ich danke Ihnen. Jetzt bitte Ihre Frage.