Protocol of the Session on January 24, 2014

Eben. Das wichtigste Thema ist: Nützt es eigentlich der Regierung respektive den regierungstragenden Fraktionen? Antwort: Auch das tut es nicht. Vor zehn Jahren haben Sie noch mit der Abschaffung der Abwasserbeiträge dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen 1,3 Mrd. € abstottern dürfen über 40 Jahre, vielleicht werden es auch 1,7; das Wahlgeschenk 2014 ist nur noch um den Faktor 10 kleiner, 136 Mio.; leider nutzt es auch weniger. Sie verärgern einen Teil der Kommunen. Die, die Geld bekommen, können damit nicht wirklich ihre Strukturprobleme lösen, ein Jahr später sind die ganz genauso wieder da, da hat sich gar nichts geändert. Keine einzige Kommune, die heute von Ihnen 136 Mio. € ausgereicht bekommt, kriegt dann mehr Geld. Ich bin gar nicht auf solche Banalitäten eingegangen wie diese kleinen Zückerli in Richtung SPD, dass auch die kreisfreien Städte Geld bekommen, wo man auch nicht begründen will, warum sie eigentlich Geld bekommen.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Weshalb sollen die denn kein Geld bekommen?)

Ja, Herr Hey, ist schon klar. Dass mit Herrn Hey haben wir schon durch, das hat Herr Kuschel schon gemacht. Aber die kreisfreien Städte haben Geld aus einem einzigen Grund erhalten, weil die Währung zurzeit „Wählerstimmen“ heißt und nicht „struktursinnvolle Ausgaben“, das haben wir gehört. Also das Wahlgeschenk ist leider, Gott sei Dank, muss ich sagen, nur noch ein Zehntel von dem, was Sie mal machen konnten, und dementsprechend auch nicht so teuer. Und was hat es die Regierung gekostet? Das muss ja wahrscheinlich hier jemand aus der Opposition aufmachen, das sagen Sie natürlich nicht. Es sind keine strukturellen Probleme auch nur ansatzweise angegangen worden; solange Sie sich sträuben gegen eine Kreisgebietsund Gemeindegebietsreform, wird sich daran auch nichts ändern, meiner Ansicht nach. Sie haben Ihren Finanzminister entmachtet, nebenbei haben Sie bei der Entmachtung Ihres Finanzministers auch die einzigen wirklich tragfähigen Reformen, die Sie jemals hier angegangen haben, mitten im Beginn schon abgebrochen. Ich wage gar nicht darüber nachzudenken, wenn, was alle Wählerinnen und Wähler verhüten mögen, diese Konstellation nach dem 14. September wieder in der Regierung ist.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

Das machen die auch nicht, ich bin da relativ hoffnungsfroh. Vernunft setzt sich auf Dauer immer durch, Herr Fiedler, auch bei Bürgerinnen und Bürgern,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die Wählerinnen und Wähler in Thüringen sind.

(Unruhe CDU)

Aber ich wollte jetzt mal eine Prognose in die Zukunft wagen. So feige, wie Sie hier gerade agieren bei dem Kommunalen Finanzausgleich, den Sie selber versucht haben

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wie? „Fei- ge“ - was ist denn das jetzt?)

wieder abzuschaffen. Wenn Sie an der Regierung bleiben, wird dieser Kommunale Finanzausgleich nicht weiter bestehen bleiben. Leider haben Sie keine bessere Lösung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU)

Sie tun, Sie machen, Sie desavouieren ihn ja gerade. Was Sie hier gerade tun,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ist, eine neue Struktur, die Sie selber eingeführt haben, von der Sie sogar der Meinung waren, sie sei toll, nach zehn Monaten wieder zusammenzuschießen. Und das Ganze, auch das muss man ja fairerweise sagen, in der Situation - das hört Herr Kuschel nicht so gern -, wo auch die Kommunen im letzten Jahr Mehrsteuereinnahmen hatten. Die absolute Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel auch für die Gemeinden, auch wenn der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag etwas anderes sagt, ist höher gewesen als prognostiziert. Das mag nicht gereicht haben, aber die Fachbedarfe für andere Bedarfe sind auch gestiegen und dafür haben Sie kein offenes Ohr. Da wollen wir mal sehen, wie die Hochschulangehörigen, wie die für die Sozialleistungen Zuständigen, wie die für alle anderen Fachbedarfe hier Zuständigen Ihnen das in Wählerstimmen ummünzen. Und weil diese Wählerstimmen in den Gemeinden, die sich ungerecht behandelt fühlen, auch zählen werden, bin ich ziemlich hoffnungsfroh, dass das hier eine hoffentlich einmalige Angelegenheit bleibt, wie man mit Geld um sich schmeißt und hofft, damit Wählerstimmen in die Urnen zu treiben.

(Unruhe CDU)

Es ist nichts anderes als Wählerstimmenfang, der schlechte Versuch, das Geld reicht dafür nicht, es wird schlicht nicht reichen, das werden Sie am 14. September merken und bis dahin freue ich mich darauf, dass Sie viele schöne Schecks mit vielen schönen Bildern in viele schöne Lokalzeitungen bringen werden. Viel Spaß dabei!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster spricht für die CDUFraktion Abgeordneter Mohring.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben als Koalitionsfraktion diesen Gesetzentwurf eingereicht, weil wir den Kommunen schnell helfen wollen. Deswegen haben wir uns entschieden, selbst den Antrag hier zu stellen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Landesregierung ist zu langsam.)

Wir haben das in Absprache mit unserer Landesregierung gemacht, die wir tragen, weil wir uns einig waren über den schnellen Weg und uns sozusagen vier Wochen Zeit sparen konnten zugunsten der Kommunen. Die Frage, die Herr Meyer gestellt hat, ist: Wem nützt dieses Gesetz? Deswegen bleibt das Krude in dem Ansatz von Herrn Meyer, darüber zu philosophieren: Nützt es Regierungsparteien, nützt es Landtagsfraktionen, nützt es der Landesregierung? Das kann man klar beantworten: Das Ziel hat eine Richtung, es soll dem Land und den Kommunen nützen und deswegen legen wir dieses Gesetz vor.

(Beifall CDU)

Wir haben dafür ein Gesetz vorgelegt mit fünf Säulen, weil wir mit diesem breiten Instrumentenbaukasten helfen wollen, weil wir wissen, dass die Lage in den Kommunen höchst unterschiedlich ist, weil es in den Landkreisen anders ist als in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und auch bei kreisfreien Städten die Ursachen dafür verschiedentlich sind und man nicht mit einer Rezeptur helfen kann, sondern mit einem breiten Hilfspaket, einem breiten Spektrum versucht, auch die dauernde Leistungsfähigkeit so herzustellen oder auch zu sichern, dass die Kommunen eben nicht von zusätzlichen Hilfsleistungen des Landes abhängig sind.

Dafür nehmen wir die 136 Mio. € in die Hand, die uns nicht leichtfallen, aber die ausdrücklich für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen, damit wir den Kommunen helfen können. Deswegen stellt sich nicht die Frage, die Herr Meyer auch nicht gelöst hat in seiner Rede: Tilgen wir damit Schulden oder helfen wir den Kommunen oder machen wir was ganz anderes? Er hat zwar alles breit genannt, was man mit Geld machen könnte, aber er hat nicht klar gesagt, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür stehen, dass sie mit diesem Geld den Kommunen helfen wollen. Nein, er hat über alles geredet, aber er hat nicht gesagt, er will den Kommunen helfen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So ist das.)

Deswegen gilt zunächst, um die finanzpolitische Verantwortung für dieses Land klar zu untermauern, noch einmal folgender Hinweis:

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben als regierungstragende Fraktionen, als CDU und SPD, als Landesregierung von CDU und SPD eine mittelfristige Finanzplanung auf den Weg gebracht, die den Ausblick auf die nächsten Jahre und einen Grundsatz enthält, wir strengen uns so an in diesem Land,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass die Verschuldung pro Kopf und Einwohner nicht mehr steigt, und deswegen werden wir jetzt jedes Jahr 94 Mio. € zusätzlich Schuldentilgung vornehmen, um das zu machen, was auch unser Nachbarfreistaat Sachsen macht, unsere Pro-KopfVerschuldung in diesem Freistaat steigt auch trotz demografischer negativer Entwicklung nicht mehr an. Wir investieren in die Schuldentilgung und das ist ein wichtiger Zukunftsbeitrag. Den leisten wir als Große Koalition.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil Sie müssen.)

(Beifall CDU)

Jetzt kommt noch die entscheidende finanzpolitische Verantwortung. Wenn man über diese Tilgung hinaus auch noch die Kraft hat, den Kommunen zu helfen, um sie dauerhaft leistungsfähig zu machen, dann spricht viel dafür, dass das Finanzpaket in seiner Summe stimmt, dass wir uns in der Summe angestrengt haben und in der Summe jetzt auch Hilfsleistungen machen können, unsere eigene Verantwortung wahrnehmen können, was die eigene Rückführung des Schuldenniveaus in Thüringen betrifft, dass wir investieren können im Land und dass wir trotzdem die Kraft haben, den Kommunen zu helfen, die selber nicht mehr die Kraft haben, möglicherweise investieren zu können, und ihnen dadurch aber die Chance sichern. Das ist die eine große Säule, dass mit den Investpauschalen, die wir überweisen, sie auch in der Lage sind, Landesfördermittel zu ziehen oder weitere Drittmittel, und damit den höheren Faktor an Investitionskraft leisten können, die ihnen sonst verwehrt geblieben wäre. Uns haben viele Bürgermeister und Landräte gesagt, dass sie aufgrund dieser Regelung, der Investpauschale für die Landkreise von 15 Mio. € und der Investpauschale für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte von 35,6 Mio. €, jetzt in der Lage sind, ihre geplanten Investitionsvorhaben durchzuführen, abzufinanzieren und Fördermittel zu generieren, damit sie auch vor Ort weiter investieren können. Was gibt es Wichtigeres, als dass die Kommunen die Kraft haben zu investieren, damit es weitergeht und die Bevölkerung sieht, in ihrer Kom

mune passiert noch was. Das ist eine ganz große Aufgabe, die leisten wir mit dieser ersten Säule der Investpauschale und es ist richtig und gut angelegtes Geld an dieser Stelle.

(Beifall CDU)

Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden haben wir bewusst den Faktor der demografischen Entwicklung berücksichtigt und haben bewusst nicht auf die Finanzkraft abgestellt. Deswegen sind alle Wortmeldungen dazu krude und nicht richtig, verstehen den Geist des Gesetzentwurfs nicht,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil wir genau gesagt haben, wir wollen denen helfen,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Geist ist mir noch gar nicht aufgefallen, Herr Mohring.)

wir wollen den Kommunen helfen, die eben nicht nur mit Blick auf ihren Vermögenshaushalt - darauf kommt es an, das Geld fließt im kommunalen Haushalt auf die Seite des Vermögenshaushalts ihnen helfen, die nicht nur leiden wegen Fehlentwicklungen aus der Vergangenheit, die sie vor Ort auch manchmal selbst verursacht haben, sondern die aufgrund der Bevölkerungsentwicklung leiden, dass sie eben nicht so schnell bei ihren Konsolidierungsbemühungen, bei ihren Infrastruktureinrichtungen, wie bei Abwasseranlagen, bei Kindergärten, bei Schulen, bei Straßen, bei Sportanlagen gleichlaufend mit dem Bevölkerungsrückgang ihre Investitionen darauf einstellen können, weil sie auch wissen, dass wir bei unserem Kommunalen Finanzausgleich, den wir im vergangenen Jahr reformiert haben, die Schlüsselzuweisungen pro Kopf und Einwohner auszahlen. Wenn die demografische Entwicklung eben negativ ist und dadurch pro Kopf weniger Geld in die Gemeinde fließt, dann hat das Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit im Vermögenshaushalt einer Kommune. Genau da ist unser Ansatz. Deswegen haben wir uns verständigt, beim Bevölkerungsrückgang, eingehend vom 31.12.2007 bis zum 31.12.2012, den gemessenen Bevölkerungsrückgang, soweit er größer als 4 Prozent ist, dort die Investpauschale bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden anzusetzen. Das trifft natürlich immer die, auch die höhere Bevölkerungsrückgänge vorher hatten, das haben Stichtage so an sich. Das trifft auch die, die danach andere Bevölkerungsentwicklungen hatten. Das wissen wir, aber wir wollten ausdrücklich, und das ist der Punkt bei der Säule Investpauschale, eben nicht auf die Finanzkraft abstellen, sondern ausschließlich auf den Effekt der negativen Bevölkerungsentwicklung abstellen und dort zusätzliche Investmittel zur Verfügung stellen, damit der Bevölkerungsrückgang jedenfalls keinen Einfluss auf die Investitionstätigkeit vor Ort hat.

Deshalb diese Säule, deshalb der Maßstab größer als 4 Prozent Einwohnerverlust und deshalb haben wir genau die Investpauschale so geregelt. Ich glaube, es ist eine gute Regelung, die hilft im Jahr 2014, nicht darüber hinaus, also sichert Investitionstätigkeit in diesem Jahr und, ich glaube, deswegen ist es an dieser Stelle richtig orientiert und so haben wir uns auch mit den Spitzenverbänden schlussendlich verständigt.

(Beifall CDU)

Ein zweiter wichtiger Punkt, der genau auch da ansetzt, nämlich bei der Leistungsfähigkeit zu helfen, in dem Binnenverhältnis der kommunalen Familie zwischen kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Landkreisen anzusetzen, ist die Stabilisierungspauschale. Mit der Stabilisierungspauschale von 13,4 Mio. €, mit der ausdrücklichen Zweckbindung im Gesetz, kreisumlagemindernd und kreisumlagestabilisierend diese Stabilisierungspauschale einzusetzen, helfen wir ausdrücklich den Landkreisen, ihren ungedeckten Finanzbedarf zu sichern und nicht auf die Kreisumlage umzulegen, und helfen damit finanzstarken, aber auch finanzschwachen kreisangehörigen Städten und Gemeinden, dass sie nicht überbordend zusätzlich neben ihrer Finanzkraftschwäche auch noch eine höhere Kreisumlage finanzieren müssen. Deshalb ist die Stabilisierungspauschale eines der wichtigsten Elemente in diesem Gesetzentwurf, nämlich zu helfen, dass in dem Binnenverhältnis der kommunalen Familie nicht weitere Debatten auftreten, sondern wir als Land helfen, die ungedeckten Finanzbedarfe der Kreise abzusichern, damit Kreisumlagen stabil gehalten werden können. Deshalb ist es ein ganz wichtiger Beitrag zum Frieden in der kommunalen Familie.

(Beifall CDU)

Aber das Entscheidende ist, den größten Haufen an Geld von den 136 Mio. €, den stecken wir in den Landesausgleichsstock. Das ist deshalb wichtig, weil wir erstmals in der Thüringer Landesgeschichte seit 1990 wissen, dass wir über einen Zeitraum von zwei Jahren so viel Geld zur Verfügung haben im Landesausgleichsstock wie noch nie zuvor und in der Summe jetzt für die nächsten zwei Jahre mit dem Geld, was im Haushalt schon verankert ist, und mit Geld, was wir zusätzlich jetzt in den Landesausgleich stecken - von über 111 Mio. € zielgenau dafür einsetzen können, um an den Ursachen anzusetzen, wo die Finanzierungsschwäche in den einzelnen Kommunen aufgetreten ist, dort auch gezielt ansetzen können und jetzt eines regeln, dass wir eben nicht nur den Kommunen jetzt helfen, die sich im Haushaltssicherungsverfahren nach § 53 a ThürKO befinden, sondern auch denen helfen können, wie Herr Kuschel richtigerweise angemerkt hat, die mit Blick auf ihre dauernde Leistungsfähigkeit sehen, dass sie vielleicht in den

nächsten drei, vier, fünf Jahren Schwierigkeiten bekommen und Fehlbeträge erwirtschaften, dass wir dort, sofern sie sich auch weiteren Haushaltssicherungsmaßnahmen freiwillig unterwerfen, im Zusammenspiel mit ihrem eigenen Rat, im Zusammenspiel mit der Kommunalaufsicht auch denen vorfristig helfen können, damit sie gar nicht erst in die Gefahr der dauernden Leistungsunfähigkeit und der Ausweisung von Fehlbeträgen kommen. Was ist wichtiger, als vor Ort auf die Perspektive mehrerer Jahre die Handlungsweichenstellung so zu machen, dass wir die Finanzlage so stabilisieren können, dass gar nicht erst eine Betrachtung auf Fehlbeträge entsteht und damit gar nicht erst die Notwendigkeit, beim Landesausgleichsstock anzuklopfen, notwendig wird? Das geht eben nur, wenn man das überjährig macht - das leistet dieser Gesetzentwurf - und wenn man so viel Geld zur Verfügung stellt, dass man auch so stabilisierend helfen kann, dass man sowohl bei Schuldentilgung als auch bei Abfinanzierung von Projekten, die andere in der Vergangenheit falsch angefangen haben, die Leistungsfähigkeit und Ausgewogenheit zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wiederherstellt. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns gemeinsam gelungen ist von CDU und SPD, so eine große Summe Geld in den Landesausgleichsstock zu investieren. Damit helfen wir dauerhaft, damit sichern wir Zukunftsfähigkeit, damit sichern wir Handlungsfähigkeit. Und wenn das keine Zielvorstellung für einen guten Gesetzentwurf ist, dann weiß ich auch nicht weiter. Es ist richtig, an dieser Stelle diese Weichenstellung so zu machen.

(Beifall CDU)

Dann, meine Damen und Herren, helfen wir auch noch durch die Änderung in unserem Artikelgesetz beim Straßengesetz mit der Regelung ab 01.07.2014 und dann auf Dauer, weil wir diese Norm nicht mehr ändern. Die anderen Normen zur Stabilisierungspauschale, zum Auffüllen des Landesausgleichsstocks und zur Investpauschale laufen ja jeweils dann mit der Befristung spätestens zum 31.12.2015 aus. Die Norm zur Änderung des Straßengesetzes, haben wir jetzt vereinbart, gilt ab 01.07.2014 und dann auf Dauer, weil unsere Zusage gilt, dass überall dort, wo Ortsdurchfahrten in Gemeinden kleiner als 30.000 Einwohner sind, wir uns bei Bundes- und Landesstraßen an den Winterdienstaufwendungen mit bis zu 3 Mio. € jährlich beteiligen. 1.500 Straßenkilometer sind das an Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen in Thüringen. Wenn man das auf die 3 Mio. € aufteilt, ist das eine Hilfe pro Straßenkilometer pro Jahr von 2.000 €. Ich finde, darauf gerechnet, wenn man die hohen Winterjahre annimmt, dass die Aufwendungen für Gemeinden auf diesen Straßenflächen bis zu 6.500 € pro Jahr betragen haben, ist die Beteiligung von 2.000 € daran ein enormer Beitrag. Aber er sorgt auch dafür, dass nämlich das passiert, was