Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Innenausschuss zu überweisen.
Ich frage als Erstes, wer zustimmt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Das zählen wir jetzt mal, bitte die Hände oben lassen, 28 - danke schön. Gegenstimmen? Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Bei einem Stimmverhältnis von 28 Ja- und 31 Neinstimmen stelle ich fest, dass die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt ist - ach so, 31 plus die beiden macht 33 Neinstimmen, was nichts am Ergebnis ändert.
Ich lasse nun abstimmen zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Frak
tionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Zahlenmäßig hatten wir das vorhin schon durchgezählt, diese Überweisung an den Innenausschuss ist damit abgelehnt worden.
Demzufolge stimmen wir nun über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/7014 in zweiter Beratung ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist abgelehnt worden.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7062 ERSTE BERATUNG
Die Fraktion der FDP wünscht nicht das Wort zur Begründung, aber in der Abfolge hier im Präsidium rufe ich als ersten Redner in der Aussprache den Abgeordneten Koppe für die FDP-Fraktion auf.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, man könnte sagen, täglich grüßt das Murmeltier. Das ist auch beabsichtigt und wir werden - das kann ich Ihnen versprechen - nicht locker lassen, solange wir die Möglichkeit haben, die Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes wieder und wieder hier im Haus zu fordern.
Die Argumente, glaube ich, sind hier mehr als ausführlich ausgetauscht worden und ich möchte - vielen Dank, Frau Kollegin Pelke, Sie geben mir das Stichwort - aber trotzdem noch zwei Zitate aus Presseveröffentlichungen hier in meiner Rede mit einfließen lassen, weil ich glaube, dass es wichtig ist. Zum Ersten, angesprochene Kollegin Birgit Pelke: „Birgit Pelke unterstützt Thüringens Familienministerin Heike Taubert in ihrer Forderung nach einer Abschaffung des Landeserziehungsgeldes.
Die SPD hat immer gesagt, dass sie das Landeserziehungsgeld für nicht zielführend hält. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert“, so Frau Kollegin Pelke. Thüringens Sozialministerin Heike Taubert, SPD, wird zitiert, sie will das Landeserziehungsgeld abschaffen: „Ich finde es sachgerecht“, so Frau Taubert, „wenn wir es auslaufen lassen. Die Doppelförderung von Bund und Land halte ich nicht für zielführend.“
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Du hältst doch jedes Mal dieselbe Rede. Alle vier Wo- chen erzählst du dasselbe.)
Lieber Kollege Mohring, auch wenn man laut wird und wenn man es oft genug falsch wiederholt, wird es dadurch nicht richtig. Leider gibt es Koalitionszwänge in diesem Haus.
Ansonsten, lieber Kollege Mohring, auch wenn es wehtut, vielleicht ist es ja das, was wehtut, dass mittlerweile selbst der Koalitionspartner sich auf den Weg gemacht hat, dieses Landeserziehungsgeld auch öffentlich zu Recht infrage zu stellen.
Und ich würde am Ende meiner Rede nur noch mal die eindringliche Bitte an die Fraktion der SPD richten.
Lassen Sie Ihren richtigen Worten, Ihrer wahren Analyse und Ihren konkreten Aussagen auch Taten folgen. Stimmen Sie heute, und dazu haben Sie jetzt Gelegenheit, diesem Gesetzentwurf zu und schaffen Sie endlich das unsägliche Landeserziehungsgeld in Thüringen ab. Vielen Dank!
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Marian, wenn ihr mal koalieren würdet, wärst du der Erste, der das Erziehungsgeld verlängern würde.)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Koppe, in einem kann ich Ihnen recht geben, es vergeht kaum eine Plenarsitzung, in der wir nicht über das Erziehungsgeld debattieren. Doch das war es schon. Zumindest sollten die Fakten also eigentlich bekannt sein. Doch das ist bemerkenswerterweise nicht der Fall. In der Begrün
dung des Gesetzentwurfs der FDP dürfen wir nämlich lesen, das Landeserziehungsgeld sei eine familienpolitische Leistung des Landes, so weit richtig, aber nun das Zitat: „nach denselben Prinzipien und Modi wie dem Betreuungsgeld des Bundes“. Das ist falsch. Bitte machen Sie sich doch die Mühe, das Gesetz zu verstehen, dessen Abschaffung Sie immer wieder auf die Tagesordnung setzen. Fakt ist, das Thüringer Erziehungsgeld geht in wichtigen Punkten weit über die Regelung des Bundes hinaus. Und ich nenne Ihnen drei Beispiele. Erstens: Während das Bundesbetreuungsgeld für jedes Kind einen Betrag von 150 € vorsieht, beträgt das Thüringer Erziehungsgeld beim zweiten Kind 200, beim dritten 250 und bei den folgenden 400 €. Dass Mehrkind-Familien nach dem Thüringer Modell deutlich bessergestellt sind, ignorieren Sie. Einen Ausgleich sieht der Entwurf, den Sie hier vorhaben, nicht vor. Ein zweites Beispiel: Das Betreuungsgeld des Bundes wird auf ALG-II-Leistungen angerechnet, das Thüringer Erziehungsgeld ist jedoch anrechnungsfrei. Wir möchten, dass auch Menschen in der Grundsicherung weiterhin diese Leistungen beziehen können. Da sind wir völlig unterschiedlich. Ein drittes Beispiel: Das Thüringer Erziehungsgeld kann auch der erhalten, und zwar anteilig, der seine Kinder nur fünf Stunden täglich in eine Einrichtung oder zu einer Tagespflegemutter bringt und diese dort betreuen lässt. Auch das ist nach den Bundesregelungen nicht der Fall. Sie ignorieren das. Sie ignorieren es, weil Ihnen die Wahlfreiheit des Erziehungsgeldes, aus welchen Gründen auch immer, ein Dorn im Auge ist. Ein oft gehörtes Argument gegen das Erziehungsgeld ist, dass Familien dafür belohnt würden, der Kita fernzubleiben, und der Staat so seine gebotene Neutralität verletze. Hier steckt meiner Ansicht nach ein Denkfehler. Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass es im Grundgesetz heißt, die Kindertageseinrichtung steht unter dem Schutz der staatlichen Ordnung. Nein, Familienpolitik muss vom Kind her gedacht werden und nicht von der Einrichtung oder der Betreuungsform her. Die Betreuung von Kindern verdient Unterstützung und fordert Förderung, egal ob sie in der Familie, durch eine Tagesmutter oder in einer Einrichtung geschieht. Jeder Kita-Platz ist dem Steuerzahler sehr viel wert, und das ist gut so. Auch wenn dieselbe Leistung aber in der Familie erbracht wird und diese Familie Erziehungs- oder Betreuungsgeld kombiniert erhält, nämlich die 300 €, dann ist das Geschrei plötzlich groß. Dann heißt es „Doppelförderung“ und „Fehlanreize“.
Meine Damen und Herren, laut dem aktuellen Thüringen-Monitor ist für die allermeisten Thüringer, nämlich 86 Prozent der Befragten, die Familie der wichtigste Aspekt für die persönliche Zufriedenheit. Es folgen ein erfüllter Beruf, eine gerechte Gesellschaft sowie die Freiheit zur Selbstverwirklichung. Und genau diese Ziele verfolgen wir mit unserem Erziehungsgeld. Das Thüringer Erziehungsgeld un
terstützt die Rolle der Familie als die für Kinder wichtigste Instanz. Es sorgt für Gerechtigkeit, indem es Wahlfreiheit zwischen den Betreuungsformen herstellt, und es unterstützt den Wunsch nach Selbstverwirklichung, weil es der Vielfalt der Lebensformen und Lebensstile in den Familien gerecht wird, anstatt zu versuchen, Familie in eine Schablone zu pressen.
Meine Damen und Herren, die Familienfreundlichkeit in Thüringen bemisst sich nicht an Sonntagsreden oder bunten Broschüren, sondern an konkreten Leistungen. Das Familiengeld ist für uns ein wichtiger Baustein unserer Familienpolitik, und das gerade auch in Kombination mit dem Betreuungsgeld des Bundes. Daran werden wir nicht rütteln. Wir werden deshalb einer Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, der FDP-Gesetzentwurf zum wiederholten Mal in diesem Plenum ist folgerichtig. Auch wir als Fraktion DIE LINKE werden diesem Antrag zustimmen, weil er das richtige Zeichen setzt, eine Doppelförderung Bund und Land außer Kraft zu setzen.
Sie haben völlig recht, die Argumente sind vielfältig ausgetauscht. Neben dem Bundesbetreuungsgeld wird nun das Landeserziehungsgeld in Thüringen zusätzlich gezahlt. Herr Gumprecht, es gibt nicht nur trennende Punkte, es gibt auch einen gemeinsamen Punkt dieser beiden Leistungen, nämlich, dass eine finanzielle staatliche Leistung dafür gewährt wird, dass eine strukturelle staatliche Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Genau darin liegt unser Problem. Herr Gumprecht, wenn Sie den Thüringen-Monitor anführen, auch mir ist Familie wichtig. Aber die Fragestellung im ThüringenMonitor hat nur bedingt in dem Punkt etwas mit dem Erziehungsgeld zu tun.
Meine Damen und Herren, vor allen Dingen von der CDU, wer einen Kulturkampf führt, schert sich offensichtlich überhaupt nicht um die Realität. Geld für dieses Familienmodell auszugeben, das von immer weniger Familien gelebt wird oder auch gelebt
Für uns als Linke gilt, die bislang für das Thüringer Erziehungsgeld eingesetzten Mittel für das zu verwenden, was Familien wirklich hilft. Dazu gehört nach wie vor der bedarfsgerechte Ausbau der Krippenplätze in Thüringen, die Weiterentwicklung der Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren, die weitere hochwertige Qualifizierung des Fachpersonals im Bereich frühkindliche Bildung sowie Leistungen für Kinder, die wirklich Unterstützungsbedarf haben. Auch ist der Ansatz - und das will ich noch mal ausführen -, Kitas zu Eltern-Kind-Zentren zu entwickeln und zu verwandeln, in denen Mütter und Väter Ansprechpartner für familiäre Aufgaben haben, in denen Informationsveranstaltungen, Fortbildungskurse durchgeführt werden können und in denen sich Eltern miteinander treffen können, ein guter Beitrag, um das Geld, was Sie für Ihr Familienmodell ausgeben, sinnvoller einzusetzen.
Herr Grob, ich lade Sie gern in Einrichtungen ein, die das vorleben, und Sie können sich gern davon überzeugen, dass genau das der entsprechende Weg ist.
Es wäre im Sinne früher Hilfen und Vernetzung unterschiedlicher Angebote also sehr gut investiertes Geld. Wir wissen auch, dass frühkindliche Bildung einen hohen Anspruch an Erzieherinnen und Leiterinnen der Kitas stellt und dass es sinnvoll wäre, hier mehr Qualifizierungsangebote bereitzustellen, und das muss natürlich auch bezahlt werden.
Das sind nur einige Beispiele, wie die frei werdenden Millionen sinnvoll eingesetzt werden können, und das ist die einzige Unterscheidung zur FDP, die wir haben. Also, wir wollen dieses Geld für Familien weiterhin einsetzen und nicht für die Schuldentilgung. Das werden wir natürlich auch immer weiter unterstützen. Auch wir werden der Ausschussüberweisung unsere Zustimmung geben und das Gesetz insgesamt unterstützen. Danke schön.