Dann, meine Damen und Herren, helfen wir auch noch durch die Änderung in unserem Artikelgesetz beim Straßengesetz mit der Regelung ab 01.07.2014 und dann auf Dauer, weil wir diese Norm nicht mehr ändern. Die anderen Normen zur Stabilisierungspauschale, zum Auffüllen des Landesausgleichsstocks und zur Investpauschale laufen ja jeweils dann mit der Befristung spätestens zum 31.12.2015 aus. Die Norm zur Änderung des Straßengesetzes, haben wir jetzt vereinbart, gilt ab 01.07.2014 und dann auf Dauer, weil unsere Zusage gilt, dass überall dort, wo Ortsdurchfahrten in Gemeinden kleiner als 30.000 Einwohner sind, wir uns bei Bundes- und Landesstraßen an den Winterdienstaufwendungen mit bis zu 3 Mio. € jährlich beteiligen. 1.500 Straßenkilometer sind das an Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen in Thüringen. Wenn man das auf die 3 Mio. € aufteilt, ist das eine Hilfe pro Straßenkilometer pro Jahr von 2.000 €. Ich finde, darauf gerechnet, wenn man die hohen Winterjahre annimmt, dass die Aufwendungen für Gemeinden auf diesen Straßenflächen bis zu 6.500 € pro Jahr betragen haben, ist die Beteiligung von 2.000 € daran ein enormer Beitrag. Aber er sorgt auch dafür, dass nämlich das passiert, was
viele auch in ihrer Erwartung an Staat und Regierung so sehen: Jetzt fährt der Winterdienst auf der Bundes- und Landesstraße nicht bis zum Ortsschild und schiebt den Schnee weg und klappt anschließend den Schieber hoch und fährt durch und macht ihn anschließend wieder runter, sondern jetzt
Das war ein guter Wunsch, wir haben den erfüllt. Jetzt sorgen wir dafür, wir helfen vor Ort und das ist eine gute Lösung an dieser Stelle.
Jetzt kann es auch schneien, lieber Heiko Gentzel. Die haben gesehen, die CDU und die SPD legen ihren Gesetzentwurf vor und helfen und deswegen kann das jetzt auch so sein, das ist alles in Ordnung so, das passt schon.
Unterm Strich bleibt Folgendes festzuhalten: Wir werden jetzt einen schnellen Gesetzentwurf beraten. Das strengt den Haushaltsausschuss zusätzlich an. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen dankbar dafür, dass sie bereit sind, diese schnelle Durchlesung zu machen, bin auch den Spitzenverbänden dankbar, die signalisiert haben, dass sie in diesem kürzeren Zeitraum der Anhörung auch bereit sind mitzuarbeiten.
Das ist eine Grundvoraussetzung, dass das funktioniert. Dann können wir schon in der Februarsitzung dieses Landtags den Gesetzentwurf verabschieden und dann frühzeitig - das war das Ziel - mit den Hilfsmaßnahmen beginnen, mit der Auszahlung für die Stabilisierungspauschale und für die Investitionspauschale, denn es macht nur Sinn, Investitionsmittel am Anfang des Jahres zur Verfügung zu stellen und nicht am Ende des Jahres. Deswegen ist es richtig, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf eingebracht haben. Und dann können aber auch die Anträge gestellt werden, das ist ganz
entscheidend, die nach § 24 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes notwendig sind, wenn es um die Hilfsmaßnahmen aus dem Landesausgleichsstock geht, damit wir frühzeitig mit unseren Hilfsmaßnahmen begleitend durch das Finanzministerium beginnen können, den Einzelfall speziell betrachten können, aber jeweils im Zusammenspiel mit der betroffenen Kommune, im Zusammenspiel mit dem Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag dann auch die Weichenstellung machen können, dass wir gezielt so helfen, dass die Hilfe auf Dauer angelegt ist und dann das Binnenverhältnis eintritt, dass die jeweilige Kommune in der Lage ist, dort, wo sie auch die entsprechenden Voraussetzungen hat, mit Gewerbesteuereinnahmen, mit Schlüsselzuweisungen des Landes und mit übrigen Einnahmen dann auch jeweils ihre Haushaltsdeckungsfähigkeit hinzubekommen.
Das ist die große Aufgabe. Deswegen will ich zum Schluss noch eins sagen, weil das vorhin auch so angemerkt wurde, das will ich einfach noch einmal festhalten, damit das nicht untergeht: Unser Kommunaler Finanzausgleich mit dem Gesamtpaket von fast 3 Mrd. €, die wir uns leisten, um die kommunale Seite zu unterstützen, ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass die objektiv festgestellte Finanzkraftschwäche der Thüringer Kommunen - insgesamt der ostdeutschen Kommunen, aber wir sind ja für Thüringen zuständig - im Wesentlichen ausgeglichen werden kann und durch unsere Zuweisungen das aufgefüllt werden kann, was den Kommunen vielerorts durch eigene fehlende Steuerkraft nicht möglich ist. Das sehen wir immer wieder, auch bei der Betrachtung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Eine unserer großen Forderungen, wenn das jetzt losgeht und in Berlin darüber verhandelt wird mit den Ländern und dem Bund, ist, dass ein höherer Messbetrag der eigenen Finanzkraft der jeweiligen Kommunen in den Bundesländern berücksichtigt werden muss, weil wir auch sehen, dass wir auf Dauer allein nicht die Kraft haben, das aufzufüllen, was an Finanzkraftschwäche objektiv an ostdeutschen Kommunen zu bilanzieren ist.
Wenn Kommunen in der Lage sind, in einem Jahr und wir haben die Kameralistik im Wesentlichen festgeschrieben - dann noch durch Gewerbesteuer zusätzliche Einnahmen und Überschüsse zu erzielen und sie packen sie in die Rücklage, damit sie sie zwei Jahre später verwenden können, um Haushaltsausgleich zu machen, dann ist es nicht, wie der Abgeordnete Kuschel sagt, ein Verfahren neben den normalen Kriterien des Haushaltsaufstellungsverfahrens, sondern für uns genau eines dieser objektiv notwendigen Kriterien, um Haushaltsausgleich herzustellen, weil wir wissen, dass Gewerbesteuereinnahmen nicht gleichlaufend gleich sind, sondern durch Rückzahlungen und
Diesen schwankenden Einnahmefaktor Gewerbesteuer gleiche ich als örtlicher Kämmerer dadurch aus, dass ich in einem Jahr die Überschüsse in die Rücklage nehme und bei der nächsten Gewerbesteuerschwäche genau den Ausgleich durch die Entnahme aus der Rücklage für einen ausgeglichenen Haushalt organisiere. Das ist Sinn und Zweck unseres Kommunalen Finanzausgleichs, das läuft hier nicht zuwider, sondern ist so angelegt, dass es den Kommunen auf Dauer gut geht und sie eigene strukturelle Schwächen ausgleichen können. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Reformen so angelegt haben, wie sie der Finanzminister vorgelegt und wir verabschiedet haben.
Ich will abschließend sagen, unser Gesetzentwurf steht ausdrücklich neben dem reformierten Finanzausgleich. Daneben, weil wir den Finanzausgleich in seinen Wirkungen erst mal entfalten lassen wollen, uns die Revision in der nächsten Wahlperiode vorgenommen haben, aber die Hilfsmaßnahmen strukturell daneben stehen, aber der Finanzausgleich in sich ein geschlossenes Werk ist, wo wir auch sagen, das ist so angelegt, dass es auf Dauer funktioniert. Aber wenn wir sehen, dass vor Ort geholfen werden muss, dann tun wir das als Koalition. Deshalb dieser Gesetzentwurf, deshalb zügige Beratung, deshalb zügige Verabschiedung, dann hilft es den Kommunen und genau das war der Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank dafür.
Danke schön. Ich sehe eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Meyer. Bitte schön, Herr Abgeordneter Meyer - 5 Minuten noch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte nur noch einmal ganz kurz hier nach vorn. Das habe ich mir geschworen, Herr Mohring, das lasse ich nicht mehr so stehen, dass Sie behaupten, wir würden uns den Kommunen gegenüber nicht kommunenfreundlich verhalten.
Wir tun das sehr wohl. Wir haben nur einen anderen Begriff davon, was kommunenfreundlich oder kommunalfreundlich ist. Ich habe versucht, es zu erklären. Es ist mir nicht hundertprozentig gelungen. Zwei Bemerkungen noch dazu: Die 136 Mio. € sollten unserer Ansicht nach entweder für Strukturänderungen verwendet werden, die allen Kommu
Ja, das sehen Sie politisch anders, das weiß ich, aber es ändert nichts daran, dass wir das so sehen. Wir, Herr Fiedler, sehen das so und wir halten das für die Kommunen für strukturell richtig, für dauerhaft richtig und für sinnvoll. Das können wir natürlich auch bei freiwilligen Zusammenschlüssen dafür benutzen, auch dann wäre es sinnvoll, wenn es sinnvolle Zusammenschlüsse wären, wie sie es häufig nicht sind.
Die zweite Bemerkung: Wenn Sie das schon nicht machen wollen, dann sorgen Sie wenigstens für Verlässlichkeit. Wenn sich Herr Mohring hier vorn hinstellt und sagt, er hat sich von seinem Finanzminister noch einmal 39 Mio. € dafür abkaufen lassen, dass er wenigstens die Pro-Kopf-Verschuldung nicht erhöht, in der Mittelfristigen Finanzplanung sind noch 500 Mio. € ungedeckt. Die Kommunen wären auch schon froh, wenn sie Verlässlichkeit im Landeshaushalt sehen würden, dann können sie 136 Mio. € noch wunderbar in die Rücklage packen und dafür sorgen, dass sie 2016 und 2017 einen nicht ganz so hohen Deckungsbedarf haben für alles, was sie bisher noch gar nicht haben.
Die Tatsache, dass die Konjunkturzyklen nicht weiter nach oben weisen, will ich nur mal in den Raum gestellt haben, das glauben Sie ja immer erst dann, wenn die Finanzkrise wieder da ist. Aber es ist nicht kommunalfreundlich, dafür zu sorgen, dass das Land überhaupt keinen Spielraum mehr hat, um irgendetwas Strukturelles zu tun. Das haben wir kritisiert. Dabei bleiben wir auch.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Doch, seitens der Abgeordneten. Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner. Sie haben noch 15 Minuten.
Entschuldigung, Herr Minister, ich wollte nicht zu Kniebeugen beitragen. Aber ein paar Dinge haben mich doch hier noch einmal nach vorn getragen. Es hätte mich natürlich gewundert, wenn Herr Meyer nicht wieder das Thema Gebietsreform gebracht hätte. Aber es lässt sich mit Zahlen nicht untersetzen, was Sie da behaupten, es wäre verbranntes Geld, meine Damen und Herren.
ist mit einer sehr langen Rede sehr viel Nebel verbreitet worden. Ich glaube, ein bisschen mehr Ehrlichkeit gehört in diese Debatte hinein. Das fängt an mit dem etwas humoristischen Auftritt zum Thema Winterdienst. Also es kann, lieber Kollege Mohring, noch nicht mit diesen Geldern Winterdienst erledigt werden, denn Sie haben dafür gesorgt, dass es in dieser Legislatur nicht mehr zum Tragen kommt, sondern es kommt erst ab 01.07.2014 zum Tragen, das ist die Wahrheit.
Na gut, bei Ihnen schneit es im Sommer, okay. Ich habe ja von dieser Legislatur gesprochen. Sie haben auch davon gesprochen, Sie wollen schnell helfen. Das wäre gleich gegangen, nämlich anstatt den Kommunen das Geld erst wegzunehmen, was Sie jetzt gönnerhaft kurz vor der Wahl eindeutig wieder hinlegen, da hätten Sie gleich helfen können.
Und recht haben Sie, wenn Sie von der Bedeutung der Kommunen sprechen, aber die Kommunen wollen vor allem eins: Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit.
Deswegen ist dieses „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ keine verlässliche Politik für die Kommunen in Thüringen, meine Damen und Herren.
Es ist auch kein Beitrag zum Frieden mit der kommunalen Familie, wenn die kommunale Familie nicht weiß, ob sie sich auf Politik verlassen kann. Ich möchte ein Wort sagen zur Schuldentilgungslyrik, die Sie hier gesprochen haben. Jawohl, es ist richtig, dass Schulden getilgt werden müssen. Aber was haben Sie denn gemacht in dieser Legislaturperiode? 2010 369 Mio. € neue Schulden, 2011 261 Mio. €, davon getilgt 198 Mio. €, macht eine Nettoneuverschuldung, mit der Sie dieses Land in dieser Legislatur stehen lassen, von 430 Mio. €.
Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren, und so viel Ehrlichkeit gehört in die Debatte und gehört auch ins Protokoll und deswegen bin ich nur noch mal nach vorne gegangen.