Protocol of the Session on December 19, 2013

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es hat sich jetzt noch einmal die Abgeordnete Ina Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, keine Angst, 12 Minuten rede ich nicht mehr. Aber da hier so trefflich über die Stadt Eisenach und meine Stadt Suhl geredet worden ist, möchte ich doch noch mal was dazu sagen, weil ich glaube, man muss Obacht geben, nicht über etwas schlechthin zu reden, sondern wirklich genau hinzusehen. Da will ich etwas geraderücken.

Erstens, ich denke, mit den letzten Diskussionen und Entscheidungen hier auch ist klar geworden, dass man für die Kommunen und insbesondere für diese beiden Städte mehr tun muss. Ich will noch mal daran erinnern, als wir den Weg gesucht haben mit der Verlängerung dieser Sonderregelung für ein Jahr, war ja der Joke mit den 136 Mio. hier noch nicht spruchreif.

(Beifall DIE LINKE)

Da wusste noch keiner, dass es andere Überlegungen gibt, wie man nach Gutsherrenart hier agieren will, um den Kommunen etwas zuzuschustern. Ich glaube, Herr Bergemann hat das gerade sehr deutlich gemacht, man muss an die Ursachen herankommen. Die sind aus meiner Sicht immer noch generell viel zu wenig in den Blick genommen. Denn wenn es um Strukturprobleme geht, sage ich Ihnen, ist das in vielen Fällen alleine aus kommunaler Verantwortung nicht zu lösen.

Lassen Sie mich das noch mal am Beispiel Suhl sagen. In 20 Jahren 20.000 Einwohner verloren, mehr als 20.000 Einwohner. Die sind nicht alle gegangen, weil Suhl ein kleines Nest ist, wo nichts los ist. Ich will Ihnen jetzt nicht durchdeklinieren, was die Gründe sind. Es gibt auch eine ganze Menge Leute, die ins Umland gezogen sind und dort ihr Häuschen gebaut haben. Aber viele sind dauerhaft weg und die zweite demografische Welle wird noch kommen. Suhl ist gemeinsam mit Zella-Mehlis das Zentrum der Region Südthüringen. Natürlich haben wir noch eine ganze Menge. Wir hatten eine Stadthalle, die dann CCS geworden ist, wir haben ein

Skisportzentrum, wir haben ein Waffenmuseum, wir haben einen Heimattierpark, ja, meine Güte, wollen wir denn ernsthaft, dass diese Dinge, die geschaffen wurden und die auch für eine Stadt, für ein Zentrum, für Tourismus, für Gäste, für Lebensqualität der Menschen wichtig sind, dass wir das alles runterfahren? Das glaube ich nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube wirklich nicht, dass das richtig ist. Deswegen muss ich Ihnen sagen, war zu dem damaligen Zeitpunkt diese Sonderregelung für ein Jahr eine richtige Sache. Ich finde es nach wie vor legitim zu sagen, vor allem, wenn man nicht wusste, dass es andere Varianten gibt, lasst uns für ein Jahr noch mal verlängern, weil etwas getan werden muss, auch im Sinne einer Funktional-, Verwaltungs- und möglicherweise auch Gebietsreform. Da sind bestimmte Sachen im Fluss, da wird diskutiert, wie wollen wir in der Region in Zukunft leben, welche Rolle werden die Städte, die Zentren spielen, was können und was wollen wir uns leisten. Aber ich sage Ihnen auch, da darf man Kommunen, auch eine Stadt wie Eisenach oder Suhl nicht alleinlassen. Da muss man miteinander reden. Aus eigener Kraft, meine Damen und Herren, weil das hier so herüber kam, wir haben es uns nicht leicht gemacht mit dem Verkauf der E.ON-Aktien. Ich sage Ihnen, ich bin - obwohl das ist Vermögensverlust, das ist ganz klar, wir haben ein Vermögen verkauft -, ich bin trotzdem der Auffassung, dass damit ein Weg in eigener Verantwortung gegangen wurde, Schulden massiv abzubauen und damit eine Voraussetzung zu schaffen, dass wir die Aufgaben in Zukunft lösen und dass wir auch als Stadt und als Zentrum zukunftsfähig werden. Das sollte man hier nicht kleinreden und auch nicht mit dem Finger auf uns zeigen, sondern sagen, gut, den ersten Schritt sind sie gegangen. Das ist richtig, wir haben das meiste in Schuldentilgung gesteckt und jetzt muss der Prozess weitergehen. Da hätte es uns geholfen, so einen Schritt zu gehen. Die 7,5 Mio. € weniger Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu 2011 sind ein harter Brocken, die machen 221.000 € nicht wett und deswegen - das ist mein Abschlussplädoyer - sollten Sie nicht so - ich sage jetzt einmal - arrogant oder von oben herab das beurteilen, was diese Städte angeht, sondern wir sollten gemeinsam nach Lösungen suchen, damit sich Lebensqualität für die Menschen nicht noch weiter verringert. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Leukefeld. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich der Herr Finanzminister Dr. Voß zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, wir brauchen die einzelnen Punkte, was für die Regelung, für die Übergangsregelung gesprochen hat, aber vielleicht auch dafür, dass es nur eine Übergangsregelung war, das hängt mit der Konstruktion des Finanzausgleichsgesetzes zusammen. In der alten Variante gab es nur eine Schlüsselmasse für Gemeinden und kreisfreie Städte. Das heißt also, der Anteil der Kreisaufgaben war in dieser Schlüsselmasse drin und deswegen brauchte man einen Hauptansatzfaktor, der dann die Dinge auch hoch schaufelte, während wir jetzt eine eigene Kreisaufgabenmasse haben, an der auch die kreisfreien Städte gleichberechtigt nach bestimmten Schlüsseln beteiligt sind und wir haben eine Masse für Gemeindeaufgaben. Deswegen hat sich die Hauptansatzstaffel verändert, weil das ganz andere Bedingungen sind.

Herr Minister Voß, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Das habe ich gestern schon, das machen wir vielleicht nachher oder so. Das müssen wir einfach mal sehen.

Also erst einmal nicht? Gut.

Nein, lassen wir das erst einmal. Ich will erst einmal zu Ihnen etwas sagen. Ich würde das nicht kleinreden, was die Stadt Suhl dort macht, das sage ich einmal ganz klar. Dieser Verkauf der E.ON-Anteile hat, soviel ich weiß, etwa 98 Mio. € gebracht. Es ist vollkommen richtig, dass sich die Stadt Suhl mit diesem Geld von ihren Schulden befreit. Das ist im Grunde genommen ein Stück Eigenverantwortung was sie hier übernehmen und die Schulden sind zum einen in dieser Wohnungsgesellschaft, aber auch bei diesem Kongresszentrum, wo auch immer. Ich kann nur sagen, sehen Sie zu, dass Sie die Schulen loswerden, weil der Rahmen nicht größer wird. Also, Sie müssen sehen, dass Sie davon wegkommen. Wenn Sie Schulden in einer dermaßen großen Ordnung tilgen können, dann macht sich das nach meinen Rechnungen auch bemerkbar etwa in 2,6 Mio. € - das ist die Zahl, die ich kenne - an Zinsersparnis. Das ist der Effekt, der dauerhaft bleibt. Durch diese nochmalige Verlängerung wären wir auch in verfassungsmäßige Probleme gekommen, weil wir nur sagen dürfen, hier ist das alte System, es gibt dort Anpassungsnotwendigkeiten, die kann man nicht endlos fortführen, weil in

(Abg. Leukefeld)

Wahrheit alle anderen Gemeinden die höheren Zuweisungen, die Sie bekommen, dann bezahlen müssen. Da sehen Sie, dass es verfassungsmäßige Grenzen gibt und Sie haben selbst schon darauf Bezug genommen, dass diese Erhöhung jetzt etwa 900.000 € ausgemacht hätte, wenn ich sehe für beide Städte, und ich sage auch, das ist kein besonders großer Effekt. Aber im Wesentlichen passt diese Privilegierung, die einmal war, nicht mehr zur neuen Systematik. Das wird Sie jetzt sehr wenig trösten, das ist mir auch klar. Der Weg dahin, den die Stadt Suhl mit ihrer Entschuldung eingeschlagen hat, ist auf jeden Fall richtig und, ich glaube, er wird auch zu Erleichterungen führen. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und so kommen wir zur Abstimmung.

Es wurde beantragt, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6857, an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag auf Überweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der CDU- und der SPD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen von FDP, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Thürin- ger Anerkennungsgesetz - ThürAnerkG -)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6963 ERSTE BERATUNG

Der Herr Bildungsminister hat angekündigt, für die Landesregierung den Gesetzentwurf zu begründen. Herr Matschie, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zur Einbringung des Thüringer Anerkennungsgesetzes ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Warum ist dieses Gesetz so wichtig für uns? Vor wenigen Tagen war es wieder in den Medien nachzulesen: Thüringen verliert pro Tag 37 Einwohner. Unsere Gesellschaft wird im Durchschnitt älter und Thüringen wird, wenn die Entwicklung so weiterläuft, in Zukunft weniger Bewohner haben. Es gibt aber auch positive Entwicklungen innerhalb Thüringens. Städte wie Weimar, Erfurt oder Jena haben wieder wachsende Bevölkerungen und wir müssen uns darüber klar werden, welche Erfolgsfaktoren zu einer solchen positiven Entwicklung führen können.

Wir wissen, die Thüringer Wirtschaft braucht zusätzliche Fachkräfte. Man kann das sogar in konkreten Zahlen ausdrücken. Es gibt eine Studie „Fachkräfteperspektive 2020“, die uns für verschiedene Wirtschaftsbereiche deutlich macht, welche Fachkräfte in den kommenden Jahren gebraucht werden. Bis 2020 fehlen danach rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialpflegerischen Berufen, gut 12.000 Menschen in Gesundheitsberufen, über 4.000 Ingenieure. Aber auch ohne solche Statistiken weiß jeder, der in den Unternehmen in Thüringen unterwegs ist: Das Thema Fachkräfte ist ein Riesenthema für die Unternehmensentwicklung, egal ob kleine oder große Unternehmen. Unsere Investitionen in gute Bildung, unsere Investitionen in starke Hochschulen, die junge Leute ins Land bringen, sind ein wichtiger Weg, um dafür zu sorgen, dass es auch in Zukunft genügend gut ausgebildete Menschen in Thüringen gibt, die dieses Land voranbringen können.

Aber wir müssen auch über die Potenziale reden, die bisher ungenutzt sind, die Menschen, die aus anderen Ländern hierhergekommen sind mit ihrem beruflichen Wissen und die oft große Hürden haben, dieses berufliche Wissen auch formal anerkannt zu bekommen. Und wir müssen Offenheit zeigen für Menschen, die sich überlegen, vielleicht hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Es gibt in Thüringen Elektroniker aus Bosnien, Krankenpfleger aus Brasilien oder Erzieher aus Kuba. Anerkannte Fachkräfte in ihren Heimatländern, die hier bei uns leben, die gut ausgebildet sind, die wir brauchen, die aber oft noch keine Berufsanerken

(Minister Dr. Voß)

nung bekommen. Deshalb müssen wir weiter um kluge Köpfe werben und Anerkennung möglich machen. Verglichen mit anderen Bundesländern hat Thüringen einen sehr niedrigen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, wie es technisch oft heißt. Wir haben in Thüringen einen Ausländeranteil von lediglich 1,5 Prozent und nur 3 Prozent der bei uns lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund. Das ist im Bundesvergleich sehr wenig. Nehmen wir mal Baden-Württemberg, das Bundesland mit der niedrigsten Arbeitslosenquote ist zugleich das Bundesland mit dem höchsten Migrantenanteil in der Bevölkerung. Mehr als ein Viertel der Menschen in Baden-Württemberg haben einen Migrationshintergrund. Da zeigt sich auch, Internationalität ist ein Standortvorteil. Internationalität stützt das Wachstum. Internationalität sorgt dafür, dass der Arbeitsmarkt besser funktioniert. Unsere Aufgabe ist klar, wir wollen und müssen es Menschen einfacher machen, die bei uns leben, auch hier zu arbeiten. Unsere Wirtschaft ist darauf angewiesen, unser Land profitiert insgesamt davon und ich will es auch angesichts der Zahlen, die wir aus dem Thüringen-Monitor wieder auf den Tisch gelegt bekommen haben, noch einmal klar ansprechen: Angst vor Zuwanderung braucht niemand zu haben. Das Gegenteil ist der Fall. Angst müssten wir bekommen, wenn keiner nach Thüringen kommen will, denn dann hätten wir allen Grund, uns um die Zukunft dieses Landes Sorgen zu machen. Wir wollen und müssen kluge Köpfe, gut ausgebildete Fachkräfte nach Thüringen bringen. Das ist eine wichtige Zukunftsaufgabe und dazu muss Politik wirksame Angebote machen.

Damit Zuwanderung gelingt, müssen Hürden abgebaut werden und eine dieser Hürden ist die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation, die Menschen in ihrem Heimatland erworben haben. Bund und Länder sind sich einig, dass man hier gemeinsam auf beiden Ebenen handeln muss, auf Bundesebene und auf Länderebene. Der Bund hat erst vorgelegt und regelt in seinem Anerkennungsgesetz die Berufe, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Das sind zum Beispiel Augenoptiker, Industriemechaniker oder Handwerksberufe, insgesamt über 300 Berufe. Aber in einem föderalen Land gibt es auch eine ganze Zahl von Berufen, die in Landeshoheit geregelt sind, die nicht durch das Anerkennungsgesetz des Bundes abgedeckt sind, zum Beispiel Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Vermessungsingenieure, Pflegehelfer. Für all die gilt das Bundesgesetz nicht. Dafür brauchen wir ein Gesetz in Länderkompetenz. Deshalb haben sich die Länder abgesprochen, aufeinander abgestimmt, um die Anerkennungsverfahren nach einheitlichen Kriterien zu regeln und Anerkennungsgesetze auf dieser Basis auszuarbeiten. Sie haben ein Mustergesetz abgesprochen und wir setzen die Eckpunkte dieses Mustergesetzes jetzt nach intensiver Debat

te mit den Beteiligten hier in Thüringen in ein Thüringer Gesetzgebungsverfahren um.

Das Thüringer Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und ein klares Bekenntnis zur Willkommenskultur. Es erleichtert den Fachkräften aus aller Welt, die wir dringend brauchen, ihre berufliche Qualifikation hier bei uns in Thüringen einzusetzen. Das Gesetz bietet ein einheitliches und transparentes Verfahren für eine Vielzahl landesrechtlich geregelter Berufe. Es schafft Rechtsklarheit für die Lehrerin aus Spanien, den Erzieher aus Russland oder den Vermessungsingenieur aus China. Über die Anerkennung der Qualifikation soll in Thüringen künftig innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Ein einheitliches Verfahren, klare Anerkennungskriterien und kurze Bearbeitungsfristen sorgen in Zukunft dafür, dass diese Menschen innerhalb kurzer Zeit eine Beschäftigung bei uns in Thüringen aufnehmen können.

Aber auch in den Fällen, in denen eine Anerkennung nicht unmittelbar ausgesprochen werden kann, wird niemand zurückgelassen. Die Anerkennungsbehörden stellen die im Ausland erworbenen Qualifikationen fest und beschreiben konkrete Wege zur Nachqualifizierung. Damit können sich die Antragsteller gezielt weiterbilden und später eine vollständige Anerkennung erlangen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dieses Anerkennungsgesetz soll ein Signal an Menschen überall auf der Welt sein. Wenn sie das wünschen, sind sie bei uns willkommen und sie werden mit ihren Fähigkeiten bei uns auch gebraucht. Ich möchte, dass Menschen, die hierherkommen, auch unmittelbar ihre Qualifikationen hier einsetzen können. Ich will es zum Abschluss noch mal sagen: Für mich ist das Gesetz damit ein wichtiger Teil der immer wieder diskutierten Willkommenskultur, die unser Land braucht und die unser Land bereichert. Ich hoffe, dass wir in einer zügigen Beratung dieses Gesetz gemeinsam im Landtag verabschieden können. Es ist ein Gesetz, das für die Zukunft des Landes große Bedeutung hat. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Menschen in Deutschland und in Thüringen bleibt und blieb es verwehrt, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in die Thüringer Arbeitswelt einzubringen, weil sie ihre Qualifikation

(Minister Matschie)

nicht in Deutschland, zumindest aber nicht in der Europäischen Union erhalten haben. Als Beispiel werden und wurden immer wieder Ärzte, Ingenieure und Professoren genannt, die anstelle ihres eigentlichen Berufs oft als Taxifahrer unterwegs sein müssen. Das ist für die Betroffenen ein schwieriger Umstand, weil sie nicht der Profession nachgehen dürfen, die sie gelernt haben, die sie sich ausgesucht haben und die sie sicher auch am besten können.

(Beifall FDP)

Es ist auch für Thüringen unglücklich, weil Ressourcen nicht genutzt werden, die immer knapper werden, nämlich gut ausgebildete Fachkräfte.

(Beifall FDP)

Wenn wir sicherstellen wollen, dass im Ausland erworbene Abschlüsse mit deutschen Abschlüssen gleichwertig sind, dann sollte es für uns ein Gebot sein, dass wir dem Arzt gestatten, so schnell wie möglich das Taxi gegen eine Arztpraxis eintauschen zu können.

(Beifall FDP)

Damit haben wir uns leider in den vergangenen Jahren in Deutschland sehr schwergetan. Gerade in der letzten Legislaturperiode des Bundestages hat sich bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen aber einiges bewegt. Das Anerkennungsgesetz des Bundes wurde am 6. Dezember 2011 beschlossen und bereits zum 1. April 2012 in Kraft gesetzt.

(Beifall FDP)

Das war vorher in vier Jahren schwarz-rot so nicht gelungen, der Vollständigkeit halber. Das Gesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, also beispielsweise Berufe mit IHK-Abschluss, Herr Minister Matschie hat darauf hingewiesen. Das Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen hat im November eine Umfrage unter denjenigen durchgeführt, die den Rechtsanspruch auf Anerkennung des Bundesgesetzes genutzt haben. Die Ergebnisse wurden im November vorgestellt und danach hat sich für viele, wenn auch nicht für alle, die individuelle Arbeitsmarktlage verbessert. Aber, so betonen die Sozialwissenschaftler, für nahezu alle von ihnen stellt die berufliche Anerkennung ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung in der Bundesrepublik Deutschland dar. Das ist für sie sehr, sehr wichtig, die berufliche Anerkennung, also die Wertschätzung der Person und des Könnens.

Auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat erklärt, dass das Gesetz eine entscheidende Starthilfe für Integration sei. Neben Anlaufschwierigkeiten wie dem Fehlen einer einheitlichen Stelle für einige Berufsfelder, kritisierte er aber vor allem, dass das Gesetz nicht für