Protocol of the Session on January 23, 2014

(Unruhe CDU)

Da gibt es mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die solche Berater in den Senkel stellen und sagen, das geht nicht, du kannst nur einem Herrn dienen. Darum geht es. Noch einmal: Ein Geschäft der Privatwirtschaft würden wir Ihnen nie in Rede stellen. Da geht einer mit seinem persönlichen Risiko, mit seinen persönlichen Investitionsmitteln um. Aber hier wird im schlimmsten Fall mit Thüringer Steuergeld gearbeitet. Deshalb wollen wir es wissen.

(Beifall FDP)

Kollege Hellmann hat mit Recht darauf hingewiesen. Noch einmal ausdrücklich an alle kommunalen Vertreter: Wir unterstellen Ihnen keinen fehlenden Sachverstand. Das sind Geschäfte, für die man am besten studiert haben sollte und sich neutral beraten lassen sollte.

(Beifall FDP)

Und eben nicht einen Berater - ich bin ja froh, dass Sie ihn so lange Zeit kennen, wer weiß, was ihr alles schon zusammen durchgemacht habt, aber Herr Fiedler, darum geht es nicht. Es geht um interessengerechte Beratung. Und das geht ja noch weiter und deshalb werden wir auch heute nicht aufhören, uns hier weiter darüber zu erkundigen. Interessengerechte Beratung setzt Neutralität voraus bzw. die Interessen desjenigen zu vertreten, auf dessen Seite ich stehe. Da haben wir einfach unsere Zweifel, die müssen erlaubt sein.

(Beifall FDP)

Zurück zur Fürsorgepflicht. Aus diesem § 12 erwächst dem Innenministerium und dem Freistaat Thüringen eben diese Fürsorgepflicht, auch die Verträge zu prüfen, die diesem Zweckverband und dessen Satzung und dessen Finanzierung zugrunde liegen. Soweit ich das weiß, Herr Innenminister, ist das auch geschehen. Insofern müssen Sie auch in die Verträge hineinschauen, was die Bewertungsfragen anbelangt, was Kapitalflüsse anbelangt, was Interessenausgleich anbelangt und sicherlich auch, was anbelangt, was Herr Bellefontaine nun interessengerecht auf der einen oder anderen Seite gemacht hat. Es war ja höchst umstritten. Herr Kollege Nicht-Mehr-Wirtschaftsminister hat zwischenzeitlich oftmals Bedenken geäußert. Auch Kollegen aus der CDU-Fraktion, Herr Mohring an erster Front, haben öfter mal betont, es wird teurer, es ist unsicher, man sollte vorsichtig sein. Wer auch immer per Beschluss im Kabinett dafür gesorgt hat, dass all die Bedenken an die Wand kom

(Abg. Fiedler)

men, muss das später mal selbst vertreten. Aber das heißt noch lange nicht, dass wir dem zuschauen, bis das Kind in den Brunnen fällt und fällt und fällt. Herr Bellefontaine in seinen unnachahmlichen PowerPoint-Präsentationen hat doch aufgeführt, wie die Risikeneinschätzungen sind. Ja, Nulldividende ist erst einmal kein Risiko, wir haben eine kleine Rücklage. Wenn der Verfall der Hälfte des Wertes eingetreten ist, können wir immer noch unsere Aktien verkaufen, dann sind wir aus dem Risiko heraus. Gut, dann hat man die Aktien verschenkt, die man einst ohne Gegenleistung übertragen bekommen hat, die einen Vermögenswert darstellten.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sind Sie jetzt Wirtschaftsprüfer?)

Noch einmal, Herr Fiedler, es ist deshalb sehr bedenklich, weil es hier ein Geschäft der öffentlichen Hand wird. Da können Sie immer sagen mit Ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Wir kommen da an den Punkt, gehört es zur öffentlichen Daseinsvorsorge, ein Risiko einzugehen, was sich am Kapitalmarkt bemessen lässt, was risikohaft ist und über die Daseinsvorsorge hinausgeht, wo man auch sehr hohe Mittel - für die Stadt Erfurt wurde zum Beispiel mal ein Risiko von ca. 25 Mio. € ermittelt. Herr Hey, die Zahl stimmt, da habe ich mich nicht verrechnet. Vor allem wurde das kalkuliert auf Basis: alle Kommunen machen mit. Sie tun immer so, als ob alle der kommunalen Familie mit Freude dabei gewesen wären. Bei vielen hat scheinbar die Vorsicht und die Skepsis dazu geraten, erst einmal nicht beizutreten. Und erst einmal nicht beizutreten, hat dann dazu geführt, und das werden wir sicherlich noch einmal begutachten müssen, dass ein Angebot der KEBT angenommen worden ist von den Kommunen, ihre Aktien zu verkaufen. Auf sonderbare Weise ist das limitiert worden. Es führte aber dazu, dass der Wunsch und das Angebot sich auf dreifache Art und Weise unterschieden haben. Also es konnten nur ein Drittel der Ansprüche oder Wünsche bedient werden, die Aktien zu verkaufen. Da sehe ich zum Beispiel eine Ungleichbehandlung zu Suhl. Die freuen sich über einen dreifachen Millionenbetrag, die haben ihre Aktien verkauft und den vollen Preis bekommen, den dieses Gutachten ermittelt hat.

Ich verstehe Ihre Erregung, weil, wir bohren da in einer Wunde, Herr Hellmann hat es schön beschrieben, wir streuen Salz in eine Wunde, die wir ganz bestimmt nicht aufgerissen haben, aber die muss vorhanden sein. Insofern wollen wir sehen, dass diese Wunde nicht zum Fanal wird, sondern dass möglichst früh hier gegengesteuert werden kann, dass wir vermeiden können - und, Herr Fiedler, ich schicke Ihnen gern die Unterlagen der STEAG aus Düsseldorf zu, auch ähnliches Verhalten, da ist eine Minderheitsbeteiligung erst einmal abgegeben worden vom Evonik-Konzern, einem

Konsortium von Stadtwerken aus dem Ruhrgebiet. Auch da sind Versprechen gemacht worden über Dividendenzahlungen, die mehr oder minder nicht nur garantiert, sondern selbstverständlich sind, die an der unteren Basis sind. Heute haben wir das Problem, dass die STEAG nur mit Müh und Not im Jahr 2012, also im Jahr 2013 aus 2012 resultierend, überhaupt ihre Dividende hat auszahlen müssen, hat komplett ihre Gewinnrücklagen aufgebraucht. Was erklären wir denn den kommunalen Vertretern, wenn das bei der heutigen Thüringer Energie passiert?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die brau- chen das nicht erklären. Die müssen sich das selber erklären.)

Wissen Sie, das Problem ist, Herr Fiedler, und das unterscheidet uns dann: Draußen in der Wirtschaft gibt es diese Risiken, das ist keine Einbahnstraße. Planwirtschaft - erstens ist sie schiefgegangen, zweitens war es nur ein leeres Versprechen. Wirtschaftsunternehmen schwanken und wenn wir unten bei der Schwankung sind, dann kann so die Dividende tatsächlich mal ausfallen. Wir merken doch die Volatilität von Wirtschaft, wir merken erst recht die Volatilität von der Energiewirtschaft. Wer sich die letzten drei Jahre ansieht vom Ausstieg aus der Atomenergie, Einstieg in die erneuerbaren Energien, jetzt kommt Minister Gabriel, erfindet manche Räder neu und manchen alten Wein in neue Schläuche. Das ist alles nicht so einfach. Und wir wollen der kommunalen Familie versprechen, das Innenministerium hat ja geprüft, das geht alles für die nächsten 20 Jahre gut? Und wenn es schiefgeht, habe ich Ihnen vorgelesen, dann haftet die einzelne Kommune, letztlich wird das Land Thüringen eintreten. Insofern werden wir irgendwann dabei sein, dass wir vielleicht hier im Landtag darüber diskutieren müssen, dass der Freistaat einsteigt, weil er die Kommunen dann wahrscheinlich nicht im Regen stehen lassen kann. Es geht ja weiter. Ich habe das eben bei der Einbringung gesagt. Herr Bellefontaine hat mit dem Beraten noch nicht aufgehört. Die Frage ist: Wer bezahlt ihn gerade? Er berät weiter die KEBT. Wird er von der KEBT finanziert? Wir sehen das doch, die ungleiche Behandlung der verschiedenen Aktionäre setzt sich fort. Wir haben die Gemeinden, die direkt an der KEBT beteiligt sind, und wir haben die Gemeinden, die über die KET an der KEBT beteiligt sind. Die KETAktionäre haben mittelbar die volle Dividendenzahlung ausgezahlt bekommen. Die KEBT-Aktionäre haben ihre 4,25 € bekommen, wie vereinbart. Der Rest der ihr zustehenden Dividende, das muss man sich mal wegtun, der ist bei der Ermittlung des Kaufpreisangebotes, was letztlich zum Verkauf der Beteiligung des Wertes der einzelnen Kommune geführt hat, beim Verkauf wird das Geld eingesetzt, was eigentlich den Kommunen überhaupt zusteht. Sie müssen das Geld als Gewinnrücklage drinlas

sen, bekommen gesagt, wir ziehen es bei der Kaufpreisermittlung noch einmal ab, da kommen wir von 400 € über 200 € auf 180 €. Jeder, der in einem Kreistag, in einer Kommune Verantwortung hat, kennt dieses Angebot und hat mit seinem eigenen Geld seine eigenen Aktien an die KEBT verkauft. In-sich-Geschäft, klingt interessant. Ich habe es hier schon einmal gesagt, das ist wie „WallStreet 3“.

Meine Damen und Herren, deshalb gibt es Parlamente, damit in die Öffentlichkeit gehört, was ungehört ist. Insofern verlangen wir Aufklärung. Herr Geibert hat sich - wie nicht unerwartet - sehr zugeknöpft hier geäußert. Wir hoffen immer noch, dass wir mit unseren Mahnungen zur Vorsicht, zur einfachen kaufmännischen Vorsicht, was wir jedem Unternehmer empfehlen müssen, was wir jedem Menschen empfehlen - Verbraucherschutz, der mündige Bürger, wir hoffen immer noch inständig, dass wir mit keinen unserer Vermutungen, Vorausschauen und Ähnlichem recht haben im Sinne der Kommunen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Es gibt einen weiteren Redebedarf. Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Name ist angesprochen worden und es sind ein paar Punkte hier genannt worden, die mich dann doch noch einmal nach vorne treiben.

Es ist hier gesagt worden, es ginge uns ein solcher Vertrag nichts an, es ginge ein solcher Vertrag das Land nichts an. Da muss ich ganz klar und deutlich die Frage stellen: Wieso kontrolliert dann das Land in seiner Funktion als Kommunalaufsicht in den Kommunen jeden kleinen Bauauftrag für irgendeine Dorfstraße, jeden kleinen Ingenieurvertrag?

(Beifall FDP)

Das geht uns dann plötzlich etwas an, wenn es um viel weniger Geld geht, um viel weniger Geld der öffentlichen Hand. Das, meine Damen und Herren, kann ich dann doch nicht nachvollziehen. Da geht es nicht darum, dass wir in irgendeiner Weise Kommunen nichts zutrauen würden, dass wir in irgendeiner Weise hier Freiberuflern nichts zutrauen würden. Sie wissen, ich bin selbst sowohl Kommunalpolitiker als auch Freiberufler. Genau aus dieser Erfahrung heraus habe ich erlebt, wie stringent Kommunalaufsichten prüfen, etwa wenn es darum geht, auch nur ein Grundstück zu tauschen und wie in einem solchen Fall selbst ein Grundstückstausch

auch wieder rückgängig gemacht werden muss, weil die Kommunalaufsicht zu einer anderen Auffassung kommt als ein einstimmig beschließender Stadtrat.

Meine Damen und Herren, bei öffentlichen Aufträgen ist es auch so, ich beschreibe das jetzt bei Bauaufträgen, dass etwa niemand eine Ausschreibung erstellen darf, dessen Firma sich hinterher an der Vergabe der Bauaufträge beteiligen will und das ist auch richtig so.

(Beifall FDP)

Das ist auch gut so. Dafür gibt es das Grundprinzip der unabhängigen Berater, gerade auch in meiner Branche, denn das ist das, was auch das Vertrauen des Auftraggebers in den Berater sicherstellen kann. Deswegen sage ich, wenn wir hier bei solchen Summen einen Berater stehen haben, der möglicherweise - ich drücke mich vorsichtig aus auch ein anderes wirtschaftliches Eigeninteresse hat, dann ist Vorsicht geboten. Nicht mehr und nicht weniger haben wir gesagt.

(Beifall FDP)

Auch das, lieber Kollege Fiedler - er kann es jetzt gerade nicht hören -, gehört zur Sorgfaltspflicht von Kommunalpolitikern. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Ich sehe keine weiteren Redewünsche. Dann frage ich Sie: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein.)

Nein. Dann müssen wir darüber abstimmen. Wenn Widerspruch besteht,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Natürlich, er hat doch nichts gesagt.)

dann wird über die Erfüllung des Berichtsersuchens abgestimmt.

Verehrte Damen und Herren, wer der Meinung ist, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist, der hebt jetzt bitte seine Hand. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU in Teilen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ganz.)

Ganz. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus der Fraktion der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Also ist das Berichtsersuchen erfüllt.

Ich habe nicht gehört, dass jemand die Überweisung an einen Ausschuss beantragt hätte, dann

(Abg. Kemmerich)

kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag und hier zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags in Drucksache 5/6766. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Gegenstimmen bitte. Die kommen aus den Fraktionen der CDU, der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6835

Mir ist signalisiert worden, dass die Fraktion begründet. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Osterländer Volkszeitung ist heute ein Interview veröffentlicht mit Maximilian Prötzel von der Thüringer Landesschülervertretung. Gestatten Sie, wenn ich hier den Anfang des Artikels zitiere. Und zwar heißt es da: „Homosexualität gehört in den Lehrplan, fordert die Thüringer Landesschülervertretung. Das Thema werde totgeschwiegen, kritisiert Landesschülersprecher Maximilian Prötzel aus Steinach. In Schulbüchern etwas mehr Vielfalt zu zeigen, würde die Lebensrealitäten widerspiegeln.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 4. September 2013 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 2. Regenbogenempfang der Grünen-Landtagsfraktion in den Thüringer Landtag eingeladen. Alle, die da waren - Sie hatten alle Einladungen dazu bekommen -, wissen, worum es dort ging. Das Motto dieses Regenbogenempfangs war nämlich die Situation von Lesben, Schwulen, Bi-, Transund Intersexuellen, zusammengefasst LSBTI, im Schulalltag und im Unterricht. Die vielen inhaltlichen, guten Beiträge, die wir dort gehört haben, die Denkanstöße und Diskussionen der Veranstaltung waren Grundlage für diesen Antrag, der nun auch schon einige Monate hier im Thüringer Landtag vorliegt.

Auch die Auswertung unserer Großen Anfrage zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen hat uns dazu bewogen, die Thematik in Form eines Antrags aufzugreifen, um die aus der Großen Anfrage ersichtlichen Defizite zu beheben. So sehen wir

durchaus dringenden Handlungsbedarf bei Fortbildungsangeboten zum Thema „Lebensweisen von LSBTI“ für Pädagoginnen, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Hortnerinnen und Sozialpädagoginnen. Es war sehr erfreulich, bei unserem Regenbogenempfang war beispielsweise das ThILLM sehr breit vertreten und auch die dort Tätigen sehen diese Notwendigkeit. Laut Aussage der Landesregierung wurden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bislang nämlich keine spezifischen Fortbildungsmaßnahmen zum genannten Thema angeboten. Der Landesregierung - auch das war ein Ergebnis unserer Großen Anfrage - liegen weiterhin keine Erkenntnisse über Ausmaß und Erscheinungsformen gesellschaftlicher Diskriminierung, mit denen sich nicht heterosexuelle Jugendliche konfrontiert sehen, sowie über die Auswirkungen von Diskriminierung auf die Lebenssituation der Jugendlichen vor. Eigene Initiativen der Landesregierung, um die Lebenssituation von LSBTI-Jugendlichen zu verbessern, wurden bislang auch nicht verfolgt. Laut Angabe der Landesregierung gibt es ebenso wenig umfangreiche Informationsmaterialien und unterrichtsbegleitende Materialien für die Hand des Lehrers und des Schülers. Allerdings liegen die Umsetzung und der Umgang mit der Thematik in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer. Wir meinen, wir sollten sie dabei unterstützen. Insofern sehen wir großen Handlungsbedarf, zum Beispiel die Lehrmaterialien und Lehrpläne an den Thüringer Schulen zu überarbeiten und der Lebensrealität und der Vielfalt anzupassen. Denn eine ausschließliche Betrachtung einer heteronormativen Gesellschaft wird den heutigen Lebensrealitäten nicht gerecht.

Ich habe zu Beginn meiner Begründung bereits das Interview mit Maximilian Prötzel erwähnt. Er wurde darin gefragt, ich zitiere: „Würde es denn etwas ändern, wenn man die Lehrpläne überarbeitet?“ Und er antwortet: „Ich denke ja, die meisten wissen einfach nicht genug darüber, um zu sagen, ich finde Homosexualität okay oder nicht. Homophobie ist vielfach pures Unwissen. Manche glauben, man suche es sich aus, schwul zu sein, oder dass es eine Krankheit ist. Wir haben in unserer Schule eine Umfrage gemacht, was die Schüler unter einer Regenbogenfamilie verstehen. Da kam zum Beispiel heraus ‚eine Schmetterlingsart’. Es gibt auch viele, die das nicht ernst nehmen. Homosexualität im Lehrplan würde Schüler und Lehrer dazu zwingen, sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen.“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)