Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das verstehen wir nicht mehr unter Wissenschaftsfreiheit,
sondern hier hat ganz eindeutig die eine Seite, das Unternehmen, die andere Seite, die Universitäten, dominiert. In der Folge entstand vom Deutschen Hochschulverband eine Resolution im März 2012 zur Unparteilichkeit von Wissenschaft, die erstens eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen forderte, daran krankt nämlich so vieles auch hier in Thüringen, zweitens größtmögliche Transparenz bei Kooperationen von Wirtschaft und Wissenschaft und drittens eine Sensibilisierung der Studierenden für Loyalitätskonflikte. Genau das haben wir in unserem Antrag aufgegriffen. Weil Sie es so despektierlich immer wieder erwähnt haben, Herr Dr. Hartung, ja, ich finde es nicht unredlich, von guten Initiativen aus anderen Ländern auch zu lernen. Und in Sachsen-Anhalt ging es nicht darum, gemeinsam zu kürzen, sondern in Sachsen-Anhalt gab es gemeinsam die Position, dass es mehr Transparenz über Kooperationsvereinbarungen bedarf, und da haben interessanterweise SPD und CDU genau diesen Vorschlägen, wenn auch in Form eines eigenen Antrags, wie die anderen Fraktionen im Landtag übrigens auch, zugestimmt. Dort
Auch die 24. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert mehr Transparenz in der Forschung und hat ebenfalls eine Entschließung dazu formuliert. Darin heißt es - Zitat: „Einer verborgenen Einflussnahme auf Forschungsgegenstände, Forschungsergebnisse und auf deren Veröffentlichung kann nur durch eine konsequente Politik der Offenheit begegnet werden. Kooperationsverträge zwischen Wissenschaft und Unernehmen sind grundsätzlich offenzulegen.“ Mehr Transparenz ist also insgesamt positiv, meinen wir jedenfalls, auch wenn die FDP das offenkundig anders sieht, wenn ich Frau Hitzing vorhin richtig verstanden habe. So unterstützt Transparenz nämlich beispielsweise die Wissenschaft bzw. durch eine verbesserte Weiternutzung auch die Verbreitung der Ergebnisse. Auch die Sichtbarkeit und damit die Legitimation von Forschung, und Frau Kaschuba hat es vorhin gesagt, egal wozu geforscht wird, wird dadurch natürlich noch sehr viel stärker in der Transparenz und auch in der Wahrnehmbarkeit erhöht. Daher schlagen wir vor, dass einerseits geprüft werden soll, welche Bestandteile von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und privaten Unternehmen unter Achtung der Forschungsfreiheit, ich sage es noch mal, Berufsausübungsfreiheit, Vertragsfreiheit etc. öffentlich gemacht werden können. Genau diese Prüfung soll dann dem Landtag vorgelegt werden. Wenn Sie an einer sachlichen Debatte interessiert sind, lassen Sie uns das also an den Ausschuss überweisen, dort gemeinsam diskutieren, gegebenenfalls auch in Ihrem Sinne ändern und dann der Landesregierung tatsächlich als Antrag vorlegen.
Zweitens soll das Land gemeinsam mit den Hochschulleitungen und den Studierenden gemeinsame Regeln für die Ausgestaltung und den Abschluss von Kooperationsverträgen festlegen. Diese Regeln sollten klare Festlegungen beispielsweise zum Publikationsrecht enthalten. Wir meinen, das Publikationsrecht muss auf jeden Fall bei der Hochschule bleiben, das ist nämlich auch ein entscheidender Punkt. Ausgeschlossen werden soll zudem, dass Lehraufträge, ich nenne es mal so, quasi verkauft werden. Selbstverständlich sollen alle patentrelevanten Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben. Drittens geht es uns darum, frühzeitig für die möglichen Interessenskonflikte zu sensibilisieren, die im Rahmen von Forschungskooperationen mit privaten Drittmittelgebern entstehen können. Daher soll dies in der akademischen Ausbildung in Thüringen stärker verankert werden.
Jetzt gestatten Sie mir auch noch einige Sätze zu besagten Kleinen Anfragen, die ich schon bei meiner Einbringung erwähnte und aus denen auch Frau Kaschuba schon ein Stück weit vorgetragen
hat. Denn ganz so transparent ist das mit der militärischen Forschung beispielsweise nämlich alles überhaupt nicht, wie hier manche meinen. In der Antwort auf meine Anfrage, und Frau Kaschuba hat das vorhin so betont vorgetragen, weil sich erhebliche Unterschiede in den Antworten unserer beiden Anfragenantworten wiederfinden, heißt es zum Beispiel: „Die (...) TU Ilmenau hat mitgeteilt, dass wehrtechnische Forschung nicht betrieben wird.“ Demnach fehlen dann auch zwei Projekte, die sich aber in der Antwort auf die Anfrage von Frau Kaschuba durchaus wiederfinden. Wo ist da die Transparenz? Da muss ich mich schon fragen: Wie wurde hier eigentlich selektiert oder was oder wie wurde hier offenkundig nicht so wahrgenommen und wiedergegeben? Ähnlich verhält es sich auch mit der Genehmigungspflicht, Frau Kaschuba hatte schon darauf hingewiesen. Wenn ich die Summe der gesamten Aufträge, die sich dann wiederfinden, zusammenaddiere, komme ich in meiner Kleinen Anfrage einmal auf 4,993387 Mio. € und dann noch mal auf knapp 400.000 €, die für Projekte angegeben werden, die sich wiederum in der Anfragenantwort bei Frau Kaschuba nicht wiederfinden.
Da zeigt sich doch, dass es offenkundig noch lange nicht genügend Transparenz gibt. Es kommt aber noch besser. Lassen Sie mich hier die Antwort auf meine zweite Frage vorlesen, wo es darum geht, welche Thüringer Forschungseinrichtungen etc. Mittel bekommen haben, zum Beispiel der Europäischen Rüstungsagentur des Bundesministeriums der Verteidigung oder von nicht staatlichen Mittelgebern, die im Bereich der Sicherheits- und Rüstungsforschung/Rüstungsherstellung etc. tätig sind. Da heißt es hier: „Die FSU Jena hat darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Projekten in Kooperation mit oder im Auftrag von Industriepartnern durchgeführt wird. Da an der FSU Jena keine Informationen über das vollständige Produktportfolio dieser Firmen vorliegen, seien Aussagen über deren mögliche Aktivitäten im Bereich der Sicherheits- oder Rüstungsforschung nicht möglich.“ Hört, hört! Wo ist denn da Transparenz? Da weiß man also gar nicht, wofür gegebenenfalls was genau geforscht wird.
Interessant ist aber auch die Aussage, die ich hochproblematisch finde, nämlich von der Fraunhofer Gesellschaft, Frau Kaschuba hat es auch schon erwähnt, die Mittel erhielt, dass es entsprechende Forschungsverträge und Kooperationen gab, aber eine Projektliste könne hierzu nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden. Wer sind wir denn als Parlament?
Wenn ich als Abgeordnete frage und mir mitgeteilt wird von einem Institut, welches immerhin 1,6 Mio. € Fördermittel im letzten Jahr auch vom Land erhalten hat, dass es dazu nicht „den Aufwand“ gerechtfertigt sieht, damit die Frage vernünftig beantwortet wird, kann ich damit nicht zufrieden sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir jedenfalls haben hier eine Menge Gesprächsbedarf und wir sehen in der Tat Bedarf, Transparenz zu schaffen, insbesondere in solch sensiblen Fragen - das ist ja nur ein Bereich - wie der Militär- und Rüstungsforschung. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam diesen Antrag an den Ausschuss überweisen, wir sind offen für konstruktive Änderungsvorschläge, und dann einen guten Weg finden, wie wir die Freiheit der Forschung und natürlich auch der Wissenschaft wahren und trotzdem größtmögliche Transparenz schaffen und dabei auch noch die Friedens- und Zivilklauseln achten, die einige unserer Universitäten immerhin bereits unterzeichnet haben. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, das war ja eine sehr spannende Debatte so weit. Ich hoffe, dass ich in dem hohen Niveau auch noch was beitragen kann. Ich fand das sehr interessant, was Frau Kaschuba ausgeführt hat, die zentrale Frage nämlich, wer forscht mit welchen Mitteln worüber - also die zentrale Frage, auch die Frage des Antrags, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Sie hätten aber noch eine zweite spannende Frage hinterher stellen sollen: Was machen Sie denn mit der Information, die Sie haben? Heißt das dann für die Hochschulen, Sie verbieten denen Geld? Ist das dann Ihr Verständnis von Autonomie der Hochschulen und von Wissenschaftsfreiheit? Also ich finde, dass man da schon zwei Dinge auseinanderhalten muss. Ist man gewillt, Hochschulautonomie in dem Sinne zu akzeptieren, dass in einer bestimmten Rahmensetzung Hochschulen etwas zugeeignet wird, nämlich das Recht, sich selber zu bestimmen, den Wissenschaftlern auch einen klaren Weg aufzuzeigen, wie sie selber ihre Wissenschaftsfreiheit - die ich für eine der zentralen Kernfreiheiten unseres gemeinsamen Zusammenlebens halte -, dass wir das aufrechterhalten?
Wenn ich mir anschaue, ich war vor kurzer Zeit beim MPI gewesen für chemische Ökologie in Jena, die forschen quasi an Pheromonen von Pflanzen - da können wir alle noch was lernen. Die spannende Aussage war, die Ergebnisse sind toll, aber kaum wirtschaftlich verwertbar, weil man damit natürlich bestimmte Industriezweige in gewisser Weise auch abschaffen würde, also gerade in der Düngemittelindustrie oder sonst wo. Die sagen halt, wenn wir hier nicht Grundlagenforschung staatlich finanziert hätten, würden wir zu solchen Erkenntnissen gar nicht kommen. Das ist quasi mal ein Strang.
Jetzt unterstellen Sie ja, Frau Rothe-Beinlich, wenn ich es richtig verstanden habe, dass es natürlich auch Situationen gibt, wo genau das Gegenteil der Fall ist, wo halt gilt, derjenige, der die Musik bestellt, bezahlt sie auch, aber ist dann allein auch dafür zuständig, das verwerten zu können, und das sei anrüchig. Ich persönlich halte das nicht für anrüchig, weil ich glaube, dass wir in bestimmten Bereichen natürlich diese enge Verzahnung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auch brauchen. Jetzt mache ich mal ein Beispiel, weil Sie gleich bei der Zivilklausel oder bei der militärischen Forschung eingestiegen sind. Wo beginnt das denn? Ich habe selber für ein mittelständisches Unternehmen gearbeitet, was Detektionsgeräte für Biotechnologien herstellt, unter anderem auch für A-, B- und C-Waffen. Die detektieren quasi, weil sie in Schutzgebieten Leuten helfen wollen, solche Stoffe. Gleichzeitig wird das bei Ihnen in Ihrer Definition schon als militärische Forschung geführt. Deswegen will ich nur sagen, wir müssen manchmal vorsichtig sein mit dem Fingerzeigen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein sensibles The- ma. Ich habe es gesagt.)
Nein, wir müssen mit dem Fingerzeigen vorsichtig sein. Ich meine, man kann jetzt auch über die Arbeitsplätze reden, das wäre aber eine zu platte Herangehensweise. Ich will nur deutlich machen, dass - selbst unter wissenschaftlichen Standards betrachtet - man den Ball von unterschiedlichen Seiten betrachten kann. Deswegen würde ich an der Stelle ganz vorsichtig sein, weil Forschung auch immer bedeutet, da weiter zu forschen, wo andere aufgehört haben, aber auch manchmal Wege weiterzugehen, wo sich vielleicht am Ende ein Irrweg herausstellt. Wenn Sie sich ansehen, Alexander Graham Bell hat gedacht, dass er nur eine moderne Form des Telegrafen erfunden hat, und wollte sein Patent Western Union verkaufen, bis er dann herausgefunden hat, er hat eigentlich das Telefon erfunden. Insofern will ich nur darauf hinweisen, dass wir im Forschungsbereich darauf achten sollten, dass wir dieses hohe Gut der Wissenschaftsfreiheit auch unter dem Blickwinkel der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie achten
sollten. Jetzt will ich nicht in die Diskussion einsteigen, die der Kollege Hartung angestrengt hat. Ich hatte mir auch aufgeschrieben, dass ich letztens gelesen habe, die Grünen wollen die neue liberale Partei sein. Nach dem Battle zwischen Frau Hitzing und Frau Rothe-Beinlich würde ich sagen, zumindest beim Thema Wissenschaftsregulierungswut ist Frau Hitzing besser herausgegangen. Und der Vorwurf von Frau Kaschuba, das Ministerium stünde in der Frage auf Stand-by - ich bin mir sicher, dass der Staatssekretär nachher im Modus Stand-up ist, und insofern glaube ich, dass das ganz gut funktionieren wird.
Jetzt will ich aber mal auf zwei Fakten oder auf die Faktenlage hinweisen, weil ich finde, es macht immer Sinn, sich auch die Zahlen anzuschauen. Richtigerweise verweisen die Grünen in ihrem Antrag auf das Anwachsen des ganzen Drittmittelbereichs und damit auch auf den Bereich zwischen Wissenschaft und zwischen Wirtschaft. Wenn man in die Zahlen aber tiefer einsteigt, dann darf man feststellen, die Universität Jena, unsere größte Hochschule, gehört zu den 40 drittmittelstärksten Hochschulen in ganz Deutschland. Wenn Sie sich aber ansehen, wie die Verteilungen der Mittel dort sind, dann werden Sie feststellen, dass 70 Prozent der Drittmittel DFG-, Bundes- und Europamittel sind und 30 Prozent aus klassischer Wirtschaft kommen. Das heißt also, wir haben hier eine ganz klare Drittmittelfokussierung - das haben wir auch schon häufig im Ausschuss diskutiert -, in den klassischen Wissenschaftsförderern, aber eher staatlich finanziert. Das ist Punkt Nummer 1. Wenn man - für Thüringen gibt es da keine Zahlen - sich das mal anschaut für die Bundesebene - und da gibt es eine Studie des Deutschen Stifterverbandes aus dem Jahr 2012 -, 2,5 Mrd. € gehen jedes Jahr in die akademische Bildung vonseiten der Wirtschaft. Das ist ein Anstieg pro Jahr, wenn man es mal über einen Zeitverlauf sieht, von 5 Prozent. Wenn Sie sich jetzt aber ansehen, wo die Gelder investiert werden, dann sehen Sie, dass der größte Ausgabeposten, fast eine Milliarde Euro, 950 Mio. €, in duale Hochschule geht oder in duale Bildungsgänge. Das ist die größte Investition, das heißt, da werden Bildungsgänge finanziert.
Das Zweite ist, es werden Strukturen finanziert, 514 Stiftungsprofessuren und über 10.000 Stipendien werden ausgereicht an Studenten. Das ist der Teil, wo die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland stattfindet. Wenn man das jetzt für Thüringen herunterbricht - das ist jetzt schade, leider kein Vertreter vom Wirtschaftsministerium da -, wenn man sich ansieht, wie die F+E-Quote des Thüringer Mittelstands ist, dann wird man feststellen, die ist sehr niedrig und ist vor allen Dingen eines der größten Probleme der Thüringer Wirtschaft. Seit vielen Jahren ist es ein großes Thüringer Problem, dass unsere kleinen
und mittelständischen Unternehmen teilweise nicht die Kernkompetenz haben oder die Größe haben, sich selbst eigene F+E-Abteilungen zu leisten, und das dann versuchen outzusourcen noch in Hochschulen hinein. Insofern kann ich nur sagen, dass das auch ein Teil von Wirtschaftsförderung in Thüringen ist, und man sollte einem Bild von Wirtschaft nicht in einer großen Negativität frönen, sondern eher darauf setzen, dass es eine sinnvolle Ergänzung ist im Wissenschaftsbetrieb. Man könnte jetzt vieles darüber verlieren. Der Kollege Hartung hat zum Thema „Code of Conduct“ gesprochen, dem man sich selbst unterwerfen kann. Ich bin auch kein Gegner davon, einen Hörsaal nach einem bestimmten Unternehmen zu nennen oder nach einem Unternehmensgründer. Ich finde das doch nicht schlimm, ich meine, das ist doch auch ein Teil, wie sich Wirtschaft auch zu ihren Wissenschaftseinrichtungen bekennt. Insofern will ich nur festhalten, dass wir, wenn wir auf der einen Seite das Prinzip achten, nämlich Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie, glaube ich, keinen Nachholbedarf haben, was das Thema Transparenz angeht. Nein, das glaube ich nicht, denn ich habe ja vorhin gesagt, Sie hätten die zweite Frage auch stellen müssen, Frau Dr. Kaschuba. Ihnen ging es um das Motiv. Und gleichzeitig, das war ja aufrichtig genug, haben Sie gesagt, da müssen wir uns einmal überlegen, wo die eigentlich die Mittel hernehmen sollen, um diese Transparenz durch neue Bürokratie herzustellen. Denn die Transparenz ist an der Stelle eine Schönfärberei für neue Bürokratie im Forschungsbereich, nichts anderes. Das muss man klipp und klar sagen. Wenn man sagt, dieses Prinzip achten wir, wenn wir uns die Fakten anschauen und in Wissenschaft hineinstecken, 88 Prozent der Untenehmen sagen, ihr wichtigster Grund ist Personalrekrutierung, also, dass sie quasi Fachkräfte gewinnen, dann sehen wir auch die Motivlage von Unternehmen. Dann würde ich sagen, die Zahlen- und Faktenlage spricht auch gegen Ihren Antrag.
Last, but not least ist es, glaube ich, auch eine generelle Frage der vertrauensvollen, geregelten Kooperation zwischen Wissenschaftlern, zu denen ich ein hohes Vertrauen habe. Deswegen werden wir vonseiten der Union diesen Antrag ablehnen.
Unabhängig davon darf ich darauf hinweisen, ich glaube, wir sollten nicht den Fehler machen, dass wir unsere Hochschuleinrichtungen staatlich überregulieren. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir bei Fragen der Entwicklung eines Hochschulraumes oder eines Forschungsraumes vollkommen ohne Rahmen und Richtlinien auskommen. Deswegen ist natürlich die Diskussion, die wir in diesem Plenum vielleicht dann nicht mehr abschließen können, zum Thema Kooperationsverbot, zum Thema Hochschulentwicklungsplanung durchaus weiter wichtig. Aber an diesem Punkt müssen wir den Antrag ablehnen. Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Voigt. Das Wort hat jetzt Herr Dr. Hartung. Ein Antrag zur Geschäftsordnung. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, bitte.
Namens meiner Fraktion beantragen wir die Herbeirufung der Regierung, es ist einmal mehr kein Minister oder keine Ministerin anwesend.
Regt sich dagegen Widerspruch oder sehen das alle auch so? Das scheint der Fall zu sein. Dann bitte ich, dass ein Vertreter der Regierung erscheint
Frau Rothe-Beinlich, Ihr mehrfacher Verweis auf Sachsen-Anhalt hat mich jetzt noch mal nach vorn getrieben. Das ist ja legitim, wenn Sie darauf verweisen, was andere Bundesländer tun. Mir gefällt durchaus der Gedanke, wie relativ kurz und entspannt unsere Tagesordnungen hier im Plenum wären, wenn Sie sich ausschließlich auf Anträge beschränken würden, die in Baden-Württemberg eine Chance auf Annahme hätten, dann wären nämlich Ihre Anträge auch wesentlich realitätsfreundlicher. Aber das war gar nicht der wesentliche Punkt. Der wesentliche Punkt war, Sie haben nicht die Wahrheit gesagt. Wir sind nicht auf Ihre Linie in Sachsen-Anhalt eingeschwenkt. Das Parlament in Sachsen-Anhalt hat eine wesentlich abgeschwächte Version Ihres Antrags, einen Alternativantrag verabschiedet. Dessen Hauptinhalt war die Bitte nicht die Aufforderung - an die Hochschulen, in gemeinsamen Verhandlungen Transparenzregelungen aufzustellen und zu entwickeln. Das ist etwas ganz anderes als das, was Sie hier fordern. Frau Astrid Rothe-Beinlich, ich möchte Sie insofern noch einmal auffordern, wenn Ihnen in Thüringen ein einziger Fall bekannt ist, dass Wissenschaft Sie haben das hier mehrfach angesprochen, dass es solche Fälle immer wieder gibt - sich in unzulässiger Weise von Wirtschaft beeinflussen lässt, dass Wissenschaftler den rechtlich zulässigen Rahmen überschreiten, dann machen Sie das bitte öffentlich!
Danke, Herr Dr. Hartung. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Sie haben sich gemeldet?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schwierig es mit der Transparenz gerade in sensiblen Fragen ist, hat ja spätestens die Antwort sowohl auf meine Anfrage als auch die von Frau Kaschuba gezeigt, dass nämlich die Landesregierung gesagt hat, ihr waren die Kooperationen eben nicht bekannt, so lange, bis Sie aufgrund unserer Anfragen überhaupt erst einmal nachgefragt haben. Insoweit mussten wir auch erst die Antworten hier versuchen herauszufinden.
Zu Ihrem Vorwurf, lieber Herr Dr. Hartung, ich hätte nicht die Wahrheit gesagt: Ich habe vorhin sehr deutlich gesagt, dass es ursprünglich unsere Initiative in Sachsen-Anhalt gewesen ist, aber dass man zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Genau das habe ich auch für Thüringen versucht, Ihnen schmackhaft zu machen,
dafür zu werben, dass unser Antrag in den Ausschuss geht und wir dann dort gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung suchen. Machen Sie doch konstruktive Vorschläge, anstatt hier immer einfach nur alles zu zerreden. Vielen herzlichen Dank.
Wir haben ja ursprünglich gedacht, wir arbeiten alle fünf Anträge heute ab aufgrund der Tagesordnung, aber es wird nichts. Ich möchte noch einmal auf Dr. Voigt eingehen. Sicher ist es die Frage: Wie verwertet man denn Forschungsergebnisse? Aber unter Transparenz in diesem Bereich, glaube ich, kann man auch einen sehr weitreichenden Begriff entwickeln. Für mich ist zum Beispiel ein wesentlicher Punkt - und diese Erfahrung haben wir in den letzten Jahren in vielen Gesprächen und Diskussionen gemacht -: Es gibt in dieser Gesellschaft unendlich viele Entwicklungen im technologischen Bereich, im Wissenschaftsbereich, die die Welt grundhaft verändern, also auch in ihrer Wahrnahme durch den Menschen und den Möglichkeiten des
Menschen, in ihr zu existieren. In diesen Diskussionen sind wir von Wissenschaftlern, nicht vom Weihnachtsmann oder irgendjemandem, sondern von Leuten, die unmittelbar in diese Prozesse eingebunden sind, und zwar von hochrangigen Leuten, auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie sich nichts mehr wünschen, als dass in der Gesellschaft insgesamt zu ihren Forschungsvorhaben, zu ihren Aufgabenstellungen so viel Transparenz und Diskussionsfähigkeit geschaffen wird, dass sie selbst auch den Weg sehen, wohin er führen soll. Ich kann es einmal an einem Beispiel darstellen, das betraf die Entschlüsselung des menschlichen Genoms, da waren Leute vom Beutenberg daran beteiligt, das wissen Sie, und dort gab es unendliche Diskussionen, was kann man mit dieser Erkenntnis anfangen, also auch mit Heilsversprechen und allem möglichen. Aber die Frage war wirklich: Wo gehen wir denn hin? Welchen Weg beschreiten Gesellschaften? Ich bin der festen Überzeugung Sie wohnen ja jetzt auch in Jena, Dr. Voigt -, dass es eine erhebliche Diskrepanz gibt zwischen dem, was Menschen, die zum Beispiel in diesem Bereich unmittelbar arbeiten, zu verschiedenen gesellschaftspolitischen Fragen denken, zu Forschungsfragen denken, und sich zum Teil gar nicht mehr verständigen können mit großen Gruppen der Bevölkerung in dem, was sie eigentlich tun und wohin dieser Weg geht. Und da, glaube ich, kann diese Forderung der Grünen nach Transparenz hilfreich sein, zu sagen: Es ist auch eine Forderung damals erhoben worden, dass man in irgendeiner Form es sind ja alle auch recht hilflos, auch wir haben keine Patentrezepte, warum denn auch -, aber es ist auch gefordert worden, dass es runde Tische geben soll, die ethische Fragestellungen von Forschungsaufträgen, Forschungsvorhaben in der Öffentlichkeit diskutieren sollen, vielleicht sogar auf der Landesebene. Insofern, glaube ich, ist dieser Antrag der Grünen, der ja erst einmal nur auf das schlichte Transparenzprinzip abhebt, Kriterien zu erarbeiten für diese Transparenz und zu sagen, was wollen wir denn eigentlich für Kriterien haben, was ist möglich, was ist nicht möglich, ein erster Schritt auf einem solchen Weg, gesellschaftlich verständlich zu machen, was bewegt sich denn überhaupt in diesen Bereichen. Die meisten lesen keine Zeitschriften, wie die Zeitschrift der Max-Planck-Gesellschaft oder so. Die meisten wissen gar nicht, was losgeht. Insofern, finde ich, ist dieser Antrag sehr diskussionswürdig. Danke.
Also, Frau Rothe-Beinlich, ich finde das schon merkwürdig. Sie stellen sich hierhin und erzählen uns, auf Ihre Initiative hätte Sachsen-Anhalt einen gemeinsamen Antrag beschlossen. Das ist nicht die Wahrheit. Das ist gelogen. Es gab zwei Anträge, einen Grünen- und einen Alternativantrag der Regierung. Der Grünen-Antrag ist abgelehnt worden und der Alternativantrag ist angenommen worden. Es gab keinen gemeinsamen Antrag auf Ihre Initiative. Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit! Vielen Dank.