Protocol of the Session on April 11, 2014

3. Seit wann ist dies der Landesregierung bekannt?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, den voraussichtlichen Fertigstellungstermin zum Jahresende 2014 nicht einzuhalten?

(Staatssekretär Rieder)

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Abschnitt der A 71 von der Anschlussstelle Sömmerda-Ost bis zur provisorischen Anbindung an die B 85 sind nach Herstellung des Dammkörpers und dem Einbau der ersten Lage Frostschutzschäden an der Oberfläche sichtbar geworden. Im Bereich der Böschungen sind Auflockerungen erkennbar. Die Verformungen und Risse erstrecken sich auf einer Länge von rund 1,7 km des 11,3 km langen Gesamtstreckenabschnitts und sind über die Gesamtbreite beider Richtungsfahrbahnen verteilt. Erste Untersuchungen weisen darauf hin, dass Mineralumbildungen im Boden ursächlich für die eingetretenen Schäden sein können.

Zu Frage 2: Die Schäden zeigten sich nach Informationen der DEGES Anfang März 2014.

Zu Frage 3: Die Landesregierung wurde von der DEGES Mitte März 2014 informiert.

Zu Frage 4: Derzeit finden noch die geotechnischen Prüfungen statt. Im Anschluss daran sollen zwischen der DEGES und dem Baubetrieb Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden. Erst danach können belastbare Aussagen zu einer möglichen Verschiebung des Fertigstellungstermins gemacht werden. Der geplante Fertigstellungstermin zum Jahresende 2014 wird aus heutiger Sicht wahrscheinlich nicht mehr einzuhalten sein.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke. Wie mir bekannt ist bzw. wie ich auch selbst miterlebt habe, hatten wir 2010 diese Verdichtungsarbeiten bei Schillingstedt durchgeführt und das dauerte ungefähr ein Vierteljahr und war dann abgeschlossen. Meine Frage geht dahin: Kann das mit diesem zusammenhängen, dass das vielleicht nicht weiter fortgeführt wurde, oder konnte das nicht durch Probebohrungen festgestellt werden, was wir jetzt, leider Gottes, schon wieder viel zu spät erfahren?

Herr Untermann, im Detail kann ich heute in keinster Weise ausführen, was die Teilproblematik ist.

Deshalb werden die geotechnischen Untersuchungen auch gemacht, um ein Stück weit der Ursachenforschung näher zu treten, um festzustellen, liegt es in der Materialbeschaffenheit oder liegt es in der Form des Einbaus.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7589.

Braucht Thüringen weitere große, industriemäßig geführte Schweinezucht- und Mastanlagen?

Nach Informationen der Thüringer Allgemeinen vom 3. April 2014 verteidigt die Thüringer Landesregierung die Pläne eines Schweine haltenden Betriebes in Immenrode (Kyffhäuserkreis), seine bestehenden Schweinemastanlagen in Immenrode um eine neue Anlage mit 15.000 Tierplätzen zu erweitern. Begründet wurde das auf einer Veranstaltung vor Ort vom Thüringer Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Jürgen Reinholz, mit dem Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch von 70 Prozent in Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Selbstversorgungsgrade bei Schweinefleisch in Deutschland und in der Europäischen Union in den letzten drei Jahren?

2. Wie hoch war in den letzten drei Jahren der Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch in Thüringen, wenn man die in Thüringen geschlachteten Tiere zugrunde legt?

3. Welche Untersuchungen stützen die Auffassung der Landesregierung, wonach sich durch den Zubau von großen, industriemäßig geführten Schweinezucht- und Mastanlagen der Selbstversorgungsgrad in Thüringen erhöht und dies nicht zur Aufgabe kleinerer, weniger rentabler Anlagen in landwirtschaftlichen Ungunstlagen im Freistaat führt?

4. Welche Auswirkungen wird das beschriebene Vorhaben zum Beispiel mit Blick auf die Geruchsemissionen, Luftschadstoffe und die Gülleausbringung auf das Naherholungs- und Tourismusgebiet Immenrode und Umgebung haben?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Entsprechend der Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH in „Markt Bilanz Vieh und Fleisch“ lag der Selbstversorgungsgrad für Schweinefleisch in Deutschland 2010 bei 110 Prozent, 2011 bei 114,4 Prozent und 2012 bei 116,2 Prozent. Der Selbstversorgungsgrad für Schweinefleisch in der Europäischen Union lag 2010 bei 111 Prozent, 2011 bei 112 Prozent und 2012 bei 114 Prozent.

Zu Frage 2: Der Schweinefleischverbrauch in Thüringen je Kopf der Bevölkerung liegt bei jährlich 49,5 Kilogramm Fleischgewicht. Nach Recherchen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena kann davon ausgegangen werden, dass ca. 70 Prozent des in Thüringen konsumierten Schweinefleischs in Thüringen produziert werden, folglich werden ca. 30 Prozent importiert. Die Schlachtmenge für Schweine lag in Thüringen 2012 bei ca. 133.000 Tonnen. Der Anteil der Thüringer Schweine ist hierbei jedoch unbekannt. Da in der Aktuellen Stunde am vergangenen Mittwoch teilweise mit unterschiedlichen Zahlen argumentiert wurde, möchte ich hier versuchen, etwas klarzustellen: Sowohl die Zahlen von Frau Mühlbauer als auch die von mir genannten Zahlen sind korrekt, sie sind allerdings, wie so oft, nicht vergleichbar. Die von mir genannten 133.000 Tonnen, das heißt 133 Millionen Kilogramm, sind das Schlachtaufkommen in Thüringen im Jahr 2012. Das ist auch das Ergebnis der Thüringer Landesanstalt für Statistik. Dabei wird nicht erfasst, ob es sich um in Thüringen aufgezogene und gemästete Schweine handelt und ob der Schlachtkörper in Thüringen verbleibt, das heißt, ein Bezug zum Handel ist definitiv nicht herstellbar. Die Zahlen von Frau Mühlbauer, Einfuhr 3,6 Millionen Kilogramm und Ausfuhr 6 Millionen Kilogramm, finden sich in der Außenhandelsstatistik Thüringens. Sie umfasst die Einfuhr und die Ausfuhr lebender Tiere im grenzüberschreitenden Warenverkehr Thüringens mit dem Ausland. Das sind nicht nur Tiere für die Mast, sondern auch Zuchttiere.

Zu Frage 3: Alle Tierhaltungsanlagen müssen natürlich umweltrechtlich unter anderem nach der TA Luft den Stand der Technik erfüllen. Hierzu sind sehr oft komplexe Änderungen im Bereich der technologischen Verfahrensgestaltung, also Aufstellungsformen, Abluftreinigungsanlagen etc., vorzunehmen. Das bedingt einen zunehmend hohen Aufwand an verfahrensbedingten Investitions- und Folgekosten. Da der Preis für Schweinefleisch vom Markt abhängig ist und im Durchschnitt seit über 20 Jahren bei 1,40 € pro Kilogramm Schweine

fleisch liegt, haben nur noch größere Anlagen die Chance auf Wirtschaftlichkeit. Die gestiegenen Anforderungen in der Schweinefleischerzeugung bei nahezu gleichen Erlösen am Markt zwingen kleinere Betriebe zur Aufgabe. Der Schweinebestand in Thüringen ist seit Jahren annährend gleich. Kleinere Anlagen in den Orten bzw. an Randlagen, die sowohl die Bedingungen des Umweltschutzes als auch des Arbeitsschutzes nicht mehr erfüllen können, werden zugunsten von Ersatzneubauten, die den gestiegenen umweltrechtlichen Anforderungen gerecht werden, oftmals geschlossen.

Zu Frage 4: Die geplante Anlage gehört zu den in § 1 Nr. 1 Raumordnungsverordnung aufgezählten Vorhaben, so dass gemäß § 15 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 1 Nr. 1 Raumordnungsverordnung ein Raumordnungsverfahren 2008 durchgeführt wurde, um im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens die Raumverträglichkeit, insbesondere die Einflüsse auf Naherholungs- und Tourismusgebiete des Vorhabens zu untersuchen. Das vorliegende Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Einzelgenehmigung, Erlaubnisse, Planfeststellung oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. In dem hier noch durchzuführenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens als öffentlicher Belang jedoch zu berücksichtigen.

Zusammenfassend kam die zuständige Behörde hinsichtlich des geplanten Vorhabens 2008 zu folgendem Ergebnis: Den übergeordneten Zielen der Raumordnung sowie der Landesplanung, der Erhalt und die Stärkung des ländlichen Raumes, der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Erhalt und die Unterstützung der Standorte zur Tierproduktion, wird durch die geplante Erweiterung der Stallanlage Rechnung getragen. Mögliche Beeinträchtigungen des Fremdenverkehrsgebietes Hainleite sind durch die geplante Erweiterung der Stallanlage nicht zu erwarten. Welche Auswirkungen das beschriebene Vorhaben zum Beispiel im Blick auf Geruchsemission, Luftschadstoffe und Reststoffverwertung auf das nahe Umfeld der Gemeinde Immenrode und auf die angrenzende Umgebung haben wird, muss im anhängenden Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geklärt werden.

Es gibt zunächst eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, gleich beide. Herr Minister, ich frage mich, warum Sie unter 2.

nicht einfach das Landesamt für Statistik in Thüringen bemüht haben. Das ist aber nicht die Frage, die ich an Sie habe, weil die Zahlen eindeutig sind. Wir liegen in dem Selbstversorgungsgrad nach geschlachteten Tieren in Thüringen zwischen 110 und 120 Prozent.

Die beiden Fragen, die ich habe, beziehen sich auf die Antwort auf Frage 3. Die erste wäre: Wenn Sie von kleinen Anlagen sprechen, die aus Ihrer Sicht nicht rentabel sind und durch größere, modernere ersetzt werden müssen, haben Sie da eine Tierzahl im Auge, dass man die vielleicht definieren kann? Das ist immer eine spannende Frage, wenn man sich dann festlegen muss.

Die zweite Frage: Die dritte Frage impliziert schon meine Meinung dazu, die da lautet, dass die Importe durch Neuzubauten nicht abgelöst werden, sondern dass die Betriebe aus Holland und Dänemark, die hierher importieren, wettbewerbsfähiger sind als die Kleinanlagen und deswegen hier große Anlagen nicht zur Ablösung der Importe führen, sondern zur Aufgabe von Kleinanlagen. Das geben auch alle Zahlen der letzten 15 Jahre her. Meine Frage: Wir führen den Mindestlohn ein, auch in der Landwirtschaft - führt es nicht dazu, dass die jetzt schon wettbewerbsfähigen Betriebe in Holland und Dänemark noch wettbewerbsfähiger werden, weil ja bei uns die Löhne steigen und dadurch im Prinzip die Wettbewerbsvorteile der Betriebe in Holland und Dänemark noch größer sind und deswegen noch mehr Importe zu erwarten sind?

Ich will versuchen, Ihre beiden Fragen zu beantworten. Kleine Anlagen: Eine Definition für kleine Anlagen gibt es nicht. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das 1.000 sind oder 500 oder 1.500. Auf jeden Fall würden 15.000 zu den großen gezählt.

Ihre Aussage, Importe führen zu Neuzubau und damit zur Aufgabe von Kleinanlagen: Ich glaube versucht zu haben, das andersherum zu erläutern. Die Aufgabe von Kleinanlagen erfolgt deshalb, weil deren Umrüstung auf immissionsschutzrechtliche Vorgaben teuer ist, teurer ist, als wenn ich eine Neuanlage im größeren Stil im Außenbereich baue. Das ist einfach so. Wenn ich eine kleinere Anlage mit 50 Schweinen auf den technischen Stand des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bringen will, ist das im Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen aus der 50er-Anlage nicht ins Verhältnis zu setzen. Das führt dann einfach dazu, dass man die Kleinanlage aufgibt und die größeren Anlagen am Rande der Ortschaften neu baut und damit auch den technischen Standard erfüllt, der gefordert ist.

Mindestlohn ist eine Frage, die ich in dem Zusammenhang nicht beantworten kann, weil wir uns alle zum Mindestlohn bekannt haben. Jetzt zu sagen,

der Mindestlohn führt dazu, dass kleine Anlagen aufgegeben werden, halte ich an dieser Stelle hier in diesem Plenum nicht für relevant.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Mühlbauer.

Meine Nachfrage zielt auf den Punkt 2. Ihr angegebenes Schlachttonnengewicht Schweinefleisch - ich beziehe mich jetzt auf eine Zahl, die vom Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht worden ist entspricht ca. 1,4 Millionen getöteten Schweinen im Freistaat Thüringen des Jahres 2013. Der gleichen Tabelle kann man entnehmen, dass 1991 900.000 Schweine in Thüringen geschlachtet worden sind. Das entspricht einer Steigerung um 30 Prozent bei abnehmender Bevölkerung im Freistaat Thüringen und heißt, die Effektivversorgung Schweinefleisch ist in den letzten 20, 25 Jahren um 30 Prozent gestiegen. Würden Sie mir da folgen, Herr Minister?

Nein, Frau Mühlbauer. Sie haben doch gestern gerade von mathematischen Fähigkeiten gesprochen. Wenn die Schweine kleiner und leichter werden, die geschlachtet werden, ändert sich natürlich auch die Anzahl im Vergleich zum Schlachtgewicht.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie führten aus, dass auch Sie mit der Aufgabe kleinerer Anlagen rechnen. Welche Prognose haben Sie denn bezüglich dessen, wie viele Arbeitsplätze das dann in der Landwirtschaft kosten wird, also im ländlichen Raum, alles, was die Kleinanlagen betrifft?

Ich glaube nicht, dass die Aufgabe von kleineren Anlagen zur Aufgabe von Arbeitsplätzen führen wird, weil derjenige, der die kleine Anlage aufgibt, in der Regel nicht vom Markt verschwindet, sondern in der Regel irgendwo anders im Randbereich eine größere und effektivere Anlage baut, die er mit der gleichen Anzahl - bezogen auf die Anzahl der Schweine effektiver. Aber er braucht genauso viel Arbeitsplätze...

(Abg. Dr. Augsten)

(Zwischenruf aus dem Hause)

Das würde ich jetzt nicht im Detail diskutieren wollen. Aber in der Regel ist es so, dass das ein Unternehmen in einer Agrargenossenschaft tut und dann letztendlich eine andere Anlage baut und die Leute, die vorher in der kleinen Anlage gearbeitet haben, auch in der großen Anlage arbeiten oder im Endeffekt in anderen Bereichen des Unternehmens untergebracht werden. Der entscheidende Punkt ist, dass wir Viehhaltung in Thüringen betreiben. Ich habe es, glaube ich, in meiner Rede am Mittwoch gesagt: Nehmen Sie nur Oldisleben. Wenn die reinen Ackerbau betreiben würden, hätten sie 16 Arbeitskräfte, wenn sie Ackerbau und Tierzucht betreiben, haben sie 62 Arbeitsplätze.

Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Danke, Herr Minister. Die nächste Mündliche Anfrage ist die des Abgeordneten Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7590, vorgetragen durch die Abgeordnete Frau Schubert.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Mittelbereitstellung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Berufsorientierung und mögliche Auswirkungen auf Projekte in Thüringen

In der vergangenen Förderphase des ESF wurden verschiedene erfolgreiche Projekte im Bereich der Berufsorientierung aus Mitteln des ESF sowie der Agentur für Arbeit und speziell im Kyffhäuserkreis aus Mitteln des Jugendamtes gefördert. Seit dem 1. Januar 2014 hat eine neue Förderphase begonnen. Die Hoheit für die Vergabe der Mittel für den Bereich Berufsorientierung liegt nun beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Derzeit werden keine neuen Projekte bewilligt, da die erforderlichen Richtlinien bzw. Operationellen Programme noch nicht aufgelegt worden sind. Es ist zu befürchten, dass mit Beginn des neuen Schuljahres keines der bisher stattgefundenen Projekte weitergeführt werden kann. Das betrifft neben dem landesweiten Projekt „BERUFSSTART plus“ insbesondere in Nordthüringen viele kleinere, individuelle Projekte. Die Agentur für Arbeit hat die erforderlichen Mittel bereits in ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt.