Protocol of the Session on July 16, 2014

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die beiden Anträge der Fraktionen der CDU und SPD sowie der Fraktion DIE LINKE beinhalteten Regelungen für eine Besserstellung der Grund- und Förderschullehrer mit DDR-Abschluss. Beide Anträge unterschieden sich im zu begünstigenden Personenkreis und Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

Im Antrag der Fraktionen der CDU und SPD waren zudem weitere, sich aus der Anhörung ergebende

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

formale Änderungen und Präzisierungen des Gesetzentwurfs der Landesregierung enthalten. Dieser Antrag wurde vom Haushaltsund Finanzausschuss mehrheitlich angenommen und ist somit in die Beschlussempfehlung des Ausschusses eingeflossen.

Folgende Beschlussempfehlungen gibt der Haushalts- und Finanzausschuss zu den in Rede stehenden Gesetzentwürfen: Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thüringer Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften, wird mit den in der Beschlussempfehlung aufgeführten Änderungen angenommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich muss noch etwas nachtragen. Es sind heute noch sehr viele Drucksachen verteilt worden, auch zu diesem TOP 2 b. Es ist nicht nur der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/8026 verteilt worden, was ich vorhin angesagt habe, sondern auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/8038 und dazu ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/8039. Das heißt, das Paket, über welches wir jetzt sprechen werden, ist um zwei Anträge erweitert worden.

(Beifall CDU)

Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache zu TOP 2 a und b. Ich rufe als Ersten für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kalich auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS bzw. die Fraktion DIE LINKE setzte sich bereits für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ein. Die Linke in Thüringen hat immer wieder deutlich und öffentlich kritisiert, dass eine umfassende Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Thüringen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen verwirklicht werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Geschieht das nicht, was leider immer noch der Fall ist, findet fortgesetzter Verfassungsbruch statt, und zwar schon mehr als 20 Jahre, denn von Anfang an steht in Artikel 2 der Thüringer Verfassung das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung. Es verwundert daher auch nicht, dass die Fraktion DIE LINKE als parlamentarischer Arm des

Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands in Thüringen in der 4. Wahlperiode einen Gesetzentwurf mit 50 Punkten zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes eingebracht hat. Er wurde leider von der Landtagsmehrheit abgelehnt. Die Linke wiederholte wenige Monate danach die Gesetzesinitiative im Rahmen der Beratung der Reform des Thüringer Beamtenrechts. Auch diesmal lehnte die Landtagsmehrheit trotz Diskriminierungsverbot in der Verfassung ab. Daraufhin reichte die Fraktion DIE LINKE eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof im Weimar ein. Hier wurde exemplarisch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht in Thüringen verlangt. Der Verfassungsgerichtshof machte im Laufe des Verfahrens deutlich, dass der Gesetzgeber aktiv werden müsse, oder aber es wird ein entsprechendes Urteil ergehen. Daraufhin wurde der Landesgesetzgeber aktiv, allerdings nicht bis zum Jahr 2001 zurück.

Das politische Anliegen des grünen Gesetzentwurfs wird angesichts der Verfassungsvorgaben in Thüringen und anknüpfend an die eigenen Initiativen der Fraktion DIE LINKE in all den Jahren selbstverständlich geteilt. Allerdings bleiben für die Fraktion DIE LINKE mit Blick auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Rückwirkung bis zum Jahr 2001 eine politische und eine formale Frage. Zuerst die formale: Wie kann ein Landesgesetzgeber eine Rückwirkung von Besoldungsleistungen für eine Zeit beschließen, in der die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Rechtsbereich noch gar nicht beim Landesgesetzgeber, also beim Landtag, lag? Stichwort: Änderung der Gesetzgebungskompetenz bei der Föderalismusreform im Jahr 2006. Aber ich gehe davon aus, dass sich dieses formale Problem lösen ließe. Es bleibt noch die politische Frage: Warum soll die Rückwirkung bei der Gleichstellung von Lebenspartnern nicht bis 1993 bzw. 1994 zurückgehen? Denn so lange gibt es in Thüringen schon die Gleichstellungsverpflichtung gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aus dem Diskriminierungsverbot der Verfassung. Die Fraktion DIE LINKE will an dieser Stelle auch nochmals anmahnen, dass es nicht nur um die Anpassung des Beamtenrechts geht, siehe 50-Punkte-Katalog meiner Partei im Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode, auf den ich mich vorhin schon bezogen habe. Daher sollte so zeitnah wie möglich mit einem Gleichstellungscheck aller rechtlichen Regelungen in Thüringen begonnen werden, vor allem, welchen Anpassungsbedarf es hier noch gibt bis hin zu Vorgaben für den Schulbereich, zum Beispiel Gestaltung von Unterrichtsinhalten unter Berücksichtigung des Themenfeldes im Rahmen von Ausbildungsgängen, auch Beratungs- und Unterstützungsangebote mit Blick auf Antidiskriminierungsmitarbeiter. Den Gesetzesvorstoß der Fraktion

(Abg. Hey)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir als Linke jedenfalls unterstützen.

Jetzt komme ich zu Teil b, dem Besoldungsrecht aus der Drucksache 5/7155, dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Die meisten Änderungen sind eher unproblematisch. Ich hatte das Sammelsurium bei der ersten Lesung schon als „Erfurter Allerlei“ bezeichnet. Heute will ich nur noch auf zwei Dinge eingehen. Das Erste ist die Herabsenkung der Stellenobergrenze bei Polizisten in der Besoldungsgruppe A 9 von 60 auf 55 Prozent. Es mag sein, dass Sie die bisherige Grenze noch nicht ausgeschöpft haben, aber genau das ist das Problem. Vor dem Hintergrund des hohen dienstlichen Engagements dieser Polizistinnen und Polizisten sollte es ein paar mehr Beförderungen geben. Die Linke sieht das jedenfalls so und hat im Ausschuss die Rücknahme der Reduzierung auf 55 Prozent beantragt. Im Juli des Jahres 2014 war dieser Antrag leider noch erfolglos. In meiner Anfrage in der Drucksache 5/7700 führte der Staatssekretär Rieder aus

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der sagt nie was, der liest nur vor.)

- ich zitiere mit Ihrer Genehmigung -: „Es wird Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers sein, im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/2016 den Stellenplan unter Beachtung der beamten- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.“ Wir werden uns wohl selbst darum kümmern müssen, da Sie es in Regierungsverantwortung nun auf die nächste Legislaturperiode abgeschoben haben.

Bei den Grundschullehrern - um zum zweiten Problem zu kommen - zeigen Sie der Welt erneut, wie schlecht SPD und CDU zusammen regieren können. Im Besoldungsgesetz steht, dass Lehrer für untere Klassen, also die Grundschullehrer, in die Besoldungsgruppe A 11 oder A 12 gehören. Dabei ist die A 11 nur für diejenigen, die ihre Ausbildung noch zu DDR-Zeiten gemacht haben. Diese Lehrer sollten die A 12 erst bekommen, wenn sie sich im neuen Schulsystem acht Jahre bewährt haben. Wie kann das sein, dass 24 Jahre nach der Einführung des neuen Systems nun immer noch rund 2.000 Lehrer mit einer DDR-Ausbildung nicht so bezahlt werden wie ihre Kollegen mit derselben Ausbildung im Westen oder auch hier nach der Wende? Das ist eine - ich halte mich jetzt ein bisschen zurück und werde das nicht so sagen, wie ich es mir aufgeschrieben habe. Das ist eigentlich nicht zu halten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, da kommt man nur raus, wenn man das sofort ändert - jetzt, sofort und unverzüglich, denn Sie stehen im Wort. Ich erinnere daran, dass es mal eine Übergangsphase von acht Jahren gegeben hat. Ihre Lösungsvariante heißt

aber, dass weitere drei Jahre vergehen werden. Das ist nicht hinnehmbar. Die Linke versucht es noch einmal mit einem Änderungsantrag in Drucksache 5/8038. Sie können entscheiden, wollen Sie das Unrecht weitere drei Jahre hinnehmen oder wollen Sie eine sofortige Lösung? Herr Pidde und einige andere haben genau das gefordert. Sie können unserem Änderungsantrag zustimmen und damit dem Unrecht ein Ende bereiten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher, ich begrüße an dieser Stelle auch ganz besonders die Schülerinnen und Schüler aus Unterwellenborn und die Vertreter des Fördervereins sowie die Pädagogen, die heute mitgekommen sind.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Jetzt erzähl aber was Ordentliches und blamiere dich nicht.)

(Beifall CDU, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde an dieser Stelle schon gesagt, wir hatten in den letzten Monaten ausführlich über den Gesetzentwurf bzw. über beide Gesetzentwürfe beraten. Wenn ich daran erinnern darf, im Januar war die Einbringung des Besoldungsgesetzes und der Berichterstatter, Herr Hey, hat es gesagt, es gab verschiedene Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses und natürlich Diskussionen, die auch notwendig waren, über das Gesetz. Es wurde schon gesagt, im Nachgang von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, die Auswirkung auf die Thüringer Rechtslage haben, sind gesetzliche Folgeregelungen notwendig geworden, unter anderem im Besoldungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Beamtengesetz sowie dem Reisekostengesetz. Bei den Neuregelungen handelt es sich im Wesentlichen um formale Änderungen.

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dies wurde hier auch schon angedeutet bzw. besprochen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften und Ehen beim Familienzuschlag mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar ist. Hiervon ist auch Thüringen betroffen, so dass eine Anpassung der entsprechenden Regelungen erfolgen muss. Nach Auffassung der CDU-Fraktion werden die An

(Abg. Kalich)

forderungen des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzentwurf der Landesregierung umgesetzt. Der Finanzminister hat hier an dieser Stelle zur Einbringung gesagt, dass dies verfassungskonform ist. Deswegen kann ich die Ausführungen von Herrn Kalich an dieser Stelle nicht ganz nachvollziehen. Wir haben schon im Januar gesehen, dass in diesem Hohen Hause durchaus unterschiedliche Stellungnahmen vorhanden sind. Unsere Fraktion, die CDU-Fraktion, lehnt eine Ausweitung aus diesem Grund, wie sie im Gesetzentwurf von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehen ist, ab.

Meine Damen und Herren, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 festgestellt hatte, dass die Besoldungsgruppe W 2 der Hochschullehrer in Hessen zu niedrig und deshalb nicht verfassungskonform ist, müssen die vom Gericht aufgestellten Parameter auch in Thüringen zu einer Anpassung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe führen, das heißt eine Anhebung des Grundgehalts auf etwa 5.000 €. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2011 festgestellt, dass Beförderungen auf Grundlage von sogenannten Bündelungsbewertungen dem Grundsatz der fraktionsgerechten Besoldung nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz widersprechen. Da § 16 des Thüringer Besoldungsgesetzes der Bundesregelung entspricht, besteht auch insoweit Handlungsbedarf.

Der Gesetzentwurf und die Anträge der Fraktionen zum Besoldungsgesetz wurden im Haushalts- und Finanzausschuss beraten; das wurde an dieser Stelle gesagt. Wir haben ebenso eine schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eingehen, der Ihnen vorliegt. Gerade was die besoldungsrechtliche Einstufung der Grundschullehrer angeht, gab es berechtigte Diskussionen. Etwa 2.000 Lehrerinnen mit DDR-Ausbildung an Thüringer Grundschulen, also Lehrer unterer Klassen, sollen in drei Stufen auf das Gehaltsniveau ihrer Kollegen angehoben werden, deren Ausbildung erst nach 1990 erfolgte. Die erste Anhebung soll zum 1. Januar 2015 erfolgen, die zweite ein Jahr später. Die Regelung, die mit Beförderung verbunden ist, soll für verbeamtete und angestellte Lehrer gelten. Die Kosten für diese Gehaltsanpassung betragen etwa 8 Mio. €. An dieser Stelle muss ich zu den Ausführungen von Herrn Kalich sagen, es wurden auch Gespräche mit den verschiedenen Interessenverbänden geführt und eine Einigung erzielt. Da muss man auch sagen, die Landesregierung hat die entsprechenden Gespräche geführt und diesen Kompromiss erzielt, den wir in dem Änderungsantrag angegeben haben.

Die weiteren Änderungen, die in unserem gemeinsamen Änderungsantrag zu finden sind, sind aufgrund des schriftlichen Anhörungsverfahrens ent

standen. Der entsprechende Änderungsantrag das hatte ich gesagt - liegt Ihnen vor. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an den Thüringer Finanzminister für den vorgelegten Gesetzentwurf und weiterhin eine gute Beratung.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Barth das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will zunächst zum Besoldungsgesetz ein paar Ausführungen machen und sagen, ich bin zunächst einmal ganz froh, nachdem das im Juni schon auf der Tagesordnung stand und es nicht wirklich so aussah, als ob wir das in dieser Legislatur noch auf die Reihe bekommen würden, dass wir über dieses Gesetz dann heute doch abschließend beraten können. Das gilt insbesondere auch wegen der Regelungen, die meine beiden Vorredner gerade schon angesprochen haben, nämlich die Höhergruppierung der Grundschullehrer; das sind die, die noch mit einem DDR-Abschluss in unseren Schulen tätig sind und es aufgrund ihrer Praxiserfahrung und langjährigen Tätigkeit mehr als verdient haben, nun endlich von A 11 nach A 12 befördert zu werden. Das müssen uns diese 8 Mio. € wert sein, das müssen wir uns das auch kosten lassen; und ich glaube, da kann man sich sicherlich jetzt noch trefflich über einen Termin streiten. Nachdem das vor vier Wochen so aussah, als ob es überhaupt nicht stattfinden würde, muss ich sagen, ich bin froh, dass wir das heute hier an dieser Stelle endlich so beschließen können.

(Beifall FDP)

Weniger zufrieden, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir mit den Regelungen, die im Zusammenhang mit dem W 2-Professuren getroffen werden. Die Änderungen sind verfassungsrechtlich geboten, es hat dieses Urteil gegeben, der Kollege hat eben schon darauf hingewiesen. Jetzt wollen Sie aber diese Erhöhung des Grundgehalts durch die Streichung von Leistungszulagen bzw. von Berufungs- oder Bleibezulagen finanzieren und es ist natürlich für die Betroffenen ein Nullsummenspiel. Es ist tatsächlich linke Tasche, rechte Tasche, denn das Ergebnis ist eine Gehaltssenkung, eine Gehaltsminderung und das ist ein Bruch eines Versprechens den Betroffenen gegenüber, denn man hat diese Leute natürlich auch mit der Zusage für ein bestimmtes Gehalt nach Thüringen geholt.

(Beifall FDP)

Das ist in Berufungsverhandlungen immer ein Punkt und es ist natürlich auch ein Punkt, der im

(Abg. Kowalleck)

Beamtenrecht sonst gar nicht so üblich ist, nämlich mit diesen Zulagen einen Leistungsanreiz zu setzen, dass man tatsächlich sagt, ihr könnt, wenn ihr entsprechende Leistungen bringt, auch mehr verdienen. Jetzt das eine zu tun und das Grundgehalt zu erhöhen und die Leistungszulagen im Gegenzug zu streichen, das ist ein Punkt, bei dem ich klar sage: Sie bestrafen hier Leistungswillige,

(Beifall FDP)

Sie bestrafen diejenigen, die sich im Wettbewerb um die besten Köpfe, in dem wir uns als Land befinden, bei den Lehrern, aber eben auch bei den Hochschullehrern, bei vielen anderen, Sie bestrafen diejenigen, die sich für Thüringen entschieden haben, Sie bestrafen letztlich unsere Hochschulen. Das ist ein Rückschritt im Wettbewerb um die besten Köpfe und das ist aus unserer Sicht ausdrücklich ein falscher Schritt. Das ist der falsche Weg!

(Beifall FDP)

Wir müssen diesen Wettbewerb gewinnen wollen und das geht natürlich über Geld. Da kann man, wenn man als Professor eine B 9 oder B 10 hat, nur mit dem Kopf schütteln - da kann man das gut machen -, wenn man aber über eine W 2 redet, ist das ein anderer Punkt.

(Beifall FDP)