Protocol of the Session on May 22, 2014

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich versuche, mich kurzzufassen. Aber erlauben Sie mir vorneweg, meine sehr verehrten Damen und Herren, doch ein Wort in meiner Funktion als parlamentarischer Geschäftsführer: Ich gebe zu, dass mich das sehr überrascht hat, dass es nicht möglich ist, Absprachen miteinander zu treffen und das ist doch bedauerlich. Ich hoffe, dass wir jetzt in der sachlichen Debatte vorankommen.

Ich will noch einmal eines sagen, die Jagdsteuern sind 18.000 €. Wir sind deswegen daran gegangen, wenn man einmal ein Kommunalabgabengesetz anfasst - das macht man nun nicht jeden Tag -, dann hat es auch Sinn, wenn man so eine kleine Flurbegradigung mit hinbekommt.

Mit der Infrastrukturabgabe, Kollege Kuschel, haben Sie nach meiner festen Überzeugung die Betroffenen veralbert, weil Sie von vornherein wussten, die ist verfassungswidrig,

(Beifall SPD)

Sie haben keine Chance, die Lösung durchzubringen. Es war nur Schaulaufen und Veralbern der Betroffenen. Das ist nicht in Ordnung. Wenn Sie die Stadtstaaten hernehmen - bitte, es gibt schon erhebliche Unterschiede zwischen den Stadtstaaten und einem Flächenland wie Thüringen. Das möchte ich doch auch in dieser Debatte ganz klar und deutlich sagen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was ist mit Baden-Württemberg?)

Ich möchte noch einmal eines zu der Zeitschiene sagen: Im Frühjahr 2010 waren wir es, die als Erste mit einem Antrag ins Rennen gegangen sind, der genau das forderte, was wir jetzt in Gesetzentwurfsform vorlegen. Es haben uns damals, glaube ich, alle Fraktionen hier im Hause vorgeworfen, dass es nur ein Antrag war, uns aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, dann gab es eine Gesetzesänderung von Kommunalabgabengesetz und Kommunalordnung durch die Koalition. Dort sind wir mit einem Änderungsantrag reingegangen, der keine Mehrheit gefunden hat. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen, der genau diese Entlastungen für die Menschen bringen soll. Da ist nicht die Jagdsteuer das zentrale Thema, denn wir wollen vor Ort mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen, ob sie Beiträge ziehen wollen, und wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt, darauf zu verzichten. Wir wollen auch, dass es mit dieser Änderung keine Härtefälle mehr geben wird. Ich habe signalisiert bekommen, dass es doch eine Ausschussüberweisung geben soll. Deswegen werde ich das an dieser Stelle nicht ausdehnen, sondern ich bedanke mich dafür und freue mich auf die Fachdebatte im Ausschuss. Danke schön.

(Beifall FDP)

Gibt es jetzt noch weitere Redewünsche? Für die Landesregierung, Herr Innenminister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der FDP hat einen Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Thüringer Kommunalordnung und zum Thüringer Kommunalabgabengesetz in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, die Soll-Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes durch eine Kann-Bestimmung zu ersetzen. Ich bin einigermaßen erstaunt über die Tatsache, dass das Straßenausbaubeitragsrecht schon wieder Gegenstand eines Gesetzentwurfs und damit Thema im Landtag ist, denn im Verlauf dieser Legislaturperiode haben wir uns hier mehrfach und eindringlich mit diesem Themenbereich befasst.

Mit dem Thüringer Kommunalabgabengesetz in seiner derzeitigen Ausgestaltung hat der Gesetzgeber für das Straßenausbaubeitragsrecht bereits Regelungen geschaffen, die den verschiedenen Interessenlagen gerecht werden. Im Blick stehen dabei insbesondere eine ausgewogene Kostenverteilung, das Interesse an einer stabilen Haushaltslage der Gemeinden, Beitragsgerechtigkeit sowie Rechtssicherheit und Transparenz der Beitragserhebung. Es ist sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundstückseigentümer nachvollziehbar geregelt, in welchen Fällen die Gemeinden von einer Beitragserhebung absehen können und unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden den von ihnen zu tragenden Anteil erhöhen können. Den Kommunen sollte einfach die Zeit gegeben werden, die sie brauchen, um sich mit dieser Rechtslage vertraut zu machen, um diese sicher anzuwenden.

Selbiges gilt auch für die vorgeschlagene Gesetzesänderung im Bereich der Thüringer Kommunalordnung. Der Änderungsvorschlag sieht eine teilweise Aufhebung der Rangfolge in § 54 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung vor. Für die Kommunen würde daraus eine Nachrangigkeit der Abgabenerhebung gegenüber den sonstigen Einnahmen folgen. Eine solche Änderung wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, denn der Änderungsvorschlag hat zur Folge, dass die Kommunen die Abgabenerhebung insgesamt von der aktuellen Haushaltssituation abhängig machen sollen. Dies führt wiederum dazu, dass - überspitzt formuliert in einem Moment ein Bürger Beiträge zahlen muss und im nächsten Moment nicht mehr. Darüber hinaus wirft die zumindest teilweise Lösung vom Vorteilsprinzip verstärkt Fragen nach der Reichweite von Artikel 3 Grundgesetz auf.

Schließlich noch ein kurzes Wort zur Abschaffung der Jagdsteuer: Auch hier ist zu fragen, warum es nicht möglich sein soll, die Kommunen ihre Selbstverwaltungshoheit wahrnehmen zu lassen. Die Entscheidung darüber, ob eine Jagdsteuer erhoben werden soll, muss auch weiterhin an der Stelle getroffen werden, die unmittelbar betroffen ist, nämlich bei der jeweiligen Gemeinde selbst. Nur diese kann, anders als im Beitragsrecht, unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort entscheiden, ob die Erhebung einer kommunalen Steuer erforderlich und angemessen ist.

Im Ergebnis bleibt das angebrachte Änderungsgesetz der Fraktion der FDP deshalb in seiner Gesamtheit abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Jetzt muss ich zurückfragen, an mich ist herangetragen worden, dass dieser Gesetzentwurf an zwei Ausschüsse überwiesen werden soll, Innenausschuss - federführend - und Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Das ist aber dann nicht mehr beantragt worden, aber es wird mir so zustimmend zugenickt.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Doch nur Landwirtschaft!)

Ja, es ist nur Landwirtschaft beantragt, aber ist ja egal. Ich habe es zusammengefasst und dann stimmen wir so ab, weil es von den anderen bestätigt worden ist.

Also lasse ich zuerst abstimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist diese Überweisung vorgenommen worden.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Bei einer großen Mehrheit von Zustimmung ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen worden.

Wir stimmen nun über die Federführung ab. Die Federführung soll beim Innenausschuss liegen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist

nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. So wird also dieser Gesetzentwurf in den beiden Ausschüssen unter Federführung des Innenausschusses beraten und ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.

Ich möchte für die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr Folgendes bekannt geben: Es ist ja heute Morgen ein neuer Verfassungsgerichtspräsident gewählt worden und der bisherige wird verabschiedet. Da war auf der Einladung noch keine Raumangabe. Es ist der Raum F 056, besser bekannt als Aquarium, in dem diese Verabschiedung stattfindet. Der Herr Bergemann hat mich gebeten, weil seit längerer Zeit schon geplant, dass die Sitzung des Freundeskreises Litauen ebenfalls um 13.00 Uhr im Raum F 002 stattfindet. In diesem Sinne treten wir jetzt in die Mittagspause - Herr Blechschmidt?

Ich möchte noch einmal nachfragen, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben gesagt, von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr soll Mittagspause sein. 13.30 Uhr? 13.30 Uhr geht dann die Fragestunde los?

13.00 bis 13.30 Uhr. 13.30 Uhr geht die Fragestunde los. Hatte ich mich versprochen? Gut, dann korrigieren wir das. 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause und dann Fragestunde.

Wie vor der Mittagspause besprochen, rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 32

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hausold in der Drucksache 5/7677.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Verwendungsnachweisprüfung der durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) umgesetzten EU-Förderprogramme der Förderperiode 2007 bis 2013

Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für die in der Förderperiode 2007 bis 2013 durchgeführten Programme und Projekte treten nach eigenen Angaben der GFAW immense Rückstände auf, deren Abarbeitung nur mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand zu bewältigen sei. Mehrere Richtlinien kommen hierbei zur Anwendung.

(Minister Geibert)

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verwendungsnachweise für durchgeführte Projekte und Maßnahmen in der zurückliegenden Förderperiode 2007 bis 2013 liegen der GFAW in welchem Bearbeitungsstand (ungeprüft, Prüfung begonnen, Prüfung abgeschlossen) vor?

2. Gibt es intern ein Konzept zur Abarbeitung dieser Rückstände und wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?

3. Wie hoch ist der Prüfaufwand pro Verwendungsnachweis und wie viele Beschäftigte der GFAW sind im Bereich der Verwendungsnachweisprüfung aktuell eingesetzt?

4. Wie viele Verwendungsnachweise mit welchem Finanzvolumen werden bis zum endgültigen Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 nach gegenwärtigem Erkenntnisstand noch erwartet?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staschewski, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Stand per 30.04.2014 liegen 6.667 ungeprüfte Verwendungsnachweise vor. Davon beziehen sich 3.119 auf die Förderung von kleinteiligen Zuschüssen mit einer Prüfsumme von insgesamt 5,2 Mio. €, das heißt einer vergleichsweise geringen Ersterstattungssumme von unter 4 Mio. €. 18.752 Verwendungsnachweise wurden bisher geprüft. Der Prüfbeginn von Verwendungsnachweisen wird statistisch nicht erfasst.

Zu Frage 2: Es gibt ein mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie abgestimmtes Konzept zur Abarbeitung dieser Rückstände, das die GFAW umsetzt. Das Konzept sieht eine fristgerechte Abarbeitung aller offenen Verwendungsnachweise bis zum 31.12.2015 vor. Insbesondere in die Verantwortung und in die Pflicht wurde hier die TAB als Mutter genommen.

Zu Frage 3: Der Prüfaufwand ist projekt- und richtlinienabhängig sehr unterschiedlich. Ab dem 01.05.2014 sind 78 Beschäftigte in der Verwendungsnachweisprüfung eingesetzt, die durch bis zu 13 zusätzliche Mitarbeiter aus den Stabsstellen, Service- und antragsbearbeitenden Bereichen zeitbefristet unterstützt werden.

Zu Frage 4: Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden noch bis zu 2.500 Verwendungsnachweise mit einem Finanzvolumen von ca. 58,5 Mio. € bis zum endgültigen Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 erwartet.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7683.

Herzlichen Dank.

Finanzielle Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Förderperiode 2007 bis 2013 in Thüringen

Aus dem ESF standen dem Freistaat Thüringen für die abgelaufene Förderperiode 2007 bis 2013 Einnahmen in Höhe von 629 Mio. € zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche bei der EU eingereichten Förderanträge wurden zu welchem Zeitpunkt in welcher Höhe erstattet?

2. Bestehen zum Ende der Förderperiode, also per 31. Dezember 2013, gegenüber den Festlegungen in den Haushaltsplänen Defizite und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsjahren?