Protocol of the Session on December 19, 2013

Dann, liebe Frau Meißner, haben Sie gesagt, Sie halten die U9-Untersuchung für entbehrlich und haben sich entschieden, die rauszunehmen, weil zum einen in dieser Altersgruppe 58 bis 66 Monate, wenn ich es ungefähr richtig weiß, dort die Betreuungsquote in den Kindergärten bei 95 Prozent liegt. Die Betreuungsquote in den Kindergärten liegt bei 95 Prozent in der Altersgruppe zwischen drei und sechs Jahren. Das wären die Untersuchungen U4 bis U9. Nach Ihrer Logik wären die alle entbehrlich, weil dort 95 Prozent im Kindergarten sind. Dieser Logik vermag ich nicht zu folgen, warum denn ausgerechnet die U9 plötzlich entbehrlich ist, Punkt 1.

(Abg. Pelke)

Punkt 2: Ich habe großen Respekt vor dem, was die Betreuerinnen und Betreuer in den Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen so leisten. Dass die eine medizinische Ausbildung haben, ist mir neu, denn Sinn der Vorsorgeuntersuchungen ist es, zum einen Krankheiten und zum Zweiten ungünstige Entwicklungen herauszufinden. Ungünstige Entwicklungen, da gestehe ich den Mitarbeitern in den Kindertagesstätten zu, dass die einen Teil davon erkennen können, aber auch nur einen Teil davon, weil es nicht nur um Misshandlung geht, es geht nämlich auch um gesundheitsbedingte Fehlentwicklungen. Dass die jede Krankheit identifizieren können, das bezweifle ich und damit kann der Sinn der Vorsorgeuntersuchungen durch Kindergärtner und Kindergärtnerinnen mit Sicherheit nicht erfüllt werden.

(Beifall FDP)

Letzter Punkt: Sie haben einen relativ großen Satz gesagt, der sinngemäß lautete: Bei so einem Gesetz, was so einen hohen moralischen Anspruch hat, darf es nicht darum gehen, wie viel Geld es kostet. Das klingt erst einmal gut. Mit der Begründung könnten wir im medizinischen und im sozialen Bereich nahezu jede Kostenerstattung abschaffen. Sie können auch sagen, die Behandlung auf der Intensivstation darf nichts kosten, weil der Sinn der Tätigkeit dort ein moralisch sehr wertvoller ist. Das kann aber nicht ernst sein. Es entsteht ein Aufwand und die, die den Aufwand haben, insbesondere wenn sie nicht staatlich alimentiert werden, müssen den Aufwand in irgendeiner Form vergütet bekommen, denn es bleibt Arbeitsleistung, es bleibt Arbeitszeit und es bleibt auch ein Effekt einer Ausbildung, der an dieser Stelle bezahlt werden muss. Deswegen ist dieser moralische Satz wohl wohlklingend, aber in der Sache geht er weit vorbei. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Abgeordneter Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, nur ganz kurz noch einmal. Es gab zwei, drei Fragen zu unserem Änderungsantrag, warum da auf einmal steht „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“. Ganz einfach, weil die Fristenregelung in diesem Gesetz geregelt ist, auch die Fristenregelung für das Gesetz zur Förderung der Früherkennungsuntersuchungen. Das ist der eine Aspekt, den ich Ihnen noch einmal darlegen wollte, warum das bei uns so ist, weil wir - wie gesagt - die Entfristung des Gesetzes haben wollen, was natürlich nicht

heißt, dass wir auf eine Evaluation verzichten wollen.

Der Antrag der FDP, Herr Barth: Wir als Linksfraktion werden gegen Ihren Änderungsantrag stimmen. Ich will noch einmal etwas sagen zu den 3,50 € oder zu der Vergütung der Kinderärzte. Die Kinderärzte bekommen natürlich eine Vergütung, wenn sie die U-Untersuchung durchführen. Das wird gar nicht infrage gestellt, die bekommen ihre Vergütung für die U-Untersuchung. Die 3,50 € extra, die sind nur dafür da, dass sie den Zettel nehmen, ins Fax stecken oder in den Briefumschlag stecken und dann den Ärzten schicken. Wenn Sie mit Kinderärzten sprechen - und ich habe auch mit dem einen oder anderen Kinderarzt gesprochen, es war sogar eine Kinderärztin dabei -, die haben gesagt, und das geht vielleicht auch in Richtung des Ministeriums, wenn wir auf diese ganze Zettelwirtschaft verzichten könnten, wenn mit dem Einstecken der Chipkarte von der Krankenkasse das gleich geregelt wäre, dass eine E-Mail an das Vorsorgezentrum ginge - was technisch gar kein großes Problem ist -, wo dann drinsteht, das Kind von Müller, Meyer, Schulze hat an der U-Untersuchung teilgenommen, dann kann man auch auf diese 3,50 € verzichten. Deshalb, Herr Barth, ist es ein wenig unredlich, wenn Sie hier so tun, als ob die Ärzte nicht vergütet werden. Für die medizinische Leistung werden sie vergütet. Das, was sie quasi extra machen, ist, das Fax nach Bad Langensalza schicken oder den Brief nach Bad Langensalza schicken.

Der Änderungsantrag der Grünen, da gibt es Aspekte, die man unterstützen kann, beispielsweise das Fordern der Evaluation. Da gibt es aber Aspekte, die man auch infrage stellen kann, beispielsweise die Evaluation durch die Krankenkassen. Deshalb haben wir uns entschieden, dass wir uns bei dem Änderungsantrag der Grünen enthalten. Das wollte ich noch einmal gesagt haben und ich hoffe, dass jetzt alles geklärt ist und dass wir ein gutes Gesetz hinbekommen und dass wir auch weiterhin so intensiv und engagiert, vor allem sachorientiert beim Kinderschutz diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Dr. Schubert um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Früherkennungsuntersuchungsgesetz hat sich im Prinzip bewährt, im Prinzip sage ich. Das ist erst einmal ganz klar.

(Beifall CDU)

(Abg. Barth)

Natürlich haben wir bei der Überprüfung der Wirkung des Gesetzes auch festgestellt, dass es einige Mängel gibt. Deshalb hat es Änderungsvorschläge von uns gegeben. Das betrifft in erster Linie den Umfang der Untersuchungen bisher von U3 bis U9. Deshalb haben wir das um zwei Untersuchungen auf U4 bis U8 reduziert. Man kann trefflich darüber streiten, ob das nun die richtigen sind. Im Prinzip wird damit der Aufwand, der von allen Beteiligten zu erbringen ist, erst einmal reduziert.

Als Zweites hatten wir als Landesregierung vorgeschlagen, statt der Jugendämter die Gesundheitsämter einzuschalten. In der Anhörung war die Diskussion geteilt. Es gab gute Argumente, das beim Gesundheitsamt anzusiedeln, auch gute Argumente, das beim Jugendamt zu belassen. Letztendlich haben sich die Fraktionen der CDU und der SPD dafür entschieden, das bei den Jugendämtern zu lassen. Damit können wir als Landesregierung gut leben, weil für beides einige Argumente sprechen. Deshalb würden wir empfehlen, dem Änderungsantrag und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Noch einmal eine Frage zu dem Aufwand, der immer beziffert wird. Die Zahlen vom Rechnungshof, die im Raum stehen, muss man kritisch hinterfragen, weil zum Beispiel Kosten von 400.000 € bei den Kinderärzten angegeben sind, die nicht nachweisbar sind, genauso wie die Kosten, die bei den Jugendämtern entstanden sein sollen. Die entstehen aus unserer Sicht dadurch, dass es in den Jugendämtern sowieso um Kinderschutz geht. Es ist die Frage, ob die mit der Einstellung dieses Erinnerungsverfahrens wirklich nicht mehr anfallen würden, was wir bezweifeln.

Klar ist, dass die Kosten im Vorsorgezentrum anfallen. Diese Kosten liegen etwa zwischen 100.000 und 150.000 €. Dieses Geld sollte man durchaus ausgeben, um dieses Erinnerungs- und Meldeverfahren beizubehalten. Eines ist klar, die Teilnahmeraten sind signifikant gestiegen, seitdem wir das Verfahren eingeführt haben.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt gar nicht.)

Die sind gestiegen, Frau Siegesmund, doch, das ist so, die Zahlen haben wir vorliegen, die haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Deshalb rechtfertigt das, das System fortzusetzen. Ob es in den nächsten Jahren weiteren Änderungsbedarf gibt, wird das Verfahren zeigen. Wir haben das Jahr 2012 als erstes Jahr, in dem wir einmal ganz genau über ein Jahr die Zahlen analysieren können. Wir brauchen noch ein paar Jahre mehr, vielleicht 2013 und 2014. Dann kann man das Verfahren weiter evaluieren. Deshalb ist ein Zeitraum von fünf Jahren zur Verlängerung des Gesetzes genau der richtige Zeitraum. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag von SPD und CDU. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann, und wir gehen in die Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/ 7061 und da war namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Wahlhelfer mit den Urnen nach vorn und rufe die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7061 auf.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Es gibt zwei, drei Abgeordnete, die rein zufällig auch Minister sind, die die Möglichkeit noch nicht hatten. Jetzt schaue ich noch einmal in die Runde und frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimmzettel abzugeben? Das wird mir so bestätigt. Also schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich gebe das Abstimmergebnis zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7061 bekannt. Es wurden 64 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 5 Abgeordnete und mit Nein stimmten 59 Abgeordnete. Enthaltungen gab es nicht (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit Mehrheit abgelehnt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Mit deutli- cher Mehrheit, Herr Präsident.)

Ich weiß gar nicht, ob der Begriff „deutlich“ da ausreichend ist.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7063. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Stimme von der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmen die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktionen der FDP und DIE LINKE enthalten sich der Stimme. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7071. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? Es gibt Stimmenthaltungen von der Fraktion der FDP und 1 Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 5/7020. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE, von der SPD und von der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Enthaltungen kommen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6612 in zweiter Beratung, natürlich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6612 in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE, von der SPD und von der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Gegenstimmen kommen von der Fraktion der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt Stimmenthaltungen, diese kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE.

Kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, indem wir uns dann jeweils von den Plätzen erheben. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung? Das ist Zustimmung wie gehabt bei der Abstimmung zum Gesetz. Wer stimmt dagegen? Das ist auch identisch. Wer enthält sich? Auch das ist so, wie gehabt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wie gehabt?)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie gehabt?)

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Wir treten in eine Mittagspause ein, sehen uns hier wieder um 14.30 Uhr und machen dann mit der Fragestunde weiter.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Lemb von der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/6912, vorgetragen vom Abgeordneten Eckardt.

Freiwillige Leistungen der Stadt Gera

In der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines Haushaltssiche

rungskonzeptes nach § 53 a der Thüringer Kommunalordnung oder § 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik werden unter dem Punkt 1.2.2.1 unter der letzten Rubrik „freiwillige Leistungen“ sowie „freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ genannt. Diese Begrifflichkeiten werden in der Thüringer Kommunalordnung jedoch nicht definiert.

Im Zusammenhang mit den „freiwilligen Leistungen“ wird zudem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verwiesen. In der Verwaltungsvorschrift wird unter Bezugnahme auf dieses Urteil ausgeführt, dass ein Prozentsatz in Höhe von rund zwei vom Hundert bezogen auf die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes noch als auskömmlich angesehen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und auf welcher Basis werden diese Begriffe seitens der Landesregierung definiert und an welcher Stelle haben sie ihre gesetzliche Grundlage?

2. Wie bewertet die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltung den Umstand, dass, sofern die Verwaltungsvorschrift unter Bezugnahme des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vollumfänglich in Gera zur Anwendung kommt, die zugebilligten Mittel der „freiwilligen Leistungen“ nicht mehr ausreichen, um die Verpflichtungen für das Theater zu begleichen?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Innenministerium, Herr Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemb, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Eckardt, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Begriffe „freiwillige Leistungen“ und „freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ sind keine Begriffe der Thüringer Kommunalordnung, sondern finden sich in den Verwaltungsvorschriften des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 53 a der Thüringer Kommunalordnung oder § 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen und für die es keine abschließende Definition gibt. Für die Auslegung der beiden Begriffe ist insbesondere auf den Sinn der genannten Verwaltungsvorschrift abzustellen, das heißt, Leistungen sind in der Regel dann freiwillige Leistungen, wenn es sich nicht um kommunale Pflichtaufgaben handelt. Sie unterscheiden sich also von