herausgestellt haben. Insofern ziehe ich eine positive Bilanz. Für mich heißt das natürlich auch, dass mein Haus bzw. die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet hat, der den Thüringer Strafvollzug modernisieren und effektiver ausgestalten wird. Zahlreiche Neuerungen sollen insbesondere dem grundrechtlichen Anspruch auf Resozialisierung der Gefangenen und - damit korrespondierend - der gesellschaftlichen Wiedereingliederung noch stärker dienen und diese verbessern. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist das Vollzugsziel, die Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu befähigen. Darüber hinaus modernisieren wir den Thüringer Justizvollzug in vielen Bereichen und entwickeln ihn weiter. Wir verbessern nicht nur die Situation der Gefangenen, sondern wir nehmen auch die Interessen unserer Bediensteten ernst. Der Erwachsenenvollzug in Thüringen wird immer noch bis jetzt durch das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1976 geregelt. Und das soll sich nun ändern. Endlich, kann man sagen, denn durch das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch werden wir veraltete bundesrechtliche Regelungen durch eine umfassende selbstständige und moderne Landesregelung ablösen. Dem Gesetzentwurf ging die Beteiligung einer Länderarbeitsgruppe voraus. Viele von Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, haben darauf schon Bezug genommen, die Arbeitsgruppe hatte einen Mustergesetzentwurf erarbeitet. In dieser Arbeitsgruppe konnte in der Tat viel Praxiserfahrung eingebracht werden und das merkt man auch an dem Entwurf. Wir wollen nicht nur den Erwachsenenvollzug regeln, sondern auch die Untersuchungshaft und die Jugendstrafe. Ich will nur noch einige wenige Punkte des Gesetzes noch einmal hervorheben. Mit Hilfe eines standardisierten Diagnoseverfahrens ermöglichen wir eine zügige und genaue Analyse der Straffälligkeit und der zugrunde liegenden Ursachen. An der Arbeitspflicht, dazu haben mehrere Redner auch Stellung genommen, halten wir mit unserem Gesetzentwurf allerdings fest. Wir glauben, dass eine sinnvolle Arbeit, eine sinnvolle Beschäftigung den Tag der Gefangenen strukturiert und damit zugleich ein erster, positiver Schritt in Richtung einer Entlassung sein kann. Die Qualität der Arbeitsbetriebe in Thüringen spricht übrigens auch für sich. Um diese aufrechtzuerhalten und in Zukunft noch weiter zu verbessern, bedarf der Justizvollzug auch in Zukunft einer entsprechenden finanziellen Unterstützung. Meine Damen und Herren Abgeordneten, da sind wir natürlich auch in Zukunft auf Sie angewiesen. Für das Gelingen der Resozialisierung setzen wir zukünftig verstärkt auf Arbeitstherapie, auf Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Sozialtherapie.
Wir nehmen mit diesem Gesetz auch Abschied von der noch immer herrschenden Mehrfachunterbringung. Die verfassungsgerichtlich geforderte und
menschlich notwendige Einzelunterbringung ist nun auch für die Strafgefangenen als Grundsatz festgeschrieben und dies ermöglicht auch, das sei noch mal für den Erwachsenenvollzug erwähnt, insbesondere der Neubau der gemeinsamen JVA mit dem Freistaat Sachsen. Nicht zuletzt werden wir auch künftig zur Entlassungsvorbereitung einen Langzeitausgang gewähren. Damit greifen wir auch deutlich das Thema Lockerung auf, das nicht nur im Justizausschuss, auch im Petitionsausschuss, in der Strafvollzugskommission in jüngster Zeit immer wieder Thema war und dort auch von den Abgeordneten eingefordert wird. Betonen möchte ich auch noch mal deutlich an dieser Stelle, dass wir uns durch eine Orientierung an einem streng hoheitlichen Vollzug Privatisierungstendenzen nachdrücklich entgegenstellen.
Hierfür ist im Gesetz in § 108 festgehalten, dass die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten grundsätzlich von verbeamteten Bediensteten wahrgenommen werden. Gerade auch durch den Behandlungsvollzug wird die Arbeitsatmosphäre für die Bediensteten schließlich verbessert, zugleich wird die Sicherheit in der Anstalt durch einen erfolgreichen Behandlungsvollzug ebenfalls verbessert. Eine gute Sicherheitssituation führt schließlich auch zu einer guten, hoffentlich guten Arbeitssituation.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, neue Justizvollzugsanstalten bedeuten natürlich auch moderne Arbeitsplätze. Damit gewährleisten wir auch für die Zukunft eine hohe Attraktivität der Beschäftigung im Thüringer Justizvollzug.
Die Beratungen des Entwurfs des Justizvollzugsgesetzbuchs und der vorgelegten Änderungsanträge im Justiz- und Verfassungsausschuss haben mir gezeigt, dass wir ein gemeinsames Interesse an einer modernen Gestaltung des Thüringer Justizvollzugs haben und dass der vorgelegte Gesetzentwurf hierfür auch ein geeignetes Mittel darstellt. Ich will mich auch an dieser Stelle deshalb noch mal ausdrücklich für die konstruktive Arbeit bei allen Abgeordneten des Justiz- und Verfassungsausschusses bedanken.
In Richtung der Fraktion DIE LINKE möchte ich anmerken, dass es sicher noch weitere bedenkenswerte Änderungsvorschläge gibt, die aber zum Teil einer vertieften Diskussion bedürfen und deren Finanzierbarkeit natürlich auch nicht außen vor bleiben darf.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form ein modernes und durchgängig abgestimmtes Konzept für die Fortentwicklung des Thüringer Justizvollzugs enthält. Dieses Gesetz, so es denn beschlossen wird und es
deutet sich auch an, dass es eine deutliche Mehrheit geben wird, ist ein großer und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen, effektiven Strafvollzugs, der alle Möglichkeiten der Behandlung ausschöpft, unser vorrangiges Ziel zu erreichen, neben dem bereits erwähnten Schutz der Bevölkerung, den Gefangenen möglichst in ein straffreies Leben zu entlassen. Dazu gehört die erfolgreiche Resozialisierung der Gefangenen ebenso wie deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes ist bereits alles gesagt worden und aus dem Verlauf der Beratung im Justizund Verfassungsausschusses schließe ich auch, dass es hierzu keiner weiteren Diskussion bedarf.
Zum Entschließungsantrag der FDP-Fraktion noch einige wenige Worte: Bereits im Vorblatt zum Gesetzentwurf, auf das ich zunächst verweisen möchte, wird zu den kalkulierten Kosten und dem Personalbedarf Stellung genommen. Im Übrigen sieht der Entwurf eines Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs bereits Vorschriften zur Evaluation und kriminologischen Forschung vor. Nach § 104 Abs. 1 sind Behandlungsprogramme für die Straf- und Jugendstrafgefangenen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren,
zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Absatz 2 bestimmt, dass der Vollzug der Freiheits- und der Jugendstrafe regelmäßig durch den Kriminologischen Dienst, durch eine Hochschule oder eine andere Stelle wissenschaftlich begleitet und erforscht werden soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält also bereits Mechanismen der Analyse und der Kontrolle. Insofern will ich an dieser Stelle schließen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Kriminolo- gischer Dienst, das war der andere Antrag, nicht unserer.)
Danke schön. Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2482 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dage
gen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6700 und als Erstes dazu über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7371 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses in der Drucksache 5/7293 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 5/ 7371. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6700 in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7293. Wer für den Gesetzentwurf der Landesregierung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen FDP und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP. Ich habe keine Beantragung zur Ausschussüberweisung gehört. Dann kommen wir direkt dazu, über den Entschließungsantrag abzustimmen. Ich bitte Sie um das Handzeichen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. Das ist die FDP-Fraktion. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE zu diesem Entschließungsantrag. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, denn hier habe ich auch keine Ausschussüberweisungsbeantragung gehört. Wer für diesen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6920 und als Erstes zur Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses in der Drucksache 5/7294. Wer für diese Beschlussempfehlung des Ausschusses ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Nun zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6920 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7294. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Es ist niemand gegen den Gesetzentwurf. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen FDP und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Dokumentieren Sie dies noch einmal in der Schlussabstimmung durch das Erheben von den Plätzen. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen ist niemand. Wer enthält sich zum Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4822 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/6637
b) Thüringer Bauordnung (ThürBO) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5768 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/7307
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4822, Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung, wurde in der Plenarsitzung am 20. September 2012 erstmals beraten und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. In seiner 34. Sitzung am 10. Oktober 2012 beschloss der Ausschuss, den Gesetzentwurf gemeinsam mit einem von der Landesregierung angekündigten Gesetzentwurf zur Neufassung der Thüringer Bauordnung zu beraten. Das Ablösegesetz der Landesregierung, Thüringer Bauordnung in der Drucksache 5/5768, wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags vom 20. März 2013 zur Beratung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat die beiden Vorlagen in seiner 42. Sitzung am 17. April 2013 erstmals gemeinsam beraten und die Durchführung einer mündlichen Anhörung beschlossen. In seiner 43. Sitzung am 15. Mai 2013 wurden durch den Ausschuss der Fragenkatalog und die Liste der Anzuhörenden abschließend abgestimmt. In seiner 44. Sitzung am 12. Juni 2013 führte der Ausschuss die mündliche Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durch, die er in seiner 46. Sitzung am 11. September 2013 sowie
in seiner 51. Sitzung am 12. Februar 2014 auf der Grundlage einer Synopse zu den Stellungnahmen der Anzuhörenden auswertete. Die mündlichen Stellungnahmen sind im Ausschussprotokoll der 44. Sitzung nachzulesen. Während seiner 46. Sitzung am 11. September 2013 beschloss der Ausschuss einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 der Geschäftsordnung als weitere Beratungsgrundlage festzulegen. Zu diesem Gesetzentwurf wurden von allen Fraktionen Änderungsanträge gestellt. Im Ergebnis seiner Beratung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4822. Der Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Bauordnung in der Drucksache 5/5768 wird vom Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit den Änderungen in der Drucksache 5/7307 zur Annahme empfohlen.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten. Als Erste spricht Frau Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf unseren Gesetzentwurf Drucksache 5/4822 vom 07.08.2012 eingehen. Beim Einreichen unseres Änderungsantrags zur Thüringer Bauordnung lag der Entwurf der Landesregierung noch nicht vor. Da er aber angekündigt wurde, stimmten wir gern der Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zu. Freilich hegten wir die Hoffnung, dass unser Antrag auch Eingang in die neue Bauordnung finden könnte.
Das wäre die eine Bemerkung. Und die zweite Bemerkung war, lassen Sie mich die Tatsache hervorheben, 80 Prozent aller Haushalte haben mindestens ein Fahrrad.
Das Ziel unseres Gesetzentwurfs war deshalb, den Bauherren die Möglichkeit zu geben, in Abhängigkeit von hauptsächlichem Zu- und Abgangsverkehr, wie es im Gesetz theoretisch heißt, entweder Stellplätze für Pkw oder Fahrradabstellflächen zu schaffen. Denn gegenwärtig müssen auch Einrichtungen, die überwiegend vom Fahrradverkehr frequentiert werden, Pkw-Stellplätze vorhalten oder an die Kommunen eine Ablöse bezahlen. Außerdem sollten mit unserem Gesetzentwurf die Ablösegelder auch für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur oder für die Verbesserung