Protocol of the Session on December 18, 2013

Inhalt der Änderungen, die im Ausschuss noch vorgenommen worden sind, ist zum Beispiel, dass das Radfahren in Zukunft nur noch auf befestigten We

gen erlaubt ist, um hier Unfälle und Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Die Waldweide kann mit naturschutzfachlichen Zielstellungen in Zukunft genehmigt werden. Beförsterungskosten sind in Zukunft im Einvernehmen mit dem für Forsten zuständigen Ausschuss des Landtags festzulegen und für Kommunen ist noch mal klargestellt worden, dass es in Zukunft kostenfreie Baumschauen geben soll. Außerdem wird bei der Regelung des Inkraftsetzens sichergestellt, dass es noch eine Übergangsfrist für die kostenfreie Geschäftsführung von forstwirtschaftlichen Vereinigungen durch ThüringenForst gibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss hat diese Beschlussempfehlung mehrheitlich verabschiedet. Ich wünsche uns eine angenehme Beratung. Danke.

Da sind wir einer Meinung und deshalb eröffne ich jetzt die Aussprache und als Erste hat das Wort die Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kummer hat es eben gesagt, im Oktober 2012 ist das Waldgesetz durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen worden. Wir haben also über ein Jahr gebraucht, um über dieses Gesetz zu reden. Es ist auch ein ausgesprochen wichtiges Gesetz. Es wurden Verbände angehört, es wurde beraten, der Gesetzentwurf wurde allerdings vorübergehend auch mal auf Eis gelegt, um dann doch weiter beraten zu werden. Am intensivsten und am längsten wurde unter anderem auch über das Thema Wind im Wald debattiert. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass es bezüglich des Themas Wind im Wald nach unserem Ermessen einen mächtigen Koalitionskrach gab. Man duellierte sich auf öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien, was die Koalitionäre betraf. Das Getöse aus dem Wirtschaftsministerium konnte auch durch den zuständigen Fachminister nicht abgeebnet werden und die Ministerpräsidentin musste sich erst persönlich positionieren und einschalten. Die Folge und die Krönung für alle Beteiligten und Betroffenen war dann, dass man dieses wichtige Gesetz auf Eis gelegt hat, um es vorübergehend, wie es in der Koalition hieß, nicht weiter zu beraten. Ein Jahr ist vergangen, jetzt haben wir scheinbar große Einigkeit. Ich weiß nicht, womit es zu tun hat, das ist vielleicht eine kleine Mutmaßung. Man weiß nicht, wie es zustande kommt, aber der Minister ist weg und das Gesetz ist wieder da und wir reden jetzt darüber. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass plötzlich diese große Einheit und diese große Einigkeit so echt sind, wie sie scheinen sol

len. Nach meinem Dafürhalten ist der Mann des Windes, Herr Weber, doch nicht ganz einverstanden, aber trotz aller vielleicht vorhandenen Unstimmigkeiten stimmt er denn dann doch zu. Das ist schon ein sehr abenteuerlicher Werdegang, aber man könnte in diesem Fall sagen, was lange währt, wird endlich gut. Wie auch immer.

Lassen Sie mich noch ein paar inhaltliche Punkte erwähnen. Schon in der ersten Beratung habe ich zu diesen drei Punkten, nämlich zu der Walderhaltungsabgabe für Ausgleichsaufforstung, der Verordnungsermächtigung für die Kostenregelung für die Betreuung und Beförsterung von Privat- und Kommunalwald sowie die bis zum Jahr 2015 kostenfreie Geschäftsführung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse gesprochen. Das findet in der FDPFraktion Zuspruch und Zustimmung

(Beifall FDP)

und wir können auch bei der Forderung der Waldweide unter naturschutzfachlicher Zielstellung mitgehen. Wichtig ist nach unserer Auffassung dabei, dass der naturschutzfachliche Mehrwert herausgearbeitet wird und auch messbar sein muss und dass keine Spielwiese für Großprojekte im Wirtschaftswald entsteht. Ich hoffe aber auch und bin dabei recht sicher, dass die untere Forstbehörde hier entsprechend ihrer Zuständigkeit und ihrer Regelungsbefähigung auch agieren wird und ein Auge auf die Entwicklung haben wird, so dass bei den Waldbesitzern keine Panik ausbrechen muss und wir in Thüringen auf großer Fläche in die früheren Zeiten der Waldnutzung zurückkehren würden.

Ein paar kurze Anmerkungen zur 5. DVO zum Waldgesetz: Das ist schon erstaunlich, die 5. DVO, also die DVO gab es in der Form schon im Jahr 1998, damals vom Minister Sklenar unterzeichnet, und im Jahr 2012 hat man dann auf juristischer Basis festgestellt und es ist aufgefallen, dass es im Waldgesetz dafür gar keine Ermächtigungsgrundlagen gab. Dazu noch eine kleine Bemerkung: Es ist schon spektakulär, dass das grüne Fachressort seit 1990 von der CDU geführt wird, und man hat trotz alledem das eigene Tun an einer bestimmten Stelle aus dem Auge verloren und manche Dinge nicht erkannt bzw. nach 12 Jahren erst wieder festgestellt. Vorauseilend war das Ministerium aber im September 2013, hier ist nämlich die 5. DVO zuletzt geändert worden, ohne jedoch das Waldgesetz in der Endfassung abzuwarten.

Nun haben wir das Waldgesetz. Man befand sich damals wahrscheinlich auch ein bisschen in der Zwickmühle, lassen Sie mich das so benennen, die Vergütung für Leistungen, wie die Beförsterung und Betreuung der Privat- und Körperschaftswaldeigentümer, musste geregelt und entsprechend der aktuellen Finanzlage angepasst werden. Da kann man sich natürlich möglicherweise über die Höhe der Kostensätze streiten, das ist aber eine ganz andere

Thematik. Fakt ist, wir haben jetzt die DVO. Nach unserer Auffassung, das sagte ich auch in einer der letzten Beratungen schon, wäre es sicherlich sinnvoller gewesen, erst das Gesetz zu machen und dann die Verordnung,

(Beifall DIE LINKE)

denn nun muss wieder überprüft werden, ob alle Rechtsverweise Gültigkeit haben und es eventuell dann nun doch wieder Änderungsbedarf geben könnte. So viel zur DVO.

Wir waren auch im Oktober 2012 schon der Auffassung, dass es schade ist, dass man sich das Waldgesetz nicht komplett vorgenommen hat, um es zu überarbeiten,

(Beifall DIE LINKE)

um vielleicht auch Unschärfen mit anderen Gesetzen ausmerzen zu können und sie dadurch beseitigen zu können.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Welche denn, welche denn?)

Zum Beispiel gibt es da die Bundesgesetze, die in den letzten Jahren novelliert worden sind: das Waldgesetz, das Naturschutzgesetz, das Umweltgesetz, nur um einmal ein paar Beispiele zu nennen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das hat euch nicht interessiert.)

In den Landesgesetzen sind immer wieder nur kleine Änderungen vorgenommen worden. Das ist die Kritik schon 2012 gewesen. Das muss man einfach an dieser Stelle einmal sagen dürfen, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht, sehr verehrter Kollege.

Trotz meiner kritischen Anmerkungen, und die sind, wie gesagt, nicht neu, möchte ich für meine Fraktion sagen, dass wir dem Gesetz, so wie es uns hier vorliegt, zustimmen werden, weil wichtige Dinge, wie zum Beispiel auch die Kennzeichnung der Pferde, im Gesetz wieder enthalten sind. Auch das war ein einjähriger Diskussionsprozess; es war mal da, es war mal wieder nicht da, jetzt steht es wieder drin im Gesetz. Wir hatten es auch bei dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, da war es mal gestrichen. So, wie es in diesem Gesetz jetzt vorliegt, entspricht das unseren Vorstellungen und wir werden dem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Weber von der SPD-Fraktion.

(Abg. Hitzing)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, nachdem wir bereits im Oktober 2012 - der Ausschussvorsitzende hat es schon vorgetragen - die erste Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs hier in diesem Hause hatten, ist doch einige Zeit vergangen. Lediglich den Teil des Jagdgesetzes konnten wir zwischenzeitlich auf den Weg bringen. Hier gab es innerhalb der Koalitionsfraktionen, aber in Abstimmung mit den beteiligten Verbänden, ein gutes Einvernehmen und so konnten wir diesen Punkt im Konsens auf den Weg bringen und haben in diesem Bereich auch eine Stärkung des Parlaments erreichen können. Die Gründe, warum wir das Gesetzespaket nicht im Paket zu Ende bringen konnten, hat Frau Kollegin Hitzing in ihrem Redebeitrag angesprochen. Ich werde die im Laufe meiner Rede noch kurz anreißen.

Nun aber zu den Gründen, warum wir den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf befürworten: Die Rechte des Parlaments werden auch hier gestärkt. Die 5. DVO wird im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss diskutiert und wird uns wahrscheinlich im Januar oder Februar im Rahmen der Ausschussarbeit wieder beschäftigen.

Im Bereich der Ausgleichsaufforstung gab es immer wieder Probleme, da die notwendigen Flächen für eine funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung nur schwer hergestellt werden konnten. Das liegt an verschiedenen Gründen, zum einen naturschutzfachlicher Art, zum anderen daran, dass es immer schwieriger ist, aus landwirtschaftlichen Bereichen solche Flächen zu erhalten. Wenn man diese funktionsgleichen Aufforstungsflächen nicht herstellen kann, bedeutet das, dass man eine Walderhaltungsabgabe zu zahlen hat. Diese Walderhaltungsabgabe war in der Vergangenheit immer daran festgebunden, dass wiederum Flächen entwickelt werden. Wenn die Flächen nicht vorhanden sind, sind wir natürlich im Teufelskreis. Deswegen wollen wir mit dieser Gesetzesänderung erreichen, dass diese Abgabe auch für Waldumbaumaßnahmen und für Ähnliches verwendet werden kann. Ich denke, das ist eine sinnvolle Zielstellung.

Die von uns gegründete Forstanstalt lebt noch immer zu rund einem Drittel aus dem Landeszuschuss in Höhe von 36 Mio. € und damit natürlich aus Steuermitteln. Der Zuschuss wird wie vereinbart schrittweise abgesenkt und abgeschmolzen und soll durch steigende Einnahmen in dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis gedeckt werden, zuletzt abgeschmolzen um 4,6 Mio. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, die 5. DVO so schnell wie möglich zu verbessern, um auch in diesem Bereich der Forstanstalt die Möglichkeiten zur Einnahmesteigerung zu erreichen.

Um allerdings nicht alles über Beförsterungskosten und damit auch zulasten der Kommunen auszuglei

chen - ich denke, wir haben heute schon einiges über die angespannten kommunalen Haushalte gehört - müssen wir es schaffen, der Forstanstalt auch andere Einnahmequellen zu ermöglichen. Das sieht auch jeder der Experten in diesem Bereich, im Übrigen auch in der Forstanstalt so. Das, gepaart mit der weiteren Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Thüringen, hat unsere Fraktion dazu bewogen, den Funktionen des Waldes auch eine weitere Funktion, nämlich die Erzeugung der erneuerbaren Energien zuzuschreiben. Nicht umsonst setzen alle Länder mit ambitionierten Ausbauzielen wie Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und viele andere darauf, erneuerbare Energien auch im Wald zu entwickeln und damit den Ausbau der Windkraft auch in Waldflächen zu forcieren.

So weit wie in vielen anderen Ländern, die sogar in Schutzkategorieflächen gehen, wollten wir in Thüringen gar nicht diskutieren, ganz im Gegenteil. Wir haben immer gesagt, wir reden von Waldwirtschaftsflächen, wir reden von Flächen, in denen ohnehin bewirtschaftet wird, nicht von Flächen, die in irgendeine Schutzkategorie fallen.

Warum aber setzen andere Länder verstärkt auf den Ausbau von Windkraft im Wald? Es gibt viele Gründe dafür, weil es so viel einfacher ist, ohne Konflikte mit Bürgern und Naturschützern erneuerbare Energien auszubauen. Die Problematik der Landschaftsbildveränderung ist in Waldflächen wesentlich geringer als in der freien Fläche. Wer das nicht glaubt, kann sich gerne mit einer Reise in den Bayerischen Wald davon überzeugen oder im Hochschwarzwald, da kann man das sehen, da gibt es keinen ernsthaften landschaftsbildverändernden Einfluss. Wer etwas anderes behauptet, hat sich das vor Ort in der Umsetzung nicht angeschaut, sondern lediglich die Bilder, die einige projiziert haben, gesehen.

Die Beeinträchtigung der Anwohner durch Geräusche oder Schatten sind faktisch bei dieser Form der Windkraftnutzung nicht vorhanden.

Wenn die notwendigen Kriterien Berücksichtigung finden, ist auch der Artenschutz- und der Naturschutzfaktor wesentlich weniger problematisch als in einigen Freiflächen. Und es führt letzten Endes dazu - da bin ich wieder bei der Einnahmesituation der Forstanstalt - dass wir es schaffen, den Steuerzahler mittel- und langfristig zu entlasten. Denn wenn es die Forstanstalt auf diesem Weg nicht schaffen wird - und wir hoffen, dass es so ist, dass sie es schaffen -, aber wenn es die Forstanstalt aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen nicht schaffen wird, auf eigenen Füßen zu stehen, dann wird wieder die Diskussion hier im Hause und bei den Haushältern sein, wo die entsprechenden Mittel dafür herkommen. So weit die Fakten. Diese haben allerdings unseren Koalitionspartner nicht überzeu

gen können. Eine zwangsläufige rechtliche Verbindung zwischen dem vorgenannten Sachverhalt und dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Wald gibt es nicht. Es gibt aber einen faktischen Zusammenhang, den viele von Ihnen kennen und der sich letztendlich unter anderem in der Regionalplanung immer wieder zeigt. Da das Gesetz aufgrund der vorgenannten Regelungsbereiche keinen weiteren Aufschub duldet, wollen wir es nun auf den Weg bringen. Auch die Regelung zur Waldweide, die eben schon angesprochen war, die von unserer Fraktion eingebracht wurde, ist aus Gründen der Biodiversität ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Abschließend lassen Sie mich feststellen, das Gesetz ist nun besser geworden, richtig gut hätte es auch sein können, wenn man sich an die Fakten und nicht an irgendwelche Parolen und irgendwelche Prinzipien gehalten hätte. Ich bitte um die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Weber, es ist schon manchmal erstaunlich, dass offensichtlich ein Drittel dieses Hauses ausreicht, um demokratische Mehrheiten darzustellen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als wir dieses Gesetz überwiesen bekommen haben, war klar, es gibt beim Waldgesetz einen großen Überarbeitungsbedarf. Leider ist mit dem hier vorliegenden Papier der Beschlussempfehlung aus unserem Ausschuss dieser Überarbeitungsbedarf nur teilweise umgesetzt. Es gab eine lange Streiterei - ich sage einmal, viel Wind um nichts ohne Ergebnis. Wir hätten das Verfahren deutlich schneller durchführen können, wenn wir uns das erspart hätten. Durch diesen langen Streit kam es dazu, dass die Ermächtigung für die neue 5. DVO zu den Beförsterungskosten nicht erteilt wurde und dass das Ministerium seine bisherige Verordnungsermächtigung, die es ja durchaus hatte, bloß eben nicht ausreichend für die neue 5. DVO, nutzte, um die alte 5. DVO um zwei Jahre zu verlängern. Das führt jetzt zu dem Problem, dass wir zwar im Januar im Ausschuss unser Einvernehmen zur neuen Beförsterungsrichtlinie erteilen können, was in etwa 2 Mio. € Mehreinnahmen im Jahr bedeuten würde. Aber da die kommunalen Haushalte mit der alten Regelung geplant haben, da die Betriebe der Waldbesitzer mit der alten Regelung geplant haben, gehe ich davon aus, dass die neue Regelung im nächsten Jahr nicht mehr kommen wird. Man muss

also feststellen, dass die Verabschiedung der alten Regelung für das nächste Jahr zu Kosten für ThüringenForst in Höhe von 2 Mio. € führt.

Meine Damen und Herren, positiv am vorliegenden Gesetzentwurf, an der Beschlussempfehlung ist, dass die Mitwirkungsrechte des Parlaments gestärkt wurden. Dafür möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken, denn die Frage, wie hoch Beförsterungskosten wirklich sein sollen, ist eine, die aus meiner Sicht nicht nur dem Handeln der Landesregierung unterliegen sollte. Sie sollte vom Landtag mit bestätigt werden und das haben wir hier festgelegt.

Was in dem Zusammenhang leider keine Mehrheit im Ausschuss fand, war die Mitwirkung von ThüringenForst. Hier war die Landesregierung der Auffassung, dass es sich um eine untere Behörde handelt und mit einer unteren Behörde setzt man sich als oberste Behörde nicht ins Einvernehmen. Natürlich ist die Beförsterung von Privat- und Kommunalwald im Rahmen des Gemeinschaftsforstamts eine hoheitliche Aufgabe von ThüringenForst. Aber selbstverständlich hat ThüringenForst mit der Wahrnahme dieser Aufgabe verbunden immense Kosten. Ein wesentlicher Teil des Betriebsergebnisses ist es, auch Einnahmen aus der Beförsterung zu erzielen. Wenn man hier um Millionen hin und her jongliert, kann man auch den Wirtschaftsplan einer Anstalt öffentlichen Rechts durcheinanderwirbeln. Deshalb hoffe ich, dass die Zusage des Ministeriums steht, dass die Anstalt öffentlichen Rechts hausintern in Zukunft ein wesentliches Wort mitzureden hat, wenn es um Neuregelungen der Beförsterungskosten geht.

Meine Damen und Herren, wir haben im Rahmen der Ausschussberatung andere Änderungsanträge gestellt. Wir wollten zum Beispiel die verpflichtende Walderhaltung erhalten. Herr Weber ist vorhin darauf eingegangen und hat gesagt, es gäbe nicht genügend Flächen für Aufforstungen, wenn denn irgendwo eine Neuversiegelung stattgefunden hat und dem Wald geopfert wurde, weshalb man also auch Geld in den Waldumbau statt in die Walderhaltung stecken soll.

Meine Damen und Herren, wir haben schon viele Sonntagsreden gehört gegen die zunehmende Flächenversiegelung. Richtige Schritte eingeleitet hat unser Land bisher noch nicht, um dem ein Ende zu bereiten.

(Beifall DIE LINKE)

Das, was jetzt passiert, ist, dass in Zukunft die Flächenversieglungen dazu führen werden, dass wir Waldverlust erleiden. Beim Grünland ist eine Grenze eingeführt, unter die das Grünland nicht sinken darf. Da werden ansonsten Maßnahmen ergriffen, damit der Grünlandanteil erhalten bleibt. Die landwirtschaftliche Nutzfläche, da kämpft der Bauern

(Abg. Weber)

verband zu Recht wie ein Löwe um jeden Hektar. Und das, was dann hier passiert, ist, dass man dem Forst Geld dafür gibt, dass er akzeptiert, Flächen zu verlieren, und dieses Geld dafür in den Waldumbau an anderer Stelle steckt. Das, meine Damen und Herren, finde ich den falschen Weg. Ich finde, dass die Walderhaltungsabgabe im Gegensatz dazu so hoch sein müsste, dass man die Flächenverfügbarkeit dort herstellt, wo wir genügend Flächen haben, nämlich im Bereich von versiegelten Flächen, die keiner mehr braucht. Und, Herr Weber, wenn man durch unser Land fährt, kann man sich genug ansehen, wo Immobilien herumstehen, die schon lange aufgegeben sind, wo aber niemand bereit ist, das Geld in die Hand zu nehmen, um diese zurückzubauen und damit der Natur wieder zur Verfügung zu stellen. Das hätten wir mit diesem Gesetz ändern können.