Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, ist auch meine Kritik. Die Landesregierung schießt eigene Standorte ins Aus, ohne sich für einen Thüringer Standort starkzumachen oder vorher zu klären, wie die Situation der eigenen Standorte vor Ort ist.
Wenn immer wieder Ungereimtheiten auftreten, darf man sich nicht wundern, dass die Frage nach der Professionalität des Herangehens gestellt wird. Wir haben über den JVA-Neubau auch schon aufgrund eines Antrags der FDP-Fraktion im Plenum diskutiert. Ich wiederhole hier meine Auffassung, dass zumindest Bauerlaubnisverträge vor der Kabinettsentscheidung erforderlich gewesen wären und dass ich von unserem Justizministerium erwartet hätte, solche Grundlagen vor der Entscheidung zu prüfen.
Ich will nicht verhehlen, dass nach dieser Fülle lange in der Professionalität, vor allem in der Prüfung der Unterlagen durch das TJM, immerhin einem Haus voller Volljuristen, natürlich auch meine Zweifel gewachsen sind, inwieweit insgesamt nicht sorgfältig genug gearbeitet worden sein könnte. Als Ingenieur, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich die Erwartungshaltung, dass bei Entscheidungen solcher Tragweite und vor allem eines solchen Investitionsvolumens gründliche Variantenvergleiche geführt werden.
Und da reicht es nicht, nur zu behaupten, die Justizvollzugsanstalten Gera und Hohenleuben entsprächen nicht den Bedingungen einer modernen Haftanstalt und außerdem spare man voraussichtlich 6 Mio. €. Um nicht falsch verstanden zu werden, die Haftbedingungen in den genannten Anlagen zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das stellen wir überhaupt nicht infrage und ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, den Bediensteten der betreffenden Justizvollzugsanstalten an dieser Stelle für die jahrelange gute Arbeit zu danken, die sie trotz suboptimaler Bedingungen geleistet haben.
Doch die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, die Verantwortung gegenüber den Bediensteten und ihren Familien und die Verantwortung gegenüber der Umwelt wie auch dem Standort Thüringen gebietet, sorgfältig zu prüfen, ob man Ersatzneubauten auf den bestehenden Flächen errichten kann, die den Anforderungen genügen. Sie haben bis heute keine prüf- und belastbaren Kostenberechnungen und noch nicht einmal Kostenschätzungen auf dem Niveau einer Leistungsphase 2 vorgelegt. Sie haben bis heute plausible Lösungsvorschläge für Altstandorte nicht unvoreingenommen, nicht fundiert und nicht abschließend geprüft.
Solange diese Zahlen nicht prüfbar untermauert werden, wenigstens auf der Basis einer Leistungsphase 3, das ist eine Entwurfsplanung, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn angesichts ähnlicher Zahlen vom Personalabbaupfad im TJM und Bediensteten der zu schließenden JVA kein rechtes Vertrauen in die Redlichkeit der Zahlen, in die Redlichkeit dessen, was uns vorgelegt wird, aufkommen will und meine Damen und Herren, nicht nur mich beschleicht das Gefühl, dass hier zulasten der Bediensteten der zu schließenden JVA Personalabbau vorgegaukelt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kennen unsere, Sie kennen meine Position und ich will hier deutlich machen, dass wir uns auch gern überzeugen lassen, dass Thüringen sich bemüht hat und seinen
Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und deswegen beantrage ich auch die Überweisung an den Ausschuss und bin sehr gespannt, ob uns konkrete, prüfbare Zahlen vorgelegt werden können, die man auch als Ingenieur nachvollziehen kann. Solange wir davon aber nicht überzeugt sind, können wir dem Staatsvertrag mit Sicherheit nicht zustimmen.
Wir können dies nicht im Interesse der Bediensteten, im Interesse des Standorts Thüringen und im Interesse der Thüringer Steuerzahler. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen.
Noch Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir haben schon sehr oft über die Haftanstalt und den erforderlichen Neubau gesprochen und es wiederholen sich auch immer die Argumente und Herr Bergner (Hohenleu- ben), es wiederholen sich auch Ihre Argumente,
aber wenn Sie sagen, also quasi auf Ihre Ingenieurseigenschaft gepocht haben, also dass Sie als Ingenieur einen Neubau einer Haftanstalt mit der Elbphilharmonie unbedingt in Beziehung setzen, das ist der Ingenieurskunst auch nicht unbedingt geschuldet. Wenn Sie bei der Kostenentwicklung geschaut hätten, wie das mit dem Neubau der Justizvollzugsanstalt der Jugendstrafanstalt in Ichtershausen aussieht, dann hätten Sie gemerkt, der Kostenrahmen ist eingehalten. Insofern verbieten sich solche Angst und Emotionen schürenden Allegorien, wenn man hier redlich argumentieren möchte. Es ist Ihnen unbenommen, wie gesagt, dem Standort Hohenleuben nachzutrauern. Das ist menschlich, verständlich, auch für die Bediensteten dort, aber Hohenleuben ist tot, ich muss das mal so sagen, als Justizvollzugsstandort. Die Entscheidung ist längst gefallen. Diese Ehrlichkeit schulden wir den Bürgerinnen und Bürgern und den Leuten auch in Hohenleuben. Daran wird sich nichts mehr ändern.
Da gibt es künftig keine Justizvollzugsanstalt mehr. Denn die Entscheidung, einen Neubau, einen Ersatzneubau für die bisherigen alten Justizvollzugsanstalten in Hohenleuben und Gera vorzunehmen, die ist bereits in der 4. Wahlperiode des Thüringer
Ich möchte jetzt vier weitere Argumente wiederholen, die schon oft genannt worden sind. Die Haftbedingungen in Thüringen müssen den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen, nach denen es nur in Ausnahmefällen zu Mehrfachbelegungen von Hafträumen kommen darf. Das Anfang des Jahres verabschiedete Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, auf das der Kollege Scherer schon hingewiesen hat, gibt hier klare Vorgaben und regelt die Übergangsfristen und die Anforderungen auch an ein Gebäude. Ein Ersatzneubau, der unausweichlich ist und kommen wird, verbessert aber nicht nur die Situation der Gefangenen, sondern auch die der Beschäftigten im Strafvollzug. Alle profitieren von baulichen Gegebenheiten, die sich auf dem neuesten Stand der Zeit und Technik befinden und so angemessene Arbeitsbedingungen sicherstellen.
Die gemeinsame JVA in Zwickau soll die zu schließenden Anstalten in Thüringen und Sachsen - auch in Sachsen werden Altanstalten geschlossen - vollständig ersetzen. Durch den Neubau können angemessene Haftbedingungen und gute Resozialisierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Das wäre, wie wir schon oft diskutiert haben, bei einem Ausbau der bestehenden JVA in Ostthüringen nur unzureichend möglich, da es die Gegebenheiten an den Standorten kaum zulassen. In Gera fehlt es, haben wir festgestellt, an Erweiterungsmöglichkeiten für dringend notwendige Arbeits- und Therapiemöglichkeiten für die Gefangenen. Kritisch bleibt dort auch die unmittelbare Sichtnähe der Justizvollzugsanstalt zu Wohnungen der Geraer Bevölkerung. Der Standort in Hohenleuben ist aufgrund der räumlichen Struktur nur bedingt für weitere Umbauten geeignet, um genügend moderne Einzelhaftplätze, Arbeits- und Therapieräume zu schaffen. Wie bereits bekannt, müssten zudem über zwei…
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wissen Sie eigentlich, was da an Arbeit, an Therapie ge- leistet wird?)
Ja, natürlich. Ich war da mit dem Justizausschuss. Die muss künftig verbessert werden; es müssen mehr moderne Einzelhaftplätze, Arbeits- und Therapieräume für mehr Gefangene geschaffen werden an allen Standorten, die zugunsten des Ersatzneubaus geschlossen werden. Und das kann man in Hohenleuben nicht gewährleisten. Auf diesem netten kleinen Bergspitzchen, wo einstmals eine Burg stand, kriegen sie keine moderne Haftanstalt…
Ja, finde ich auch nicht nett. Wenn das Schloss stünde, würden Sie sich für dessen Erhaltung einsetzen, das wäre möglicherweise dann Erfolg ver
sprechender. Aber 347 moderne Haftplätze können Sie auf diesem Bergspitzchen, wo einstmals ein Schlösschen stand, nicht unterbringen.
Der Standort in Hohenleuben ist aufgrund seiner räumlichen Struktur nur bedingt für weitere Umbauten geeignet. Ich wiederhole den Satz noch einmal und bekräftige ihn.
Der Staatsvertrag sieht nun die Einrichtung von insgesamt 820 Haftplätzen vor, davon 450 für Sachsen und 370 für Thüringen. In Thüringen haben wir derzeit 370 Haftplätze noch in der JVA Hohenleuben zu teilweise veralteten Bedingungen und 145 Haftplätze in der JVA Gera. Durch den Neubau werden damit auf Thüringen berechnet 145 und insgesamt also mit Sachsen zusammen 330 Haftplätze weniger als in jetzigen Altbauten vorhanden sein. Damit wird auch der demografischen Entwicklung Rechnung getragen.
Das Gutachten des Rechnungshofs hat die vielfältigen und kaum prognostizierbaren Einflussfaktoren auf die Zahl der Gefangenen nicht berücksichtigt. Sie wollten uns nahelegen, noch mehr Haftplätze abzuschaffen. Darüber haben wir auch schon hier mehrfach gesprochen. Es ist auch nicht zielführend, die Anzahl der Haftplätze zu knapp zu halten. Eine hohe Auslastung der Gefängnisse kann Schwierigkeiten bereiten. Wir wollen als Justizpolitiker die Vollstreckung von ausgesprochenen Haftstrafen beschleunigen. Also wenn man genügend Raumkapazität zur Verfügung hat, natürlich nicht zu viel, natürlich nicht viel zu viel, dann kann man auch den Vollstreckungsantritt einer Haftstrafe schneller ansetzen. Das zu verabschiedende Gesetz regelt nunmehr die Details im Staatsvertrag, Verwaltungsund Finanzierungsvereinbarung. Wir haben in der Februarsitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses bereits umfassend zu Detailfragen die Stellungnahmen und Ausführungen aus dem Justizministerium gehört, gerade und vor allem auch zu den - Frau Berninger, von Ihnen - nochmals angesprochenen Fragen, die die Sanierung des Altlastenstandorts Zwickau-Marienthal betreffen. Da die Finanzministerien beider Freistaaten explizit in die Verhandlungen einbezogen waren, gehe ich davon aus, dass die finanziellen Risiken dabei ausreichend und gründlich erörtert worden sind, sonst würde ich mich jedenfalls in unserem Finanzminister sehr geirrt haben. Sicherlich, und da machen wir nach wie vor keinen Hehl daraus, auch nicht in meiner Fraktion, hätten wir uns gewünscht, dass der gemeinsame Neubau auf thüringischem Boden steht. Leider ist es nicht gelungen, die Bürger gerade in den bei Gera favorisierten Standorten für dieses Steuern einbringende Projekt zu gewinnen. Herr Bergner, wenn Sie sagen, ein Standort, der vormals auf Platz 3 stand, steht nun plötzlich auf Platz 1 - das ist wie im richtigen Leben, wie im Fußball; der gefühlte Pokalsieger wird es auch nicht im
Ja, da wird das Pokalendspiel wiederholt zwischen Bayern und Dortmund. Dafür gibt es jetzt auch eine Petition im Internet.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir sind auch nicht beim Fußball. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.)
Gerade für die Bediensteten aus Thüringen, die ab ca. 2020 täglich nach Zwickau zum Dienst fahren müssen, verändern sich natürlich die Arbeitsumstände. Das nehmen wir auch ernst. Das ist meiner Fraktion und mir auch deutlich bewusst. Es macht keinen Spaß - da verstehe ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Hohenleuben, wenn sie 36 km zu fahren haben und ca. 45 km von Gera noch ein Stückchen weiter, das sind rund 45 Minuten bzw. 35 Minuten Fahrzeit nach Zwickau. Wenn man sich allerdings mal vor Augen führt, welche Pendelstrecken innerhalb von Thüringen - ich will von denen nach außerhalb gar nicht reden - gefahren werden, dann ist ein solcher Pendelweg nicht im Rahmen eines außerordentlich Unzumutbaren.
Eine Fahrzeit von Hohenleuben - Ihrem Ort, Herr Bergner, für den Sie sich hier immer mit Herz einsetzen, was Ihnen keiner übel nimmt - nach Korbußen, Gera-Aga oder Großenstein wäre nur unwesentlich geringer geworden. Dabei hat der Standort Zwickau-Marienthal gegenüber dem zuvor auf sächsischer Seite bevorzugten Standort ZwickauPöhlau noch einen Vorteil: Der Weg der aus Thüringen kommenden Beschäftigten verkürzt sich um gut 10 Minuten. Da gibt es sogar eine Verbesserung aus der von Ihnen kritisierten Vorziehung dieses Standorts Marienthal.
Auch das für die Thüringer Kollegen dann anzuwendende sächsische Dienstrecht wird neue Schwierigkeiten in der Anfangsphase mit sich bringen, die es zu meistern gilt. Dort sind entsprechende Ausgleichsmechanismen eingebaut. Außerdem und selbstverständlich sollte durch die Thüringer Landesregierung recht bald damit begonnen werden, gemeinsam mit der Gemeinde Hohenleuben Nachnutzungskonzepte für den zukünftigen Altstandort zu entwickeln und neue Wirtschaftsansiedlungen zu fördern. Das sind und bleiben wir den Menschen vor Ort schuldig und das wäre, glaube ich - ich will Ihnen ja keine Tipps geben, Herr Bergner, wie Sie sich hier zu verhalten haben -, besser für die Menschen in Hohenleuben, dass wir
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wie haben Sie sich zu unserem Antrag zur Nachnutzung verhalten? Lesen Sie es im Protokoll nach.)
Na gut, da wird es inhaltliche Gründe in dem Antrag haben. Ich erinnere mich nicht an jeden Antrag, den die FDP hier stellt.
Ja, das können Sie so sagen. Aber wenn ich ihn abgelehnt habe, werde ich schon gewusst haben, warum.
Wie gesagt, wir sollten gemeinsam nach vorn blicken. Es war nicht Wunsch eines einzelnen Herren, sondern der übermittelte Wunsch einer Dame, dass wir uns noch mal im Ausschuss ein erneutes Mal mit den Einzelfragen beschäftigen, die den neuen Standort betreffen. Aber die Standortentscheidung für Zwickau-Marienthal holen wir hier jedenfalls nicht mehr zurück, weil es jetzt wirklich unausweichlich ist, endlich nach all den Jahren den Neubau, den Ersatzneubau für die veralteten Haftanstalten in Sachsen und Thüringen in die Wege zu leiten. Vielen Dank.