Es gibt keinen großen Diskussionsbedarf, ich möchte aber trotzdem auf einige Änderungen aufmerksam machen. Die meisten Änderungen in dem vorliegenden Gesetz beziehen sich auf die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften, sind also mehr von redaktionellem Charakter. Da sich die Kirchensteuer als Zuschlagssteuer auf die Höhe der Einkommensteuer bezieht, müssen auch im Kirchensteuerrecht diese Änderungen vorgenommen werden.
Es gibt in diesem Gesetz auch einige inhaltliche Änderungen. Der sogenannte Reuemonat wird abgeschafft, das heißt, das Ende der Steuerschuld tritt zum Ende des Austrittsmonats ein und nicht, wie bisher, einen Monat später.
Dieser Reuemonat wurde von den Ausgetretenen bisher immer als zusätzliche Strafe empfunden und ist, wenn das heute beschlossen wird, somit abgeschafft. Auch die gemeinsame Veranlagung und die damit einhergehende Gesamtschuld von Eheleuten oder Lebenspartnern bei identischer Konfession wird nun mit aufgeführt. Außerdem soll der Vollzug der Abgeltungssteuer vereinfacht werden, indem die Kirchensteuerpflicht automatisch festgestellt und abgerufen werden kann. Eine Beibehaltung des bisherigen Zustands kann durch den Widerspruch der Datenübermittlung erfolgen.
aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass das für unsere Fraktion keine Schmälerung der Institution Ehe bedeutet. Für uns als CDU ist die Ehe
nach wie vor der zentrale Hort der Gesellschaft, der unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.
Die Kirchen- und Glaubensgemeinschaften, das ist schon angesprochen worden, haben diesen Gesetzentwurf befürwortet, auch den Umgang im Vorfeld bei der Erarbeitung der Änderungen zum Gesetz. Ich empfehle im Namen meiner Fraktion die Zustimmung zur Änderung dieses Gesetzes. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sind ja, wie wir eben gehört haben, Zeuge eines historischen Moments,
das ist ein revolutionärer Vorgang im Thüringer Landtag, und ich will für meine Fraktion sagen, dass wir dieser Revolution natürlich nicht im Wege stehen.
Der Kollege Huster hat das kleine Kirchensteuergesetz oder Kirchengesetz in Thüringen eben in einen großen historischen Zusammenhang von 2.000 Jahren Kirchengeschichte gestellt. Ich will die Gelegenheit nutzen und auf einen Punkt hinweisen, der nicht ganz so alt ist. Ich rede mal nur über 200 Jahre.
Meine Damen und Herren, vor etwas mehr als 200 Jahren, im Jahr 1803, kam es infolge der Napoleonischen Kriege zur Entflechtung von Staat und Kirche. Der Staat hat damals den Kirchen für die Enteignungen, die im Zusammenhang dieser Entflechtung stattgefunden haben, Ausgleichszahlungen zugesichert und leistet die auch seither. Seit knapp 100 Jahren, seit 1919, steht in verschiedenen deutschen Verfassungen, das war damals die Weimarer Reichsverfassung, das Grundgesetz verweist in verschiedenen Artikeln auf diese Verfassung und hat diese Aufträge damit übernommen. 1919 hat also die Weimarer Reichsverfassung den Auftrag an den Staat aufgenommen, diese Staatsleistungen, so heißt das, abzulösen. Seit 95 Jahren steht das also in deutschen Verfassungen und seit auch genau 95 Jahren ist nichts geschehen; wir zahlen seit über 200 Jahren diese Staatsleistungen und diese Ausgleichszahlungen. Damit man mal ein Gefühl hat, worüber man so redet. Als Thüringen
den Vertrag mit der evangelischen Kirche, meine ich, ist es gewesen, im Jahr 1994 abgeschlossen hat, wurden 18,2 Mio. DM gezahlt, im Jahr 2013 beliefen sich die Zahlungen Thüringens auf 17,2 Mio. €, das ist also etwa das Doppelte 1,95583, Herr Minister, wenn ich mich richtig erinnere, war der Umrechnungskurs; also das ist etwa das Doppelte. In Deutschland insgesamt sind es 480 Mio. €, die jedes Jahr an Ausgleichszahlungen geleistet werden. Die Ministerpräsidentin hat im Dezember im Zusammenhang mit dieser Debatte gesagt, dass sie kein Interesse hat, „wir“ haben kein Interesse, also das Land, an der gegenwärtigen Lage etwas zu ändern. Sie begründete das damit, dass es aus der Politik und auch aus den Kirchen keinerlei Signale dazu gebe. Das stimmte nicht ganz, denn die Debatte kommt immer mal wieder hoch, die war auch letztes Jahr schon mal relativ prominent. Jetzt hat sich in den letzten Wochen insofern eine neue Lage ergeben, als sowohl die neu gewählte Synodenpräses der Evangelischen Kirche, Frau Irmgard Schwaetzer, und auch die Landesbischöfin, die evangelische Landesbischöfin Frau Junkermann, ausdrücklich offen gezeigt haben, über diese Kirchenleistungen mal in eine Diskussion zu gehen mit dem Ziel, sie abzulösen. Das muss auf Bundesebene geschehen, da braucht es eine Kommission, weil man erst einmal schauen muss, um welche Werte ging es damals eigentlich, was sind die heute wert, was ist schon gezahlt worden, hin- und hergezinst - also über welche Werte redet man eigentlich. Das ist erst einmal eine Grundlage, dass man sagen kann, ob man das überhaupt stemmen kann, diese Ablösung. Wenn, dann jetzt. Wir haben Steuereinnahmen, die das im Moment, wenn, dann überhaupt jetzt wahrscheinlich relativ gut möglich machen.
Meine Damen und Herren, ich wollte die Gelegenheit nutzen, auch weil der Kollege Huster diesen großen historischen Zusammenhang aufgemacht hat, auf diesen Punkt hinzuweisen und anzuregen, dass wir uns im Parlament zu dieser Frage unterhalten, eine Meinung bilden und die Landesregierung gegebenenfalls mit einem entsprechenden Auftrag ausstatten, auf Bundesebene in dieser Frage aktiv zu werden und Diskussionen zu führen, um diesen Verfassungsauftrag, wie gesagt, der mittlerweile 95 Jahre alt ist, irgendwann mal zu erfüllen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um die Staatskirchenverträge, die mein Vorredner jetzt ins
Spiel gebracht hat, geht es bei diesem Gesetzentwurf gar nicht, sondern um die Erhebung der Kirchensteuer.
Es ist historisch bedingt, dass der deutsche Staat denjenigen Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des deutschen Rechts sind, zugestanden hat, Steuern zu erheben. Ich teile nicht die Meinung von Herrn Huster, dass der Staat sich hinstellt und mitverdient, sondern der Staat regelt die Steuererhebung und bekommt dafür, für diese Leistung, die er erbringt, ein Entgelt, das vereinbart ist. Das ist auch gut so. Ich stelle das ganz nüchtern fest, ohne hierüber die Grundsatzdebatte führen zu wollen, ob die Kirchensteuererhebung in Deutschland so richtig erfolgt, ob diese Praxis so erhalten werden soll oder auch nicht; es gibt Befürworter und Kritiker. In den Kirchensteuergesetzen der Länder ist das Verfahren der Erhebung der Kirchensteuer festgelegt. Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss dieses Kirchensteuergesetz angepasst werden. Genau das ist heute der Fall, dass wir das Thüringer Kirchensteuergesetz novellieren.
Zum einen müssen Regelungen infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften angepasst werden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, dass die Landesregierung Schritt für Schritt alle bestehenden Rechtsvorschriften anpasst, in denen die Rechte der eingetragenen Lebenspartnerschaften noch nicht berücksichtigt oder noch nicht ausdrücklich formuliert sind.
Zudem ist die Änderung des Kirchensteuergesetzes infolge der vorgesehenen Änderung des Verfahrens zur Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer erforderlich. Auch die zwischen den Bundesländern vereinbarte Harmonisierung der Kirchensteuergesetze in Bezug auf die Abschaffung des sogenannten Reuemonats nach einem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft bedingt die von der Landesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung.
Kurzum, der von der Landesregierung vorgeschlagene Gesetzentwurf wird von der SPD-Fraktion begrüßt. Wir haben - das ist vorhin schon gesagt worden - den Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, eine schriftliche Anhörung durchgeführt und haben dort zum Gesetzentwurf durchweg positive Stellungnahmen erhalten. Insofern war es nur folgerichtig, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig für diesen Gesetzentwurf ausgesprochen hat. Auch heute habe ich schon von drei Fraktionen gehört, dass sie dem Gesetzentwurf zustimmen werden und die SPD-Fraktion wird das ebenso machen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist ähnlich, wie wir es gestern auch schon hatten. Ich bedanke mich erst einmal bei dem entsprechenden Ministerium dafür, dass es eine gute Arbeit gemacht hat,
ganz normales Verwaltungshandeln in Gesetzesform gießt und dafür sorgt, dass es in der Gesetzgebung weitergeht. Eigentlich hätte man nicht mehr zu dem Thema sagen müssen und wir hätten heute vielleicht noch einen Tagesordnungspunkt mehr geschafft. Aber wenn ich jetzt schon einmal reden darf,
dann haben Sie Pech gehabt, mache ich auch weiter. Ganz im Ernst - nicht so lange wie meine Vorredner. Ich habe es eben schon so im Seitengespräch gesagt, wenn Herr Huster schon zu dem Thema spricht und sagt, die katholische Kirche müsse jetzt zähneknirschend zugestehen, dass in diesem Bereich die eingetragenen Lebenspartnerschaften wie Ehepaare behandelt werden, dann ist es doppelt bitter, nicht nur aus ideologischen Gründen, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass sie dadurch weniger Geld bekommt. Denn wenn sie behandelt werden wie Eheleute - das ist das Schöne daran -, dann gibt es auch weniger Steuer. Das ist natürlich besonders traurig. Aber eigentlich hat das mit dem Thema hier gar nichts zu tun. Das Thema hier heißt nur, wir passen drei Probleme an, weil das Bundesverfassungsgericht oder die Harmonisierung oder das Recht insgesamt es so wollen. Das ist auch gut so. Natürlich stimmen wir auch zu. Danke.
Ich habe keinen weiteren Redebeitrag mehr aus den Fraktionen angemeldet. Bei so viel Zustimmung jetzt Finanzminister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so viel Zustimmung erfährt man selten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken, dass Sie dieses in der Tat unstrittige Gesetz sehr schnell mit der Anhörung beraten haben und hier einvernehmlich zustimmen wollen. Ich denke, es ist ein gutes Beispiel, wie man durch eine vernünftige Vorab
stimmung - wir hatten auch im Ministerium eine wirklich lang vorgeschaltete Abstimmungsrunde und das hat sich sicherlich wohltuend in den Stellungnahmen niedergeschlagen. Insofern von meiner Seite ausschließlich Dank an alle Beteiligten. Schönen Dank.
Es wird direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7439 in zweiter Beratung abgestimmt. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden. Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden.
Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Es gibt auch keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und der Tagesordnungspunkt wird geschlossen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7577 - Neufassung ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache in dieser zweiten Beratung und rufe für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Tasch auf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der 151. Sitzung am 10. April 2014 haben wir in diesem Hohen Haus den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, in der ersten Lesung behandelt. Alle Fraktionen haben dies sehr ausführlich getan. Eine Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr fand keine Mehrheit. Für die CDU-Fraktion hat es keine neuen Erkenntnisse zum vorgelegten Gesetzentwurf gegeben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wenn man es nicht über- weist, ist das auch kein Wunder.)