Eines kann ich aber jetzt schon mit Gewissheit sagen: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Denn ich bin der Überzeugung, wir brauchen diese Bundesratsinitiative nicht. Wie bereits gesagt, hat sich die SPD schon im vergangenen Jahr intensiv mit dem Gutachten beschäftigt. Wesentliche Anregungen der Studie sind anschließend in den Berliner Koalitionsvertrag übernommen worden und werden in den kommenden Jahren das Handeln der Bundesregierung bestimmen.
Lassen wir die Bundesregierung doch erst einmal liefern, dann können wir immer noch sehen, ob uns das aus Thüringer Perspektive ausreicht oder nicht.
Lassen Sie mich das an einigen konkreten Beispielen erläuten. Empfehlung 1 des Gutachtens, die die Linke eins zu eins in ihrem Antrag übernommen hat, lautet: Der Bund müsse sich „ehrgeizige Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsziele für das Jahr 2020“ setzen. Dem werden wir im Bund zusammen mit unserem Koalitionspartner nachkommen. Nicht umsonst heißt es im Koalitionsvertrag: Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Kernanliegen der Koalition. Nur wenige Zeilen weiter steht explizit: Die neue Bundesregierung werde - ich zitiere erneut - „die Mittel für Bildung im Zusammenwirken von Bund und Ländern nochmals erhöhen.“ Im Kapitel über die Hochschulen ist dann die Rede davon, die Wissenschaftsförderung insgesamt auszubauen. Es sollen, so ein paar Zeilen weiter, Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen gestärkt werden und es gibt die ausdrückliche Zusage, dass den Hochschulen seitens des Bundes mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt werden soll. Das alles ist für mich eindeutig und zeigt, dass die Große Koalition sich keinesfalls auf dem bisher Erreichten ausruhen möchte, sondern - ebenso wichtig - nachhaltige Impulse in der Wissenschafts- und Bildungspolitik setzen wird. Im Hinblick auf den letztgenannten Punkt, die Grundfinanzierung der Hochschulen, ist aus meiner Sicht auch klar, dass das in der Verfassung verankerte Kooperationsverbot fallen wird. Anders wird sich hier eine solide Kooperation zwischen Bund und Ländern gar nicht bewerkstelligen lassen. Ebenso gehe ich davon aus, dass in dem Moment, in dem die Streichung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich in Angriff genommen wird, auch die
Debatte über ein adäquates Vorgehen im Bildungsbereich wieder aufflammen wird. In diesem Punkt ist die Union noch nicht so weit wie wir Sozialdemokraten, aber ich bin optimistisch, dass es hier noch Bewegung geben wird.
Schließlich haben wir in dieser Frage nicht nur bildungspolitisch die besseren Argumente, sondern auch sämtliche Finanzminister der Länder und bundesweit die kommunalen Schulträger an unserer Seite.
Damit komme ich zum nächsten Beispiel aus der Liste der Empfehlungen, dem Wunsch nach verbesserten Rahmenbedingungen der Wagniskapitalfinanzierung. Auch dieser Punkt hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Der Linken ist das offenbar entgangen, deshalb möchte ich auch hier den Vertragstext kurz zitieren: „Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.“ So weit der Koalitionsvertrag. Damit ist eigentlich alles dazu gesagt. Dass der Vertragstext an dieser Stelle auf Crowdfunding abhebt, zeigt zudem, dass die Koalitionspartner nicht nur die Kurzfassung des Gutachtens gelesen haben, sondern dass die gesamte Studie ausgewertet worden ist. Im Antrag der Linken findet sich zu Crowdfunding kein Wort.
Ebenso wenig widmet sich der Antrag der Linken den Empfehlungen zur Erarbeitung neuer Förderformate für die Zeit nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative und der Bund-Länder-Pakte zur Fachkräftezuwanderung oder zur Frauenförderung, das sagte ich bereits. Warum das so ist, kann ich nicht nachvollziehen, schließlich liegen die Regelungen zu all diesen Punkten im ureigensten Interesse Thüringens. Darüber haben wir in verschiedenen Tagesordnungspunkten in den entsprechenden Ausschüssen, aber auch schon im Plenum ausführlich diskutiert. Anders als die Kolleginnen und Kollegen der Linken hat die neue Bundesregierung die genannte Problematik glücklicherweise nicht verschlafen. Zu allen drei Punkten befinden sich belastbare Aussagen im Koalitionsvertrag, nachzulesen auf den Seiten 26 bis 29, ich erspare mir jetzt das Zitat.
Ich denke, es ist klar geworden, dass die Regierungskoalition im Bund das letztjährige Gutachten sehr ernst nimmt und sich viele der dort aufgeführten Empfehlungen zu eigen gemacht hat. Der Koalitionsvertrag spricht hier eine deutliche Sprache. Wir werden sicher in den nächsten Tagen erste Schritte zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen dürfen. Die
jetzt schon einzufordern, halte ich allerdings für vermessen. Daher brauchen wir keine Bundesratsinitiative. Wir werden den Antrag ablehnen und ich denke, Frau Kaschuba, Sie werden sich das diesjährige Gutachten jetzt vielleicht zur Hand nehmen und dann die Konsequenzen für Thüringen ausarbeiten und vielleicht in einen neuen Antrag einbringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP steht seit jeher für eine Geisteshaltung, die neue Technologien mit einem grundsätzlichen Optimismus betrachtet.
Forschung und Entwicklung gedeihen schlecht auf einem Nährboden der Angst vor Neuem, der bei einer Risikoabwägung die Chancen neuer Technologien vergisst. Wenn man so manche politische und gesellschaftliche Debatte in den letzten Jahren verfolgt, kann man schon zu dem Eindruck kommen, dass der technologische Fortschritt in Deutschland zunehmend mit Argwohn betrachtet wird. Dadurch entgeht einer Gesellschaft Wohlstand. Ein ganz bekanntes Beispiel ist die Produktion von Insulin vor vielen Jahren, was auch einmal als Teufelswerk betrachtet wurde, eine Technologie, die große Ablehnung erfahren hat in Deutschland. Und heute weiß man, mittlerweile ist es ein Standardverfahren zur Gewinnung von medizinischem Insulin. Gleichzeitig, und darauf zielt der Antrag der Linken ab, sind es auch die Rahmenbedingungen, die Politik unmittelbar setzen kann, die entscheidend dafür sind, wie erfolgreich wir in Deutschland bei der Forschungsförderung sind.
Zunächst, meine Damen und Herren, müssen wir aus unserer Sicht aber erst einmal unseren Forschern Anerkennung zollen, denn im internationalen Vergleich ist unser Forschungssystem überdurchschnittlich leistungsfähig.
Was natürlich nie heißt, das ist grundsätzlich in der Forschung und in der Bildung so, in allen Bereichen des Lebens, dass man sich nicht immer noch verbessern kann. Die Linken stützen sich im Wesentlichen auf die Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation für Prioritäten der F&I-Politik der nächsten Legislaturperiode. Sie sind Teil des Gutachtens zur Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2013.
Zwischenzeitlich ist das Gutachten des Jahres 2014 vorgelegt worden. Wir haben gestern in Teilen bereits darüber gesprochen, weil die Kommission im Gutachten keine Rechtfertigung für die Fortführung des EEG gesehen hat. Gestern hat Herr Kollege Weber ganz deutlich gesagt, dass ihn die Innovationsexperten und die vorgebrachte Kritik wenig interessieren. Das neue Gutachten zeigt aber auch, dass eine Bundesratsinitiative Thüringens zur Forschungsförderung durchaus Sinn machen würde. Bereits im Vorwort heißt es nämlich: „Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gibt an einigen Stellen Anlass zur Befürchtung, dass Investitionen in Forschung und Innovation in den Hintergrund treten werden. Aus innovationspolitischer Perspektive enttäuscht der Vertrag, weil er wesentliche Konzepte, die in den Wahlprogrammen der einzelnen Regierungsparteien enthalten waren, nicht aufnimmt.“ Einige der Empfehlungen des Jahres 2013 hat die Linke weggelassen. Ich denke, ich verrate kein Geheimnis, dass wir als Liberale gerade die Forderung, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf die Hochschulen auszuweiten, sehr unterstützen. Der Adressat dafür sind im Moment aber die Länder und allenfalls die GWK und insofern ist es sachlogisch, diese Forderung im Zusammenhang mit einer Bundesratsinitiative herauszuziehen. Warum Sie aber beispielsweise den Punkt der Zuwanderung von hoch qualifizierten Ausländern weggelassen haben, erschließt sich uns so nicht.
Doch jetzt kurz zu den Punkten, die den Weg in Ihren Forderungskatalog gefunden haben. Gegen ehrgeizige Ziele in Forschung und Entwicklung, FuE, sowie Bildungsziele für das Jahr 2013 hat grundsätzlich niemand etwas. Wie diese dann im Einzelnen aussehen, da mögen die Meinungsunterschiede wahrscheinlich doch schon deutlicher werden. Gleiches gilt für die Forderung, das Patentund Urheberrechtssystem zu modernisieren. Auch die Forderung „Beteiligung des Bundes an der institutionellen Finanzierung von Hochschulforschung und Bildung ermöglichen“ findet grundsätzlich die Unterstützung meiner Fraktion. Zweifel sind allerdings angebracht, ob wir bei der Bundesbeteiligung gerade im Bereich schulische Bildung viel weiter kommen. Ich finde, da ist die SPD in den letzten Jahren sehr vollmundig gewesen
und ganz offensichtlich ist es jetzt nun doch nicht mehr so wichtig, denn die Sozialdemokraten haben es nicht für nötig befunden, dazu eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag in Berlin zu treffen. Die FDPFraktion hat deshalb einen eigenen Antrag, der auch noch auf der Tagesordnung steht, aber sicherlich heute nicht beraten wird, weil wir in der Zeit schon ziemlich weit fortgeschritten sind, und zwar zur Bundesbeteiligung bei den Hochschulen eingebracht, damit wir wenigstens im Wissenschaftsbereich vorankommen. Da erhoffen wir uns mehr Ei
nigkeit. Herr Dr. Hartung sprach gerade davon, dass die SPD davon ausgeht, dass das Kooperationsverbot im Bereich der Hochschulen fallen wird. Dann schauen wir einmal, was es wird.
Ich finde es schon spannend, zumindest ist heute das Herauslehnen aus dem Fenster wieder zu hören gewesen, weil er ganz optimistisch ist und sagt, im Bildungsbereich wird das dann auch noch irgendwann klappen, wann auch immer. Also lassen wir uns überraschen, aber jetzt im Moment, muss ich sagen, ist es wahrscheinlich gut, dass wir diesen Antrag noch extra besprechen können.
Die Vereinheitlichung der Finanzierungsschlüssel der außeruniversitären Forschungsorganisationen ist eine Forderung, die in den letzten Jahren häufiger auch aus der Wissenschaft gestellt worden ist. Das darf unserer Auffassung nach allerdings nicht bedingungslos passieren. Wir wollen nicht, dass es hier zu einer Novellierung der unterschiedlichen Profilierungen der Organisationen kommt. Bei einer Veränderung der jeweiligen Finanzierungsanteile wäre das nicht unbedingt förderlich, wenn wir die Inhalte auch novellieren würden. Der einheitliche Finanzierungsschlüssel sollte nach unserer Meinung die Verteilung der institutionellen Förderung zwischen Bund und Ländern betreffen. Nicht zuletzt erwarten wir, dass eine solche Änderung auch nicht zulasten unseres Bundeslandes ginge.
Dass wir bei steuerlicher FuE-Förderung in den letzten Legislaturperioden nicht vorangekommen sind, bedauern wir sehr. Der Bericht der Expertenkommission macht dafür unter anderem den Widerstand verschiedener Ressorts verantwortlich. Auch der Koalitionsvertrag in Berlin gibt übrigens keinerlei Anzeichen, dass CDU und SPD vorhaben, daran etwas zu ändern. Gerade aber, weil viele andere europäische Länder gute Erfahrungen genau mit dieser Maßnahme gemacht haben, wäre eine Bundesratsinitiative Thüringens an dieser Stelle wichtig.
Einige Studien haben bereits nachgewiesen, dass steuerliche FuE-Förderungen tatsächlich zu großen Innovationsaktivitäten der Unternehmen führen und positive gesamtwirtschaftliche Effekte haben. Das ist der Anlass, weshalb man das tun sollte. Bisher haben sich die Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE bei diesem Thema ziemlich reserviert gezeigt und es freut mich außerordentlich, dass das in diesem Antrag heute hier bei Ihnen vorkommt und auch einen Punkt darstellt.
Steuerliche Hemmnisse beispielsweise beim Verlustvortrag sind auch ein Grund für den in Deutschland nach wie vor recht schwachen Wagniskapitalmarkt. Immerhin wurde aber von der schwarz-gelben Bundesregierung der Innovationszuschuss Wagniskapital eingeführt in der letzten Legislatur,
mit dem bis zu 250.000 € der Investitionssumme erstattet werden können. Der Zuschuss zielt insbesondere auf die Startup- und Business-Angel-Szene ab. Beim Thema Wagniskapital haben CDU und SPD im Bund zumindest angekündigt, ein VentureCapital-Gesetz zu erlassen.
Die Evaluation von F&I-Politikmaßnahmen wird in letzter Zeit vermehrt diskutiert. Im neuen Gutachten geht die Expertenkommission darauf auch noch einmal genauer ein. Auch wenn sich die Umsetzung der Förderung ganz sicher leichter darstellt, als es eigentlich der Fall ist, so könnte Deutschland doch durchaus hier Vorreiter für Europa werden. Passend zum vorhergehenden Thema, denke ich, ist es wirklich gut, das einmal zu erwähnen.
Meine Damen und Herren, nachdem wir sehr lange über diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE auch in unserer Fraktion geredet haben - Sie haben es sicherlich gemerkt -, wir werden diesem Antrag unsere Zusage geben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein wichtiges Thema, über das wir heute reden. Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir uns mit dieser Thematik befassen. Es gibt zudem mehrere Anträge, die diesen gesamten Themenkomplex sehr gut ergänzen. Ich möchte an unseren Antrag aus der letzten Plenarsitzung erinnern, in dem es um Kooperationsvereinbarungen für Hochschulen und Unternehmen ging. Es steht ein weiterer Antrag auf der Tagesordnung, der die Überschrift trägt: Innovationskraft in Thüringen stärken. Jetzt sprechen wir über den Antrag: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschungs- und Technologiepolitik.
Als ich eben meine Kollegin Franka Hitzing habe zu dem Thema sprechen hören, hat sich bei mir einmal mehr die Hoffnung verfestigt, dass - wenn wir in der Sache um breite Zustimmung werben - wir es vielleicht auch hinbekommen, über ideologische Grenzen hinweg im Sinne der Sache tatsächlich gemeinsam aktiv zu werden.
hat, eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschungsund Technologiepolitik hier vorzulegen, und dies auch relativ kurz und knapp gemacht hat, weil das in der Tat die Chance birgt zu sagen, wir besinnen uns auf das Wesentliche, wir schauen: Sind die Kernforderungen die, die tatsächlich alle mittragen können? Gehen wir hier als Land Thüringen insgesamt voran?
Frau Hitzing hat das für ihre Fraktion auch zugesagt, hat die Unterstützung zu diesem Antrag ausdrücklich benannt, auch wenn sicherlich noch einige Punkte mehr in diesem Antrag stehen könnten. Ich habe den Antrag so gelesen, als sei dies der Versuch des kleinsten gemeinsamen Nenners, um möglichst alle mitzunehmen. Deshalb bin ich schon ein wenig verwundert, wie hier Herr Dr. Hartung zwar sehr vehement gesprochen hat, trotzdem inhaltlich ganz und gar nicht überzeugen konnte, als er zu dem Schluss kam, diesen Antrag abzulehnen. Denn es ist aus meiner Sicht schon wenig von Eigenständigkeit geprägt, wenn Sie einerseits so starkes Vertrauen in die Bundesregierung haben, dass Sie hier quasi alleinig den Koalitionsvertrag aus dem Bund referieren und eher wie Regierungssprecher auftreten und damit begründen, warum wir von Thüringen aus nicht handeln müssen.
Es geht uns um unser Land, es geht uns um die Forschungs- und Technologiepolitik hier in unserem Land und ich glaube, da steht es uns allen in der Tat sehr gut zu Gesicht, wenn von Thüringen aus eine solche Initiative gestartet wird. Denn - das ist aus unserer Sicht jedenfalls klar - eine Verbesserung bei der Wagniskapitalfinanzierung, bei dem Patent- und Urheberrechtssystem und auch bei der Evaluierung kann nun eigentlich wirklich niemand ablehnen. Jedenfalls habe ich hier noch keine stichhaltige inhaltliche Begründung dagegen gehört.
In einem Punkt kann ich Herrn Dr. Hartung recht geben, das ist die Frage, warum die Frauenförderung und auch die Problematik der Fachkräftesicherung nicht auch im Antrag aufgegriffen wurden. Ich weiß es nicht. Ich sage ganz deutlich, man könnte den Antrag sicherlich auch noch erweitern. Ich jedenfalls denke, dass sich hier auf die Punkte besonnen wurde, wo vielleicht die Hoffnung da war, dass man sich hier am schnellsten einigen könnte. Kurzum, wenn wir ganz offen und ohne parteipolitische Brille auf diesen Antrag schauen, meine ich jedenfalls, dürfte es überhaupt gar keine Gründe geben, diesem nicht zuzustimmen.
Jetzt lassen Sie mich noch einmal auf die einzelnen Forderungen eingehen. Dass wir ehrgeizige Ziele in der Forschungs- und Entwicklungsförderung, aber auch bei der Bildungsfinanzierung befürworten, sollte klar sein. Ich erinnere noch einmal an das 10-Prozent-Ziel, welches wir hier auch schon häufi
ger diskutiert haben, nämlich 10 Prozent des BIP tatsächlich in den Bildungsbereich zu stecken, ist eben noch nicht erreicht. Wir sagen ganz deutlich: Da dürfen wir nicht stehen bleiben und teilen selbstverständlich auch das Anliegen, mehr Geld in Forschung und Bildung zu investieren, weil wir alle wissen, dass jeder Cent, jeder Euro, den wir in diese Bereiche investieren, auch sehr gut angelegtes Geld ist.
Dass sich der Bund - und da sind wir uns, glaube ich, hier im Prinzip auch alle einig; das sagt der Minister auch immer wieder - stärker an der Bildungsfinanzierung beteiligen soll und auch an der Wissenschaftsfinanzierung, auch das ist eine Forderung, die wir gemeinsam immer wieder nach außen getragen haben.