Protocol of the Session on December 19, 2013

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will ein paar Stellungnahmen in Erinnerung rufen. Die Stellungnahme LAG Kinder- und Jugendschutz, Zitat, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis: „Eine Nichtteilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung ist nicht ohne Weiteres (...) Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung“. Stellungnahme Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER: „Die Annahme, dass durch eine Steigerung der Vorsorgeuntersuchungen der Kinderschutz verbessert werden könnte, ist durch nichts belegt.“ Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes, Zitat: „Mit einem verbindlichen Einladungs- und Meldewesen wird der Schutz der Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung nicht allein bedeutend verbessert.“ Stellungnahme des Landkreistages: „Die Nichtteilnahme (...) ist in der Regel kein Anhaltspunkt oder ein Indiz für eine mögliche Kindeswohlgefährdung.“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und so weiter und so fort. Deswegen ist die Debatte zum Thema Kinderschutz und gesundheitliches Wohlergehen das eine, die Einladepraxis, das andere, die Tatsache, dass es darum geht, ein deutlich besseres System für Kinderschutz zu entwickeln. Solange Sie aber mit aller brachialen Kraft, an diesem Gesetz festhalten und meinen, das ist der richtige Weg, werden die Augen gar nicht dafür geöffnet, was noch getan werden muss. Ich will es in aller Klarheit sagen, weil es einige gern missverstehen wollen. Wir als Grüne unterstützen jede wirklich ehrlich gemeinte Initiative, wo es darum geht, Kinderschutz zu verbessern. Das Gesetz allein kann aber, wenn überhaupt, dann nur ein Baustein sein.

(Zwischenruf Dr. Schubert, Staatssekretär: Das ist es doch auch.)

Jetzt will ich zu dem Gesetzentwurf selbst gern etwas sagen. Der ursprünglich eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung enthielt im Wesentlichen zwei Änderungen im Vergleich zu dem bestehenden Gesetz. Konkret war eine Reduzierung des Einlade- und Meldesystems geplant, U3 und U9 sollten wegfallen und die Meldungen sollten nicht mehr an das örtliche Jugendamt, sondern an das Gesundheitsamt gehen. Ich dachte, dass durch die Debatte auch klar wird, dass die Frage wirklich wichtig ist, an wen am Ende diese Briefe versandt werden. Im Übrigen, Frau Meißner, noch ein Satz zu diesen Briefen. Man bekommt, wenn man eine Einladung zur U-Untersuchung der Kinder bekommt, die Erinnerung des Vorsorgezentrums, und da hängt hinten ein zweiter Zettel dran, das ist der, den Sie meinten, das Formular, was dann scheinbar einfach durch den Arzt an das Vorsorgezentrum weitergeleitet wird. Ganz oft ist es so, dass man als Eltern so viel um die Ohren und im Kopf hat, dass man zwar das U-Untersuchungsheft mithat und auch die Chipkarte des Kindes und auch den Termin rechtzeitig einhält, aber dieser Zettel, den man dann noch zusätzlich einstecken soll, bleibt dann leider zu Hause liegen. Und zack, haben Sie Ihre Fehlmeldung. Das geht ganz vielen so. Das produziert Post, ist gut für die Post, produziert Porto, rettet aber am Ende keine Kinder. Das ist der Punkt, worüber wir reden müssten. Zur Reduzierung oder zum Weglassen der Einladungspraxis zu den Untersuchungen U3 und U9 kann ich nur sagen, da verstehe ich Sie nicht, weil, warum gewichten Sie die U4, 5, 6, 7, 8 höher als U3 und U9? Mein Eindruck ist, dass Sie willkürlich, um noch irgendeine Art von Reform an diesem Gesetz durchführen zu können, diese zwei Untersuchungen oben und unten gekappt haben. Wenn Sie sich mit Kinderärzten unterhalten, und das habe ich getan zu dem Thema, dann sagen die Folgendes: Gerade die U3, wenn Sie die Einladepraxis so wichtig finden, gerade die U3-Einladung ist wirklich wichtig, weil das

die erste Untersuchung ist, wo sie unmittelbar in die Kinderarztpraxis gehen. Und gerade die U9 ist deswegen wichtig, weil es die letzte Möglichkeit ist, ein Jahr vor Schuleintritt des Kindes noch einmal, ob es logopädisch ist oder andere Dinge gibt, nachzujustieren. Deswegen verstehe ich Sie da nicht. Es ist inkonsequent.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entweder finden Sie die Einladepraxis richtig, dann müssen Sie dementsprechend sagen, das Vorsorgezentrum soll für U3 und U9 genauso weiter einladen, oder Sie finden es nicht richtig. Aber seien Sie konsequent und teilen Sie uns mit, was Sie richtig finden. Wir Grüne fordern, jetzt komme ich zu unserem Änderungsantrag, dass das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder um ein weiteres Jahr verlängert wird. Nicht, weil wir das Gesetz so gut finden - ich glaube, das habe ich jetzt hinreichend erläutert -, sondern weil es eine umfassende und unabhängige Evaluation des Gesetzes braucht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zwei Dinge. Diese Evaluation fordert auch die Mehrheit der Anzuhörenden. Wir machen die Anhörungen nicht zum Spaß, sondern weil wir am Ende auch einen Erkenntnisgewinn haben wollen. Ich habe bei den Anzuhörenden schon zugehört und gelernt. Dazu gehört die Stiftung „Eine Chance für Kinder“, die Liga, die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, der Kinderschutzbund, das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, die Fachhochschule etc. All jene sagen, eine Evaluation tut not. Und aus zwei Gründen will ich das noch einmal sehr unterstreichen. Zum einen können Sie ein Gesetz auf seine Wirksamkeit, auf seine Effizienz und Effektivität, auch das gehört dazu, nur dann beurteilen, wenn Sie eine Evaluation haben. Und zum Zweiten habe ich auch nach häufiger Debatte im Ausschuss und Aussprache hier im Plenum immer noch Fragen, weil es nach wie vor unterschiedliche Zahlen aus dem Ministerium, vom Rechnungshof und unterschiedliche Bewertungen der einzelnen Anzuhörenden gibt, so dass ich Ihnen sagen muss, wenn da so viele Wahrheiten gegeneinandergestellt werden, ich würde gern wissen, woran wir wirklich sind, und das ist im Ausschuss nicht abschließend geklärt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sagen wir auch, wir wollen eine unabhängige Evaluation, kein Gefälligkeitsgutachten, sondern eine unabhängige Evaluation, weil uns am Ende hoffentlich der oder die Dritte deutlich machen kann, woran wir wirklich sind. Unser Evaluationsauftrag, den wir formuliert haben, beinhaltet die Entwicklung von Qualitätskriterien, um deutlich zu machen, inwieweit das Gesetz wirksam ist, und die

Kommission soll Vorschläge für eine Reform des entsprechenden Gesetzes vorlegen, damit Kinderschutz in Thüringen wirklich neu gedacht werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein durchgehendes System von Prävention, wie das beispielsweise in Hamburg gelebt wird und wie es dort gut funktioniert, wo es wirklich ganz früh beginnt bei der Schwangerenberatung, über Familienhebammen, über Frühe Hilfen, Verzahnung bis zum Schuleintrittsalter, das ist das, was wir uns in Thüringen wünschen.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Das ha- ben wir doch.)

(Zwischenruf Dr. Schubert, Staatssekretär: Das haben wir doch.)

Nein, wir haben vor allen Dingen, lieber Herr Gumprecht, eine Debatte dazu, dass Sie nicht in der Lage sind, als Landesregierung Geld bereitzustellen,

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Wir sind der Landtag.)

damit Familienhebammen nicht nur eine Ausbildung genießen, sondern auch so bezahlt werden, dass es sie gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

70 Prozent der Kommunen in Thüringen, schauen Sie mal in meine letzte Kleine Anfrage, 70 Prozent der Kommunen in Thüringen haben einen deutlich höheren Bedarf an Familienhebammen, als Sie sie bereitstellen. Wenn Sie das nicht verstehen, dass Sie da nach wie vor nicht gut unterwegs sind, dann hilft auch diese Debatte zu diesem Gesetz nicht. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, dieses Gesetz, das eine umfassende Diskussion im Sozialausschuss mit sich gebracht hatte, denke ich, zeigt einmal die Wichtigkeit, zum Ersten. Und zum Zweiten, Frau Siegesmund, möchte ich Ihnen recht geben in Ihrer Aussage, wir können uns, was die Frage des Kinderschutzes angeht, nicht in Sicherheit wiegen. Nein, das können wir nicht, weil dieser Gesetzentwurf zur Frage der Vorsorgeuntersuchungen, und das haben Sie dann Gott sei Dank auch selbst gesagt, ein Baustein in dem gesamten Komplex an Kinderschutz und an begleitenden Maßnahmen ist, die wir bereits in diesem Lande haben. Das muss

man einfach mal anerkennen. Sie können nicht immer alles, was Sie sich unter dem Stichwort „Kinderschutz“ vorstellen, jetzt in einen Punkt hineinpacken, wo es ganz explizit um das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder geht. Erster Punkt.

(Beifall CDU, SPD)

Sie haben ein Beispiel genannt, darauf will ich jetzt gerade noch mit eingehen, was man als Eltern alles um die Ohren hat. Auch da stimme ich Ihnen zu. Selbst wenn es passieren sollte, dass dieses eine Formular, von dem Sie gesprochen haben, vergessen worden ist, dann haben es die Ärzte da. Dann haben es die Ärzte da, dann muss es ausgefüllt werden und muss weitergegeben werden.

(Beifall CDU, SPD)

Ich kann mir jetzt diese kleine ironische Bemerkung nicht ersparen. Ich bin dankbar, dass wir in diesem Gesetz auch gleich noch Maßnahmen zur Unterstützung von Ärzten mit beschlossen haben, dass es eine kostenlose Faxnummer gibt,

(Beifall SPD)

wo dieses Formular weitergegeben wird, da freue ich mich. Über weitere Ärztehilfsmaßnahmen nach Herrn Koppe braucht man, glaube ich, nicht weiter zu diskutieren, aber genau das zur Vereinfachung, zur Unterstützung, glaube ich, ist der richtige Weg und kann verhindern - und das hat Frau Meißner ausgeführt -, dass es zu Nichtmeldungen, Fehlmeldungen oder wie auch immer kommt. Insofern will ich auch noch mal deutlich sagen, weil es teilweise auch im Sozialausschuss so eine Art Finanzdebatte war, was die Diskussionsaspekte des Landesrechnungshofes angeht: Die Erinnerung der Eltern bedeutet nicht, hier jemandem auf den Fuß zu treten, wobei man über die Formulierung auch noch mal reden kann und ob man das nicht alles freundlicher machen kann.

(Beifall CDU)

Nein, die Erinnerung der Eltern ist ein Aspekt des Kinderschutzes und das kostet 3,50 €, sage ich jetzt mal in Anführungsstrichen, und ich glaube, das muss es uns wert sein. Frau Meißner hat deutlich gesagt, im Übrigen auch alle anderen Redner - und ich denke, da waren wir uns einig, das war der Einstiegssatz von Frau Siegesmund -, dass wir alle, alle im Interesse des Kinderschutzes gesprochen haben mit unterschiedlichen Facetten. Ich glaube, dass es an dieser Stelle noch mal wichtig ist, das deutlich zu machen. Es geht einfach darum, dass das Kind und der Kinderschutz im Mittelpunkt stehen, das muss uns auch Geld wert sein, das muss uns Erinnerungsschreiben wert sein. Letztendlich bleibt übrig, wenn es auch nur einem Kind geholfen

(Abg. Siegesmund)

hat, dann hat sich das Ganze bewährt. Das ist für mich der Ausgangspunkt.

(Beifall CDU, SPD)

Wie man viele Dinge noch verändern und verbessern kann, darüber sollte man noch mal reden. Ich sage ganz klar, das ist jetzt meine persönliche Meinung, man hätte über die Frage der Evaluierung noch mal reden können, aber das können wir bei Gelegenheit vielleicht noch mal tun. Nichtsdestotrotz wird das Gesetz ja auch regelmäßig überarbeitet. Frau Meißner hatte auf den fünften Geburtstag des Gesetzes hingewiesen. Deswegen war uns daran gelegen, dass wir mit diesem Gesetz jetzt versucht haben, den Kinder- und Gesundheitsschutz weiter zu stärken und dahin gehend auch Änderungen mit einzubauen.

Lassen Sie mich nur noch mal zwei Sätze sagen zu dem, was die Änderungen angeht, insbesondere, was diskutiert worden ist, der Wegfall hinsichtlich der U3- und der U9-Einladungen. Es ist schon ausgeführt worden, die U3 liegt relativ nah an der Einladung zur U4 bzw. auch wieder relativ nah an den noch vorhandenen Krankenhausuntersuchungen im Vorfeld. Die U9, es wurde bereits ausgeführt, da sind die Kinder weitestgehend in Kindereinrichtungen und deswegen auch im Blickfeld und natürlich gibt es anschließend die Schuleingangsuntersuchungen. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Aspekt.

Lange Rede, kurzer Sinn. Mit diesem Gesetz haben wir versucht, einige Schwächen insbesondere hinsichtlich des bisherigen Einladungs- und Erinnerungsverfahrens zu beheben. Ich stimme Ihnen allen zu, dass noch vieles besser gemacht werden kann. Aber ich glaube nicht, dass alle Facetten des Kinderschutzes hier in diesem Gesetz Eingang finden. Deswegen ist Kinderschutz ein wesentliches Thema, wofür natürlich auch dieser Landtag einsteht. Ich glaube, das hat auch die Diskussion im Sozialausschuss deutlich gemacht.

Ein letzter Punkt noch, weil das immer mit angesprochen worden ist. Die Veränderung, die Verlagerung vom Jugendamt auf das Gesundheitsamt, das war eine Diskussionsebene, wo wir gesagt haben, vielleicht ist es möglich, dass die etwas größeren Hemmschwellen hinsichtlich Besuchen beim Jugendamt oder Erinnerungen vom Jugendamt etwas abgesenkt werden können und wir haben deshalb versucht, das Gesundheitsamt einzubeziehen.

Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb haben wir die Anhörung gemacht. Und wenn sich in der Anhörung zeigt, dass das Jugendamt die bewährtere Variante ist, dann soll es so sein. Ich glaube, dann macht es auch Sinn. Deswegen gibt es Anhörungen, deswegen fragen wir und deswegen ändern wir dann unsere Überlegungen.

Insgesamt gesehen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz inklusive des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und CDU. Die Ablehnungsinhalte habe ich jetzt ganz kurzgefasst bzw. Frau Meißner hat sie auch schon ausgeführt, was die anderen Änderungsanträge angeht.

Ich danke noch mal allen, die sich am Anhörungsverfahren beteiligt haben, sowohl im Online-Forum als auch für die Beiträge der Fachinstitutionen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Zunächst hat sich Abgeordneter Barth zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident! Nein, ich schwinge nicht die rote Keule, sondern ich wollte nur noch mal, weil mein Kollege Koppe gerade dienstlich verhindert ist, ein paar Sätze zu dem sagen, was Kollegin Meißner hier gesagt hat.

Liebe Frau Meißner, in unserem Änderungsantrag steht drin, dass wir die U3-Untersuchung nach der Anhörung, die im Ausschuss stattgefunden hat, nach der Expertenanhörung im Ausschuss in unserem Änderungsantrag nicht fordern. Das wollte ich klarstellen. Das steht da nicht drin. Es geht an der Stelle auch um die Expertenanhörungen und nicht um die, die Sie jetzt ein bisschen verquickt haben und meinen Kollegen Koppe der Lüge bezichtigt haben. In der Expertenanhörung ist es so gewesen, wie er dargestellt hat. In der Online-Anhörung haben Sie mit Ihrem Koalitionspartner gemeinsam verhindert, dass die kritischen Fragen, wie sie in der Expertenanhörung gestellt werden konnten, überhaupt stattgefunden haben.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Deswegen ist das Ergebnis dort etwas anders gewesen als in der Expertenanhörung. So viel gehört zur Wahrheit dazu.

Dann, liebe Frau Meißner, haben Sie gesagt, Sie halten die U9-Untersuchung für entbehrlich und haben sich entschieden, die rauszunehmen, weil zum einen in dieser Altersgruppe 58 bis 66 Monate, wenn ich es ungefähr richtig weiß, dort die Betreuungsquote in den Kindergärten bei 95 Prozent liegt. Die Betreuungsquote in den Kindergärten liegt bei 95 Prozent in der Altersgruppe zwischen drei und sechs Jahren. Das wären die Untersuchungen U4 bis U9. Nach Ihrer Logik wären die alle entbehrlich, weil dort 95 Prozent im Kindergarten sind. Dieser Logik vermag ich nicht zu folgen, warum denn ausgerechnet die U9 plötzlich entbehrlich ist, Punkt 1.