Protocol of the Session on January 23, 2014

meinschaftlicher Belange werden möglich und sollten genutzt werden. Allerdings fällt es unserem föderalen Staat nicht leicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Am Anfang dieser Entwicklung entstanden als Insellösungen Internetplattformen von Kommunen, Länderbehörden, Ländern und dem Bund, deren Inhalt immer umfangreicher wurde. Nächster Schritt war die Schaffung von Länderplattformen, in denen viele Inhalte gebündelt wurden. Erst relativ spät gab es eine Erkenntnis und Initiativen dazu, diesen Prozess auf Bundesebene zu koordinieren und nach einheitlichen Standards zu gestalten. Auf Ebene der Bundesverwaltung wurde 2010 das Regierungsprogramm vernetzt und transparente Verwaltung verabschiedet. Open Government ist eines der zentralen Projekte dieses Programms. Im September 2010 wurde zwischen Bund und Ländern die nationale E-GovernmentStrategie beschlossen. Etwa ein Jahr später beschloss der IT-Planungsrat dann das Projekt „Förderung des Open Government“. Der Schwerpunkt beider Projekte liegt nach meinem Kenntnisstand vorerst vor allem im Bereich der offenen Verwaltungsdaten. Mitte 2012 hat das Bundesministerium des Innern die vom Fraunhofer FOKUS federführend erstellte Studie „Open Government Data Deutschland“ veröffentlicht. Eine der Empfehlungen der Studie ist der Aufbau eines ebenenübergreifenden Datenportals. Das Projekt GovData ist das Ergebnis dieser Arbeiten und wird vorerst als Prototyp im Auftrag des BMI, Bundesministerium des Innern, betrieben. Auf dem Datenportal GovData kann man auch zum weiteren Werdegang des Projekts fündig werden. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Der Prototyp von GovData soll dazu dienen, Erfahrungen im technischen, organisatorischen, redaktionellen Betrieb eines solchen ebenenübergreifenden Portals zu sammeln und das Portal in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiter zu entwickeln.“ Auf Basis der Evaluationsergebnisse wird dann voraussichtlich 2014 der Übergang von GovData in den Regelbetrieb vorbereitet. Aus Sicht meiner Fraktion sollte man diesen geschilderten…

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Hallo!)

Entschuldigung, wir lassen den Redner zu Ende sprechen und rufen den Geschäftsordnungsantrag nach dem Redebeitrag auf.

Aus Sicht meiner Fraktion sollte man diesen geschilderten Schritten nicht vorgreifen und sich nach Abschluss der Erprobungsphase sehr sorgfältig überlegen, wie es weitergeht. Es gibt dazu sehr viele Details zu klären und zu beachten. Ich habe bereits auf die Schnelligkeit der Entwicklung in diesem Bereich hingewiesen. Was heute für richtig und

wegweisend gehalten wird, gilt morgen schon als alter Hut. In Zeiten knapper Kassen sollte man sich auch in diesem Bereich sehr sorgfältig den einzuschlagenden Weg überlegen, um nicht Geld leichtfertig auszugeben oder zu verschwenden. Wir halten es jedoch für sinnvoll, uns mit dem Projekt GovData und den Schlussfolgerungen für den Freistaat Thüringen im Haushalts- und Finanzausschuss zu beschäftigen. Deshalb beantragen auch wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Baumann. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag.

(Zwischenruf Abg. Hitzing, FDP: Wir ziehen den zurück.)

Sie ziehen zurück. Gut. Dann hat jetzt das Wort Abgeordnete Katharina König für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion traut mir zu, möglichst kurz und knapp zu sagen, wie wir jetzt zu den bisherigen Beiträgen stehen. Wir befürworten die in großen, weiten Teilen, mit Herrn Voigt streite ich mich morgen herum bzw. den Rest haben wir im HuFA. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu, würden uns auch freuen, wenn es an den Innenausschuss überwiesen werden würde. Die inhaltliche Debatte findet ansonsten dann dort statt bzw. nach der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Danke schön für Ihre Beiträge.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Diedrichs zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da sind wir gespannt, wie er das unterbieten will.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag beschäftigt sich mit dem Thema Open Government, einer modernen Form des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Das Schlagwort „offenes Regierungs

(Abg. Baumann)

und Verwaltungshandeln“ fordert eine neue transparente und auf Zusammenarbeit angelegte Verwaltungskultur ein und besitzt verschiedene Elemente. Ein Element dieser Transparenz ist die Informationsfreiheit, die jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden gewährt. Dieses sehr konkrete Recht wurde durch die Verabschiedung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes bereits etabliert. Ein weiteres Element ist der OpenData-Gedanke, das heißt, die freie Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Behördendaten, um mehr Transparenz und Zusammenarbeit zu ermöglichen. So sollen danach etwa Lehrmaterial, Geodaten, Statistiken, Verkehrsinformationen, wissenschaftliche Publikationen und anderes kostenfrei elektronisch jedermann zur Verfügung stehen. Um dieses Angebot strukturiert zu erfassen und recherchierbar für den Bürger zu gestalten, wurde auf Grundlage eines Forschungsprojektes die derzeit als Testversion laufende OpenData-Plattform GovData, das Datenportal für Deutschland, eingerichtet. In seiner Sitzung am 2. Oktober 2013 hat nunmehr der ITPlanungsrat, also das Gremium, in dem Bund und Länder ihre diesbezüglichen Aktivitäten koordinieren, beschlossen, die Überführung des Prototyps von GovData in den Regelbetrieb vorzubereiten. Zunächst jedoch soll eine Evaluierung des Prototyps erfolgen. Im Moment läuft diese Analysephase. Nach strukturierten Experteninterviews werden erste Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen und Erläuterungen erwartet. In der nächsten Sitzung des IT-Planungsrates soll über die Evaluierung berichtet werden. Eine solche Einbindung in einen zentralen Ansatz wurde gerade auch von Ihnen, Herr Abgeordneter Meyer, als sinnvoll betrachtet und das sehe ich auch so. Eine zentrale Standardentwicklung spart Kosten und dient auch der Benutzerfreundlichkeit.

Auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse können in Thüringen konkrete Schritte einer Beteiligung an dem Datenportal vorbereitet werden. Dabei muss, dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz folgend, aber auch der entstehende personelle und materielle Aufwand für den Freistaat Thüringen bewertet werden. Dies gilt insbesondere und auch für die technischen Voraussetzungen der Einstellung, Einspeisung und Aktualisierung von maschinenlesbaren Daten.

Die Landesregierung hält angesichts des Zeitplans der Einführung von GovData eine gesonderte Strategie nicht für erforderlich. Darüber hinaus ist die Landesregierung durch die Teilnahme am IT-Planungsrat rechtzeitig informiert, um erforderliche Schritte einzuleiten. Eine Beteiligung an dem Datenportal wird angestrebt, wobei eine Konkretisierung zu Datensätzen, Dateitypen und der Art der Bereitstellung im Wesentlichen von den technischen Systemen abhängt.

Die Landesregierung erarbeitet derzeit eine Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen, welche die Grundsätze des Open Government mit umfasst. Ein Lenkungsausschuss mit den Zentralabteilungsleitern der Staatskanzlei und der Ministerien berät derzeit den ersten Entwurf. Sobald der Strategieentwurf von der Landesregierung beschlossen wurde, werde ich Ihnen diesen unverzüglich zur Verfügung stellen.

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Landesregierung in die Entwicklung des GovData durch die Teilnahme im IT-Planungsrat eingebunden ist und dass wir zunächst einmal den Abschluss der Evaluierung abwarten möchten. Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Haushalts- und Finanzausschuss als auch an den Innenausschuss.

Wir stimmen zunächst ab über den Antrag auf Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/6879 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.

Jetzt stimmen wir ab über den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt und wir brauchen nicht über die Federführung zu entscheiden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Gemäß einer Absprache im Ältestenrat wird jetzt kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen und ich beende diese Sitzung. Wir treffen uns hier morgen früh um 9.00 Uhr wieder.

Ende: 19.11 Uhr