Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7065. Auch hier wird direkt über diesen Gesetzentwurf abgestimmt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD und hier zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7370. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag hiermit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung und ich darf Sie bitten, sich jeweils hier zu dem Gesetzentwurf zu erheben. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der SPD. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Hier wurde keine Ausschussüberweisung beantragt, sondern es wird direkt abgestimmt über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7363. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7062 ZWEITE BERATUNG
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicher ist den meisten von Ihnen das Wort des liberalen Ökonomen Schumpeter bekannt,
nämlich „dass sich eher ein Mops auf einen Wurstvorrat halten kann, als dass ein Parlament darauf verzichtet, vorhandenes Geld auszugeben“. Ein Beispiel dafür ist und bleibt aus unserer Sicht, auch wenn es weh tut und es soll weh tun, das Landeserziehungsgeld. Obwohl wir hier im Landtag durchaus schon von vielen Seiten vernünftige Gründe angeführt haben, weshalb das Landeserziehungsgeld überflüssig ist, scheint es im Hohen Haus ein erstaunliches Beharrungsvermögen der Regierungsfraktionen zu geben. Auch wenn ich Standfestigkeit im Leben als einen positiven Charakterzug ansehe, Herr Mohring, kann eben diese Standfestigkeit, wenn sie sich nicht an einem Mindestmaß an Vernunft orientiert, schnell das Gegenteil einer positiven Eigenschaft sein.
Ja, das war auch beabsichtigt. Ich halte es daher eher mit Ted Kennedy, der einmal gesagt hat, dass es in der Politik wie in der Mathematik sei: „Alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch.“ Warum, Herr Mohring, wir das Landeserziehungsgeld weiterhin für falsch halten, will und kann ich Ihnen auch nicht vorenthalten, denn wir Liberale sind ja grundlegend Optimisten, das heißt auf deutsch, wir glauben, dass der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist. Ich hoffe, und das hoffe ich inständig, dass das auch für die beiden Thüringer Regierungsfraktionen zählt. Das Abstimmungsverhalten, das wir dann im Nachgang zu dieser Debatte hier haben, jedenfalls wird es zeigen. Beim Landeserziehungsgeld handelt es sich, Sie wissen es bestimmt, um eine klassische Doppelförderung zum Bundesbetreuungsgeld. Da es sich beispielsweise allein im Jahr 2014 um rund 18 Mio. € Steuergeld handelt und der Freistaat einem erheblichen Konsolidierungsdruck gegenübersteht, müssen wir als Parlament alles dafür tun, das Wirtschaftlichkeitsgebot auch an die Staatsfinanzen anzulegen. Und da bekanntermaßen im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition im Bund keine Rede mehr von der Abschaffung des Bundesbetreuungsgeldes ist, können wir, so denke ich, davon ausgehen, dass die Leistung des Bundes die nächsten vier Jahre bestehen bleibt.
Zudem wird die Leistung des Betreuungsgeldes des Bundes mittlerweile von Thüringerinnen und Thüringern entsprechend angenommen - Stand 6. Dezember: 1.641 Anträge aus dem Freistaat -,
so dass auch hier kein Weiterbedarf einer Zwischen- oder Mehrfachfinanzierung besteht. Daher müssen wir im Sinne der Konsolidierung des Haushalts sowie im Sinne eines selbstbewussten und verantwortungsbewussten Umgangs mit Steuermitteln diese Doppelförderung schnellstmöglich beenden.
Ich hoffe also, und das wiederhole ich noch mal, das hoffe ich inständig, dass sich die Fraktionen angesichts der genannten Argumente nicht an Adenauers Politikverständnis orientieren, der einmal meinte, dass es in der Politik nicht darum geht, recht zu haben, sondern recht zu behalten. Hier halten wir Liberale es eher mit Churchill, nämlich, dass Demokratie die Notwendigkeit ist, sich gelegentlich den richtigen Ansichten anderer Leute zu beugen.
In diesem Sinne dürfen Sie also unserem Gesetzentwurf folgen und diesem gern zustimmen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Koppe. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Koppe, Sie wissen, wir teilen Ihre Argumente nicht, wir haben in dieser Richtung schon genügend an Argumentation ausgeteilt. Was wir nicht tun, wir werden uns nicht über Ihre Argumente erheben, dass Sie in dem Sinne, wie Sie es hier vorgetragen haben - ich sage auch nicht, im menschlichen Sinne - vernünftig sind. Ich denke, dass das dem Thema nicht angemessen ist, sich hier über andere zu erheben.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren häufig über das Thema Familienfreundlichkeit. Das Thema ist ein zentraler Bestandteil des Familienleitbildes, das das Sozialministerium erarbeitet hat, und allein auf der Internetseite steht: Familienfreundlichkeit ist ein zentrales Anliegen der Arbeit der Thüringer Landesregierung. Das ist richtig. Und das tut auch die Thüringer Landesregierung. Darum möchte ich heute vielleicht noch mal drei Argumente hier vortragen.
1. Wenn wir von Familienfreundlichkeit sprechen, dann möchte ich sagen, unser Landeserziehungsgeld ist ein Alleinstellungsmerkmal. Während sich andere Länder eher am Modell des Bundesbetreuungsgeldes orientieren, hebt sich Thüringen durch
die Mehrkindregelung und die Anrechnungsfreiheit auf die Grundsicherung ab. Ich denke, das ist ein ganz markantes Zeichen der Familienfreundlichkeit in Thüringen. Warum sollen wir gerade dieses Alleinstellungsmerkmal abschaffen?
2. Das Landeserziehungsgeld ist ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Wir haben hier im Plenum häufig über das Thema Altersarmut diskutiert. Es gibt Aktuelle-Stunden-Anträge und Anfragen. Ein Blick, wenn wir auf die Zahlen schauen, zeigt uns, dass vor allem Personen über 65 in Ostdeutschland seltener armutsgefährdet sind als andere Altersgruppen. Die Armutsgefährdung von Personen unter 16 Jahren ist demgegenüber wesentlich höher als die der Gesamtbevölkerung. Die Statistik zeigt uns auch, dass gerade die Armutsgefährdung von Haushalten mit steigender Kinderzahl zunimmt. Am höchsten ist die Armutsgefährdung nämlich 42 Prozent - bei alleinerziehenden Haushalten mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Wir sagen, das Betreuungs-, aber auch das Landeserziehungsgeld sind wichtige Bausteine, um diese Schieflage zumindest zum Teil auszugleichen. Ich denke, deshalb ist unsere Regelung zu den Mehrkindfamilien ein wesentlicher Bestandteil auch für diese Argumentationsschiene.
3. Hier ist es die Frage Gerechtigkeit aus Sicht des Kindes. Jedes Kind sollte dem Staat gleich wichtig sein, egal, ob es im Kindergarten oder zu Hause betreut wird. Und ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, den wir hiermit gewährleisten.
Meine Damen und Herren, wenn man Eltern ernst nimmt, wenn man überzeugt ist, dass Familien selbst am besten wissen, wie sie leben möchten, dann schafft man unser Landeserziehungsgeld nicht ab, sondern bleibt dabei. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit noch einmal an unsere Landesverfassung, darin steht: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Meine Damen und Herren, wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Gumprecht. Als Nächste hat jetzt die Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Landeserziehungsgelds, gefühlte Klappe, die 10. in dieser Legislatur. Klappe, die wievielte?
In dieser Legislatur, genau - also in dieser Legislatur unterstrichen, fett gedruckt. Aber worum es geht, ist, dass die FDP diesen Antrag eingebracht hat und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Das ist halt das Motto der FDP, deswegen beschäftigen wir uns jetzt auch noch mal mit diesem Thema. Herr Gumprecht, vorhin habe ich so gerufen, jetzt überraschen Sie uns doch mal, es ist vieles von dem, was Sie zu dem Thema nicht nur heute, sondern auch die letzten neun Mal gesagt haben, so falsch, dass noch nicht mal das Gegenteil richtig ist. Das ist leider so und es bleibt dabei, dass rückwärtsgewandte Familienpolitik im Block der CDU und fehlende Durchsetzungskraft im Block der SPD dazu führen, dass wir nicht nur Déjà-vu-Erlebnisse haben, sondern an dieser Stelle manchmal auch zur Verzweiflung neigen.
Zum Stichwort „gute Familienpolitik“ will ich jetzt aber sehr gern noch zwei, drei Aspekte nennen, die einem im Zusammenhang mit dem Landeserziehungsgeld nicht als Erstes einfallen würden bzw. einfach auch noch mal neuen Input in die Debatte bringen. Punkt 1: Wenn es Ihnen denn wirklich um Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit ginge, lieber Herr Gumprecht, warum haben Sie denn dann gestern, als wir unseren Dringlichkeitsantrag zur Zukunft der Hebammen eingebracht haben, nicht nur den Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, sondern wenigstens auch die Möglichkeit zur Beratung in dieser Woche eingeräumt? Jetzt ist er zwar drauf, aber wir beraten darüber Ende März, das Kind ist in den Brunnen gefallen und das ist so eine Pseudo-Zustimmung gewesen, die ich einfach schade finde. Also wenn es Ihnen um Familienfreundlichkeit geht und wenn es Ihnen tatsächlich darum geht, nicht nur mal eine Veranstaltung zu machen, und Sie haben tatsächlich eine Veranstaltung gemacht mit dem Titel „Kinderreiche Familien im Fokus“, wenn das aber alles ist, was Sie meinen, in viereinhalb Jahren tun zu müssen, um den Familien in Thüringen zu helfen, ist das einfach zu wenig. Deswegen sage ich Ihnen, schade, dass Sie gestern das Signal verpasst haben, schade, dass, wenn es darum geht, ein Ausrufezeichen für Familienfreundlichkeit zu setzen, Sie eben keine Verantwortung übernehmen wollen.
Es ist richtig, dass wir es uns nicht mehr leisten können, auf eine Politik zu setzen, die einseitig auf Transferleistungen setzt, das ist einfach überholte Politik,
sondern es geht um gute Infrastruktur. Wir haben gestern in der Debatte zur Frage der Qualitätsstandards bei den Kitas gesehen, wie gute Infrastruktur aussehen kann. Im Übrigen fände ich es ganz fantastisch, wenn es auch auf der Staatssekretärsebene die Möglichkeit gäbe, den Ausführungen der Parlamentarier beizuwohnen oder Gespräche an anderer Stelle woanders fortzusetzen. So viel Respekt sollte man nicht nur dem Gesetzentwurf der FDP, sondern auch dem Thema beimessen. Wir stimmen dem Antrag der FDP zu, wenngleich ich die Hoffnung - offen gestanden - aufgeben habe, dass wir in dieser Legislatur mit der Abschaffung des Landeserziehungsgeldes rechnen können. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Siegesmund. Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Margit Jung für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes zum gefühlten weiß nicht, wie vielten - Mal haben wir hier behandelt. Ich denke, die Argumente sind deutlich ausgetauscht. Herr Gumprecht, Ihren Redebeitrag habe ich nicht ganz verstanden, weil ich den Zusammenhang
in dieser Frage, weil ich denke, dass gerade für Kinder, die in nicht gerade wohlwollenden Lebensverhältnissen aufwachsen, eine Kindertagesstätte doch etwas sehr Nützliches sein soll. Deswegen sage ich einfach, mit dem Gesetz hat es hier insofern etwas zu tun,