Nach Angaben von Schuleltern und Berichten der örtlichen Tagespresse sieht der Entwurf zur Schulnetzplanung des Landkreises Greiz eine Schließung der Staatlichen Grundschule „Ferdinand Haußmann“ im Greizer Ortsteil Cossengrün vor. Die Eltern in Cossengrün sollen demnach ihre Kinder stattdessen in die Staatliche Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ in Greiz schicken. Der Bürgermeister der Stadt Greiz erklärte in der Ostthüringer Zeitung vom 11. Oktober 2013, dass die Stadt dazu lediglich angehört werde, und beklagte,
dass er erst aus dritter Hand erfahren habe, dass die Schließungspläne vor Ort auf Widerspruch stoßen.
1. Welche Gründe führt die Landkreisverwaltung für die Schließung der Staatlichen Grundschule im Greizer Ortsteil Cossengrün an?
2. Welche anderen Staatlichen Grundschulen im Schulbezirk sind nach Auffassung der Landesregierung innerhalb der in den „Gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Thüringer Kultusministeriums zur Schulnetzplanung der allgemein bildenden Schulen“ vorgesehenen Entfernungen und Fahrtzeiten auch praktisch im Schülerverkehr zu erreichen?
3. Wann wurde die Stadt Greiz als betroffene Gemeinde entsprechend § 41 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Schulgesetz über den Entwurf des Landkreises zur Schulnetzplanung ins Benehmen gesetzt?
4. Welche Position haben die Stadt Greiz und der Ortschaftsrat Cossengrün/Hohndorf/Schönbach bezüglich der Schließung der Staatlichen Grundschule in Cossengrün im Rahmen der Benehmensherstellung vertreten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der werten Frau Abgeordneten Hitzing wie folgt - ich fasse die Antworten insgesamt zusammen -:
Bisher hat der Landkreis Greiz dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch keine Fortschreibung seiner Schulnetzplanung bzw. einen Antrag zur Veränderung der Schulorganisation der Staatlichen Grundschule „Ferdinand Haußmann“ in Cossengrün zur Prüfung übergeben. Erst nach Beschlussfassung des zuständigen kommunalen Selbstverwaltungsorgans prüft das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Maßnahme zur Veränderung von bestehenden Schulen. Daher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt von unserer Seite noch keine Aussage zu den Planungsabsichten des Schulträgers möglich. Die Beteiligung einzelner Kommunen bzw. die Benehmensherstellung im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt ausschließlich in kommunaler Selbstverwaltung. Der Landesregierung liegen hierzu keinerlei Informationen vor.
Also könnte man theoretisch davon ausgehen, wenn Sie die Zeitung nicht gelesen hätten, dass Sie heute das von mir zum ersten Mal hören?
Das waren zwei Konjunktive, auf die ich beide einmal hypothetisch Ja und Nein antworten könnte, und der Wahrheitsgehalt der Aussage bliebe gleich.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6908.
Die Landesregierung hat sich zuletzt mit dem Kulturkonzept des Freistaats Thüringen für die Unterstützung der „artthuer - Kunstmesse Thüringen“ ausgesprochen.
Der Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. beklagt nach Kenntnis des Fragestellers seit dem Ende der „artthuer 2012“, dass es hinsichtlich der Planung der „artthuer 2014“ seitens des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie nicht die avisierten Arbeitsgespräche zu Perspektiven und Formen der Unterstützung gibt. Somit ist die Planung der Kunstmesse Thüringen 2014 nicht sinnvoll vorangegangen. Die Messe ist akut in Gefahr, da eine Förderung nicht in Aussicht gestellt ist.
1. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass es die zugesagten Arbeitsgespräche mit dem Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. zur „artthuer“ bisher nicht weitergeführt hat?
2. Hat die Landesregierung Maßnahmen zur Unterstützung des VBKTh als Veranstalter der „artthuer“ als der wichtigsten Verkaufsplattform für Kunst in Thüringen mit ca. 120 Künstlerinnen und Künstlern als Messeaussteller geplant, wenn ja, wie ist die organisatorische und zeitliche Umsetzung welcher Maßnahmen vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Fördersumme ist im Budget des Bereichs „Kreativwirtschaft“ im Landeshaushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 07 des TMWAT, für das Jahr
4. In welcher Höhe wurden 2013 kommerzielle/private Galerien in Thüringen bzw. anderen Bundesländern seitens des Landes für das Vermarkten von Thüringer Künstlern gefördert, zum Beispiel über Projektförderung, Investitionsförderung, Messeteilnahmen und Ähnliches, und welche konkreten Fördersummen sind dafür im Haushaltsjahr 2014 geplant?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Richtig ist, es haben Arbeitsgespräche stattgefunden, sowohl 2012 zur Auswertung des Projekts als auch im Januar 2013.
Zu Frage 2: Das TMWAT hat bisher das Projekt „artthuer“ jeweils durch Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung im Rahmen einer Projektförderung unterstützt. Eine solche Förderung setzt einen Projektantrag voraus. Ein solcher liegt bisher nicht vor. Maßnahmen, die über eine Projektförderung hinausgehen, sind weder in der Vergangenheit erfolgt, noch sind sie künftig geplant.
Zu Frage 3: Im Einzelplan 07 des vom Thüringer Landtag verabschiedeten Landeshaushalts 2013/14 ist für das Projekt „artthuer“ keine konkrete Fördersumme festgeschrieben. Im Kapitel 07 02 steht mit dem Titel 684 77 Untertitel 1 ein Titel für Projektförderung zugunsten von Unternehmen aus der Kreativwirtschaft zur Verfügung. Dort sind im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 100.000 €, im Jahr 2014 in Höhe von 130.000 € eingestellt.
Zu Frage 4: Im Jahr 2013 wurden bisher Projektförderungen für kommerzielle Galerien aus Thüringen für das Vermarkten Thüringer Künstler in Höhe von 64.930 € gewährt. Projektförderungen für Galerien in anderen Bundesländern werden nicht gewährt. Im Haushaltsjahr 2014 sind keine konkreten Summen geplant. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Danke, Herr Staatssekretär, für die Antwort. Mit Blick auf die Frage 2 mal eine organisatorische Frage: Wer von beiden Gesprächspartnern im Nachgang der „artthuer 2012“ - Thüringer Verband Bildender Künstler oder das Wirtschaftministerium hätte aufeinander zugehen können nach dem letzten Gespräch, das im Januar 2013 stattgefunden hat? In der Regel, ich mache einen begründeten Satz, ist es so, dass so eine Ausstellung mindestens ein Jahr vorher geplant werden müsste und dass dann auch entsprechende finanzielle Sachen geklärt sein könnten.
Im Kern ist es so, wenn jemand eine Ausstellung plant oder wenn irgendjemand ein Projekt plant, dann muss der zu diesem Projekt einen Förderantrag stellen. Dann können wir darüber bescheiden. So ein Förderantrag liegt noch nicht vor. Insofern müssen diejenigen, die so was planen, auf uns zukommen. Das ist klar.
Ich will aber auch noch mal eines sagen, weil das hier immer so mitschwingt. Wenn ein Förderantrag kommt, wir fördern das auch wieder dieses Jahr, aber ich will eines klarstellen. Es ist eben nicht so, dass die „artthuer“ die wichtigste Verkaufsplattform für Kunst in Thüringen ist, sondern das sind die privaten Galerien und der weitere Kunsthandel. Die haben einen Umsatz von ca. 5 Mio. €. Der Umsatz der „artthuer“, einschließlich des Nachmessegeschäfts, beträgt nach Angaben es VBK ca. 120.000 €. Das entspricht weniger als 1.000 € pro Aussteller. Darauf will ich nur mal hinweisen. Trotzdem sind solche Ausstellungen wichtig und gut und deswegen werden wir sie auch fördern, wenn wir einen konkreten Projektantrag bekommen.
Es ist mehr ein Hinweis. Dann gehe ich davon aus, dass in Kürze dieser Antrag einläuft und dass in Kürze entsprechende Entscheidungen getroffen werden, Herr Staatssekretär?
Danke, Herr Staatssekretär. Die letzte Mündliche Anfrage für heute stellt die Abgeordnete Frau Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE. Es handelt sich dabei um die Drucksache 5/6909.
Die Einwohner von Burkersdorf, Frießnitz und Großebersdorf wurden vom Straßenbauamt Ostthüringen informiert, dass die geplante Variante ihrer Ortsumfahrung (Bestandteil des Bundesverkehrs- wegeplans 2003) aus Kostengründen umgeplant wird. Die neue Trassenführung soll Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans bleiben.
2. Wie hoch sind die ermittelten Werte der bisher vorgenommenen Verkehrszählungen in Großebersdorf auf den einzelnen Bundes- und Landesstraßen?
3. Wurden durch die bisherigen Zählungen alle Verkehrsströme erfasst oder sind weitere Zählungen an anderen Straßenabschnitten notwendig?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.