Protocol of the Session on July 17, 2014

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Herstellungszustand haben die Gehweg- bzw. Radwegeanbindung der JSA ArnstadtRudisleben an das innerörtliche Gehweg- und Radwegenetz in Arnstadt, insbesondere hinsichtlich der Asphaltierung/Pflasterung und der Straßenbeleuchtung?

2. Inwiefern ist nach Einschätzung der Landesregierung für eine gegebenenfalls noch nicht hergestellte Geh- und Radweganbindung auch die Tatsache verantwortlich, dass im vorliegenden Fall für Geh- und Radweganbindung keine verbindlichen bauplanungsrechtlichen Vorgaben bestehen?

3. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich der Anbindung der JSA an das öffentliche Personennahverkehrsnetz, insbesondere hinsichtlich der Fertigstellung der bauplanungsrechtlich vorgesehenen Haltestelle und deren Einbindung in die Linien- und Fahrplangestaltung?

4. Für den Fall, dass zu Besuchszeiten in der JSA die „Haltestellenanbindung“ nicht ausreichend sein sollte: Inwiefern werden der Einsatz von „Anruftaxen“ im Pendelverkehr zum Bahnhof Arnstadt oder ähnliche Angebote als Ausgleich für die etwaigen ÖPNV-Lücken ins Auge gefasst?

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin Klaan, Sie haben das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Unterbau bzw. die Schottertragschicht des Geh- und Radweges zur JSA wurde im Rahmen der Erschließungsarbeiten auf Basis der mit der Stadt Arnstadt und dem Straßenbauamt Mittelthüringen abgestimmten Planung bis zur Straße „Am Schulplan“ in Arnstadt hergestellt. Die Asphaltarbeiten sowie die vorgesehene Baumbepflanzung sollen noch erfolgen. Ebenso ist die Anbindung von der Straße „Am Schulplan“ bis zum Geraer Radweg noch zu realisieren. Eine Beleuchtung des anstaltseigenen Geh- und Radweges ist planerisch nicht vorgesehen und auch nicht gefordert.

Zu Frage 2: Die Vorgaben für den Geh- und Radweg wurden mit den zuständigen Behörden erörtert und sind in der vorliegenden Genehmigungsplanung berücksichtigt. Die noch offene Fertigstellung ist darin begründet, dass vorrangig die Leistungen, die zur Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Anstalt zwingend notwendig waren, beauftragt und realisiert wurden.

Zu Frage 3: Die planungsrechtlich vorgesehene Haltestelle ist fertiggestellt. Die ÖPNV-Erschließung ist Sache des kommunalen Aufgabenträgers für den Straßenpersonennahverkehr. Dieses ist im vorliegenden Fall der Ilm-Kreis und nach Kenntnis der Landesregierung wurde durch den Ilm-Kreis gemeinsam mit der Anstaltsleitung der JSA ein Bedienkonzept für den ÖPNV entwickelt und zum 15. Juli 2014 umgesetzt. Dabei wurde der Fahrplan auf die Bedürfnisse der Freigänger, der Besucher und - soweit möglich - auf die der Bediensteten abgestimmt. Die Buslinie D 345, die von Rudisleben über das Gewerbegebiet Erfurter Kreuz und dem Bahnhof Neudietendorf nach Apfelstädt führt, wurde werktags und am Wochenende um eine erhebliche Anzahl von Stichfahrten von und zur JSA ergänzt. In Rudisleben ist Anschluss an die Buslinie B 343/Stadtverkehr Arnstadt gewährleistet. Die Finanzierung der zusätzlichen ÖPNV-Leistungen erfolgt durch den Ilm-Kreis.

Zu Frage 4: Auswertungen zur Inanspruchnahme von ÖPNV-Fahrplanangeboten und Schlussfolgerungen hierzu können erst nach einem ausreichend bemessenen Betriebszeitraum erfolgen. Über das in Antwort zu Frage 3 genannte Busangebot hinausgehende ÖPNV-Leistungen sind durch den Aufgabenträger Ilm-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung daher derzeit nicht geplant.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, Sie hatten zu Frage 1 gesagt, dass die Restarbeiten noch realisiert werden können. Können Sie da einen Zeitpunkt benennen? Die Frage stellt sich auch deshalb, weil die jetzige Verkehrsanbindung über den Autobahnzubringer A 71 zur Anschlussstelle Arnstadt-Nord erfolgt und damit die Radfahrer und Fußgänger praktisch über diesen Zubringer nur einen Zugang zu der neuen Jugendstrafanstalt haben mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial. Deshalb die Frage: In welchem Zeitraum soll der Geh- und Radweg fertiggestellt werden, so dass die Fußgänger und Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn des Autobahnzubringers nutzen müssen?

Die Antwort muss ich im Moment schuldig bleiben, weil ich im Moment die Zeiträume der Ausschreibung und die Abläufe nicht im Detail kenne. Das würden wir nacharbeiten.

Vielen Dank, Frau Klaan. Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Bergner für die FDP-Fraktion in der Drucksache 5/7966. Hier antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Bitte, Herr Abgeordneter Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Demokratieerklärung bei der Ausschreibung von Leistungen durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement

Nach Informationen des Fragestellers wird bei Ausschreibungen von Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen, durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement als Anlage eine Bietererklärung 2.4 beigelegt. In dieser Bietererklärung, auch als Demokratieerklärung bezeichnet, muss der Unternehmer erklären, dass ihm nicht bekannt ist, ob bei eingesetzten Mitarbeitern

(Abg. Kuschel)

Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bestehen. Weiterhin muss er erklären, dass ihm nicht bekannt ist, ob das eingesetzte Personal Mitglied in einer extremistischen/ verfassungsfeindlichen Partei, Organisation oder sonstigen Vereinigung ist bzw. diesen nahesteht und Schriftgut extremistischen oder sonstigen verfassungsfeindlichen Inhalts besitzt und/oder derartiges Schrift- oder Gedankengut weiterverbreitet. Die Abgabe der Bietererklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann und bei welchen Ausschreibungen wird vom Freistaat Thüringen oder Landesbetrieben vom Bieter die Abgabe einer sogenannten Demokratie- oder Bietererklärung verlangt (bitte Aus- schreibungen einzeln auflisten)?

2. Wie wird die Notwendigkeit und die rechtliche Zulässigkeit (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Bestimmtheitsgebot) einer derartigen sogenannten Demokratie- oder Bietererklärung begründet?

3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung ein Unternehmer solche Kenntnisse von seinen Mitarbeitern erlangen?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich bei einem Verstoß gegen die sogenannte Demokratie- oder Bietererklärung?

Frau Staatssekretärin Klaan, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Insbesondere in den Bereichen Reinigungsdienste und Sicherheit wird vom Thüringer Liegenschaftsmanagement seit dem Jahr 2013 eine entsprechende Bietererklärung abgefordert. In den Jahren 2013 und 2014 wurden im Bereich Reinigungsdienste bei insgesamt 29 Ausschreibungen und im Bereich Sicherheit bei 10 Ausschreibungen Bietererklärungen nach dem genannten Formblatt 2.4 abgefordert.

Zu Frage 2: Anlass für die Aufnahme einer solchen Erklärung war das Bekanntwerden eines Vorfalls im Bereich des Sicherheitsdienstes des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Dort war ein Wachmann mit rechtsextremistischer Gesinnung und Mitgliedschaft aufgefallen. Ziel der Bietererklärung ist der Schutz der Landesverwaltung vor extremistischen Gefahren; Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Erklärung bestehen nicht.

Zu Frage 3: Die Erklärung stellt auf die positive Kenntnis des Bieters ab. In der Regel beschäftigen Reinigungsfirmen für öffentliche Auftraggeber nur Personal, welches durch sie selbst intern einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden ist. Im Bereich Sicherheit muss es sich bei einem Bieter für solche Leistungen um ein qualifiziertes Unternehmen nach § 34 a Gewerbeordnung handeln. Der Bieter ist gehalten, nur zuverlässige Personen zu beschäftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die notwendigen rechtlichen Vorschriften zur Ausübung dieses Gewerbes unterrichtet wurden und mit ihnen vertraut sind. Sie müssen eine Sachkundigenprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung erfolgreich absolviert haben. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber Nachweise zur Person der Wachschutzkraft, zum Kurzlebenslauf, Lichtbild, polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge und Ausbildungsnachweise vorlegen. Darüber hinaus ist nach dem Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz jede Person, die aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses an einer sicherheitsempfindlichen Stelle tätig ist und dort tätig werden soll, zu überprüfen. Damit kommt es nicht darauf an, ob es sich dienst- oder arbeitsrechtlich um eigenes Personal der Behörde oder solches von Fremdfirmen handelt. Zuständige Stelle für Sicherheitsüberprüfungen nicht öffentlicher Stellen ist das für Wirtschaft zuständige Ministerium.

Zu Frage 4: Wird die Bietererklärung nicht vollständig vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. In bestehenden Verträgen hat der Auftraggeber das Recht, bei einem Verstoß von Unternehmen die Auswechselung des betroffenen Personals zu verlangen.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Habe ich Sie richtig verstanden, wenn Sie sagen, dass diese Demokratieerklärung ausschließlich bei sicherheitsrelevanten Objekten verlangt wird?

Nein, sie wird bei Diensten innerhalb unserer Landesimmobilien nach dem Standard der Sicherheitsvorschriften verlangt.

Dann hätte ich noch eine zweite Frage. Es klingt für mich möglicherweise an manchen Stellen schon etwas überzogen und es gab etliche Diskussionen um eine ähnlich gelagerte Demokratieerklärung bei

Fördermittelprogrammen. Wäre es dann nicht auch mit Blick auf die Dinge, die ein Unternehmer von seinen Mitarbeitern aus der privaten Lebensführung erfahren kann, sinnvoller, in solchen Fällen schlicht und einfach ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen?

Die Demokratieerklärung geht von der positiven Kenntnis des Bieters aus, das heißt, er erklärt, dass er keine Kenntnis hat. Insofern wird das Prinzip umgekehrt. Wie gesagt, auf Anlass eines Einzelfalls, der sich auch jederzeit …

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen damit zur Frage der Abgeordneten Dr. Lukin für die Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/7972. Bitte, Frau Dr. Lukin.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Verkauf einer landeseigenen Liegenschaft in JenaZwätzen

Gegenwärtig steht eine Liegenschaft in Jena-Zwätzen, die mit ehemaligen Studentenbaracken bebaut ist, zum Verkauf. Die Gesamtgröße soll ca. 26.000 Quadratmeter betragen. Eigentümer ist der Freistaat Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat sich die Stadt Jena für den Erwerb dieser Liegenschaft interessiert?

2. Wurde der Stadt Jena ein Angebot zum Erwerb der Liegenschaft unterbreitet?

3. Wird von den Kaufinteressenten ein Konzept für den Wohnungsbau/Sozialen Wohnungsbau auf dieser Fläche vorgelegt bzw. verlangt?

4. Welche Rolle spielt diese Liegenschaft im Rahmen der Vereinbarungen des „Bündnisses für gutes Wohnen in Thüringen“ (insbesondere Nummer 6 zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus)?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach einem durch das Thüringer Liegenschaftsmanagement initiierten Gespräch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Jena am 7. August 2013 hatte die Stadt mit Schreiben vom 19. August 2013 ihr Interesse bekundet. Dabei schlug die Stadt vor, die Liegenschaft in ein noch zu klärendes Tauschpaket zum Flächentausch Inselplatz in Jena einzubeziehen. Darüber hinaus hat die Stadt Jena im Zuge der Verkaufsausschreibung zum 15. Februar 2014 über die Kommunale Immobilien Jena als Eigenbetrieb der Stadt Jena ein Angebot zum Grundstückstausch mit einer noch zu klärenden Aufpreiszahlung bis zu einer Gesamthöhe des Angebots von maximal 1.230.000 € vorgelegt. Auch die stadteigene jenawohnen GmbH als Teil der örtlichen Stadtwerke hat ein Angebot zum Grundstückstausch bis zu einer Gesamthöhe des Angebots von maximal 1.230.000 € vorgelegt.

Zu Frage 2: Die Stadt Jena wurde von dem THÜLIMA in dem Gespräch am 7. August 2013 darauf hingewiesen, dass die Liegenschaft im Wege eines Angebotsaufrufs zum Verkauf angeboten werden soll. Über die hierzu ab Dezember 2013 laufende Ausschreibung wurde die Stadt Jena gesondert informiert.

Zu Frage 3: Von den Interessenten wird ein Nutzungskonzept und ein Finanzierungsnachweis verlangt. Nutzungskonzept und Finanzierungsnachweis dienen der Beurteilung der Seriosität und Solvenz des Erwerbers und des beabsichtigten Vorhabens.