Protocol of the Session on December 18, 2013

Jetzt komme ich zu Herrn Barth: Natürlich nicht zuletzt gibt es auch Überlastung bei mittelständischen Unternehmen mit vielen Filialen, auch das sollte man noch einmal diskutieren.

Wir sollten also, wie im Staatsvertrag festgeschrieben, die Gelegenheit nutzen, um mögliche Unwuchten zu beseitigen, so dass sich bestehende Ungerechtigkeiten nicht weiter verfestigen.

Meine Damen und Herren, mit der heutigen Empfehlung der KEF, die noch mit den Rundfunkanstalten zu diskutieren sein wird, liegt eine gute Grundlage sowohl für eine allgemeine Beitragssenkung als auch für maßvolle Änderungen bei der Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags vor. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich mal eine gute Botschaft. Danke.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Meyer das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Für alle, die dieser Debatte vielleicht auch gerade lauschen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und in ganz kleinem Maße auch die Landesmedienanstalten in Deutschland bekommen round about jedes Jahr ungefähr 7,7 Mrd. € aus Gebühren und Beiträgen. Das ist richtig viel Geld und die 260 Mio. €, die jetzt wahrscheinlich als Mehreinnahmen pro Jahr, ich habe die 1,1 einfach mal durch vier geteilt, auf uns zukommen können, die man dort einsparen könnte, weil Mehreinnahmen da sind, sind 3,7 Prozent. Also bei einer solchen Systemumstellung „nur“

3,7 Prozent nach oben oder unten zu haben, als Abweichung ist gar nicht mal so schlecht. Ich will da jetzt einfach nur feststellen, das hatte man eigentlich so gar nicht erwartet. Dass damit Thüringen in der Regel auch nicht betroffen ist, was die Beitragsehrlichkeit oder in dem Fall die Gebührenehrlichkeit anging, muss auch noch einmal betont werden. Weder bei den privaten Haushalten noch bei den gewerblichen Unternehmen war Thüringen ein, wie man heute so schön im neudeutsch sagt, Hotspot der Beitragsunehrlichkeit. Da gibt es ganz andere und entsprechend sind dort auch die Rundfunkanstalten jetzt schon ganz wild auf das zusätzliche Geld, was kommt. Das wird in Thüringen wahrscheinlich beim MDR nicht passieren und das ist auch gut so. Die Debatte brauchen wir uns hier nicht anzuziehen. Man kann mit den Mehreinnahmen, die jetzt in Rede stehen und die insofern belastbar sind, als dass wir die Größenordnung kennen - ob dabei zum Schluss 100 Mio. € mehr oder weniger herauskommen, das ist, glaube ich, gar nicht relevant -, zwei Sachen machen: Man kann den Beitrag stabil halten bei der üblichen Inflationsrate und den Mehranmeldungen, die die Rundfunkanstalten regelmäßig machen; für die Beiträge würde das bedeuten, dass so die Inflationsrate als Absenkung zu empfinden wäre, und wenn so ein Betrag nicht nur drei Jahre, sondern fünf oder acht oder sogar zehn Jahre stabil bleibt, das wäre auch etwas für die Beitragszahlenden. Kann man sich überlegen. Oder man kann den Betrag senken. Das ist zum Teil der Vorschlag der KEF. Und dann kommen wir eigentlich in die Frage, warum, denke ich, auch die FDP einen Antrag gestellt hat, heute daraus eine Aktuelle Stunde zu machen, nämlich: Für wen kann man ihn senken und um wie viel kann man ihn senken? Ob es wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den beitragszahlenden Unternehmen gut ankommt, jetzt 50 Cent für alle so abzusenken, ob das wirklich das Gerechtigkeitsgefühl und das Gefühl, man wird hierzu sozusagen über Gebühr beansprucht, über Gebühr, über Beitrag beansprucht, kann man infrage stellen. Die Debatte läuft ganz offensichtlich jetzt in die Frage hinein, ob es Ungerechtigkeiten gibt, die man auf diese Art und Weise mit diesen Mehreinnahmen auch beheben kann.

Die zentrale Position dabei muss zunächst mal sein: Ist eigentlich das, was mit dem Geld bezahlt wird, es wert, dass es bezahlt wird? Darüber gehen die Meinungen immer auseinander, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk eigentlich sein Geld wert ist, aber die Debatte darf man als Erstes trotzdem führen. Da muss man auch noch einmal darauf hinweisen, dass man von der Seite der Kosten hier im MDR-Land feststellen kann, dass die Anmeldung des MDR für die Beitragsperiode unterhalb der Inflationsrate liegt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt, der MDR reagiert darauf, dass wir hier aus demografischen Gründen, wie wir alle wissen, weniger Menschen werden, und da kann der Rundfunk nicht gleich teuer bleiben. Da muss er sparen. Ein schönes Vorbild übrigens auch für die Landesregierung. Wenn es weniger Menschen gibt, kann man denen nicht dieselben Leistungen abverlangen und man kann ihnen allerdings auch nicht dieselben Leistungen bieten und das tut der MDR nicht. Er spart tatsächlich. Auch insofern brauchen wir uns, glaube ich, hier als Rundfunkräte und als Landtage nicht zu verstecken, wenn es um die Frage geht, wie man mit dem Thema der Beiträge umgeht. Wenn wir dann schon so schön dabei sind, von links und rechts, wenn man so will, darauf hinzuweisen, wer alles ungerecht behandelt wird bei dem jetzigen, aktuellen, halbwegs gleichmacherischen Beitrag, die Behinderten, die nur ein Drittel Beitrag zahlen müssen, aber dann immerhin doch ein Drittel statt bisher gar nichts, oder eben die vielen Filialisten bei den Gewerbetreibenden. Da will ich auch noch zwei Themen dazusteuern, weil das hier in dem parlamentarischen Verfahren eine ganz große Debatte sein wird. Die Haushalte in Thüringen, die von Menschen bewohnt werden, die nur fremde Sprachen sprechen, nutzen den Rundfunk und das Fernsehen nur zum Teil. Das Informationsangebot ist ihnen verschlossen. Für Blinde, Taube und Sehbehinderte fordern wir zu Recht Untertitelung, Versprachlichung, Gebärdendolmetscher. Und wie viel Minuten Angebot gibt es durch den MDR beispielsweise für Menschen, die nicht deutscher Sprache sind? Kein einziges. Auch dafür könnte man Mehreinnahmen verwenden, denn alle, die zahlen, haben ein Recht darauf, es auch nutzen zu dürfen, und spätestens bei der Informationsvermittlung in regionalen Inhalten sind diese Menschen leider nicht auf der positiven Seite.

Zum Schluss möchte ich daran erinnern, dass im gewerblichen Bereich, Herr Barth, die Filialisten sehr wohl eine Debatte sind, da gebe ich Ihnen sogar recht, aber die eigentlichen Gewinner bei der neuen Regelung waren die Großbetriebe.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die haben wir doch kaum.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, aber in Deutschland insgesamt und das macht insgesamt in Deutschland die Debatte aus. Die Tatsache, dass die Großbetriebe lächerliche Beiträge zahlen sollen, das ist ähnlich wie beim EEG übrigens, dass die da Sondergenehmigungen bekommen, das muss dann auch angegangen werden. Das hilft dann vielleicht auch den kleinen Gewerbetreibenden.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Können wir doch machen.)

Herr Abgeordneter Meyer …

Danke, ich bin fertig.

Für die Landesregierung Minister Gnauck, bitte. Da das quasi eine Jungfernrede ist, also jedenfalls in dieser Legislaturperiode, bitte ich darum, dass wir uns als Plenum auch daran halten. Sie genießen besonderen Schutz, heißt das.

(Heiterkeit und Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich weiß das noch, auch wenn es einige Zeit her ist, dass Sie immer sehr sorgsam mit mir umgegangen sind, und ich freue mich, dass die Spielregeln in diesem Hause noch genauso freundlich sind und auch Ihre Sitzungsleitung, wenn Sie mir den Kommentar gestatten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, voranstellen möchte ich, dass der Modellwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und auch das klang in verschiedenen Beiträgen heute schon einmal an, von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Beitrag ein großer Erfolg ist. Das habe ich leider in der Diskussion noch nicht gehört. Es war eine Komplettumstellung eines Systems von sage und schreibe mehr als 40 Millionen Teilnehmerkonten und einem Gesamtvolumen von 7,5 Mrd. € und das ist ohne größere Reibungsverluste gelungen. Auch das ist ein Erfolg, den man herausstellen muss.

Es war dabei das erklärte Ziel der Politik, im Zuge des Modellwechsels die Beitragsstabilität zu gewährleisten und die eben schon beschriebenen Ungerechtigkeiten möglichst zu beseitigen. Das ist in weiten Teilen gelungen. Die Länderarbeitsgemeinschaft, die im Übrigen nicht in Hinterzimmern arbeitet, sondern sehr, sehr transparent und immer zu allen Ministerpräsidentenkonferenzen dazu auch befragt wird, begleitet den beschriebenen Umstellungsprozess im Rahmen einer von der Rundfunkkommission der Länder eingesetzten Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs - also auch daran mag man sehen, es ist wahrlich kein parteipolitisch besetztes Thema - intensiv, um insbesondere den im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Zustimmungsgesetze in den 16 Landtagen erfolgten Entschließungsanträgen und Protokollerklärungen Rechnung zu tragen. Vor

diesem Hintergrund ist der beschriebene Entwurf zum 19. KEF-Bericht zu sehen. Nach den, und das klang an, es ist wahrlich eine Aktuelle Stunde heute, aktuellen Informationen von ARD und ZDF geht man dort von Mehrerträgen in Höhe von 788 Mio. €, allerdings für die Jahre 2013 bis 2016, aus. Diese Mehrerträge haben sich insbesondere aus dem einmaligen Meldedatenabgleich ergeben und ein großer Teil dieser Mehreinnahmen, auch das klang schon an, beruht auf der erstmaligen Erfassung von vormaligen, ich glaube, man darf von Schwarzsehern sprechen, im privaten und auch im gewerblichen Bereich. Wenn man diese Berechnungen zugrunde legt, könnte man durchaus eine Summe von bis zu 50 Cent pro Beitragszahler pro Monat als Einsparpotenzial ausmachen.

Der Entwurf des KEF-Berichtes selbst ist uns allerdings noch nicht zugegangen und deswegen kann eine genaue Bewertung von uns heute noch nicht vorgenommen werden. Greift man aber die bereits mehrfach angesprochenen Pressemitteilungen beginnend heute um 12.00 Uhr auf, sieht die KEF sogar ein Reduzierungspotenzial in Höhe von 73 Cent. Eines kann man aber sicher sagen, Herr Abgeordneter Blechschmidt, die von Ihnen in der Summe prognostizierten 1,5 Mrd. € sind Fabel und werden niemals erreicht werden, bei welcher Berechnung auch immer. Es sind in der Summe mindestens 350 Mio. weniger. Auf Basis der von mir vorstehend benannten Zahlen werden deshalb in der Ländergemeinschaft nachfolgende medienpolitische Zielsetzungen und grundsätzliche Aspekte diskutiert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um drei Wege:

1. das sogenannte Gießkannenprinzip, also ob diese potenzielle Beitragssenkung unmittelbar an alle Beitragszahler durchgereicht werden soll;

2. das sogenannte Nachbesserungsprinzip, also ob die beschriebenen Zugewinne mit den bisherigen Schwachstellen des Systemwechsels gegengerechnet werden sollen; oder

3. ob man ein Mischmodell aus 1. und 2. erarbeiten soll.

Des Weiteren, auch das klang bei Vorrednern schon an, wird in diesem Kontext auch die Frage erörtert, ob vor dem Hintergrund dieser erwarteten Mehreinnahmen der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig auf Werbung und Sponsoring verzichten soll.

Im Übrigen möchte ich heute an den Entschließungsantrag dieses Hohen Hauses, der Fraktionen von CDU und SPD zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung, das ist die Drucksache 5/3563, erinnern. Darin wird nach Vorliegen des 19. KEF-Berichtes die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass - wenn Sie gestatten, zitiere ich auch, Herr Präsident - „die Beitragspflicht

für nicht private, gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Beitragsstaatsvertrages langfristig entfallen sollte und sich die Ausnahmeregelung des Artikels 1 § 3 Abs. 1 Satz 3 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Verbindung mit § 3 Bundeskleingartengesetz auch auf gemäß §§ 18, 20 a Nummern 7 und 8 des Bundeskleingartengesetzes gleichgestellte oder geduldete Bauten erstreckt. (...) Die mit der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung möglicherweise zu erwartenden Mehreinnahmen für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen verwendet werden.“

Dies zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Thüringer Landtag bereits vor mehr als zwei Jahren auf der richtigen Spur war und in seiner Tendenz das Mischmodell präferierte, das heißt, eine anteilige Beitragssenkung für alle und weitere Vergünstigungen in einzelnen Bereichen. Vor diesem Hintergrund ist nunmehr der Entwurf zum 19. KEF-Bericht auszuwerten. Er wird Gegenstand der Rundfunkkommission, und zwar einer Beratung am 15. Januar nächsten Jahres in Mainz sein. Danach wird in der Zeitplanung die KEF bis Ende März die Endfassung mit einer Beitragsempfehlung unterbreiten, die dann staatsvertraglich umzusetzen sein wird. Ich greife das Bild des Abgeordneten Döring auf, ich würde allerdings das Fell des Bären nicht versaufen, sondern verteilen, wenn man das Bild noch einmal aufnimmt, wenn er denn wirklich erlegt ist. Das bedeutet, erst einmal muss die staatlich unabhängige KEF entsprechend den rundfunkstaatsvertraglichen Vorschriften ihre Empfehlungen vorlegen. Diese Vorlage ist also, wie beschrieben, im März nächsten Jahres zu erwarten. Das wäre dann sinnbildlich das Erlegen, danach ist es eine medienpolitische Aufgabe, die Verteilung zu regeln. Dabei kann die Medienpolitik dieses Fell des Bären allerdings nicht mehrfach verteilen, deswegen braucht es intensive Beratungen und abgewogene Entscheidungen. Ich habe eingangs beschrieben: Evaluierungs-AG der Rundfunkkommission.

Ich darf Ihnen an dieser Stelle für die Landesregierung versichern, dass Thüringen dabei in der Länderarbeitsgemeinschaft und Ländergemeinschaft die vom Thüringer Landtag von mir gerade noch einmal verdeutlichten Positionen einbringen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde liegen mir nicht vor. Damit schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf.

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Die Hochschulentwicklung in Thüringen - Erfordernis einer Enquetekommission zur Begleitung“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7037

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe ja schon angekündigt, es geht um mehr als nur um die Debatte, wie kann die Hochschulfinanzierung in Thüringen aussehen. Deswegen hat die Fraktion DIE LINKE tatsächlich heute das Thema gesetzt, was bringt uns eine Enquetekommission „Hochschulentwicklung für Thüringen“. Ich will noch einmal ganz klar und deutlich machen, warum, wieso, weshalb. Der Minister hat schon einiges gesagt. Aus seiner Sicht betreiben wir Schwarzmalerei, aus seiner Sicht ist Thüringen gut aufgestellt, was die Bildungspolitik angeht. Die Spitze der Ignoranz, wie viele Schwierigkeiten wir haben, hat die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung im November gezeigt. Wenn 5.000 Studierende auf der Straße stehen, spricht sie davon, dass andere Bundesländer uns um unser Bildungssystem beneiden. Ich glaube, das war einfach ein Fehlgriff.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was passiert hier in Thüringen? Das zeigen beide Aktuelle Stunden. Es werden Entscheidungen getroffen, ohne dass demokratische Prinzipien in Hochschulen verbessert werden, eingehalten werden, alle Hochschulgruppen beteiligt werden und mein größter Vorwurf an dieser Stelle ist, dass das Landesparlament völlig außen vor gelassen wird bis dahin, dass Beschlüsse, die das Landesparlament fraktionsübergreifend getroffen hat, nicht eingehalten werden.

Wir haben im Jahr 2012 einen fraktionsübergreifenden Antrag gestellt gehabt, dass die Landesregierung bis Ende 2013 die Hochschulentwicklungsplanung vorzunehmen hat. Wir haben im Juni einen Zwischenbericht zugeleitet bekommen, der aus meiner Sicht allein ökonomischen Kriterien geschuldet ist, nicht aber sozialen demokratischen Beschäftigungsbedingungen gerecht wird, der Studierbarkeit von Studiengängen usw. Es sind hochtrabend Leitlinien für Hochschulentwicklung formuliert, die aber aus meiner Sicht mit einer wirklichen Strukturentwicklung an den Hochschulen auch nichts zu tun haben. Vorgestellt wurde dieser Be

(Minister Gnauck)

richt im November dieses Jahres im Bildungsausschuss und gleich danach eine Pressekonferenz des Ministeriums. Aber im Dezember 2013 liegt uns keine Hochschulentwicklungsplanung vor.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit wir über die Rahmenvereinbarung III, Zielvereinbarungen, Struktur- und Entwicklungsplanung da sind wir uns über die Zeitschiene auch einig - wir versuchen als Parlament, auch als Fraktion DIE LINKE seit einiger Zeit über Anfragen, über Anträge, über Selbstbefassung im Ausschuss Informationen von der Landesregierung zu bekommen und in die Strukturentwicklung einzubringen. Allein es ist nicht möglich und es ist leider auch mit Ihnen nicht möglich, weil es Ihnen oft nicht möglich ist, im Bildungsausschuss zu sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Wieso nicht möglich?)

Ich wollte das jetzt nicht auf die Spitze treiben, aber der Minister weiß, um was es geht.

Deswegen haben wir gesagt, also so wie das jetzt läuft, wir haben die Kürzung an den Hochschulen. Alles, was auch im Zwischenbericht für Hochschulentwicklungsplanung schon erkennbar war, deutet darauf hin, dass das Ministerium tatsächlich mit den Hochschulen die Stellenplanung bespricht bzw. alles Mögliche, was vor sich geht, in der Strukturentwicklung auch festklopft und das Parlament im Grunde - selbst wenn eine Entwicklungsplanung vorliegt - keine Möglichkeit mehr hat, einzugreifen.

Aus meiner Sicht ist Hochschulpolitik gesellschaftliche Entwicklung. Das bedeutet auch, dass das demokratisch legitimierte Gremium, nämlich das Parlament, an dieser Entwicklung beteiligt werden muss und nicht außen vor gelassen werden darf.

Deswegen schlagen wir vor, um das Ministerium ein Stück weit aus der Gesamtverantwortung zu entlasten und das Thüringer Parlament tatsächlich wieder zu ermächtigen, sich in die Hochschulentwicklung einbringen zu können, dass wir über eine Enquetekommission zur Hochschulentwicklung diskutieren. Ich finde das Ausbremsen des Parlaments, wie es im letzten halben Jahr und im letzten Jahr im Bereich der Hochschulpolitik geschehen ist, völlig falsch.

(Beifall DIE LINKE)