Protocol of the Session on December 18, 2013

Das sind Zahlen der kommunalen Spitzenverbände und da haben wir Vertrauen. Die müssen auf ihre Rücklagen zugreifen, 200 haben gar keine Rücklagen mehr.

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das ist nicht zu fassen.)

Getroffene Hunde bellen.

(Beifall DIE LINKE)

Sie können das dann richtigstellen. Ich bin kein Dogmatiker; wenn Sie andere Zahlen haben und die Zahlen des Gemeinde- und Städtebundes sind falsch, dann korrigieren wir das. Aber zumindest nach unseren Informationen hat jede zweite Gemeinde ihren Haushalt nur dadurch ausgeglichen, weil sie auf Rücklagen zurückgreifen musste. Damit können sie natürlich keine Zuführung zum Vermögenshaushalt machen und damit nur ganz eingeschränkt investieren. Den Gemeinden wollen wir durch die Investitionspauschale auch die Möglichkeit geben, zumindest im begrenzten Umfang notwendige Investitionen zu tätigen. Übrigens auch die über 100 Gemeinden, die keinen Haushalt haben, würden damit in die Lage versetzt - wir wissen nicht, ob sich die Zahlen 2014 wiederholen, das sind Zahlen aus 2013, 2014 können die Zahlen wieder anders sein, aber gegenwärtig ist die Lage so. Deswegen haben wir die zweite Säule bewusst so ausgerichtet als Investitionspauschale. Das bedeutet 10 € für die kreisangehörigen Gemeinden, 10 € für die Landkreise und die kreisfreien Städte 20 € pro Einwohner, und zwar das steuerkraftunabhängig, weil kommunale Infrastruktur nicht immer so einen Einwohnerbezug hat. Die Gemeinden müssen Straßen sanieren, unabhängig, wie viele Einwohner und dergleichen. Es gibt kommunale Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, da gibt es eine Nutzungskomponente, aber im Grunde genommen ist Infrastruktur eine Vorhalteleistung, deshalb ist da das Instrument der Investitionspauschale gut geeignet. Die letzte Säule sind 10 Mio. € höhere Bedarfszuweisungen. Damit wollen wir die Landesregierung in die Lage versetzen, zielgenau notleidende Gemeinden zu unterstützen, mögliche Gemeindeneugliederungen auch finanziell wieder zu befördern, solange sie raumordnerisch und landesplanerisch nicht solchen Unsinn beinhalten wie das Gesetz, das heute Abend noch der Innenausschuss zu beraten hat und morgen möglicherweise das Plenum. Solche Dinge wollen wir nicht. Aber wir akzeptieren, dass die Landesregierung ein Steuerungsinstrument braucht, jedoch - auch das sagen wir - wollen wir die Beteiligung des Landtags bei der Mittelverwendung des Landesausgleichsstocks stärken. Uns ist das Verfahren zu intransparent, deswegen fordern wir eine Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses. In welchem Umfang, darüber kann man diskutieren und da ist erst einmal ein Einstiegs-/Informationsverfahren zu

finden. Es geht gar nicht darum, die Entscheidungskompetenz der Regierung zu beschneiden, aber wir wollen zumindest wissen, was Sie da so alles machen, nach welchen Kriterien und dergleichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Konzept ist sehr innovativ. Sie können es übernehmen. Wir geben Ihnen das. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, über diesen jetzigen Hilfefonds tatsächlich Dinge zu korrigieren, die mit dem neuen Finanzausgleich - da wurden die Voraussetzungen geschaffen, aber der zweite Schritt hat gefehlt. In dem Sinne sind Sie heute aber zunächst erst einmal aufgefordert, sich zu positionieren, wann Sie dem Landtag den Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 zur Debatte vorlegen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Das Wort hat Abgeordneter Mike Mohring von der CDU-Fraktion.

Ist das Kuschel sein Glas?

(Zuruf aus dem Hause: Ja, ja. Trink das nicht.)

Nein, davon trinke ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Lemb, SPD: Es wurde ihm einer eingeschenkt.)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Heiterkeit DIE LINKE)

Vielleicht können Sie mir ein neues Glas bringen. Das schadet ja nichts.

(Zuruf aus dem Hause: Das ist ein Neues.)

So wenig ist da drin? Okay, alles klar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Dialog mit den Kommunen ist ein dauerhafter Prozess. Das erleben wir in diesem Landtag Jahr für Jahr. Es ist auch richtig so, denn die Tragfähigkeit unseres Landes, die Handlungsfähigkeit unseres Landes, dass die Leute eine gute Perspektive haben, dass sie sich wohlfühlen in ihrem Land, hängen unwahrscheinlich davon ab, dass die Kommunen auch leistungsfähig sind und diesen Rahmen auch bieten können.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da hat er recht.)

Zu Recht klatschen Sie, Herr Kuschel, deswegen, weil wir wissen, dass wir gesagt haben, wir wollen diese Basis auf ein festes Fundament auf Dauer stellen, deswegen haben wir im letzten Jahr den

(Abg. Kuschel)

Kommunalen Finanzausgleich novelliert. Nach vielen Jahren der Novelle innerhalb des Gesetzes selbst hat unser Finanzminister einen Vorschlag gemacht, den die Regierung eingebracht, getragen und wir unterstützt haben als Koalitionsfraktion, deswegen haben wir diesen Prozess auf den Weg gebracht. Wir sagen, das ist auch so, dass mit diesem neuen Kommunalen Finanzausgleich bis zu seiner Revision ein Weg aufgezeichnet ist, wie wir uns vorstellen, wie die Finanzierung des Kommunalen Finanzausgleichs in diesem Land funktionieren kann und nach unseren Vorstellungen auch funktioniert.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, was soll das dann!)

Jenseits davon wissen wir aber,

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

dass die verschiedenen Situationen in den einzelnen kommunalen Haushalten höchst unterschiedlich sind, und genau hier beginnt der Unterschied zwischen dem pauschalen Verständnis beim Zwischenruf und zwischen dem Verständnis, wie Kommunaler Finanzausgleich, wie die kommunale Finanzsituation wirklich funktioniert. Das ist der Unterschied.

(Beifall CDU)

Wir wissen deshalb nur zu gut, dass es Kommunen gibt, die sind steuerstark, die sind in ihrer Region die steuerstärksten Kommunen, die es gibt,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie waren auch schon besser.)

aber sie sind auch aus Fehlern der Vergangenheit zum Teil die höchstverschuldeten. Je nachdem, welche Statistik man anwendet, sind sie in der Statistik ganz oben, weil sie steuerstark sind, oder sie gehören zu denen, die keinen Haushalt aufstellen können, und werden dann in den Listen genannt, die uns da gegenwärtig überall in den Ausschüssen vorgegeben werden, und man sagt, seht, die sind nicht mehr handlungsfähig, denn sie haben zu viel Pro-Kopf-Verschuldung und kommen von alleine davon nicht runter.

Dann gibt es Kommunen, die haben sich in der Vergangenheit viele Rücklagen aufgebaut, weil es ihnen besser ging. Jetzt geht es ihnen ein Stück schlechter und dafür verwenden sie die Rücklagen, die sie möglicherweise auch zweckgebunden zurückgelegt haben, um sich für spätere Situationen was leisten zu können, und das verwenden sie jetzt auch. Deswegen reicht dann auch nicht der platte Blick darauf, es gibt Kommunen, die brauchen ihre Rücklagen auf, um ihre Haushalte auszugleichen. Das ist bestimmt auch bei manchen so, dass deshalb auch Schwierigkeiten im Verwaltungshaushalt da sind. Aber es gibt auch Kommunen, die genau

die Rücklagen angewendet haben, um sie jetzt zu diesem Zeitpunkt verwenden zu können, weil sie in Kindergärten investieren, weil sie in Schulen investieren, weil sie in ihre Krankenhäuser investieren oder weil sie in ihre Infrastruktur investieren.

Dann haben wir natürlich auch Kommunen, die sind auf Dauer nicht leistungsfähig, weil sie sich so viele Aufgaben angezogen haben, vielleicht auch übertragen bekommen haben, und haben eben nicht in ihrer örtlichen Struktur die Einnahmen, die sie dafür brauchen, um die Ausgaben bestreiten zu können, weil ihnen das Gewerbegebiet fehlt, weil das Gewerbegebiet leer ist, weil sie zu viel Wohnbaugebiete ausgewiesen haben, sie nicht vermarkten können, weil die Preise beim Nachbarn vielleicht billiger sind - all diese Unterschiedlichkeiten, die ihre Ursache in der kommunalen Selbstverwaltung haben, die müssen wir berücksichtigen und die kann das Kommunale Finanzausgleichsgesetz des Landes nicht alleine lösen. Aber weil wir zusätzlich helfen wollen, haben wir einen Vorschlag unterbreitet.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die kommen alle über Nacht, die Probleme.)

Das kam natürlich nicht über Nacht, sondern wir haben diese Lage als Fraktion, wie Sie bestimmt in Ihren Fraktionen auch, das unterstelle ich einfach mal, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion auf jeden Fall, haben wir seit Wochen und Monaten darüber beraten, wie ist die Lage, wie viele Kommunen sind es denn in diesem Jahr, die keinen Haushalt aufgestellt haben. Wir kennen nicht diese Horrorzahlen von Herrn Kuschel - 400 Gemeinden sind in Thüringen ohne Haushalt und nicht leistungsfähig -, diese Zahl ist absurd, Herr Kuschel, diese Zahl ist absurd.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die- se Gemeinden sind ohne ordnungsgemäßen Haushalt, das ist was anderes.)

Ja, ich habe ja gerade beschrieben, dass das Rücklagenblattsystem nicht funktioniert,

(Unruhe DIE LINKE)

es gibt diese Zahl von 400 Gemeinden in Thüringen nicht, die ohne Haushalt dastehen. Herr Kuschel, Sie sind ein Lautschreier und ein Populist, aber Sie haben nicht viel Ahnung von dem System, um das es hier geht.

(Beifall CDU)

Deshalb haben wir einen Vorschlag gemacht, den haben wir natürlich zunächst CDU-intern beraten, das ist doch ganz selbstverständlich, das ist ein Ausfluss unserer Demokratie, dass wir zunächst einen Vorschlag unterbreiten.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zunächst ist es die Aufgabe eines jeden, sich ein Meinungsbild zu machen, und das hat die CDUFraktion gemacht und wir sind frei und wir sind dankbar, dass wir uns eine eigene Meinung bilden können, ohne uns von den Grünen vorher belehren lassen zu müssen, das ist ganz wichtig.

(Beifall CDU, FDP)

Das ist ganz wichtig. Und dann kommt dazu, das hat auch Uwe Barth in seiner Rede angedeutet, dann kommt natürlich danach die Einigung in der Koalition, die ist erfolgt und dann kommt der parlamentarische Beteiligungsprozess durch Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:... und so soll es auch bleiben.)

Das haben wir auch beim letzten Plenum schon ausdrücklich angekündigt. Deswegen sind zwei Vokabeln falsch, eine, die Herr Barth gesagt hat, jetzt kommt ein Leistungsgesetz nachträglich - nein, es kommt genau jetzt, weil wir jetzt so weit sind und den Vorbereitungsprozess abgeschlossen haben, dass wir jetzt ins Parlament gehen können, wie man es mit jedem Gesetz macht. Sie werden ja auch offensichtlich, wenn Sie mal ein Gesetz in den Landtag einreichen, vorher zunächst nachdenken und nicht nur einen Antrag abgeben. Das tut gut, vorher nachzudenken, ich hoffe, Sie machen das auch. Dann gibt es dazu auch die Ergänzungsvorschläge und genau das leistet jetzt die Koalition: Wir von CDU und SPD werden im Januar-Plenum ein Leistungsgesetz einreichen, wo Sie all die Dinge sehen werden, die ich Ihnen gleich begründen werde. So geht der Prozess - erst nachdenken, dann Gesetz vorlegen, dann diskutieren, anhören und dann verabschieden, dann wird ein Schuh draus.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP:... nachträg- lich zur Haushaltsberatung.)