Herr Gentzel hat schon gesagt, als Sie mir anboten, ich hätte jetzt einen Wunsch frei, dass eine deutliche Sektlaune im Ausschuss zu verspüren wäre.
Aber das habe ich jetzt verwirkt, zumal mir im Moment auch nicht nach Sekt ist. Das liegt aber daran, ich habe heute zum Equal Pay Day bei einer Aktion mitgemacht, da gab es kleine Petit Fours von den Grünen, die sahen sehr lecker aus, aber die waren so furchtbar süß.
Die SPD hatte Butterkekse, die waren sehr, sehr gut, die waren einfach, mit einem leicht buttrigen Nachgeschmack.
Also wir nehmen an, es gibt so eine Kommune wie ein kleines gallisches Dorf, die sagt, nein, jetzt zahle ich nicht. Dann gäbe es - und das ist jetzt rechtlich sehr interessant - als letztes rechtsaufsichtliches Mittel, wenn man das auf die Spitze treiben würde, das Mittel der Ersatzvornahme. Die Rechtsaufsichtsbehörde müsste dann quasi selbst zahlen. Also jetzt hätte die einen Erstattungsanspruch gegen die Kommune - jetzt kommt Ihr Gesetzentwurf und dann würde das nicht mehr gehen, also bleibt dann der Freistaat quasi auf seinen Kosten sitzen. Da beißt sich sprichwörtlich, wie gesagt, die Katze in den Schwanz, falls die Kommune nicht zahlen kann - Sie haben ja die Stellungnahme des Landkreistags gelesen -, würde sich dann alles Weitere ergeben. Wenn wir übrigens heute Ihrem Gesetzentwurf zustimmen würden, kämen wir - auch das ist bereits kolportiert worden - mit dem Bundesgesetz in Konflikt. Denn es gibt eine bundesgesetzliche Verwaltungsgerichtsordnung, die die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen mit regelt, und die würde im Zweifelsfall sogar das Landesrecht brechen. Der Minister hat das im Übrigen auch schon im Ausschuss ausgeführt und ich gehe davon aus, dass er das gleich hier im Hohen Hause zum Abschluss noch einmal tun wird.
Im Grunde - und das hat Herr Adams noch einmal sehr treffend geschildert - ist es zwar verständlich, dass ein solcher Gesetzentwurf hier Eingang in das Hohe Haus gefunden hat, aber er sagt auch, der Herr Adams - und da gebe ich ihm recht -, der Ansatz dieses Gesetzentwurfs geht eigentlich fehl. Er ist nicht unbedingt falsch, aber er wirkt nicht an den Grundsätzen. Es geht um die eigentliche Frage, wieso Kommunen generell in solche finanziellen Nöte gekommen sind,
aber auch da haben Sie ausgeführt - und da bin ich Ihnen dankbar -, das sind ganz unterschiedliche. Man kann nicht immer - heute ist der Finanzminister zumindest bei dieser Debatte nicht anwesend immer nur auf die kommunale Finanzausstattung abzielen und sagen, die würde also generell nicht ausreichen. Ganz so schlecht ist der Kommunale Finanzausgleich nach seiner Neustrukturierung in Thüringen ja auch nicht. Aber da geht dieser Gesetzentwurf fehl, weil er diese grundlegenden Ursachen gar nicht richtig anpackt. Auch deswegen wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf genauso wie im Innenausschuss hier im Plenum ablehnen. Ich danke Ihnen.
Herr Hey, Sie haben schon über die finanzielle Ausstattung der Kommunen gesprochen, Herr Adams auch. Darüber haben wir in den letzten Wochen auch sehr viel geredet. Das verabschiedete Hilfspaket, von dem wir bis zum Ende doch der Meinung waren, dass es mehr oder weniger kurz vor der Kommunalwahl eine Beruhigungspille ist, ist auf den Weg gebracht. Die Kommunen sind jetzt erst mal ruhiggestellt.
Nicht alle, das stimmt, es gibt auch Kommunen, die fühlen sich ausdrücklich ungerecht behandelt mit dem, was da passiert ist. Aber das ist eine andere Debatte, die wir jetzt hier nicht führen. Aber der Gesetzentwurf, den wir heute hier vorliegen haben, beschäftigt sich mit einem Thema, das es durchaus wert ist, dass man darüber redet.
Mehreren Gemeinden in Thüringen droht die Zwangsvollstreckung. Soweit ich informiert bin, gab es bei drei Kommunen eine Zulassungsverfügung. Eine Zwangsvollstreckung an sich hat sich bis jetzt nicht bewahrheitet, hat auch nicht stattgefunden. Das ist auch gut so.
Ich muss Ihnen auch sagen, als Bürgermeisterin einer kleinen Kommune, ehrenamtliche Bürgermeisterin eines kleinen Dorfes, fand ich, als ich diesen Gesetzentwurf gelesen habe und das zum ersten Mal gehört habe, das schon irgendwie spannend, was die Linke da vorhat. Im Übrigen kann ich ge
nau das auch für meinen Kollegen Herrn Bergner sagen, der das auch erst mal spannend fand. Er ist genau wie ich auch Bürgermeister. Aber auf den zweiten Blick ergeben sich leider ein paar Punkte, die den Gesetzentwurf problematisch machen. Das erste Problem besteht darin, dass die Kommunen grundsätzlich durch § 69 der Thüringer Kommunalordnung geschützt werden sollen. Die Streichung hätte zur Folge - Herr Kuschel war vorhin schon mal kurz darauf eingegangen -, dass eine Zulassungsverfügung durch das Landesverwaltungsamt gar nicht mehr benötigt würde, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung käme. Diese wäre somit einfach ohne Zulassungsverfügung möglich. Das bedeutet, dass ein Schutz für die Kommunen nicht mehr gegeben ist und aufgehebelt wäre. Auch hier hilft uns der Gesetzentwurf für den in der Begründung genannten Fall der Zwangsvollstreckung wegen nicht gezahlter Kreisumlage leider nicht weiter.
Die Kreisumlage stellt einen Verwaltungsakt dar und ist somit ein Zahlungsanspruch öffentlich-rechtlicher Natur. Das heißt, er findet nach dem Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz statt und nicht nach der Thüringer Kommunalordnung. Der Änderungsantrag soll nun Abhilfe schaffen, Herr Kuschel hat das ausgeführt, schafft das Ganze unserer Meinung nach aber auch nur unzureichend. Der Gesetzentwurf hat insgesamt das Problem, dass er nur die Symptome bekämpft, aber nicht von den Ursachen spricht und auch nicht darüber spricht, was tun wir eigentlich, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Die Ursachen, was kann man tun, damit Kommunen gar nicht erst in die Lage kommen, die packt der Gesetzentwurf nicht an und dadurch kommt es zu einer einseitigen Verschiebung des ganzen Problems zulasten der Landkreise. Das muss man an der Stelle sagen. Hier sind schon mehrere Konstrukte formuliert worden, was könnte passieren, wenn eine Kommune nicht zahlen will, der Landkreis keine Handhabe hat. Tja, was passiert denn dann?
Schön für die Kommune. Ende. Ansonsten setzen wir aber das ganze Konstrukt der Verwaltung und des in sich verzahnten Systems außer Kraft und das Ganze würde möglicherweise nicht mehr funktionieren. Denn es muss natürlich Regeln geben, an die sich alle zu halten haben. Dann kann, wenn grundlos gesagt werden kann, wir bezahlen nicht, weil wir unsere eigenen Gründe haben, die vielleicht gesellschaftlich oder von der Kreisverwaltung so nicht anerkannt würden, aber die Kommune sagt, das sind unsere Gründe und die sind so tiefgreifend, deshalb bezahlen wir nicht. Das kann jede Kommune machen und dann wird natürlich buch
stäblich das Bein dick und es gibt keine Lösung, sondern nur noch ganz große Probleme. Das halte ich für sehr gefährlich und wir müssen uns etwas überlegen, damit die Gemeinden nicht in diese Situation kommen, die kann durchaus sehr unterschiedlicher Natur sein und auch die Ursachen können unterschiedlich sein.
Es ist durchaus denkbar, dass Kommunen ganz einfach mit übertragenen Aufgaben nicht klarkommen, vielleicht auch bestimmte Situationen falsch eingeschätzt haben und dann feststellen müssen, dass das Geld leider nicht reicht. Die Mehrheit der Kommunen, davon bin ich aber überzeugt, sprich die Bürgermeister mit ihren Gemeinderäten, sind sehr bewusst in dem, was sie tun und denken dreimal nach, bevor sie einen Euro ausgeben, weil sie ihre Situation ganz genau kennen.
Was auch wichtig ist, gerade für die Kommunen, ist die Frage, wie kann man das eigentlich erreichen oder was muss passieren, damit die Kreisumlagen nicht ständig steigen. Das ist ein Thema, mit dem müssen wir uns tatsächlich beschäftigen und das ist auch ein Thema, das von vielen Kommunen immer wieder angesprochen wird. Wenn es so ist, dass über 50 Prozent des Haushalts sowohl in Kreis- als auch Schulumlage verschwinden und als Durchlaufposten weg sind, dann ist das natürlich eine Situation, die für einzelne Kommunen nicht gesund ist und die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränkt. Das ist Fakt, dem muss man sich stellen. Eine Gebietsreform, die die Linken jetzt als Antwort aus der Tasche zaubern würden, ist unserer Meinung nach nicht die richtige Antwort. Denn wenn man über den Tellerrand hinausguckt und sieht sich mal an, was in Sachsen und in SachsenAnhalt passiert ist, da gab es eine Kreisgebietsreform, gigantische Kreise. Das hat aber nicht dazu geführt, dass die Kreisumlagen gefallen wären. Überhaupt nicht.
Wichtig ist immer eine ordentliche Aufgabenkritik, zu sehen, welche Aufgaben kann man zusammenfassen, kann man Synergien schaffen, können sich Verwaltungen zum Beispiel über Verwaltungsreformen im Sinne von einer Bündelung von Aufgaben und Kompetenzen leichter machen und muss nicht doch vielleicht darüber nachgedacht werden, dass nicht jeder Kreis und jede Kreisverwaltung alles vorhalten muss? Man kann sicherlich auch an bestimmten Stellen richtig gut zusammenarbeiten. Da gibt es viele Beispiele. Zum Beispiel im Kyffhäuserkreis und im Landkreis Nordhausen gibt es die untere Fischereibehörde; beide Landkreise hatten diese Stelle. Die hat man aus gutem Grund zusam
mengelegt. Die untere Fischereibehörde ist auch für zwei Landkreise zu händeln, weil das mit der Fischerei überschaubar ist, so will ich es mal sagen. Es ist nicht so ganz schlimm. Aber es gibt auch andere Beispiele wie gemeinsame Rettungsleitstellen, auch die funktionieren. Hier sehen Sie also: Über eine gute und ruhige, unaufgeregte Aufgabenkritik kann man Synergien bilden, kann Kosten senken, ohne dass man zwanghaft Kreise zusammenlegt und sie zu gigantischen Größen bringt und trotz alledem nichts spart.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist ja sagenhaft, was man mit dem Gesetz- entwurf alles macht.)
Das sage ich Ihnen, Herr Kuschel, in den Gesetzentwurf kann man ganz viel hineinbekommen. Aber ich mache es jetzt kurz, Sie es haben sicherlich auch herausgehört: Wir können diesen Gesetzentwurf so, wie er ist, und im Übrigen auch Ihrem Änderungsantrag, nicht zustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. Gibt es noch Wortmeldungen bei den Abgeordneten? Herr Kuschel, bitte schön, für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste, ich hatte versucht, durch zwei Zwischenfragen noch auf ein Problem aufmerksam zu machen. Frau Holbe hat das abgelehnt. Bei Herrn Hey war das okay, da spare ich das Geld für den Sekt im Ausschuss.
Es machen sich noch einige Anmerkungen zu dem notwendig, was hier gesagt wurde, weil nach unserer Überzeugung einige Dinge, die wir mit dem Gesetzentwurf regeln wollen, fehlerhaft interpretiert werden. Wir wollen zumindest in der Debatte noch mal deutlich machen, wo die Ziele unseres Gesetzgebungsverfahrens liegen, damit Sie vor der Abstimmung abwägen können, ob es nicht doch sachgerecht wäre, im Interesse der betroffenen Gemeinden unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Hey hatte gesagt, der Landkreistag hat formuliert, die Kommunalaufsichten hätten keinen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden, also dort, wo sie die Haushalte würdigen und genehmigen. Das erstaunt, denn bekanntermaßen ist auch die Höhe der Kassenkredite Bestandteil der Haushaltssatzung und damit Bestandteil des Würdigungs- und Genehmigungsverfahrens. Die Kassenkredite und die Höhe der Kassenkredite sind ganz entscheidend für die Zahlungsfähigkeit einer Gemeinde. Wir hatten grund
sätzlich einen ganzen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Finanzsituation der Gemeinden und ihre Zahlungsfähigkeit zu verbessern. Da war auch ein Element, dass wir gesagt haben, anstelle Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beizutreiben, könnte man auch den Kassenkreditrahmen erweitern und damit sogar den Gemeinden ein Instrument in die Hand geben, dass sie nämlich über die Zinsersparnisse selbst einen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte leisten. Denn die Stundungszinsen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen liegen bei 6 Prozent und die Zinsen für die Kassenkredite liegen derzeit bei unter 1 Prozent. Jetzt hat die Regierungskoalition im Zusammenhang mit dem kommunalen Hilfspaket eine Option für die Kreisumlage geöffnet, hat es aber wieder den Kreisen überlassen, ob sie dort die Zinsen senken. Daran sehen Sie schon, dass Sie jetzt unseren Gesetzentwurf nicht völlig isoliert von vielen anderen Maßnahmen sehen können. Unser Gesetzentwurf bindet sich ein in einen ganzen Komplex von Maßnahmen. Natürlich haben Frau Hitzing und die FDP recht, wenn sie darauf verweisen, wir müssen uns grundsätzlich mit der Finanzlage der Gemeinden beschäftigen. Was ich Ihnen nur etwas übel nehme, ist, Sie wollen sich nicht zum konkreten Einzelfall positionieren und verstecken deshalb Ihre Position hinter dem Großen und Ganzen. Das geht immer schief, denn wir haben heute einen konkreten Gesetzentwurf, dazu müssen Sie sich positionieren, ohne dass wir die anderen Dinge aus dem Blick verlieren.
Ich sage es noch mal, wir haben hier im Landtag schon ein Gesamtpaket für die Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden aufgelegt und wenn Sie dann natürlich diese Diskussion zum Verbot von Zwangsvollstreckung nicht nur mit der Diskussion zur Finanzlage der Gemeinden insgesamt belasten, sondern auch noch Fragen der Funktionalund Verwaltungsreform mit hinzuziehen, dann wird es natürlich sehr verrückt, denn es geht vom Thema etwas weg. Aber wenn Sie es schon machen, dann muss man sich noch mal damit beschäftigen, dass Sie recht haben und wir werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung unserer Landkreise inzwischen Verwerfungen aufweist, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Da ist die Kreisumlage nur ein Element.
Es gibt da zwei weitere Verwerfungen, die will ich kurz benennen. Die Landkreise müssen 60 Prozent ihrer Ausgaben für den Sozialbereich aufbringen. Das sind meist Leistungsgesetze, ohne dass es dort überhaupt Möglichkeiten der Einflussnahme gibt. Nicht einmal mehr 2 Prozent der Ausgaben der Landkreise sind für den sogenannten freiwilligen Bereich. Damit sind natürlich die Gestaltungsmöglichkeiten der Kreistage de facto nicht mehr gegeben. Als 1994 dann auch noch die Ausgleichs