Protocol of the Session on February 27, 2014

Zu Frage 4: Zu der Frage, inwiefern bzw. in welcher Form in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Stellen und Gremien, zum Beispiel der Werkstattrat, in die Vorgänge, vor allem die Auswahl der zugewiesenen Personen, einbezogen werden, nehme ich auf das Vorgesagte Bezug. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Vielen Dank.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7281.

Zuweisung von Personen an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zur Erbringung von Arbeitsleistungen als Auflagen nach § 15 JGG - Teil 2

In Thüringen sind unter den Einrichtungen und Organisationen, denen jugendliche Straftäter zur Erbringung von Arbeitsleistungen als Auflagen nach § 15 Jugendgerichtsgesetz zugewiesen werden, auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu finden. In Ergänzung des Teils 1 dieser thematischen Anfrage, die sich in ihrem Schwerpunkt auf die rechtlichen und fachlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen bezieht, ist auch zu klären, in welchem Umfang das Instrument der Auflagenerteilung bezüglich Ableistung von Arbeitsstunden in gemeinnützigen Einrichtungen im Allgemeinen und insbesondere in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tatsächlich in Thüringen genutzt wird,

welche Probleme bei der praktischen Umsetzung gegebenenfalls aufgetreten sind und wie mit diesen Problemen umgegangen wurde bzw. wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele straffällige Jugendliche wurden in den Jahren 2009 bis 2013 - nach Jahresscheiben aufgeteilt - von Gerichten an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen zu Arbeitsleistungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 JGG zugewiesen?

2. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Landesregierung seit 2009 in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen bei der Erfüllung von Arbeitsauflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz zu welcher Art von Problemen mit welchen Konsequenzen, zum Beispiel nachträgliche Abänderung der Auflage durch den Richter, gekommen?

3. An welche Stellen können sich die betroffenen Einrichtungen, insbesondere Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und darin beschäftigte Personen, wenden und welche Unterstützungs- und Lösungsmöglichkeiten bei auftretenden Problemen hinsichtlich der Durchführung von Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz sieht die Landesregierung?

4. Inwiefern sollte nach Ansicht der Landesregierung die praktische Durchführung von Auflagen nach § 15 JGG, insbesondere die Erfüllung der Arbeitsauflagen, evaluiert werden bzw. inwieweit hat in der Vergangenheit in diesem Bereich schon eine Evaluation stattgefunden?

Danke schön.

Herr Präsident, die Fragen der Abgeordneten Stange möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Zur Anzahl der straffälligen Jugendlichen, die in den Jahren 2009 bis 2013 von Gerichten an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu Arbeitsleistungen im Rahmen entweder einer Auflage nach § 15 Abs. 1 oder einer Weisung nach § 10 Abs. 1 oder einer Bewährungszuweisung der Auflage nach § 23 Abs. 1 oder einer Einstellungszuweisung oder Auflage nach § 47 Abs. 1 JGG zugewiesen wurden, liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor.

Zu Frage 2: Auch hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben für die Fälle vor, in denen es seit 2009 in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen bei der Erfüllung von Arbeitsweisungen oder Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz zu einer nachträglichen Abänderung der Weisung oder Auflage durch den Richter oder andere Stellen gekommen ist.

(Minister Dr. Poppenhäger)

Zu Frage 3: Betroffene Einrichtungen, insbesondere Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und darin beschäftigte Personen, können sich bei etwaigen Problemen jener Art der Maßnahme, auf deren Grundlage Arbeitsleistung zu erbringen ist, an die Jugendämter sowie die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer wenden.

Zu Frage 4: Eine Evaluation der praktischen Durchführung von Auflagen nach § 15 JGG, insbesondere der Erfüllung der Arbeitsauflagen, hat bislang nicht stattgefunden. Es erscheint allerdings auch ausreichend, Probleme im Rahmen der Durchführung von Auflagen zwischen den konkret beteiligten Stellen, und zwar einerseits den Jugendämtern oder Bewährungshelfern und andererseits den Einrichtungen zu erörtern. Bei Problemen mit überörtlicher Bedeutung ist eine übergeordnete oder zentrale Stelle zum Beispiel durch das betroffene Jugendamt an das Landesverwaltungsamt oder durch den betroffenen Bewährungshelfer innerhalb des Thüringer Oberlandesgerichts hier die sozialen Dienste in der Justiz zu benachrichtigen. Erforderlichenfalls ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit oder aber auch das Thüringer Justizministerium zu unterrichten. Vielen Dank.

Danke, Herr Minister. Nachfragen sehe ich nicht. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7284, vorgetragen vom Abgeordneten Möller.

Abbrecher in Thüringer Regelschulen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war die Zahl und der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Thüringer Regelschulen vorzeitig und ohne Abschluss verließen, im Schuljahr 2012/2013 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Gesamtentwicklung, gemessen an den Zahlen der letzten Jahre, sowie die Ursachen für bestehende regionale Unterschiede, was den Schulabbruch von Regelschülern angeht?

3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an und was will sie unternehmen, um den Schulabbruch in Thüringen zurückzudrängen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Prof. Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der werten Frau Abgeordneten Hennig, vorgetragen durch den Abgeordneten Möller, wie folgt:

Ich fasse auch hier die drei Fragen in einem systematischen Block zusammen. Im Vergleich der Länder liegt Thüringen bei den Schülern, die ohne Abschluss die Schule verlassen, im Mittelfeld, und zwar Abgänger nach allen Schularten. Im aktuellsten Bundesvergleich auf der Basis der Zahlen des Jahres 2011 liegt Thüringen mit einer Quote von 7,8 Prozent auf Rang 10. Alle anderen ostdeutschen Länder schneiden im Vergleich deutlich schlechter ab. Ich habe die Zahlen hier, aber ich möchte das jetzt nicht denunziatorisch vortragen, Herr Abgeordneter, wenn Sie die Zahlen haben möchten, überlasse ich Sie Ihnen dann gleich gern. So, wie es im Bundesvergleich Unterschiede gibt, existieren auch Unterschiede natürlich innerhalb Thüringens. Ein auffälliger Unterschied besteht dabei zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen. Auf die speziell abgefragten Regelschulen bezogen, liegt der aktuelle Thüringer Landesdurchschnitt der Schüler ohne Abschluss bei 7,3 Prozent im Schuljahr 2012/2013. Bezogen auf die Thüringer Landkreise liegt er aktuell bei 6,9 Prozent, die kreisfreien Städte dagegen verzeichnen 10,4 Prozent, das ist eine Verteilung, die wir aus anderen Kontexten kennen, die nicht ungewöhnlich ist. Die Anzahl und der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2012/2013 die staatlichen Regelschulen in Thüringen ohne Abschluss verlassen haben, stellen sich in den einzelnen Landkreisen wie folgt dar. Ich werde jetzt die Landkreise aufzählen, dann die absoluten Zahlen, dann jeweils die prozentualen Zahlen erwähnen:

Altenburger Land, absolut 8 - 2,7 Prozent; Eichsfeld-Kreis, absolut 11 - 2,3 Prozent; Gotha, absolut 40 - 8,7 Prozent; Greiz, absolut 20 - 4,0 Prozent; Hildburghausen, absolut 20 - 5,0 Prozent; Ilm-Kreis, absolut 21 - 5,5 Prozent; Kyffhäuser-Kreis, absolut 33 - 10,4 Prozent; Nordhausen, absolut 45 11,3 Prozent; Saale-Holzland-Kreis, absolut 12 3,8 Prozent; Saale-Orla-Kreis, absolut 18 - 5,4 Prozent; Saalfeld-Rudolstadt, absolut 36 - 9,6 Prozent; Schmalkalden-Meiningen, absolut 52 - 9,1 Prozent; Sömmerda, absolut 29 - 8,7 Prozent; Sonneberg, absolut 21 - 10,5 Prozent; Unstrut-Hainich-Kreis, absolut 33 - 8,5 Prozent; Wartburgkreis, absolut 30 - 5,4 Prozent und das Weimarer Land, absolut 23 6,2 Prozent. In den kreisfreien Städten sieht die Situation folgendermaßen aus: Eisenach, absolut 18 12,8 Prozent; Erfurt, absolut 50 - 9,9 Prozent; Gera, absolut 26 - 11,3 Prozent; Suhl, absolut 12 11,3 Prozent; Weimar, 14 - 6,9 Prozent. Sie werden Jena vermissen, aufgrund diverser Schulartänderungen insbesondere hin zur Thüringer Gemein

(Minister Dr. Poppenhäger)

schaftsschule existieren dort keine Regelschulen mehr, ergo kann ich Ihnen auch keine Zahlen mehr dazu nennen.

Die Zahlen zeigen, dass auch der Freistaat weiterhin breite Anstrengungen unternehmen muss. Die Ziele der Landesregierung sind und bleiben ganz klar, nämlich jeden Schüler tunlichst mit einem Schulabschluss aus dem allgemeinbildenden System zu entlassen. Ein wichtiger Faktor ist aber natürlich eine gute Personalstruktur. Der weitere Einsatz für eine verbesserte Personalstruktur, die auch eine verbesserte individuelle Förderung ermöglicht, bleibt deshalb auch in diesem Zusammenhang eine wesentliche Maßnahme und Anstrengung.

Eine weitere wichtige Maßnahme wurde mit der Änderung des Schulgesetzes 2010 und der Änderung der Thüringer Schulordnung im Jahr 2011 angestoßen, die Einführung der individuellen Abschlussphase. Der erhöhte Praxisbezug durch intensive Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie die Kooperation der Regelschule mit berufsbildenden Schulen ermöglichen eine gezielte individuelle Förderung. Das Ziel ist dabei das Erreichen eines Hauptschulabschlusses. Die individuelle Abschlussphase wird im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres mit entsprechenden zusätzlichen Personalressourcen für die Schulen untersetzt.

Aus Sicht des TMBWK sind darüber hinaus weitere Schritte nötig, die Entwicklung bei Schulabgängern ohne Abschluss weiter ins Positive zu wenden. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits. Im Rahmen des neuen Operationellen Programms arbeitet das TMBWK derzeit an der Ausgestaltung eines Förderprogramms, das Mittel des Europäischen Strukturfonds gezielt an Schwerpunktschulen bringen wird. Da die Detailanalysen zeigen, dass sich die Problemlagen insbesondere in bestimmten Sozialräumen ballen, sollen diese künftig auch gezielt nach Sozialkriterien gefördert werden. Angelegt und angedacht ist, 40 bis 60 Schulen bis 2020 mit insgesamt rund 20 Mio. € zu fördern.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann rufe ich als letzte Mündliche Anfrage die des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7285 auf.

Danke, Herr Präsident.

Straßenbauprojekte in Thüringen

Neben der Ortsumfahrung Großengottern stehen weitere 81 Ortsumfahrungen auf der Anmeldung von Thüringer Verkehrsprojekten zum Bundesverkehrswegeplan 2015.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung nach Bekanntwerden des Urteils zur Großengottern unternommen, um sich beim Bund dafür einzusetzen, eine Einordnung in die nächsthöhere Dringlichkeitsstufe voranzubringen?

2. Welche Ergebnisse sind aus den unter Frage 1 erfolgten Maßnahmen zu verzeichnen?

3. Welche Bewertungsergebnisse liegen der Landesregierung seit der Projektanmeldung beispielsweise zu den Ortsumfahrungen Gebesee, Straußfurt bzw. zu den anderen gemeldeten Ortsumfahrungen des Bundesverkehrswegeplans 2015 vor?

4. Welche Möglichkeiten bestehen für die Landesregierung im Verlauf des Verfahrens Einfluss auf die Bewertung zu nehmen und wie wurden diese genutzt?

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Beide Fragen beantworte ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Ortsumgehung Großengottern ist in den vordringlichen Bedarf des aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplans eingeordnet. Eine höhere Dringlichkeitsstufe gibt es nicht. Das Bundesverkehrsministerium wurde über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Weimar und die sich daraus ableitende Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumgehung Großengottern informiert. Im Rahmen der im Frühjahr stattfindenden Haushalts- und Finanzierungsbesprechung 2014 wird mit dem Bundesverkehrsministerium über ein Finanzierungskonzept verhandelt, dass ein möglichst zeitnaher Baubeginn der Ortsumgehung ermöglicht wird. Unabhängig davon gehört die Ortsumgehung Großengottern zu den Vorhaben, die in die Überprüfung zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015 eingestellt werden müssen. Aus diesem Grund wurde die Ortsumgehung Großengottern ebenfalls im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans von der Landesregierung angemeldet.

Zu Frage 3: Bewertungsergebnisse liegen noch nicht vor, da mit der Bewertung der angemeldeten Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2015 noch nicht begonnen wurde. Der Entwurf der Bewertungsmethodik für den Bundesverkehrswegeplan

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

2015 soll im Frühjahr 2014 vorgestellt werden. Mit der Bewertung kann daher frühestens im 2. Halbjahr 2014 begonnen werden. Bewertungsergebnisse werden für das Jahr 2015 erwartet.

Zu Frage 4: Die Bewertungskriterien für die angemeldeten Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2015 legt der Bund bundeseinheitlich fest. Die Länder erhalten die Möglichkeit, den vorgelegten Entwurf der Bewertungsmethodik mit dem Bund zu erörtern. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf die Bewertung einzelner Projekte wird nicht gesehen.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Damit haben wir die in der Geschäftsordnung vorgesehene Stunde für die Fragestunde aufgebraucht und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes närrische Volk, Sie wissen, es ist heute ein ganz besonderes Datum. Nicht nur Insider haben es mitbekommen, es ist Weiberfastnacht.