Wenn dann jetzt alle Unklarheiten geklärt sind, schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt. Ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, wenn ein Widerspruch vorhanden ist, dann müsste zumindest darüber abgestimmt werden im Haus, ob der Bericht nun erfüllt oder nicht erfüllt ist, selbst wenn der Widerspruch vorhanden ist.
Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich habe vorher gefragt, ob das Berichtsersuchen erledigt ist, ob da kein Widerspruch entsteht. Da entstand kein Widerspruch.
Dann wollte ich den Tagesordnungspunkt schließen und dann kam der Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss. Also der Widerspruch war im Nachgang und jetzt gibt es den Widerspruch zum Überweisen. Damit ist es erledigt und es geht nicht an den Ausschuss. An dieser Stelle schließe ich jetzt den Tagesordnungspunkt.
Runter mit dem Mehrwertsteuer- satz beim Schulessen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/636 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns ist von uns nahestehenden Personen draußen, die die Debatte offensichtlich verfolgen, nahegelegt worden, doch ab und zu auch mal einen Antrag zu begründen. Es fällt den Leuten draußen wohl doch schwer, der Debatte zu folgen, wenn es dazu keine Einführung gibt. Ich möchte dem gern folgen, deshalb die Einführung in das Thema. Allerdings möchte ich gleich dazu sagen, dass ich es gerade bei dem Thema nicht so sehr ausführlich machen möchte, weil die Medien in den vergangenen Tagen ja sehr ausführlich darüber berichtet haben. Ich glaube, dass alle, die Zeitung lesen, die Radio und Fernsehen verfolgen, sehr gut informiert sind, zumal das Thema auch hohe Wellen geschlagen hat.
Meine Damen und Herren, alle, die das verfolgt haben, haben auch mitbekommen, dass die Landesregierung umgehend reagiert hat. Ich kann sagen, auch in einer Art und Weise, die wir begrüßen, nicht nur, dass dort eindeutig Position bezogen wurde, sondern dass auch eine Bundesratsinitiative angestrengt wurde, also etwas, was wir selbstverständlich unterstützen. Insofern könnte man meinen, der Antrag hätte sich erlegt. Ich denke, wir sollten trotzdem noch einmal Gelegenheit nehmen, dazu zu sprechen. Ich möchte das an fünf Punkten festmachen und hoffe da auf Ihr Verständnis.
Zum einen: Ich möchte nicht das Wort „Dank“ bemühen, aber auf jeden Fall können Sie sich vorstellen, dass das, was die Landesregierung hier unternommen hat, unsere Unterstützung findet. Insofern werde ich das draußen so kundtun.
Zum Zweiten: Ich denke, es hat wenig Sinn, jetzt die Verantwortlichen für diesen Erlass aus dem Jahr 2008 mit Häme zu überziehen, also die CDU und die SPD auf Bundesebene. Ich denke, dass es niemand wirklich ernst meinen konnte, dass das Essen in Schulen teurer sein sollte als das, was man an der Pommesbude oder beim Döner zu kaufen bekommt. Das sind halt die Nicklichkeiten der Politik, wenn man einen so weitumfassenden Erlass durchbringt oder nicht bedenkt, welche Folgen das im Detail hat. Insofern keine Häme an der Stelle, sondern ein gemeinsames ganz schnelles Handeln, damit diese unmögliche Geschichte aus der Welt kommt. Auch hier haben Sie unsere Unterstützung.
Meine Damen und Herren, ein dritter Punkt, es geht jetzt in Richtung FDP: Eine Bundesratsinitiative zu starten, heißt ja nicht automatisch, dass man die Kuh vom Eis hat und dass das auch erfolgreich sein wird. Da bedarf es eines breiten Konsenses über die Parteigrenzen hinweg. Also Bundesratsinitiative heißt
ja, wir brauchen dort auch die Mehrheit der Länder hinter uns. Wenn ich mir die Länderstruktur so anschaue, dann hat die FDP doch durchaus eine Bedeutung in der Diskussion.
Meine Damen und Herren von der FDP, ich sage das auch deshalb, weil ja dieses Möwenpickgesetz ein bisschen nach hinten losgeht diesbezüglich, weil Sie nicht bedacht haben, dass die Hotels heute ganz große Schwierigkeiten haben, weil es eben für Frühstück, also für Essen und Trinken weiterhin 19 Prozent zu entrichten gibt. Das bringt die Hotels in große Schwierigkeiten, das konnten wir verfolgen in den letzten Wochen. Einfach noch einmal in die Richtung der FDP gesagt: Die Ernährungsbranche und die Landwirtschaft, da wird wenig Geld verdient, insofern hält sich die Spendenfreudigkeit da auch wahrscheinlich ein bisschen in Grenzen. Wir hoffen, dass letzten Endes auch die Unterstützung der FDP-mitregierten Länder kommt, ansonsten wird das mit der Bundesratsinitiative schiefgehen.
Meine Damen und Herren, wir möchten natürlich diesen Antrag auch dazu nutzen, um noch einen Schritt weiter zu gehen. Ich schaue jetzt in die Reihen der LINKEN, die auch vorgeschlagen haben, darüber nachzudenken, ob man das Schulessen völlig mehrwertsteuerfrei gestaltet. Sie wissen, das deckt sich genau mit unserem Wahlprogramm, mit unserer Forderung, darüber nachzudenken, dass das Schulessen generell kostenfrei sein sollte. Ich hatte vor Kurzem eine sehr schöne Diskussion mit einem Herren meines Alters, den ich aus Schulzeiten kenne und der gemeint hat, der große Unterschied zwischen damals und heute besteht darin, dass wir damals nicht gemerkt haben, wer der Arztsohn und wer der Sohn vom Fabrikarbeiter oder vom Landwirtschaftsbetrieb war.
Das ist die Begründung. Und heute haben wir eben das Problem, dass wir dann Kinder in der Schlange aussortieren. Da gibt es welche, mithilfe von Unterstützung dürfen sie an dem Essen teilnehmen. Es gibt andere, die können sich das so leisten. Das ist natürlich auch ein Punkt, der uns sehr ärgert an der Stelle. Insofern auch hier noch einmal die Ankündigung, dass wir dranbleiben und dafür sorgen, dass Schulessen nicht nur 7 Prozent Mehrwertsteuer auferlegt wird, sondern dass Schulessen in Zukunft auch völlig kostenfrei werden muss.
seine Unterstützung - in Zukunft das Meiste von diesem Schulessen auch aus der Region kommt, damit unsere einheimischen Produzenten hier gestärkt werden. Wir hoffen natürlich, und so gibt es auch eine ganze Reihe von Auskünften mittlerweile, dass in zunehmendem Maße auch die Biobetriebe aus Thüringen vor allen Dingen davon profitieren.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben dieses Plenum begonnen mit einem eindeutigen Votum des ganzen Hauses zur Bannmeile. Nun gab es drei Tage die Rituale, die Anträge der Opposition abzulehnen, selbst wenn es um Dinge geht, wo wir uns dann sicher in zwei, drei Jahren wieder sprechen und wo wir das draußen den Menschen auch erklären müssen.
Herr Abgeordneter Augsten, Ihre Redezeit ist zu Ende. Sie können sich dann in der Debatte noch einmal zu Wort melden.
Insofern, glaube ich, dass wir jetzt einen Punkt aufgerufen haben, der uns wieder verbinden wird. Das wäre ein schöner Abschluss des Plenums. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand hier vorn hinstellt und sagt, nein, er möchte, dass es hier weiterhin die Unterschiede beim Schulessen gibt. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Augsten. Direkt nach der Einbringung hat sich Finanzministerin Frau Walsmann zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, sich erstens auf Bundesebene für eine generelle Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Schulessen von 19 auf 7 Prozent und zweitens gegenüber dem Bundesfinanzminister für die Rücknahme des BMF-Schreibens vom 16. Oktober 2008 einzusetzen. Ich darf vorausschicken, dass mir am allerbesten und unbenommen von dem Antrag der letzte Satz der Begründung gefällt, wo es eigentlich darum geht, sich für ein gesundes und biologisch hergestelltes Schulessen, nährstoff- und vitaminreich, einzusetzen. Ich glaube, wenn das Ziel erreicht ist, dann ist die Gesamtintention erfüllt.
Zu den anderen Punkten darf ich Ihnen in unterschiedlichen Abschichtungen eines sagen: Die Intention des ersten Anstrichs Ihres Anliegens wurde von der Landesregierung - wie schon bei der Begründung erwähnt- bereits aufgegriffen, ich glaube, in einer Art und Weise, die dem Gesamtanliegen auch zuträglich ist.
Die zweite Forderung allerdings, und da werde ich in meinen Ausführungen auch darauf kommen, die ist obsolet, weil die einfach ins Leere geht, weil nämlich dieses Schreiben des BMF überhaupt nicht ursächlich dafür ist, dass die Bewertung, ob das nun 19 oder 7 Prozent Mehrwertsteuer sind, sondern es ist einfach die Ausführung zu der tatsächlichen Rechtslage, die sich im Prinzip mit Blick auf das Schulessen seit 1968 rechtlich nicht geändert hat. Aber auch dazu werde ich noch ein wenig ausführen.
Deshalb gestatten Sie mir, weil ich denke, an dieser Stelle ist es einfach notwendig, diese klarstellenden Ausführungen zur Besteuerung von sogenanntem Schulessen voranzustellen, um damit auch wirklich für Klarheit zu sorgen. Die Umsatzbesteuerung, um die geht es ja hier, basiert auf der bundesgesetzlichen Regelung des Umsatzsteuergesetzes. Sie erfolgt damit bundesweit einheitlich. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent und als Ausnahme zu dieser Regel wurden Ermäßigungstatbestände festgeschrieben mit dem Steuersatz von 7 Prozent, der hier in Rede steht. Begünstigt ist z.B. die Lieferung von Lebensmitteln. Bei Schulessen, definiert als verzehrfertig zubereitete Speise, ist maßgeblich, ob die Abgabe im Rahmen einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung erfolgt. Dazu führt nämlich das BMF-Schreiben aus. Die Lieferung von Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, die Abgabe von Speisen im Rahmen einer sonstigen Leistung dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Eine Lieferung liegt vor, wenn die Speisen zum Mitnehmen veräußert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ich in einem Fast-Food-Restaurant Speisen bestelle und den Verzehr derselben aber außerhalb des Restaurants vornehme. Gleiches gilt für Schulessen, wenn verzehrfertig zubereitete Speisen von einem Caterer ausschließlich angeliefert werden, was im Übrigen an sehr vielen Grundschulen unserer Stadt Erfurt auch nachzuvollziehen ist, wo das nämlich tagtäglich auch geschieht. Eine sonstige Leistung ist hingegen anzunehmen, wenn der leistende Unternehmer neben der Abgabe von Lebensmitteln noch andere Dienstleistungen erbringt, die den Verzehr an Ort und Stelle ermöglichen. Und dazu gelten beispielsweise die Bereitstellung von Tischen und Stühlen, die Überlassung und Reinigung von Geschirr und Bestecken und das Servieren von Speisen. Die Abgabe der Speisen erfolgt hier im Rahmen eines restaurations- oder restaurationsähnlichen Umsatzes. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ich
in einem Fast-Food-Restaurant Speisen bestelle und die dort auch unter Nutzung der Einrichtung, des Bestecks ect. verzehre. Gleiches gilt auch hier für Schulessen, wenn nämlich verzehrfertig zubereitete Speisen von einem Caterer nicht nur angeliefert, sondern auch portioniert und ausgegeben werden. Folglich gilt also der allgemeine Grundsatz, Lieferung von Lebensmitteln zur Mitnahme unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, und wenn Speisen verbunden mit Dienstleistungen vor Ort verzehrt werden, unterliegt die Essenlieferung dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent.
Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben in den letzen Jahren eine ganze Reihe von Urteilen zur Frage der Abgrenzung eben dieser benannten Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken gefällt. Und mit dem von Ihnen zitierten BMF-Schreiben vom 16. Oktober 2008 wurden die maßgebenden Verwaltungsregelungen in Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs überarbeitet. Aber die Auffassung zur Mittagsversorgung in Schulen wurde eben gerade inhaltlich fortgeführt und überhaupt nicht geändert, sondern nur diese Abgrenzungsproblematik wurde einfach noch einmal erläutert und die hat sich eigentlich seit 1968 auch nicht verändert. Das Schulessen unterlag schon vor dem oben genannten BMF-Schreiben, und das will ich noch mal deutlich sagen, deshalb habe ich gesagt, der zweite Anstrich geht ins Leere, weil er hier nichts ändert an der Situation. Wir wollen aber die Situation ändern. Deshalb, wenn das Essen nicht nur abgegeben wurde, sondern Dienstleistungselemente, wie die Bereitstellung von Geschirr und Besteck, hinzutraten, dann unterlag schon vor dem oben genannten BMF-Schreiben das Schulessen dem allgemeinen Steuersatz.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis ist also festzustellen, steuerliche Ungleichbehandlung von Schulessen und Fast-Food besteht nicht. Der Verzehr von Speisen in Fast-Food-Restaurants ist mit 19 Prozent zu besteuern, weil vom Verkäufer zusätzliche Dienstleistungen erbracht werden, und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, wenn außer Haus Umsätze getätigt werden. Auch das Schulessen könnte grundsätzlich so ausgestaltet werden, indem der Caterer der Schule das zubereitete Essen ohne jede weitere Dienstleistung zur Verfügung stellt. In diesem Fall käme auch hier der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung, was im Übrigen auch an vielen Orten ja geschieht, wie Sie, denke ich, wissen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu dem Antrag nach diesen Vorbemerkungen kommen. Ich sage ganz deutlich, ich unterstütze genauso wie die Landesregierung Ihre erste Forderung, sich auf Bundesebene für eine generelle Absenkung des
Das kann jedoch meines Erachtens nicht nur für das Schulessen gelten. Die gerade dargestellten Besteuerungsgrundsätze gelten beispielsweise auch für Kinderkrippen, Kindergärten,
Universitäten, Fachhochschulen, Seniorenheime und Krankenhäuser, insofern die steuerliche Behandlung von Schulessen, meine ich, nicht isoliert betrachtet werden kann. Unter sozialen Gesichtspunkten ist eine ermäßigte Besteuerung von Essensabgaben an Schulen und vergleichbaren Einrichtungen wünschenswert. Auch würde eine solche dem Sinn und Zweck des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes - wenn man nämlich in der Entstehungsgeschichte, wie es überhaupt zu dem ermäßigten Steuersatz gekommen ist - unterfallen, denn der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde gerade zur Förderung der sozialen Belange eingeführt. Allerdings - das sage ich ganz deutlich - ist diese ermäßigte Besteuerung, wie bereits ausgeführt, nur durch eine gesetzliche Änderung im Umsatzsteuergesetz zu erreichen. Insofern - deshalb habe ich das so langatmig vielleicht für Sie jetzt auch am Anfang ausgeführt - geht die unter Ziffer 2 im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierte Aufforderung an die Landesregierung, sich gegenüber dem Bundesfinanzminister für eine umgehende Rücknahme des BMFSchreibens einzusetzen, ins Leere, weil die an der Tatsache nichts ändert und auch nicht uns zu dem erreichten Ziel bringt.
Die eingangs dargestellten Grundsätze zur Frage der Anwendung des Regel- und des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes galten und gelten eben unabhängig von der Existenz dieses Schreibens. Durch die Aufhebung eines Verwaltungserlasses kann geltendes Recht nun mal auch nicht geändert werden. Bei einer gesetzlichen Änderung zur Ermöglichung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes, unter anderem nämlich für Schulessen, muss allerdings auch vermieden werden, dass im Rahmen einer Schnellschussaktion nur ein neuer zusätzlicher Ermäßigungstatbestand geschaffen wird. Die im aktuellen Umsatzsteuergesetz enthaltenen Begünstigungen sind auch unter Berücksichtigung der mehr als angespannten Haushaltslage von Bund und Ländern dringend zu überarbeiten, sage ich an der Stelle. Die bestehenden Regelungen führen zu erheblichen Abgrenzungsproblemen zwischen der Regelbesteuerung mit 19 Prozent und der ermäßigten Besteuerung mit 7 Prozent. Sie bergen, meine ich, die Gefahr von Wettbewerbsverzerrung und stehen auch
im Widerspruch zum Ziel des Subventionsabbaus. Die bestehenden Ermäßigungstatbestände führen auch zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts, die weder für den Steuerbürger nachvollziehbar ist noch den Grundsätzen des Bürokratieabbaus entspricht.
Meine Damen und Herren, das Finanzministerium hat sich bereits bisher dafür eingesetzt, den gesamten Katalog des ermäßigten Steuersatzes einer Überprüfung auf Angemessenheit und auf Notwendigkeit hin zu unterziehen. Nur so können zum Beispiel nicht mehr zeitgemäße Begünstigungstatbestände zugunsten erforderlicher, neuer Begünstigungsvorhaben bereinigt werden. Ich sage mal, durch Einsparung auf der einen Seite würden finanzielle Mittel für wichtigere Sachverhalte - und da fällt für mich ausdrücklich Schulessen, aber auch Essen in Kindergärten darunter - freigesetzt.
Durch eine Gesetzesänderung zur Besteuerung von Verzehrumsätzen wurden in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene allerdings aufgrund der Festlegung im Koalitionsvertrag keine grundsätzlichen Änderungen oder Bereinigungen in dieser Weise vorgenommen.
Meine Damen und Herren, deshalb hat die Thüringer Landesregierung sich darauf verständigt, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, welcher die Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz zum Ziel hat. Dabei soll es ausdrücklich auch um die aufgezählten Bereiche, um die Frage der ermäßigten Besteuerung von Schulessen gehen. Dieser Entschließungsantrag wurde dem Bundesrat bereits am 24. März zugeleitet, soll unmittelbar in den Fachausschüssen des Bundesrats beraten werden. Im Finanzausschuss des Bundesrats werde ich mich für eine breite Unterstützung unseres Anliegens einsetzen und auch dafür werben. Ich gehe auch davon aus, dass die Entschließung von der Bundesregierung positiv aufgenommen werden wird, die eigentlich bereits auch einen entsprechenden Prüfauftrag in ihrem Koalitionsvertrag aufgenommen hat.
Meine Damen und Herren, eine Neuregelung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz ist dringend notwendig und muss meines Erachtens un
verzüglich in Angriff genommen werden. Das zeigt uns nicht zuletzt die Besteuerung der Essensversorgung in sozialen Einrichtungen, um das Themenspektrum auch einmal insgesamt zu beschreiben. Die Landesregierung wird sich deshalb bei der Überarbeitung der Umsatzsteuersätze dafür einsetzen, dass Schulessen durchweg der ermäßigten Besteuerung unterfällt.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen, unterstützen Sie die Landesregierung bei ihrem Anliegen. Danke.