In der vergangenen Förderphase des ESF wurden verschiedene erfolgreiche Projekte im Bereich der Berufsorientierung aus Mitteln des ESF sowie der Agentur für Arbeit und speziell im Kyffhäuserkreis aus Mitteln des Jugendamtes gefördert. Seit dem 1. Januar 2014 hat eine neue Förderphase begonnen. Die Hoheit für die Vergabe der Mittel für den Bereich Berufsorientierung liegt nun beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Derzeit werden keine neuen Projekte bewilligt, da die erforderlichen Richtlinien bzw. Operationellen Programme noch nicht aufgelegt worden sind. Es ist zu befürchten, dass mit Beginn des neuen Schuljahres keines der bisher stattgefundenen Projekte weitergeführt werden kann. Das betrifft neben dem landesweiten Projekt „BERUFSSTART plus“ insbesondere in Nordthüringen viele kleinere, individuelle Projekte. Die Agentur für Arbeit hat die erforderlichen Mittel bereits in ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt.
1. Welchen Stand hat die Prüfung der Finanzierung von schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen für das Schuljahr 2014/2015 aus den Mitteln des bisherigen Operationellen Programms über die Berufsvorbereitungsrichtlinie des Thüringer Ministeri
2. Wie hoch sind die geschätzten Mittel, die zur Umsetzung der schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Thüringen benötigt werden?
3. Welche organisatorischen und inhaltlichen Änderungen sind mit der neuen Richtlinie in Verantwortung des TMBWK für die Förderperiode von 2014 bis 2020 im Bereich schulischer Berufsorientierungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren geplant?
4. Wie werden die freien Träger, also zum Beispiel die Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände bzw. Jugendberufshilfe Thüringen e.V., bei der Planung und Gestaltung der Richtlinien eingebunden und beteiligt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und das macht der Staatssekretär, Herr Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident, das macht er sehr gern. Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Adams, vorgetragen durch die werte Abgeordnete Frau Schubert, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die ESF-geförderten Berufsorientierungsmaßnahmen werden für das Schuljahr 2014/2015 finanziell abgesichert. Zurzeit werden die finanztechnischen Voraussetzungen geschaffen, um dann die Maßnahmeträger und Schulen entsprechend zu informieren.
Zu Frage 2: Zur Umsetzung der schulischen Berufsorientierung in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 sind ESF-Mittel in Höhe von rund 49 Mio. € eingeplant. Diese werden durch den Freistaat Thüringen sowie die Bundesagentur für Arbeit kofinanziert.
Zu Frage 3: Grundlage für die zukünftige Förderung von Berufsorientierungsmaßnahmen ist die im September 2013 veröffentlichte Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung in Thüringen. Auf dieser Basis wird die neue Förderrichtlinie erarbeitet.
Zu Frage 4: Nach Abstimmung des Richtlinienentwurfs innerhalb der Landesregierung und mit dem Thüringer Rechnungshof werden die betroffenen Wirtschafts- und Sozialpartner, also auch die Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbände, zum Entwurf angehört.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7591.
In der 139. Plenarsitzung am 20. Dezember 2013 beantwortete der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Schubert, für die Landesregierung meine Mündliche Anfrage, vgl. Drucksache 5/7026. Er antwortete unter anderem, dass es zu diesem Sachverhalt Strafanzeigen der Tierschutzorganisation ARIWA sowie des Zweckverbandes Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland bei der Staatsanwaltschaft Gera gibt. Mittlerweile ist mir im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit auch bekannt geworden, dass es im Zusammenhang mit dieser Thematik gegen einen Amtstierarzt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) geben soll. Mit Schreiben vom 14. März 2014 hatte ich mich mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung an die zuständige Staatsanwaltschaft Gera wegen weiterer Auskünfte in der Sache gewandt. Mit einem kurzen Schreiben vom 19. März 2014 teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, dass sie mir nicht direkt auf mein Schreiben antworten, sondern ihre Antworten an das Thüringer Justizministerium senden wird.
1. Wie stellt sich der aktuelle Stand der strafrechtlichen und disziplinar- bzw. dienstrechtlichen Aufarbeitung bezogen auf die o.g. Vorkommnisse in der Schweinemastanlage in der Einheitsgemeinde Heideland, insbesondere in Bezug auf welche Straftatbestände mit welchem bisherigen Ergebnis, dar?
2. Welche anderen Maßnahmen, zum Beispiel hinsichtlich der Beseitigung der vorgefundenen Mängel, haben die zuständigen Behörden - gegebenenfalls unter welcher Beteiligung des zuständigen Ministeriums - mit welchen bisherigen Ergebnissen in die Wege geleitet?
3. Wie stellt sich der derzeitige Sachstand der strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen und sonstigen Maßnahmen der Behörden hinsichtlich des Themenkomplexes Schlachthof Jena dar?
4. Welche über den Einzelfall hinausgehenden Maßnahmen hat bzw. wird das zuständige Ministerium - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien - mit Blick auf die o.g. aktuellen Verstöße in Thüringen durchgeführt bzw. durchführen,
Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der Staatsanwaltschaft Gera werden aufgrund von Strafanzeigen der Tierschutzorganisation ARIWA, Animal Rights Watch, sowie des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland Ermittlungen betreffend die Schweinezuchtanlage „Gut Thiemendorf“ in Heideland wegen Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes geführt. Im Hinblick auf die noch andauernden Ermittlungen wird von einer weiteren Beantwortung dieser Frage abgesehen, da dieser Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Ich verweise insoweit auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 477 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung. Es steht der Fragestellerin allerdings frei, sich jederzeit nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen, um nach deren Abschluss eine inhaltliche Beantwortung zu erlangen.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen disziplinar- und dienstrechtlichen Aufarbeitung möchte ich darauf verweisen, dass hier keine Zuständigkeit seitens der Fachaufsicht gegeben ist. Am 27. Februar 2014 hat es ein Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Dr. Schubert und Herrn Landrat Heller des Saale-Holzland-Kreises mit dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland zu den in den vergangenen Monaten in die öffentliche Diskussion geratenen Fragen der Veterinärüberwachung gegeben. Dabei wurden die im Zusammenhang mit dem Schweinezuchtbetrieb in Thiemendorf aufgetretenen Probleme erörtert.
Zu Frage 2: Die durch die zuständige Veterinärbehörde getroffenen Anordnungen haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf dem angesprochenen Betrieb im Rahmen einer fachaufsichtlichen Kontrolle durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am 25. Februar 2014 bestätigt werden konnte. Für das Jahr 2014 sind fachaufsichtliche Kontrollen der großen Schweinehaltungsbetriebe in Thüringen als Kontrollschwerpunkte festgelegt worden. Am 4. März 2014 fand im TMSFG eine Beratung mit den Vertretern des
TMLFUN, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und des Thüringer Bauernverbands hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Haltung von Schweinen statt. Am 15. April 2014 wird eine Beratung mit den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zu dieser Thematik stattfinden.
Zu Frage 3: Bei den Thüringer Staatsanwaltschaften sind und waren insoweit keine Ermittlungsverfahren anhängig. Zu den disziplinarrechtlichen Maßnahmen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. Sonstige Maßnahmen beinhalten beispielsweise die Auswertung der Vorkommnisse auf Tierärzte-Dienstberatungen und Fortbildungsveranstaltungen, fachaufsichtliche Kontrollen sowie regelmäßige Berichterstattungen der Veterinärbehörden an das TLV bzw. das TMSFG im Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Schlachtung.
Zu Frage 4: Die im Bericht der Landesregierung im Januar 2014 zu den Konsequenzen aus den Verstößen am Schlachthof Jena aufgezeigten Lösungsansätze wurden umgesetzt. Neben der 2013 abgeschlossenen systematischen Überprüfung der Schlachtbetriebe wurden die gezielten Fortbildungen der amtlichen Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zuletzt am 29. März 2014 durchgeführt. Aufgrund von Anzeigen bei verschiedensten Stellen bezüglich eines Verstoßes eines Tierhalters im Saale-Holzland-Kreis gegen Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung ist im Dezember 2013 eine gemeinsame Vor-Ort-Kontrolle durch den Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, das Landesverwaltungsamt Weimar, in dem Fall die Zahlstelle, und das TMSFG durchgeführt worden. Im Ergebnis der Beratungen mit Vertretern der Landwirtschaft wird sich das TMSFG dafür einsetzen, dass die bundesweiten Auslegungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Bezug auf die Anforderungen an das Halten von Schweinen, insbesondere zur Thematik der Kastenstandbreite und zum Beschäftigungsmaterial, konkretisiert werden. Wie bereits erwähnt, finden verstärkt Fachaufsichtskontrollen und Beratungen zur einheitlichen Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen statt. Herzlichen Dank.
Sie haben gesagt, es gab wegen der Anzeigen bezüglich Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung eine Prüfung oder eine Begehung des Betriebes. Wie steht es dann mit der von mir angesprochenen Strafanzeige gegen einen Amtstierarzt im
Das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Da müsste ich meine Fachabteilung befragen. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen schriftlich antworten.
Welche Maßnahmen würde die Landesregierung bei der Nichtahndung von Verstößen gegen die Viehverkehrsordnung ergreifen?
Ich muss noch eine Rückfrage stellen, Entschuldigung. Wer sollte es nicht ahnden? Sie meinen jetzt den Zweckverband oder was meinen Sie genau? Ja, wir würden fachaufsichtlich und rechtsaufsichtlich tätig werden und damit auch möglicherweise zu Ordnungsmaßnahmen kommen. Das müssten wir dann im Einzelfall klären, wenn Sie einen konkreten Ansatz haben.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerin. Der Blick auf die Uhr verrät, es ist 14.02 Uhr. Wir hatten abgemacht, 14.00 Uhr heute diesen Tagesordnungspunkt und die Plenarsitzung zu schließen, und genau das will ich jetzt tun.
Die nächste Plenarsitzung findet am 21. und 22. Mai statt. Ich erinnere noch einmal daran, dass der 23. Mai, der Freitag, als Reservetermin im Ar
beitsplan ausgewiesen ist. Dann möchte ich daran erinnern, dass sich in 10 Minuten der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz im Raum F 002 trifft.
Da es die letzte Sitzung vor dem Osterfest ist, erlaube ich mir, im Namen des Vorstandes Ihnen allen ein frohes und geruhsames Osterfest zu wünschen, und die die Möglichkeit heute haben, kommen Sie gut heim und haben Sie ein schönes Wochenende. Danke.