Es ist dünn und eigentlich ist es nicht einmal der Rede wert, deswegen werde ich dazu jetzt auch nicht mehr viel sagen, außer dass ich mich einfach nur gewundert habe. Deswegen habe ich auch an manchen Stellen den Eindruck gehabt, dass nicht nur wir üben - ich sage das ganz bewusst als bündnisgrüne Fraktion, denn es ist unser erster Haushalt, den wir hier begleiten dürfen, wenn auch ein besonderer, weil mitten im laufenden Haushaltsjahr -, sondern ich habe auch den Eindruck, dass Schwarz-Rot noch üben muss. Das ist ein teures Üben und ein teurer Erkenntnisgewinn an dieser Stelle.
Ich will mir die Mühe machen, kurz ein anderes Zitat hier anzubringen, keines von Kaufmännern usw., sondern ich will gern Kant zitieren, der sagte „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Ich bin davon überzeugt - das ist übrigens der kategorische Imperativ, manche haben vielleicht davon schon mal gehört -, dass die CDU bei der Vorlage dieses Haushalts nicht nach dieser Maxime gehandelt haben kann, sonst würden wir hier nicht über 821 Mio. € Neuverschuldung sinnieren. Die FDP - mit Verlaub - kann sich diesen kategorischen Imperativ nicht zu eigen machen, weil sie die Maxime gar nicht hat.
Höhn denke - passt diese Maxime zur SPD, denn sie hat heute hier gesagt: „Dieser Haushalt ist ein guter Haushalt.“ Das müssen wir so hinnehmen.
Das hat sich Ihr Kollege von der CDU nicht getraut. So sehr ich das Gedankengerüst - oder nennen Sie es Philosophie - hinter dem Haushalt 2010 jedenfalls Ihrerseits vermisse, so will ich einfach kurz die Gelegenheit noch nutzen - ich muss ja hier im FastForward-Modus reden, mir bleibt nicht mehr viel Zeit -, die Debatte damit abzurunden und zu sagen, was für uns GRÜNE Schwerpunkte sind. Sie wissen - ich habe mich heute sehr gewundert, die FDP will auch zukunfts- und generationengerecht handeln -, die GRÜNEN sind die, die Generationen- und Zukunftsgerechtigkeit sich auf die Fahnen schreiben. Plattes Beispiel: Wir lernen unseren Kindern ja nicht nur die Spardose nach Belieben zu plündern, sondern darin auch anzusparen. Deswegen ist es richtig, dass wir zu denen gehören, die ein großes Fragezeichen hinter die Ausgabenmentalität machen, von der wir hier heute viel gehört haben.
Es gibt drei Punkte, die ich kurz zum Schluss noch skizzieren möchte, die uns wichtig sind. Erster Punkt - Schulden begrenzen: Der Schuldenstand von Bund, Ländern und Kommunen ist seit 1960 von 28 Mrd. € auf 1.500 Mrd. € gestiegen. Eine solche Entwicklung widerspricht ganz klar unserem bündnisgrünen Nachhaltigkeitsgedanken. Um die weitere Staatsverschuldung zu stoppen, sind deshalb verbindliche Verschuldungsregeln nötig und das Stichwort „Schuldenbremse“ hier in den Raum zu werfen, war heute auch richtig. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass eine solche Regel trotzdem für politische Handlungsfähigkeit sorgt. Damit wir uns richtig verstehen, Herr Minister Machnig sagte heute, er sei gegen die Schuldenbremse und zitierte einen Ökonomen. Ich sage Ihnen, wenn er da wäre, 10 andere, die sagen, es ist das richtige Mittel. Ich sage der SPD auch, ihr Finanzminister Bullerjahn aus Sachsen-Anhalt ließ sich gestern noch mal in der MZ damit zitieren, die Schuldenbremse sei richtig. Ich glaube, die Frage ist, wie man das Ganze definiert.
Unsere Definition ist, dass die Schuldenbremse natürlich heißt, dass man in wirtschaftlich schlechten Zeiten trotzdem zur Kreditaufnahme fähig sein muss und in guten Zeiten zurücklegen muss.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Minister das so gemeint hat, wir können das jetzt leider nicht ausführen.
Zweiter Punkt - nachhaltig investieren: Die Finanzministerin klärt auf. Wir brauchen eine verantwortliche und verantwortungsbewusste Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik in diesem Bundesland. Wenn ich das richtig gehört habe, hat Herr Primas heute immer noch nicht verstanden, was der Unterschied zwischen Energiesparmaßnahmen und Energieverschwendung ist. Ich bedaure das zutiefst. Ein Punkt mehr, warum es richtig und gut ist, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier Aufklärung betreiben.
Ich begrüße es und jetzt möchte ich noch mal loben, dass inzwischen auch die CDU in Thüringen erkannt hat, dass die erneuerbaren Energien kein Teufelswerk sind.
Moment, Herr Mohring, hören Sie mal zu. Wenn ich mir anschaue, dass in Sachsen-Anhalt bereits ein Anteil von 34 Prozent über Erneuerbare gewonnen wird und wir sind gerade bei mickrigen 14, dann denke ich mir, da ist noch eine Menge Potenzial nach oben.
Mein letzter Punkt - Kommunalfinanzen stärken: Wir sind der Ansicht und wild entschlossen, dass die Kommunen nicht alleingelassen werden dürfen, da muss man auch mal über die Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 nachdenken, wie man die ergänzen kann durch eine gesetzliche Mindestfinanzierung - wichtiger Punkt.
Also, über dem Strich für uns - Schulden begrenzen, nachhaltig investieren, Kommunalfinanzen stärken, unter dem Strich konnte ich das heute nicht lesen, jedenfalls nicht bei dem Haushaltsentwurf der schwarz-roten Koalition. Deshalb werden wir den Haushalt auch ablehnen. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Aus der Mitte des Hauses liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Ich wollte gerade fragen, ob das von der Landesregierung der Fall ist, das ist geschehen. Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe die Diskussionen zum Haushalt 2010 sehr aufmerksam verfolgt. Ich bedanke mich für die Debatte, die überwiegend sehr sachlich geführt wurde. Natürlich war und ist zentraler Diskussionspunkt die hohe Neuverschuldung. Nach drei Jahren ohne Neuverschuldung kann das Ausgabenniveau des Jahres 2010 nur durch zusätzliche Kredite gedeckt werden. Das ist gerade auch eine Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich in den öffentlichen Haushalten sehr deutlich widerspiegelt. Der Landeshaushalt 2010 kompensiert den konjunkturbedingten Einnahmenausfall bei den Steuern und den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Er finanziert Tarifsteigerungen und die Ost-West-Anpassung bei den Personalausgaben und er ermöglicht die Kofinanzierung der Maßnahmen nach dem Konjunkturprogramm. Es ist ein alternativloser Haushalt, der Vernunft und Augenmaß verbindet, aber keineswegs den Blick auf unsere zukünftigen Aufgaben verstellt. Deshalb ist es ein ehrlicher Haushalt und es ist im Rahmen der parlamentarischen Beratungen durch Initiative der regierungstragenden Fraktionen gelungen, die Neuverschuldung um rund 59 Mio. € zu reduzieren. Die Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses, so das Parlament sie annimmt, verlangen deutliche Anstrengungen im Haushaltsvollzug.
Meine Damen und Herren, ich respektiere auch die Bemühungen der übrigen Fraktionen, soweit sie ebenfalls zur Eindämmung der Neuverschuldung beitragen wollten. Allerdings sind die konkreten Vorschläge zur Umsetzung nicht zu akzeptieren.
Ein Wort zu den Forderungen der LINKEN in Bezug auf die aktuellen Steuersätze. Ich hatte gestern schon versprochen, etwas dazu zu sagen. Die Thüringer Landesregierung erhebt wohl das Wort auch auf Bundesebene, wenn es den Thüringer Interessen dient. Die Thüringer Steuerdeckungsquote liegt derzeit deutlich unter 50 Prozent. Steuersatzerhöhungen durch Änderung von Bundesgesetzen allein reichen daher bei Weitem nicht aus, um das erforderliche Einnahmenniveau für Thüringen zu erreichen, unabhängig davon, dass die Vorschläge inhaltlich ohnehin zu hinterfragen sind. Vordergründig für die Steuereinnahmen ist weniger der Steuersatz, viel wichtiger ist die konjunkturelle Entwicklung. Lassen Sie es mich an einem Beispiel verdeutlichen. Die große Steuerre
form in den Jahren 1999 bis 2001 sollte bundesweit Steuerentlastungen in Höhe von gut 20 Mrd. € bringen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise bedeutet allein für das Jahr 2010 Mindereinnahmen von über 50 Mrd. €. Daran sehen Sie, dass Konjunktur, Standortpolitik und wachstumsorientierte Bereiche viel bedeutsamer sind für die Einnahmenentwicklung.
Meine Damen und Herren, es gibt immer wieder eine politische Adresse in diesem Haus, die gern für zusätzliche Ausgabenwünsche die Einnahmen anheben möchte. Ich sage Ihnen deutlich, diese Politik der leichten Hand ist verantwortungslos, unredlich und steigert das Risiko des Haushaltsvollzugs. Ich kann Ihnen bereits heute versichern, wir werden im Laufe des Jahres 2010 keine zusätzlichen Einnahmen erwarten können, weder bei den Steuern noch beim Länderfinanzausgleich. Ich erwarte mir von der Steuerschätzung Anfang Mai keine grundlegenden Änderungen der aktuellen Situation. Auch Mehreinnahmen aus dem Ankauf der berühmten Steuersünder-CD sind gegenwärtig nicht einzuschätzen. Wir kennen nicht die konkreten Steuerfälle, die in den überwiegend betroffenen Ländern zugrunde liegen, wir kennen nicht die Höhe der dann entstehenden Steuerschulden und wir kennen nicht den Zeitpunkt, wann die möglichen Einnahmen auch wirklich in der Kasse zu Buche schlagen. Sicher ist aber, bis wir davon über den Länderfinanzausgleich profitieren, vergehen Monate.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Haushalt 2010 den dargestellten Bedingungen geschuldet ist. Er ist ein Übergangshaushalt zu künftigen Haushalten, die in ihrer Struktur den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen sind. Es ist unrealistisch und sachlich nicht zu vertreten, mit dem Rasenmäher durch die Einzelpläne zu fahren
und ohne Rücksicht auf bestehende Verträge, allgemeine Kostensteigerungen und sonstige Verpflichtungen einfach die Ansätze zu reduzieren. Unvertretbar ist auch die Ausbringung einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 200 Mio. €, denn eine Globale Minderausgabe, die zusätzlich - ich betone das - neben einer Neuverschuldung von 430 Mio. € ausgebracht wird, ist eine klare Umgehung der verfassungsrechtlichen Vorschrift zur Schuldenbegrenzung. Ich finde es deshalb äußerst bedenklich, dass ein solches Ansinnen im parlamentarischen Raum formuliert wurde. Deshalb möchte ich noch einmal unterstreichen, der Haushaltsentwurf der Landesregierung ist durch zwei grundlegende Elemente geprägt: 1. Haushaltswahrheit und 2. Haushaltsklarheit. Von diesen elementaren Grundwerten bei der Haushaltsaufstellung sollten sich alle Parlamentarier leiten las
Meine Damen und Herren, mit der zweiten Stufe der Föderalismusreform hat in der Finanzpolitik ein neues Denken begonnen. Genau wie wir werden auch andere Länder, so Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, um nur einige zu nennen, grundsätzlich über ihre Strukturen, ihre Aufgaben und Standards nachdenken. Die öffentlichen Haushalte wurden durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise genauso betroffen wie die Unternehmen und die Arbeitnehmer. Die Spuren in den Haushalten werden wir noch über Jahre an unseren Zinsbelastungen ablesen können. Umso mehr hinterfragen heute Finanztheoretiker und Finanzpolitiker die Ausgaben der öffentlichen Hand. Das neue Denken verlangt die Betrachtung nicht nur der Quantitäten, sondern der Qualitäten. Es kommt also nicht darauf an, wie viel ich ausgebe, sondern was ich mit den ausgegebenen Mitteln erreicht habe. Diese Denkweise muss unsere Richtschnur sein. Viele von uns kennen die Methode, die die Betriebswirtschaftslehre hierzu zur Verfügung stellt. In einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern werden diese Instrumente auch erfolgreich angewendet. Jetzt geht es auch darum, dass die Finanzpolitik generell und grundsätzlich das Bestehende und Gewohnte neu beleuchtet. Die Ministerpräsidentin nannte es einen neuen Geist, mit dem wir in Zukunft das Geld ausgeben müssen. Ich sage, das ist eine treffende Formulierung. Wir werden mit diesem neuen Geist gemeinsam in der Landesregierung strukturelle Entscheidungen treffen. Auch Sie, meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, fordere ich auf, nicht mehr nur danach zu schauen, wie viel Geld wofür ausgegeben wird, sondern nach den erreichten Zielen und den Erfolgen für die Menschen in unserem Land zu schauen.
Meine Damen und Herren, ein kurzes Wort zu der Schuldenbremse im Grundgesetz. Es geht um eine langfristige Regelung, um unseren Kindern und Enkeln auch in Zukunft noch die Gestaltungsspielräume zu ermöglichen, die wir ihnen durch noch mehr Schulden verbauen würden. Hier bin ich mit der Nachhaltigkeit ganz bei Frau Siegesmund, denn Schulden bedeuten Zinsen. Schon heute zahlen wir allein in Thüringen 700 Mio. € jedes Jahr. Natürlich wäre es falsch, zu sagen, dass wir generell keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Gerade in konjunkturellen Schwächephasen, wie wir sie mit der Wirtschaftskrise erleben, muss der Staat die Konjunktur stützen und eine antizyklische Stabilisierungspolitik betreiben. Das ist seine Aufgabe und das sieht die neue Grundgesetzregelung auch explizit so vor. Schulden per se zu verbieten, ist daher nicht die richtige Lösung. Allerdings - und das ist der entscheidende Punkt -, diese Schulden dürfen keine dauerhaften Schulden sein. Wenn die Konjunktur sich wie
der besser entwickelt, gilt es, diese neuen Schulden wieder zu tilgen. Das ist die Kernbotschaft der neuen Grundgesetzregelung. Die Schuldenbremse beinhaltet kein absolutes Schuldenverbot, sie beinhaltet ein Tilgungsgebot. Das ist genau das, was wir brauchen. Wir brauchen einen Haushalt, der atmen darf. Das Atmen darf aber nicht nur auf das Einatmen und die Aufnahme neuer Schulden begrenzt sein. Genauso wenig, wie das beim Menschen funktioniert, werden auch die Haushalte früher oder später kollabieren, wenn wir das Ausatmen, also das Tilgen der Kredite nicht als verbindliche Voraussetzung implementieren.
Wir sehen doch dieser Tage am Beispiel Griechenlands sehr deutlich, wohin der Weg führen kann, wenn man dem ständigen bodenlosen Schuldenmachen keinen Riegel vorschiebt. Finanzieren auf Pump, Leistung auf Pump würde unweigerlich in das Chaos führen.
Meine Damen und Herren, deshalb hat die Landesregierung, wie Ihnen bekannt ist, in ihrer Klausursitzung Mitte März die Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission beschlossen. Ihre Aufgabe ist es, unsere Strukturen, Standards und Ausgabenniveaus im Vergleich zu anderen Ländern zu analysieren. Die Kommission soll und wird Vorschläge für optimierte Standards und Strukturen entwickeln und dem Kabinett zur Entscheidung vorlegen. Dieses Vorgehen ermöglicht es uns, einerseits von Erfahrungen in anderen Ländern zu lernen und andererseits spezifische Besonderheiten unseres Landes noch deutlich in unseren Entscheidungen zu berücksichtigen, denn es geht um die Zukunft unseres Landes.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag, der von den Fraktionen der CDU und SPD vorgeschlagen wurde, greift diese neue Situation zutreffend auf. Es ist ein Signal, es ist eindeutig und gut. Es bedeutet, dass die notwendigen strukturellen Veränderungen in Thüringen von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass wir die an uns gestellten Anforderungen bewältigen werden. Wir werden deutlich machen, dass es uns Ernst ist mit der Einhaltung des grundgesetzlichen Verschuldungsverbots ab 2020, und dass wir die Zeit bis dahin für eine strukturelle Überarbeitung unseres Haushalts nutzen.
Danke, Frau Ministerin. Ich schaue jetzt noch mal in die Runde, ob es noch weitere Wortmeldungen gibt. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich dann auch die Schlussrunde. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zur Abstimmung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2010, zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 für den Freistaat Thüringen sowie zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes, auch Finanzbericht genannt.
- das Thüringer Haushaltsgesetz 2010 in der Drucksache 5/473; - das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in der Drucksache 5/479; - die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/598; - der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/597.
- zum Thüringer Haushaltsgesetz 2010 in der Drucksache 5/809; - zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in der Drucksache 5/810; - zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/811 und - zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/812.
Es gibt folgende Änderungsanträge: - zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/862; - zum Thüringer Haushaltsgesetz 2010 die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU und SPD in den Drucksachen 5/892 und 5/896; die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE in den Drucksachen 5/845 in Neufassung, 5/846, 5/848 bis 5/861; der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/847; die Änderungsanträge der Fraktion der FDP in den Drucksachen 5/878 bis 5/883, 5/900; die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN