Das sind nur einige Beispiele, wie die frei werdenden Millionen sinnvoll eingesetzt werden können, und das ist die einzige Unterscheidung zur FDP, die wir haben. Also, wir wollen dieses Geld für Familien weiterhin einsetzen und nicht für die Schuldentilgung. Das werden wir natürlich auch immer weiter unterstützen. Auch wir werden der Ausschussüberweisung unsere Zustimmung geben und das Gesetz insgesamt unterstützen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die Diskussion um das Landeserziehungsgeld geht in das fünfte Jahr, allein in dieser Legislatur fünf Jahre Scheuklappen, insbesondere in der CDU-Fraktion, fünf Jahre, das muss man auch dazu sagen, fehlende Durchsetzungskraft in der SPD. Denn ich will Sie einmal daran erinnern, was im Koalitionsvertrag steht, in Ihrem Koalitionsvertrag, dem von Schwarz-Rot. Da steht: „Die Regelungen zum Landeserziehungsgeld werden entbürokratisiert. Das Landeserziehungsgeld wird künftig flexibel im Anschluss an das Bundeselterngeld für 12 Monate gezahlt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da steht nicht: Sollte es auf Bundesebene ein Betreuungsgeld geben, halten wir am Landeserziehungsgeld fest. Da muss ich meinen sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD einmal sagen, Sie haben aus meiner Sicht ein ziemlich großes Fenster, um Ihren Koalitionspartner einmal Gesicht zu zeigen und ihnen zu sagen,
das Landeserziehungsgeld gehört nicht nur verbal in Zeitungen abgeschafft, sondern es ist nicht Bestandteil Ihres Koalitionsvertrags, dass es eine Doppelfinanzierung gibt. Deswegen bin ich der FDP auch an dieser Stelle dankbar für den Antrag.
Zum Stichwort Betreuungsgeld haben wir vergangenes Jahr im Bundestagswahlkampf zum gleichen Thema immer wieder diskutiert und ich will gerne zitieren, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis, eine kurze Studie, ein kurzes Zitat aus einer Studie von Prof. Eichenhofer aus Jena, Sozialrechtler, der sich damit trefflich beschäftigt hat.
Herr Mohring, kennen Sie eigentlich den schönen Satz von Franz Josef Strauß: „Politik macht man mit dem Kopf und nicht mit dem Kehlkopf.“ Vielleicht nehmen Sie sich den einmal zu Herzen.
Jetzt würde ich gerne zum Zitat von Prof. Eichenhofer kommen: „Der Einwand ist nicht von der Hand zu weisen, dass mit dem Betreuungsgeld nicht nur Familienförderung im Allgemeinen, sondern Familienförderung im Einklang mit dem traditionellen Familienleitbild betrieben wird, welches auf der Nichtoder Teilerwerbsarbeit der Hausfrau aufbaut und diese Lebensform einseitig durch Geldleistungen ausgleicht.“ Deutlicher kann man es nicht sagen. Der Sozialrechtler stellt sich also sehr klar auf den Standpunkt, dass diese Geldleistung nichts ande
res macht, als tradierte Familienbilder, an denen Sie aus dem 20. Jahrhundert immer noch festhalten wollen, zu manifestieren. Die Zeit hat Sie an dieser Stelle längst überholt und dieses Gesetz ist es auch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen sage ich es noch einmal: Vier der fünf Fraktionen hier im Thüringer Landtag sind der festen Überzeugung, dass diese Geldleistung sich überholt hat.
Es gibt eine einzige Fraktion, eine einzige, die stoisch der festen Überzeugung ist, Familien nimmt man am besten in Geiselhaft,
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da musst du mal Realitäten zur Kenntnis nehmen. Ihr seid so klein und wir sind so groß.)
wenn sie über ihre Zukunft entscheiden, indem wir ihnen vorschreiben, wie sie zu leben haben, und das ist bedauerlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen sind wir an dieser Stelle nicht nur der Überzeugung, dass dieses Gesetz gerne im Ausschuss diskutiert werden darf, wir würden dem sogar zustimmen, weil, und das sage ich mit Blick zur FDP, die FDP hat da ja auch gelernt, Wiederholungstäter insofern, als dass sie den Gesetzentwurf bereits vor zwei Jahren eingebracht hat, damals aber vergessen hat, die Übergangsfristen einzubauen. Da haben Sie sich echt verbessert. Dieses Gesetz kann man mittragen. Das tun wir auch. Dieser Gesetzentwurf hätte, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Potenzial, das Zeug, hier in diesem Landtag, mit der entsprechenden Mehrheit sogar, verabschiedet zu werden. Tun Sie das, ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen in der SPD, denken Sie darüber nach, welchen Spielraum Ihnen der Koalitionsvertrag lässt. Dann hat sich die Diskussion, diese Diskussion zum wiederholten Male tatsächlich auch gelohnt für die Familien in Thüringen, die wahrlich Besseres verdient haben als das Landeserziehungsgeld. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Sie mit Wiederholungen der Inhalte, die ich nun in mehreren Sitzungen angesprochen habe, nicht belästigen. Insofern kann ich mich relativ kurzfassen. Lieber Kollege Koppe, ich bin dankbar, dass du mich inhaltlich
zitiert hast. Jawohl, meine Person, die SPD-Fraktion als auch die Ministerin, wir sind alle für die Aufhebung, die Abschaffung des Erziehungsgeldes hier in Thüringen. Das ist der erste Punkt. Diese Inhalte haben wir bereits mehrfach ausgetauscht. Ja, auch das hat Herr Koppe gesagt, es gibt Koalitionszwänge; unabhängig von dem, was im Koalitionsvertrag steht, wir haben mehrfach die Gespräche geführt, die CDU ist nicht bereit, das Erziehungsgeld abzuschaffen. Insofern müssen wir uns im Moment - und die Zeit ist absehbar - bis zum 14. September noch an diesen Koalitionsvertrag halten. Der dritte Punkt ist, wenn es denn nach dem 14. September zu einer anderen Koalition kommt, also beispielsweise Rot-Rot-Grün,
dann gehe ich mal davon aus, wird das Erziehungsgeld abgeschafft und bei einer anderen Variante, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es denn dann zu Schwarz-Grün käme, dann bin ich gespannt, wie standhaft die Grünen sind,
wie intensiv sie darum kämpfen, dass das Betreuungsgeld abgeschafft wird, und dann sind alle wieder fröhlich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will mal eines klarmachen, insbesondere mit Blick auf die Kollegin von den Grünen. Wir haben überhaupt nichts gegen traditionelle Familienbilder. Die sind über viele Jahrhunderte gewachsen und es gibt eine gute Begründung, dass eine Familie sich um die Erziehung und die Betreuung ihrer Kinder selbst kümmert.
Wir haben auf der anderen Seite eine gesellschaftliche Realität und wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass Eltern die Möglichkeit haben, berufstätig zu sein und die Betreuung ihrer Kinder anderweitig zu organisieren, außerhalb der Familie organisieren zu lassen.
Das haben wir über viele Jahrzehnte entwickelt und so lange ist das 20. Jahrhundert noch nicht her, Frau Siegesmund, dass alles, was dort entwickelt worden ist, heute schon völlig hinfällig wäre. Wir haben in den letzten Jahrzehnten dazu auch nach der Wiedervereinigung eine sehr strukturierte und ausgebaute Kinderbetreuungslandschaft in Thüringen erhalten und weiterentwickelt. Wir haben ein staatliches Angebot. Frau Siegesmund, hören Sie mir zu, dann merken Sie es vielleicht!
Wir haben ein staatliches Angebot entwickelt, welches mit bestimmten Qualitätserwartungen einhergeht und für das wir staatliches Geld ausgeben. Was uns noch lange nicht dazu verpflichtet, jeden, der dieses Angebot nicht in Anspruch nimmt, dafür zu entschädigen. Das ist der Punkt, um den es mir geht.
Mir geht es nicht um den Streit zwischen Familienbildern. Wir entschädigen auch keinen Handwerker dafür, dass er nicht an die Universität gegangen ist, sondern eine Berufsausbildung gemacht hat und seine Weiterbildung privat bezahlt.
Wir entschädigen niemanden dafür, dass er in ein Theater, welches wir staatlich unterstützen, nicht geht. Deshalb ist diese Einrichtung des Erziehungsgeldes eine Doppelförderung, weil es das im Bund extra schon gibt und wir uns auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten zwischen den Bundesländern in Thüringen keine Ausgabe leisten können, die andere Länder, von denen wir Geld bekommen, sich eben nicht leisten. Das ist das entscheidende Argument aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, das gegen dieses Erziehungsgeld spricht.
Dieser Kulturkampf, den Sie in diese Geschichte hineintragen, der - das sage ich für mich persönlich und für meine Fraktion - ist ausdrücklich nicht unser Ding. Traditionelle Familie ist genauso gut wie jede andere Entscheidung, die Menschen in diesem Land treffen.
Das ist nicht der Gegenstand dieser emotionalen, dieser etwas ideologischen Debatte. Wir sehen das ausdrücklich so, dass wir sagen, der Staat, wenn er ein Angebot macht, gibt dafür Geld aus und verbindet damit gewisse Qualitätserwartungen und -anforderungen. Das kann man in Anspruch nehmen,
muss man aber nicht. Aber wenn man es nicht tut, kann man daraus keinen Anspruch ableiten, dafür entschädigt zu werden, insbesondere nicht doppelt, wenn es das schon einmal von anderer Seite gibt. Vielen Dank.