Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal auf unseren Koalitionsvertrag verweisen, wenn ich zitieren darf, hier sind Festlegungen getroffen, die wie folgt lauten: „Die Landesregierung sorgt für eine gelingende Integration aller, die dauerhaft hier leben wollen.“
Dies gilt auch für die Spätaussiedler. Die Bedingungen für die Unterbringung der Asylbewerber müssen auf ein verbessertes einheitliches Niveau gebracht werden. Die Landesregierung legt nach Amtsantritt eine Verordnung über Mindeststandards und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden vor, und diese befindet sich derzeit in der Bearbeitung, in der Ressortabstimmung. Es werden Sprachkurse angeboten, es wird in besonderer Weise darauf geachtet, dass Kinder von Asylsuchenden Schulunterricht besuchen. Die geltende Residenzpflicht für Asylbewerber wird im räumlichen Bezug erweitert.
Wenn wir von dem räumlichen Bezug sprechen, denke ich, gehen wir davon aus, dass es regional sinnvoll ist, hier bestimmte Erweiterungen zuzulassen. Aber, ich glaube, wir stimmen mit Ihnen nicht überein, die Residenzpflicht auf das ganze Land Thüringen zu beziehen. Da sind wir anderer Auffassung.
Wir werden aber die entsprechenden Vorschläge abwarten und sie dann hier auch mit bewerten und prüfen.
Ich möchte vielleicht noch mal am eigenen Beispiel meines Kreises aufzeigen, wie bei uns die Asylbewerber untergebracht sind. Frau Renner, Sie sagten, die Wohnungsbedingungen gefährden Gesundheit und Wohl und befördern dieses nicht. Also das kann ich nun absolut für den Kyffhäuserkreis ausschließen. Wir haben die Gemeinschaftsunterkunft aufgelöst vor ca. drei Jahren. Die Asylbewerber sind untergebracht, 50 an der Zahl, in 30 Wohnungen sowohl in Rockensußra, in Ebeleben und in Sondershausen. Ich muss sagen, dass hier die Integration funktioniert. Neben Sprachkursen, neben bestimmten Programmen von Xenos, die bei uns umgesetzt wurden, ist eine gute Integration zu verzeichnen. Die Kinder gehen in den Kindergarten, sie sind in der Grundschule in Ebeleben, und auch die Asylbewerber finden sich im Dorfleben wieder in Vereinen, so dass ich sagen muss, dass hier die Integrationsangebote, die angeboten worden sind, greifen und eine gute Integration zu verzeichnen ist. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass dies in anderen Landkreisen ähnlich ist, aber es gibt natürlich immer Ausnahmen von der Regel. Da heißt es, dass wir hinschauen und hier wirklich auf Ver
Schlussfolgernd möchte ich sagen: Es gibt im Freistaat eine gute Integrationspolitik für Flüchtlinge, Verbesserungen sind immer möglich, im Koalitionsvertrag sind sie verankert und wir werden sie schrittweise umsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holbe. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Abgeordneten, liebe Gäste, unsere Fraktion ist der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich dankbar für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, denn wir haben eine tatsächlich grundsätzlich andere Einschätzung, als die eben von Frau Holbe von der CDU vorgetragene und
Beginnen möchte ich mit einem Zitat: „Geld ist gedruckte Freiheit.“, so sagte der Verfassungsrichter Kirchhof in einem Urteil zur Währungsreform. Gutscheine sind aus unserer Sicht gedruckte Unfreiheit. So kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wie Sie zu der Bewertung kommen, dass die Ausreichung von Gutscheinen oder Wertgutscheinen sich bewährt hätte. Das Gegenteil ist aus unserer Sicht der Fall. Auch die rechtliche Herleitung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie Sie sie eben vorgetragen haben, können wir so nicht stützen, denn es stellt sich schon die Frage: Herrschen in Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen ganz unrechte Zustände, wenn diese Länder, wie sie es getan haben, auf die Ausreichung von Wertgutscheinen grundsätzlich verzichten und Bargeld an Flüchtlinge zahlen? Ich denke, diese fünf Länder machen sehr deutlich, dass auch Thüringen diesen Weg selbstverständlich gehen kann, wenn wir es nur wollen. Deswegen habe ich auch dieses Zitat vorangestellt: „Geld ist gedruckte Freiheit.“, weil Sie es vielleicht einmal ausprobieren sollten, mit einem Asylbewerber oder einer Asylbewerberin und einem Wertgutschein ausgestattet einkaufen zu gehen. Dann werden Sie ganz schnell erleben, was Sie
alles nicht kaufen können, dass Sie keine Auswahl haben, weil diese Wertgutscheine nur in bestimmten Läden einlösbar sind, dass Sie sofort stigmatisiert sind, wenn Sie mit einem Wertgutschein an der Kasse stehen, dass Sie in eine bestimmte Schublade eingeordnet werden, dass es Schwierigkeiten gibt mit Wechselgeld et cetera. Ich sage Ihnen noch eins, weil Ihnen das ja sonst immer so wichtig ist: Zudem ist längst nachgewiesen, dass die Ausgabe von Wertgutscheinen und die Praxis, mit Wertgutscheinen oder Kundenkontoblättern oder anderen derartigen Hilfsmitteln zu arbeiten, sehr viel teurer ist als die reine Bargeldauszahlung. All das sind aus unserer Sicht Belege dafür, dass es längst überfällig ist, Bargeld auszuzahlen, auch aus verwaltungstechnischem Grunde sozusagen, abgesehen davon, dass wir der festen Überzeugung sind, dass die Versorgung mit Wertgutscheinen natürlich die Freiheit dieser Menschen noch weiter einschränkt. Es ist vorhin bei der Einbringung des Gesetzentwurfs von Frau Renner schon vorgetragen worden, dass Flüchtlinge ohnehin sozusagen auf der untersten Stufe in unserem Sozialsystem stehen und das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.
Wenn wir uns nämlich anschauen, dass seit 1993 unverändert ein in Deutscher Mark ausgewiesener Betrag von 80 Mark im Monat gezahlt wird, das sind übrigens umgerechnet 1,36 €, die einer Person täglich als einziges Bargeld für den gesamten persönlichen Bedarf - dazu gehört auch öffentlicher Nahverkehr, Telefon, Porto et cetera - zur Verfügung stehen, wird jedem klar, dass dies überhaupt nicht annähernd für ein würdevolles Leben ausreichen kann. Insofern ist hier auch eine andere bundesgesetzliche Regelung anzustreben. Ich habe es schon bei der letzten Debatte gesagt, als es um die Frage der Asylbewerberinnen und die Lage der Asylbewerberinnen ging, dass wir uns auf Bundesebene schon lange für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes stark machen.
Ich möchte aber auch noch einen zweiten Punkt ansprechen: Frau Holbe, ich habe eben gehört, dass Sie darüber nachdenken, die Residenzpflicht im räumlichen Bezug auszuweiten. Nun ja - wir werden sehen, was das dann tatsächlich konkret bedeutet. Sie wissen alle, dem Landtag liegt eine Petition des Flüchtlingsrates vor, die Residenzpflicht auf ganz Thüringen auszuweiten. Hinter dieser Forderung stehen wir, und zwar ohne Wenn und Aber.
Ich möchte Ihnen auch begründen, warum. Stellen Sie sich vor, Sie sind Asylbewerber, Asylbewerberin im Landkreis Greiz irgendwo. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine traumatische Belastungsstörung, weil Sie eine sehr schwierige Geschichte hinter sich haben. Stellen Sie sich vor, Sie wollen psychosoziale Beratungen für sich in Anspruch nehmen, weil Sie sonst gar nicht wissen, wie Sie Ihr Leben gestalten sollen, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen. Wir haben uns nämlich erst gestern mit REFUGIO getroffen - ja da können Sie etwas herabwürdigend „oh“ sagen. Es ist eine ganz schwierige Situation von Menschen, von der ich hier rede. Da erwarte ich auch Respekt im Umgang auch und gerade mit diesen Menschen,
genauso wie ich auch Ihnen Respekt entgegenbringe. Stellen Sie sich jetzt vor, Sie wollen eine solche Beratung in Anspruch nehmen. Sie müssen aber erst mal einen Urlaubsschein beantragen, um überhaupt bis zu dem psychosozialen Zentrum von REFUGIO zu kommen, was sich in Jena befindet, um dort diese Beratung in Anspruch nehmen zu können.
Mal abgesehen davon, dass es dort im Moment Wartelisten von drei bis vier Monaten gibt, und sie viele Fälle gar nicht aufnehmen können, liegt es jetzt einzig und allein daran, ob sie von der Ausländerbehörde überhaupt den Besuchsschein bekommen und wie die Zeit reglementiert ist, in der sie sich frei bewegen dürfen. Denn auch das ist vorgegeben, nicht nur, ob Sie sich aus dem Landkreis herausbewegen dürfen oder nicht. Wenn wir dann davon sprechen, Frau Holbe, ich habe das ja sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass wir alles für Integration tun, und auch Sie alles für Integration tun wollen, dann sollten, dann müssen wir, so meine ich, gerade diesen Menschen auch Bewegungsfreiheit ermöglichen. Und die verunmöglichen wir ihnen im Moment. Das halte ich für schlicht nicht tragbar.
Meine Fraktion hat deutlich gemacht, dass wir das Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vollumfänglich unterstützen. Wir wissen, dass es in den unterschiedlichen Landkreisen unterschiedliche Handhabungen gibt. Wir wissen auch, dass viele Kommunen sich schon sehr viel Mühe geben und dezentral unterbringen in Wohnungen oder wenigstens wohnungsähnlich. Wir wissen aber, gerade wenn es um Katzhütte geht, Frau Holbe, dass dort im Moment eine ganz andere Schwierigkeit besteht. Es ist nämlich mitnichten der Fall, dass die Schließung von Katzhütte auch dazu führt, dass die Betroffenen
dezentral untergebracht werden. Vielmehr wird sich gerade umgeschaut, ob es nicht eine andere Gemeinschaftsunterbringung geben kann. Frau Holbe, ich war leider zu oft in Katzhütte, um dem Glauben schenken zu können, was Sie hier berichtet haben über die - ich weiß gar nicht, wie ich es nennen soll - Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten.
Wenn Sie damit meinen, dass der Schimmel überpinselt wurde, dann gebe ich Ihnen recht. Das war just vor dem Tag, bevor ich mit einer Delegation offiziell dort gewesen bin. Das Fernsehen, der mdr, war dabei und hat mit Staunen zur Kenntnis nehmen können, wie die noch feuchte Farbe über den dunklen Schimmelflecken glänzte. Das hat doch nichts mit der Verbesserung der Lebenssituation zu tun,
das sage ich ganz deutlich. Ich sage auch ganz deutlich, nicht damit auch wieder dieses Missverständnis aufkommt, Katzhütte ist ein wunderschöner Ort, das ist überhaupt gar keine Frage. Aber wenn Menschen in einem Ferienlager untergebracht werden, was eigentlich nur im Sommer zur Unterbringung dienen sollte, und sonst keinen Anschluss an die Gemeinde haben, gar keine Integration leben können, dann ist das der falsche Weg, Menschen derart unterzubringen. Ich glaube, das sollten wir auch wissen, auch und gerade mit der DDR-Vergangenheit. Wenn wir uns daran erinnern, wie bei uns beispielsweise die Vertragsarbeiterinnen untergebracht wurden, das hatte auch nichts mit Integration zu tun. Das will ich ganz, ganz deutlich sagen. Wir alle wissen, dass erst Begegnungen, dass erst der Austausch miteinander, die Kommunikation, das Miteinanderleben auch in Alltagssituationen tatsächlich dazu führt, dass die Menschen sich hier auch nur annähernd zu Hause fühlen können, wenn sie ohnehin schon ansonsten sehr schwierige Rahmenbedingungen haben, unter denen sie leben.
Ich sage auch sehr deutlich, Frau Holbe, Sie haben das so positiv herausgestellt, natürlich sind wir froh, dass die Kinder und Jugendlichen endlich eine Schulpflicht auch in Thüringen haben und die Schule besuchen können. Ich sage aber auch -
der Einwurf kam eben völlig berechtigt -, das ist noch immer nicht die Regel überall. Ich sage auch, beispielsweise der Besuch einer Kindertagesstätte hängt mitunter auch davon ab, ob diese überhaupt erreich
bar ist und ob dort überhaupt beispielsweise tatsächlich möglich ist, dass die Eltern das Kind jeden Tag hinbringen, mal abgesehen von der Integration, die wir uns alle wünschen. Das setzt sich auch fort nach der „Regelschulzeit“, nämlich wenn Jugendliche, die hierherkommen, eine Ausbildung machen wollen.
Unterm Strich möchte ich zusammenfassen, werbe ich noch einmal für die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der vorgelegten Form. Ich hoffe auf eine intensive, auf eine gute Debatte dazu in den Ausschüssen. Ich hoffe auch auf die Verordnung über die Mindeststandards, auf die wir alle sehr gespannt sind, die für irgendwann demnächst angekündigt ist und die hoffentlich einiges regelt, was eben schon angesprochen wurde. Ich wünsche mir, dass Sie alle zustimmen, dass wir dieses Gesetz zunächst eingehender beraten und damit tatsächlich eine bessere Lebensgrundlage auch und gerade für Asylbewerberinnen und Flüchtlinge hier in Thüringen schaffen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, DIE LINKE möchte mit diesem Gesetzentwurf das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ändern, um die Lebenssituation der betroffenen Menschen zu verbessern. Das unterstütze ich grundsätzlich. Dabei ist nur die Frage: Wie soll es geschehen? Wir können ganz viele verschiedene Einzelbeispiele aufzählen, gute wie schlechte, aber hier geht es darum, eine allgemeine Lösung zu finden. Dabei beziehen sich die LINKEN meiner Meinung nach auf drei wichtige Schwerpunkte.
1. Sie wollen das Asylverfahrensgesetz des Bundes in § 53 aushebeln, indem sie aus der dort festgeschriebenen Regelunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften einfach eine Regelunterbringung in Einzelunterkünften machen. Wie aus den Angaben des Landesverwaltungsamts zu entnehmen ist, wird der bundesgesetzliche Spielraum, von der Gemeinschaftsunterkunft als Regel abzuweichen, mit mehr als 40 Prozent bereits genutzt; dabei vor allem für Familien und - meiner Erfahrung nach - vor allem für Familien mit Kindern. Dies ist sehr wichtig - wir haben es schon gehört -, um hier eine frühzeitige Inklusion vor allem der Kinder zu fördern und damit die Chance für deren Entwicklung zu nutzen, egal ob sie später in Deutschland oder in einem anderen Land leben werden. Da wir es hier aber mit Menschen zu tun haben,
sollte dies sehr verantwortungsvoll vor Ort und entsprechend der jeweiligen Situation angepasst entschieden werden. Für mich ist an erster Stelle entscheidend: Gibt es von Anfang an eine menschenwürdige Unterbringung, bei der der Bedarf an Unterkunft und Heizung mit den nötigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sichergestellt ist? Und zweitens, dass diese Bedarfssicherung nach Mindeststandards erfolgt. Da, denke ich, sind wir auf dem richtig Weg. Dabei sollten die Kommunen weiter die Möglichkeit haben, sich bei der Betreibung Dritter bedienen zu dürfen - das ist jetzt im Gesetzentwurf nicht mehr vorhanden - und müssen nicht DIN-Norm nach dem Standard von betreutem Wohnen älterer Menschen ins Gesetz schreiben.
2. Sie möchten, dass Geldleistung Vorrang vor Sachleistung hat. Wichtig ist, dass die Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sichergestellt ist, und zwar dies nach den Standards, die für den Großteil der Menschen, die in diesem Land leben, gelten. Dass mit zunehmender Eingewöhnung in Deutschland das Bedürfnis wächst, immer freier und selbstbestimmter über die konkreten Lebensumstände zu entscheiden und Prioritäten in ihrem Leben zu setzen, dazu gehört auch, für was und in welchem Umfang gebe ich Geld dafür aus. Das ist völlig verständlich. Dabei können wir das Asylbewerberleistungsgesetz, welches ebenfalls ein Bundesgesetz ist und in den §§ 2 und 3 den Leistungsbezug regelt, für Thüringen aber nicht außer Kraft setzen, sondern müssen auch hier die vorgegebenen Möglichkeiten nutzen.
Sie fordern, dass der § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erweitert wird und u.a. verstärkt auf persönliche Belange und die Inanspruchnahme von kulturellen, sozialen und politischen Angeboten und örtlichen Besonderheiten Rücksicht genommen wird. Wie dies im Einzelfall zu bewerkstelligen ist, kann ich mir im Moment nicht vorstellen. Wenn alle Vorstellungen und Interessen berücksichtigt werden, kann man die Betreuung jedes Einzelnen in Einzelunterkünften nach den Normen des altersgerechten Wohnens nur noch mit einer 1 : 1-Betreuung sicherstellen und das übersteigt, glaube ich, bei weitem das Ziel eines Asylersuchens und unsere personellen wie auch finanziellen Möglichkeiten.
3. Sie fordern eine Spitzabrechnung der anfallenden Kosten. Dass eine Erhöhung der Kostenerstattungspauschale für die Kommunen dringend geboten und seit Jahren angekündigt, aber noch nicht vollzogen wurde, ist allen Beteiligten klar. Doch einen festen Kostenrahmen sollte es schon geben, sonst besteht die Möglichkeit einer willkürlichen Ausstattung und
Ihre Forderung, einen Zugang für alle Organisationen, deren satzungsgemäße Aufgaben die Unterstützung und Beratung in sozialen Angelegenheiten ist, zu den Unterkünften zu erlauben, verstehe ich nicht ganz. Warum sollte dies zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe, eine Bürgerinitiative, ein Sportverein oder Ähnliches, die dies in ihrer Satzung stehen haben, tun?