Protocol of the Session on February 28, 2014

Wir haben gestern ein Gesetz für die Kommunen beschlossen, wo wir wissen, Wiedervorlage noch im Jahr 2014, das Problem ist nicht gelöst. Wenn ich nur einmal aufgreife, was die Präsidentin des Landkreistages bisher in der Debatte hat vernehmen lassen, dann heißt das, die Strukturen sind okay, wir brauchen in diesem System nur 250 Mio. € mehr. Das kann man machen. Wenn man Geld hat und an anderer Stelle nichts mehr tun will, kann man das so machen. Dann kann man sagen, wir in Thüringen sind anders, die Strukturen bleiben auf ewig so. Aber jedem muss einmal klar sein, dass mit jedem Einwohner, den wir verlieren, diese Strukturen pro Kopf teurer werden. Wenn der Maßstab von Herrn Dr. Voß bei dem Sondervermögen und bei den Verschuldungen gilt, dann muss er auch da gelten.

(Beifall DIE LINKE)

Das System, so wie wir es jetzt haben, im Bereich der Kommunalfinanzierung darf nicht so bleiben, meine Damen und Herren. Da haben wir schon die zwei größten Ausgabeblöcke genannt, nämlich die Personalkosten und den Kommunalen Finanzausgleich oder die Geldleistungen an die Kommunen insgesamt. Die Gliederung bei Dr. Voß - das können Sie auf den Seiten 21 bis 36 in der Mittelfristigen Finanzplanung zur Entwicklung der Ausgaben sehen, das sehen Sie aber auch im Sonderbericht von Dr. Dette vom Rechnungshof, den ich schon zweimal erwähnte, der eine ähnliche Gliederung verwandt hat. Damit ist klar, wenn an diesen beiden großen Blöcken nichts passiert, muss in den anderen Blöcken etwas passieren. Ich nenne nur ein paar Stichworte bei den Landesgesetzen, ein paar Stichworte, welche Leistungen, die wir hier verabschiedet haben, dann konkurrieren. Da ist das Landesblindengeld, die Staatskirchenverträge, die Forschung an Hochschulen und Hochschulklinikum, Schulen in freier Trägerschaft. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern das geht aus der Mittelfristigen Finanzplanung hervor; mal exemplarisch. Damit ist klar, wenn ich an zwei großen Blöcken nichts tue, das System insgesamt aber unter Ausgabedruck steht, dann verteilt sich das natürlich in viele andere Bereiche. Da lohnt es sich, dass jeder Fachpolitiker seinen Nachbarn einmal anschaut und sagt, wenn ich an der einen Stelle Geländegewinne möchte, muss das in der Regel dann zulasten von anderen gehen.

Meine Damen und Herren, ergänzend will ich sagen: Dr. Voß, wir teilen das mit dem Sondervermö

gen, aber da muss man der Wahrheit halber auch sagen, dass genau diese Zuführung und die steigenden Zuführungen an die Sondervermögen genau aus diesem Pool der Ausgaben mit hinzukommen. Da wissen wir noch nicht einmal alles, wie sich die Sondervermögen entwickeln werden. Sie sehen, Sie bekommen alle ein Gefühl, welche riesige Erblast wir aus den letzten 24 Jahren hier vor uns her tragen.

Ich komme zum Schluss, ich will nicht ganz so pessimistisch enden. Die ganze Sache ist kein Selbstläufer, aber ich glaube auch, Dr. Voß, dass es sich durchaus lohnt, intensiver wieder das Verhältnis zwischen Konsolidierung - sprich Abbau von Altschulden - und Gestaltung von Zukunftsaufgaben zu diskutieren. Dass das nicht nur uns so geht, zeigt auch die Entwicklung im Land Brandenburg beispielsweise. Dort hat Rot-Rot das letzte Jahr mit 500 Mio. € Überschuss abgeschlossen. Und auch dort, finde ich, geht man vernünftig mit den Überschüssen um. Die Hälfte davon geht in die Tilgung von Altverbindlichkeiten und die Hälfte davon steckt man in eine sogenannte Schwankungsreserve. Das halte ich auch mit Blick darauf für vernünftig, dass wir in den neuen Bundesländern versuchen, mit Blick auf die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs eine vergleichbare Gefechtslage aufzubauen, die sagt, wir können als neue Bundesländer insgesamt unsere Interessen in den bevorstehenden Verteilungskämpfen verbinden. Da sagt natürlich auch die Performance der einzelnen Länder etwas aus.

Vorletzte Bemerkung: Wir wissen noch nicht, und Dr. Voß hat das im Haushalts- und Finanzausschuss auch aus seiner Sicht beantwortet, wie die Themen Fachkräftemangel und Mindestlohn sich in den Parametern der Finanzen widerspiegeln werden. Darauf bin ich sehr gespannt, meine Damen und Herren.

Herr Abgeordneter, wenn Sie dann langsam, aber sicher zum Ende kommen würden.

Ja, es ist wirklich das Ende. Was ich noch sagen wollte: Ich bedauere es sehr, dass bisher die Fragen einer umfassenden Verwaltungs- und Funktionalreform nicht angegangen wurden. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben, vor denen eine künftige Landesregierung steht. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Jetzt hat der Finanzminister um das Wort gebeten. Herr Dr. Voß, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir diskutieren den Mittelfristigen Finanzplan 2013 bis 2017. Er ist von der Landesregierung im Dezember letzten Jahres beschlossen worden und wir haben intensive Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss hinter uns.

Vielleicht zu den zwei wesentlichen Gründen: Wir haben dieses Jahr keine Haushaltsverhandlungen gehabt und trotzdem legen wir einen Mittelfristigen Finanzplan vor. Wir machen das aus zwei Gründen, einmal weil es eine Rechtsverpflichtung ist; auch wenn es in dem entsprechenden Jahr keine Haushaltsverhandlungen gibt, muss trotzdem ein Fünfjahresplan aufgestellt werden. Es ist also eine Rechtspflicht.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das war schon immer so.)

Genau.

Der zweite Grund ist allerdings inhaltlicher Natur. Die Landesregierung verdeutlicht mit diesem Mittelfristigen Finanzplan, wie sie sich den weiteren Konsolidierungsprozess des Landeshaushalts vorstellt. Also ist die Mittelfristige Finanzplanung nicht mehr und nicht weniger als eine programmatische Aussage der Landesregierung über die weitere Entwicklung ihrer Haushaltswirtschaft. Dabei ist der voraussichtliche Einnahmerahmen genauso darzustellen und zu begründen wie die notwendigen Ausgaben für die Landesaufgaben und natürlich auch deren Schwerpunkte. Um es noch einmal zuzuspitzen, es geht letztlich darum, wie sich unser Landeshaushalt in den gesamtwirtschaftlichen Kreislauf von Thüringen einpasst und wie wir ausgabeseitig die Landesentwicklung weiter positiv gestalten. Dass das auf hohem Aggregationsgrad erfolgt, das ist der Sache selbst geschuldet. Aber wir geben mit diesem Mittelfristigen Finanzplan an die Thüringerinnen und Thüringer eine ganz klare Aussage, die auch über den Wahltermin hinausgeht.

Nun zum Finanzplan selbst: Wir haben diesen Mittelfristigen Finanzplan 2013 bis 2017 erstmals explizit mit finanzpolitischen Leitgedanken versehen, die bis 2017, aber auch darüber hinausgehen sollen, und haben diese Aussagen und diese Leitgedanken auch mit Zahlen unterlegt und eingearbeitet. Es ist also die von uns entworfene finanzpolitische Konzeption, die weit in die Zukunft reicht. Indem wir diese Punkte so explizit machen, damit werden sie auch, Herr Huster und auch die Vorredner, für Sie kontrollierbar. Da wir dieses gleichwohl so verabredet und auch beschlossen haben, dass finanzpolitische Ziele klar erkennbar sein sollen,

(Abg. Huster)

daran mögen Sie auch erkennen, welchen hohen Stellenwert solide und nachhaltige Landesfinanzen für diese Landesregierung haben.

Der Mittelfristige Finanzplan, den wir vorliegen haben, enthält eine Reihe von Anpassungen gegenüber dem letzten Finanzplan, also 2012 bis 2016. Die wichtigsten sind, wir haben die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2013 eingearbeitet und die entsprechenden Konsequenzen für die Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs gezogen. Wir haben die Personalausgabenansätze den Tarifsteigerungen und den Besoldungserhöhungen angepasst, für diesen Planungszeitraum immerhin ein Plus von 160 Mio. € allein aufgrund dieser Tarifsituation. Wir haben die Zinsausgaben angepasst, diesmal nach unten. Sie wissen, dass wir uns in einer günstigen Zinsentwicklung befinden. Und wir haben die Einnahmen der EU und des Bundeshaushalts und die entsprechenden Ausgaben, die daraus folgen, den neuesten Erkenntnissen angepasst.

Mit unseren finanzpolitischen Leitgedanken wird deutlich, dass wir weiterhin vorhaben, eine generationengerechte Finanzpolitik zu betreiben. Wir haben sie in diesem Finanzplan abgesichert und wir zeigen auf, welche weiteren Handlungsspielräume sich da auch ergeben können.

Nunmehr zu dieser finanzpolitischen Konzeption: Natürlich haben wir die Rechtsverpflichtung erfüllt. Unser Tilgungsplan nach § 18 Thüringer Landeshaushaltsordnung, nämlich jedes Jahr 65 Mio. € zu tilgen, ist abgesichert. Wir tilgen damit in erheblichem Umfang, allerdings, wie wir meinen, nicht genug. Insofern ist auch der Zeitpunkt gekommen, dass wir die Tilgung auf eine konzeptionelle Basis stellen und diese Tilgungsbeträge eben nicht nach Kassenlage gestalten, sondern einem festen System folgend und insofern konzeptionell regelbinden. Es wurde an der einen oder anderen Stelle hervorgehoben: Ein Kriterium für Entschuldung und für nachhaltige Finanzpolitik kann sein, dass wir die Pro-Kopf-Verschuldung für die weniger werdenden Thüringerinnen und Thüringer nicht ansteigen lassen. Das ist ein Werturteil, das ist eine Werthaltung. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass wir die kommenden Generationen pro Kopf nicht stärker belasten wollen als uns selbst. Das bedeutet allerdings, dass wir unsere Tilgungsanstrengungen erhöhen müssen, weil etwa 12.500 Einwohner pro Jahr weniger im Land sind. Insofern können wir es nicht bei der Tilgung von jährlich 65 Mio. € belassen, sondern wir rechnen das genau aus und das sind eben die 94 Mio. €, die wir an Tilgung, an Regeltilgung brauchen, um dieses Kriterium zu erfüllen. Das bedeutet allerdings auch, wenn ich die Tilgung vom Jahr 2012 mit einbeziehe, dass wir vorhaben, bis Ende des Finanzplanungszeitraumes 485 Mio. € Schulden zu tilgen. Von einem Schuldenstand von 16,3 würden wir dann bei 15,8 sein.

Gleichwohl, man kann sagen, in dem Fall ist mehr besser als weniger. Das ist wohl richtig, aber wir tun das uns Möglichste bezogen auf die Einnahmeentwicklung, um diese zusätzlichen Einnahmen, zu denen ich jetzt noch komme, nicht eins zu eins in zusätzliche Ausgaben fließen zu lassen, sondern einen guten Teil dieser Einnahmen zur Stabilisierung und zur Zukunftssicherung unserer Finanzwirtschaft auszugeben, und so bekommt auch die Frage der Nachhaltigkeit unserer Finanzpolitik eine ganz klare konzeptionelle Basis. Dies wird künftige Zinsen sparen und wird uns Handlungsspielräume zurückgeben. Aber es ist klar, dass wir auch ausgelagerte Schulden in den Sondervermögen haben, und es ist der Zeitpunkt gekommen, dass wir hierauf eine Antwort finden müssen, weil wir auch hier die Schulden wegen der künftigen Haushaltsbelastung nicht steigen lassen können. Wir müssen in diesen recht guten finanziellen Zeiten, was die Steuerbasis angeht, hier eine Antwort finden. Wir haben in den drei großen Sondervermögen, wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, im Fernwasservermögen rund 200 Mio. € Schulden, ungefähr 230 Mio. € in der Wasser- und Abwasserentsorgung und ökologische Altlasten 54 Mio. €. Damit sind Ausgaben getätigt, die natürlich auch im Land wirksam wurden, ganz klar, aber gleichwohl haben wir uns entschlossen, diese nicht aufwachsen zu lassen, nein, nicht nur das, sondern im Rahmen dieses Mittelfristigen Finanzplans in die Tilgung und teilweise vollständige Tilgung einzusteigen. Das ist ein vernünftiger Weg bis 2020.

Wir haben die Beträge für die ökologischen Altlasten in diesem Mittelfristigen Finanzplan abgesichert, und so abgesichert, dass die ökologischen Altlasten, dieser Fonds, im Jahre 2017 schuldenfrei ist. Er könnte geschlossen werden und wir könnten dann diese Ausgaben, wenn noch welche existieren, in den normalen Haushalt überführen.

Zusätzlich haben wir Beträge für die Beitragsentlastung Wasserversorgung/Abwasserentsorgung aufgewandt. Hier handelt es sich um erhebliche Beträge, auch hier werden wir, wenn es so weitergeht, die Dinge bis 2030 erledigt haben usw.

Nun zur Gesamtrechnung: Es ist zwar richtig, dass wir mehr Steuereinnahmen, allerdings weniger Solidarpakteinnahmen haben werden und sich der Länderfinanzausgleich etwa auf gleichem, etwas absinkendem Niveau bewegt; insgesamt werden wir im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum etwa 680 Mio. € zusätzliche Einnahmen haben.

Aber, meine Damen und Herren, und, Herr Bergner, da spreche ich Sie an, Sie von der FDP fordern, es muss mehr getan, mehr getan, mehr getan werden - wir verwenden von diesem zusätzlichen Einnahmevolumen von 680 Mio. € für diese Stabilisierung 520 Mio. €. Der Rest wird ausgegeben und dargestellt zur Stabilisierung unserer In

(Minister Dr. Voß)

vestitionsquote, denn wir wollen auch noch nach vorne handeln, wir wollen investieren, wir wollen das Land modernisieren und der andere Teil geht in steigende Bildungsausgaben. Das ist unser Konzept. Möglichst wenig Lasten aus der Vergangenheit, aber möglichst viel für die Zukunftsgestaltung ausgeben - das ist im Grunde genommen das Credo. Ich kann es auch zuspitzen: Sparen und Investieren, damit werden wir die Zukunft gewinnen. Das ist ganz eindeutig. Insofern haben wir hier steigende Bildungsausgaben.

Ich greife hier auch noch einmal den Kommunalen Finanzausgleich, den Herr Dr. Pidde erwähnt hat, auf. Sie können hier sehen, dass wir das Versprechen halten können, was wir gegeben haben. Der Kommunale Finanzausgleich ist hier als mehr oder weniger konstante Größe eingearbeitet worden. Das gibt die Sicherheit, die immer gefordert wurde. Gleichzeitig steigen aber die kommunalen Steuereinnahmen um 210 Mio. €, die nun nicht mehr verrechnet werden. Umgedreht kann ich sagen: Steuereinnahmen und KFA gemeinsam geben einen finanziellen Spielraum von 210 Mio. € für den kommunalen Bereich in diesem Finanzplanungszeitraum.

Ich denke, das ist eine vernünftige Konzeption, die wir hier vorlegen. Die Investitionsausgaben werden etwa bei 1,2 Mrd. € konstant gehalten und ich denke, mit dieser Konzeption können wir auch bestehen. Ich sage noch einmal, es geht nicht nur um das Sparen und das Tilgen, das ist wichtig, um Handlungsspielräume zu erlangen, es geht dann auch darum, die entsprechenden Spielräume zu veranschlagen und für die Modernisierung und die Dynamik des Landes weiter zur Verfügung zu stellen. Genau das ist der Kern dieses Zahlenwerks. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich diesen Tagesordnungspunkt schließen kann. Wir gehen in die Abstimmung.

Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/7302. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Gegenstimmen kommen von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen liegen mir nicht vor. Somit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.20 Uhr und machen dann weiter mit der Fragestunde Teil 2.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hellmann von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7297.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Überörtliche Prüfung des Rechnungshofs bezüglich des Verkaufs von Kommunalwald

Im Jahresbericht 2014 des Thüringer Rechnungshofs zur überörtlichen Kommunalprüfung wird festgestellt, dass eine Kommune den Erlös in Höhe von 585.000 € aus Waldverkauf zweckwidrig verwendete und damit gegen eine waldgesetzliche Bestimmung verstieß. Der Rechnungshof empfiehlt in diesem Zusammenhang, die enge Zweckbindung des Einsatzes von Waldverkaufserlösen allein für waldzustandsverbessernde Maßnahmen zu lockern. Die Verwendung für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes soll möglich werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird aus Sicht der Landesregierung die zweckwidrige Verwendung der Erlöse aus Waldverkauf durch die betreffende Kommune begründet?

2. Wurde von der Kommunalaufsicht in einer bestimmten Weise auf die Verwendung der Erlöse hingewirkt?

3. Auf welche Weise kontrollierte die oberste Forstbehörde die Rechtskonformität des benannten Waldverkaufs?

4. Wie wird die Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs bezüglich der Lockerung des Waldgesetzes bewertet?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Richwien, bitte.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hellmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die betreffende Kommune hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass der gesetzlich notwendigen Haushaltskonsolidierung und der

(Minister Dr. Voß)

Deckung des Fehlbetrags gemäß § 23 Abs. 1 Thüringer Gemeindehaushaltsordnung sowie Nummer 1.2.2.1 der Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung Vorrang eingeräumt wurde.