Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Korschewsky, ich glaube, Sie haben formuliert, Thüringen braucht ein Antikorruptionsgesetz. Das würde ich fast unterschreiben, wenn es nicht um dieses gehen würde. Ich würde gerne formulieren: Thüringen braucht eines, aber auf jeden Fall ein anderes als dieses Antikorruptionsgesetz.
Ich glaube schon - und da schließe ich mich Herrn Gentzel an -, dass in Ihrer Rede, in der Sie dargestellt haben, wie viel Zustimmung Sie hatten, dass das ein wenig an Realitätsverlust grenzt. Grundsätzlich alle Stellungnahmen sind nicht nur kritisch, sondern ablehnend. Ich habe das versucht, einmal in Pro und Kontra gegenüberzustellen. Ich habe eigentlich nur eine Pro-Meinung beim Städte- und Gemeindebund gefunden. Der Städte- und Gemeindebund sagt, es ist toll oder es wäre richtig, zu verankern, dass es in den Gemeinden und Städten Schulungen geben soll. Aber auch das kann man auf einem anderen Weg erreichen. Dieses Gesetz erreicht das Ziel nicht. Ich glaube, es ist hoffentlich in diesem Haus nicht umstritten, dass uns alle der Wunsch und das Ziel eint, Korruption zu verhindern, Korruption nicht zuzulassen, Korruption, dort, wo sie auftritt, entgegenzutreten und auch zu bestrafen. Niemand will die Augen davor verschließen.
Herr Gentzel, Sie haben eben gerade formuliert, dass wir in Thüringen dazu super aufgestellt sind oder gut aufgestellt sind. In dieser Frage kann man nie gut genug aufgestellt sein und es muss immer besser werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es reicht nicht nur, auch in dieser Arbeit Gutes zu wollen oder Gutes zu tun, man darf auch nicht Gutes verhindern. Da bin ich bei dem Punkt, wo Sie Sponsoring, Lobbying auf eine Stufe mit Korruption stellen. Ich verwahre mich davor und stelle mich da wirklich hinter alle Leute, die durch Sponsoring wichtige Veranstaltungen unterstützen und in unseren Kommunen oder Sportvereinen Dinge möglich machen, die es sonst nicht geben würde. Ich finde, es braucht hier noch mal eine Klarstellung, dass das auf keinen Fall straffällig ist oder das auch auf keinen Fall hier verhindert werden soll, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich selbst würde mich jederzeit als Umweltlobbyist bezeichnen und das eher mit Stolz tragen, als mit Scham diesen Begriff für mich verwenden. Transparency hat ganz deutlich gesagt: Natürlich ist es richtig, sich auf den Weg zu begeben, da sind wir Grüne auch in Ihrer Seite, aber nicht mit diesem Gesetz. Vielen Dank.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich seitens der Abgeordneten nicht. Herr Minister Geibert für die Regierung hätte gern das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie ich bereits anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs im Plenum im Oktober 2013 ausgeführt habe, steht die Landesregierung dem vorliegenden Gesetzentwurf der Linken kritisch gegenüber. Es bedarf aus Sicht der Landesregierung keines formellen Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung, da die bestehenden Instrumentarien bei konsequenter Anwendung einen geeigneten Schutz gegen Korruption darstellen. Zudem leidet der vorgelegte Gesetzentwurf an einer Vielzahl von inhaltlichen Mängeln. Die Befassung des Innenausschusses mit dem Gesetzentwurf und das hierzu durchgeführte Anhörungsverfahren bestätigen letztendlich diesen Eindruck. Alle eingeholten Stellungnahmen von Sachverständigen und Interessenvertretern lehnen im Ergebnis den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Thüringer Antikorruptionsgesetzes ab.
Mehrfach wurde die fehlende praktische Umsetzbarkeit der vorgesehenen Regelungen kritisiert, da die geforderten Institutionen zur Korruptionsbekämpfung besonders auf kommunaler Ebene einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten und zusätzliche personelle Ressourcen beanspruchen würden, die in Zeiten knapper finanzieller Kapazitäten nicht aufzubringen sind. Auch ein generelles Verbot von Sponsoring und ein Verbot von Nebentätigkeiten für Beamte und Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Bereichen werden von mehreren Interessenvertretern als unverhältnismäßig angesehen. Gerade Sponsoring kann zur Förderung und Unterstützung von Zielen der Verwaltung insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit, Umweltschutz, Bildung und Wissenschaft beitragen, und ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Zudem wurde im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Zuverlässigkeitsregister sowohl die Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben als auch die Außerachtlassung der grundgesetzlich verankerten Unschuldsvermutung beanstandet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sieht sich die Landesregierung durch die eingegangenen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in ihrer Auffassung eindeutig bestätigt. Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung seitens der Landesregierung sehr ernst genommen
wird. So wurde in den letzten zwei Jahren die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich verstärkt. Zu nennen sind hier die Veröffentlichung des ersten Zweijahresberichts über Sponsoringleistungen an die Thüringer Landesverwaltung sowie die Herausgabe eines Flyers zur Korruptionsprävention und eines Fragen-Antworten-Katalogs zum Thema „Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch Bedienstete des Freistaats Thüringen“. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe eine weitere Wortmeldung nochmals von Herrn Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einige wenige Bemerkungen. Kollege Gentzel, ich gebe Ihnen recht, es wäre einiges an dem Gesetzentwurf zu überarbeiten, da sind wir einig und das habe ich auch gesagt. Nur leider war die Möglichkeit nicht da, an diesem Text Überarbeitungen vorzunehmen. Gemeinsam wären die Möglichkeiten nach der Anhörung da gewesen. Ich glaube, da haben wir uns etwas verschenkt, denn die Aussagen des Datenschutzbeauftragten und auch von Anzuhörenden machen deutlich, dass ein Gesetzesvorhaben hier durchaus angebracht ist angesichts der Lagen, die sich hier ergeben. Ich will noch einmal deutlich sagen, ich habe vorhin Zahlen genannt von den Jahren 2009 bis 2012 und könnte die Zahlen aus dem Bundeslagebild ergänzen. Es wurde hier gesagt: Jeder Korruptionsfall ist einer zu viel, jeder Korruptionsfall. Viele Millionen Euro gehen dadurch auch in Thüringen jedes Jahr den öffentlichen Kassen verloren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau deshalb, glaube ich, müssen wir hier noch einen Schritt weitergehen als mit einer Richtlinie, die aus dem Jahre 2002, Herr Kellner, tatsächlich besteht, die aber seit dem Jahr 2002 nicht noch einmal überarbeitet worden ist. Wenn Sie, Herr Kellner, sagen, wir stehen im Ranking auf Platz 12 und dort auch einige Staaten benennen ich glaube, wir haben uns dort trotzdem nicht mit Ruhm bekleckert. Auch ein Platz 12 ist nicht der Platz, bei dem wir sagen können, wir können damit zufrieden sein. Wir müssen daran arbeiten, dass die Korruption ausgemerzt wird und dass es hoffentlich irgendwann überhaupt keine Korruptionswelle mehr gibt.
Eine zweite Bemerkung, Frau Hitzing. Transparenzregister, was geht es uns an? Ich glaube, Frau Hitzing, es geht uns viel an. Es werden nämlich mit ei
nem Transparenzregister die entsprechenden Verflechtungen, die zu Korruption führen können, deutlich gemacht. Das ist das, warum es uns etwas angeht, dass die Daten von Firmen dort gesammelt werden sollen.
Lobbyismus, Interessenvertretung: Frau Hitzing, auch hier nur eine kurze Bemerkung. Wir sind sehr wohl, auch das habe ich gesagt, für eine offene Interessenvertretung. Für eine offene Interessenvertretung stehen wir. Das finden wir auch richtig. Ich hatte es vorhin gesagt, die Interessenvertretung in der Öffentlichkeit, auch in Ausschuss-Sitzungen, auch hier im Landtag ist eine richtige Entscheidung. Aber was falsch ist, ist Lobbyismus, der nicht offen vertreten wird, der durch die Hintertür hereinkommt. Dem muss etwas entgegengesetzt werden.
Eine letzte Bemerkung - Sponsoring. Vielleicht habe ich mich vorhin nicht richtig ausgedrückt. Aber ich habe vorhin in meiner Rede ausdrücklich, und zwar ausdrücklich gesagt, dass die Frage von Sponsoring für Sportvereine, für Kulturvereine, für gemeinnützige Organisationen, für Kommunen damit überhaupt nicht gemeint ist. Ich kann nur sagen, da wird der Gesetzentwurf auch völlig falsch gelesen. Das ist eine Unterstellung an dieser Stelle. Danke.
Herr Korschewsky, meine sehr verehrten Damen und Herren, da muss man schon etwas erwidern, denn es ist grundsätzlich falsch, wenn Sie behaupten, wir haben etwas im Ausschuss verschenkt. Wenn, dann haben Sie etwas im Ausschuss verschenkt. Ich habe hier deutlich formuliert, dass wir im Gegensatz zu Ihnen - eine gesetzliche Regelung nicht für notwendig halten, sondern dass wir die bestehenden Instrumente - und insofern hat Herr Adams natürlich recht, wir müssen immer besser werden, man sollte immer besser werden -, aber wir wollen die bestehenden Instrumente ausbauen. Sie, und nicht wir, sind diejenigen, die eine gesetzliche Regelung fordern. Vielleicht kommen Sie in Anbetracht der Anhörung und der Debatte hier irgendwann langsam zur Erkenntnis, dass man das gar nicht gesetzlich so fassen kann, wie Sie sich das wünschen. Sie können sich hier nicht nur schlecht ausdrücken und Sie werden hier nicht nur schlecht verstanden, nein, man kann nicht jede Materie gesetzlich regeln. Deshalb sind Sie in der Pflicht, wenn Sie ein besseres Gesetz machen wollen, etwas Besseres vorzulegen, nicht wir. Wir halten das nicht für notwendig und nicht für machbar. Danke.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6717 in zweiter Beratung abgestimmt. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Abstimmung? Es enthält sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6858 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/7476
Und jetzt hat das Wort zur Berichterstattung der Abgeordnete Gentzel aus dem Innenausschuss und er ist auch da
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, in der Drucksache 5/6858 wurde per Beschluss des Landtags vom 21. November 2013 an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 13. Dezember 2013, in seiner 68. Sitzung am 17. Januar 2014 und in seiner 70. Sitzung am 14. März 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss hat mich als Berichterstatter bestellt und ich komme dieser Pflicht gerne nach.
In seiner 70. Sitzung wertete der Innenausschuss die Anhörungsergebnisse aus. Die Stellungnahmen sind in den entsprechenden Zuschriften nachzulesen. Zum Gesetzentwurf wurde von der Fraktion DIE LINKE mit Vorlage 5/4445 ein Änderungsantrag gestellt. Im Ergebnis seiner Beratung wird der Gesetzentwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung“ in der Drucksache 5/6858 vom Innenausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder, der mich kennt, weiß, dass ich gern rede, also insofern...
Das hat so eine Vorgeschichte: Ich durfte 2004 mal als Berichterstatter im Innenausschuss auftreten und danach gab es die Verständigung, dass ich das nie wieder machen darf, und seitdem war ich es auch nie wieder. Jetzt gibt es immer so eine Verständigung: Der, der nicht im Innenausschuss da ist, macht Berichterstatter, und wenn man dann die Einladung nicht liest - also ich habe einfach gepennt, Entschuldigung dafür. Aber Herr Gentzel hat mir eine Brücke gebaut, auf die hätte ich gehen können und wäre jetzt ein Held oder so, aber das mache ich nicht. Es war einfach kein stiller Protest oder Ähnliches, Ablehnung, sondern einfach ein Versehen
und ich sage noch einmal Entschuldigung. Natürlich darf der Vorsitzende des Innenausschusses einen Vorschlag zur Wiedergutmachung machen