Protocol of the Session on November 21, 2013

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Frau Abgeordnete Karola Stange.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich als glühende Verfechterin der Gleichstellungspolitik, die seit vier Jahren im Gleichstellungsausschuss sitzt, hätte mir wirklich in den zu

rückliegenden Jahren solche intensiven Diskussionen gewünscht,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wie wir sie heute hier zum Thema Blut oder - anders formuliert - „Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die BlutspendeRegelungen“ noch mal zusammenfassen. Also wirklich, das war eine sehr gute Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen im Gleichstellungsausschuss. Bekanntlich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, stirbt die Hoffnung ja zum Schluss. Somit habe ich Hoffnung, dass wir uns in den verbleibenden neun Monaten auch noch intensiv über andere Themen der Gleichstellung im Ausschuss unterhalten können, dass wir weitere Anhörungen durchführen können, die uns zu guten Erkenntnissen führen.

(Beifall DIE LINKE)

Dr. Hartung, lassen Sie mich eine Anmerkung machen. Ich fand es nicht gut - und das will ich auch an der Stelle sehr, sehr deutlich sagen -, dass Sie gemeint haben, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben diesen Antrag nur gestellt, um die Erwartung eines bestimmten Klientels zu erfüllen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nein, ich glaube und ich weiß, es geht in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um den Abbau von Diskriminierung auf der einen Seite,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber auf der anderen Seite auch um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

(Beifall DIE LINKE)

Und das, werte Kolleginnen und Kollegen, muss an der Stelle auch noch mal deutlich formuliert werden.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es bereits erwähnt, wir als Ausschuss haben uns sehr intensiv mit der Thematik der Blutspende von Homosexuellen auseinandergesetzt. Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht, ob denn nun die Abschaffung auf der einen Seite die Abschaffung eines Diskriminierungstatbestandes darstellt oder ob die Sicherheit der Patientinnen und Patienten das Wichtigere ist. Ich denke - und das ist auch in meiner Fraktion ganz deutlich zum Ausdruck gekommen -, dass es wichtig ist, dass es keine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger geben darf. Das haben auch alle hier noch einmal in ihren Reden verdeutlicht.

(Abg. Holzapfel)

Aber von dieser gemeinsamen Grundüberzeugung ausgehend, stellt sich doch die Frage, wann die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit aufhören und wo die Diskriminierung anfängt und ob es immer darum geht, wer zu welchem Zeitpunkt Blut spenden darf und wie gewährleistet werden kann, dass mit diesem gespendeten Blut, mit dem die Gesundheit von Menschen wiederhergestellt oder sogar ihr Leben gerettet werden soll, oder dass keine Krankheiten übertragen werden, schon gar nicht durch die HIV-Infektion. Bislang wurde aus dem erhöhten Risiko homosexueller Männer, die an Aids erkrankten, der Schluss gezogen, dass sie zwar zu einer Gruppe gehören, die grundsätzlich auszuschließen ist, aber gleichzeitig ist immer davon ausgegangen worden, dass sie eine erhöhte Ansteckungsgefahr in sich bergen würden. Deswegen wurden sie also von der Blutspende ausgeschlossen. Im Umkehrschluss heißt das natürlich, ihnen wird unterstellt, jeder schwule Mann hat regelmäßig ungeschützten Sex, mit welchem Partner auch immer. Diese Annahme, werte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur diskriminierend, sie ist meiner Meinung nach haltlos.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt zahlreiche Schwule, die seit Jahren und Jahrzehnten in einer festen Partnerschaft leben, Schwule, die kein aktives Sexleben haben, oder solche, die sich mit ihrem Partner bei jedem sexuellen Kontakt gemeinsam schützen. All diese Männer sind kein größerer Risikoträger als heterosexuelle Frauen oder Männer, die sich in ähnlichen Lebenslagen bei gleichem Sexualverhalten auch anstecken können. Über diese Personen, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in den zurückliegenden Diskussionsmonaten nicht so sehr intensiv gesprochen. Also sind wir doch schon bei dem Kern des Problems. Nicht entscheidend ist unserer Meinung nach, welche sexuelle Orientierung jemand hat, sondern wie er sich verhält. Deswegen fordert der Lesben- und Schwulenverband, dass überprüft werden soll, ob der bisher unterschiedlich formulierte Ausschluss von Hetero- und Homosexuellen durch einen generellen Ausschluss aller Personen ersetzt werden kann, die einen ungeschützten Sexualverkehr mit wechselnden Personen haben. Das wäre doch noch einmal ein richtiger Ansatz. Um dennoch sicher zu sein, dass das gespendete Blut keine Krankheitserreger enthält, gilt es, das diagnostische Fenster auszunutzen, also die Zeitspanne, in der mit einer modernen Untersuchungsmethode die entscheidenden Krankheiten wie HIV, Hepatitis oder der West-Nil-Virus nachgewiesen werden können. Hierfür müssen die Personen, die Blut spenden wollen, mitteilen, wann sie das letzte Mal ungeschützten Sex hatten. Das gilt also nicht nur für homo- oder bisexuelle Männer, sondern für alle, die zur Blutspende kommen. Hier

stellt sich nun die Frage, ob es dafür einen umfangreichen Fragekatalog braucht und ob es dem Blutspendeinstitut oder dem Blutspendedienst oder auch den Spendern gewissermaßen zumutbar ist, dass sie bis ins kleinste Detail ihr Sexualleben durchleuchten lassen müssen. Ich denke, an der Stelle nein, es ist nicht zumutbar. Meines Erachtens ist das nicht notwendig. Wenn die Zeitspanne des diagnostischen Fensters zum Beispiel bei vier Monaten läge, wie im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert, müsste also doch nur die Frage gestellt werden, ob der letzte ungeschützte Sexualkontakt innerhalb der letzten vier Monate gelegen hat. Wird das mit Ja angekreuzt, wird die Person also gebeten, erst nach Ablauf der vier Monate wiederzukommen. Bei einem Nein wäre das Problem unserer Meinung nach gelöst. Werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt könnte natürlich eingewandt werden - und das ist auch im Ausschuss immer angedeutet worden -, dass die Befragten möglicherweise nicht die Wahrheit sagen würden. Aber das trifft alle Menschen. Wer im Bordell war, einen Urlaub in einem Land mit dem West-Nil-Virus gemacht hat oder als Heterosexueller zu den Risikogruppen gehört, kann ebenso die Unwahrheit sagen wie ein homosexueller Mann, das wissen wir doch alle. Dieses Restrisiko gibt es also immer. Aber da in diesem Land nicht wirklich unzählige Menschen durch Blutkonserven mit lebensgefährlichen Krankheiten angesteckt worden sind, sollten wir doch nach Aussage auch von Prof. Groll, der es im Ausschuss noch einmal bestätigt hat, dass ganz viele der Spenderinnen und Spender, die kommen, sehr verantwortungsbewusst sind, wir sollten uns also auf diese Aussagen beziehen und diese VierMonate-Regelung auf den Weg bringen. Wir wissen, hier im Landtag können wir es nicht gemeinsam, aber wir können die Landesregierung bitten, das zu tun und sich in den entsprechenden Gremien einzusetzen, wie das bereits erwähnt worden ist. Die Anzuhörenden haben auch erwähnt, das will ich an der Stelle noch einmal sagen, dass auf die Nachfragen: „Haben Sie in den letzten Monaten etwa einen Auslandsbesuch in Ländern gehabt, wo eine Blutspende danach nicht in Frage kam? Oder haben Sie eine Tätowierung vornehmen lassen?“, die Betroffenen immer, so wurde uns mitgeteilt, ausführlich geantwortet haben, wenn das passiert ist. Also gehen wir doch mal davon aus, dass die Mehrzahl der Spenderinnen und Spender ganz bewusst damit umgeht und natürlich nicht beabsichtigt, aufgrund der Blutspende andere Menschen anzustecken.

Darum bin ich ganz, ganz fest der Auffassung, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - den würde ich jetzt auch gern noch vorlesen, damit auch jeder weiß, was in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht - der richtige Antrag ist, den wir heute hier auch beantragen können. An der Stelle, werte Kolleginnen und Kollegen von der Ko

alition, hätte ich mir auch gewünscht, dass Ihr Angebot in dem vorletzten Gleichstellungsausschuss, einen Änderungsantrag in den Ausschuss zu bringen, Wirklichkeit geworden wäre. Dann hätten wir als Ausschussmitglieder die Möglichkeit gehabt, um einen gemeinsamen Antrag zu ringen, damit das Diskriminierungsverbot wirklich umgesetzt wird.

In dem Sinne stimmt meine Fraktion dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu und wird den Antrag von der SPD- und der CDU-Fraktion mit Enthaltung würdigen. Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Erneut zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Hartung von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Augsten, Frau Stange, in Punkt 3 unseres Antrags steht, dass beim Ausschluss oder der zeitlichen Rückstellung keine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit bestimmter sozialer Gruppen stattfinden darf. Das heißt - wenn ich Ihnen das mal übersetzen darf -, dass bei gleichem Risikoverhalten, das steht in Punkt 2 unseres Antrags, bei homosexuellen Männern wie bei heterosexuellen Männern die gleiche zeitliche Zurückstellung erfolgt und nicht anders. Bei gleichem Risikoverhalten werden homosexuelle und heterosexuelle Männer nach unserem Antrag gleich behandelt. Das heißt, es gibt auch da keine Diskriminierung mehr.

(Beifall CDU)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein ganz wesentlicher Punkt. Es geht doch nicht darum, ob jetzt die vier Monate Rückstellung dadurch diskriminierend sind, weil es nur homosexuelle Männer trifft, darum geht es überhaupt nicht. Wir wollen alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zeitlich zurückstellen, wenn sie sich entsprechend einem Risikoverhalten unterzogen haben, und nichts anderes,

(Beifall CDU, SPD)

eben nicht die Per-Se-Rückstellung von Homosexuellen, das wollen wir gerade nicht. Genau das haben wir deutlich gemacht und genau das steht in unserem Antrag. Wenn Sie hier unterstellen, wir würden diese Diskriminierung einfach fortschreiben, dann haben Sie den Antrag nicht verstanden, das muss man ganz klar sagen.

Ich möchte noch was zu den Anzuhörenden sagen. Es sind deutlich mehr betroffene Verbände eingeladen worden. Die sind aber nicht gekommen, auch das muss man einfach mal konstatieren. So wichtig

war es dann doch nicht. Das hat Herr Augsten gesagt.

Was die Zeiträume und Fristen angeht, Herr Augsten, ich will gar nicht ausschließen, dass es am Ende vier Monate sind. Aber ich möchte hier tatsächlich die Wissenschaftler, den gemeinsamen Ausschuss entscheiden lassen, ob wir vier Monate haben, ob wir sechs Monate haben, ob wir ein Jahr haben. Ich denke, ein Jahr ist die obere Grenze. Ich will nicht ausschließen, dass am Ende vier Jahre rauskommen, aber ich will es auch nicht in den Antrag reinschreiben, weil ich nicht glaube, dass Politiker entscheiden können, was wissenschaftlich vertretbar ist, das ist eine wissenschaftliche Entscheidung. Deswegen steht da gar keine Frist drin. Da steht nicht ein Jahr drin, da steht nicht ein halbes Jahr drin, da stehen nicht fünf Jahre drin, da steht nichts drin, denn das ist eine Entscheidung, die andere treffen müssen. Deswegen ist der Antrag so verfasst, wie er ist. Er stellt einen Diskriminierungstatbestand ab, er will, dass die Wissenschaftler sagen, was vertretbar ist. Und das Dritte, da geht es jetzt um eine andere Sache, da muss ich Abbitte tun, Herr Augsten, ja, ich hätte mir auch gerne einen gemeinsamen übergreifenden Antrag gewünscht. Das war nicht machbar, ist aber nicht meine Schuld, das bitte ich Sie mir tatsächlich zu glauben. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: SPD ist nie schuld.)

Vielen Dank. Ich sehe seitens der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Schubert für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie bereits meine Ministerin im Sofortbericht ausgeführt hat, steht für die Landesregierung die Versorgung der Patienten mit sicheren Blutprodukten an erster Stelle. Spenderrückstellungen und Ausschlüsse von der Blutspende haben aufgrund der Bestimmungen der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts als zuständiger Bundesoberbehörde auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfolgen. Wie angekündigt wurde das Risiko von sexuell übertragbaren blutassoziierten Erkrankungen einer aktuellen wissenschaftlichen Bewertung unterzogen, um den aktuellen Erkenntnisstand zu berücksichtigen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe, von der heute schon viel die Rede war, aus Vertretern des Arbeitskreises Blut nach § 24 Transfusionsgesetz und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 Transfusionsgesetz“ des Wissen

(Abg. Stange)

schaftlichen Beirats der Bundesärztekammer stellte fest, dass das Sexualverhalten von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben, aufgrund der aktuellen Daten mit einem hohen Risiko zum Erwerb einer mit Blut übertragbaren schweren Erkrankung assoziiert ist. Sie empfiehlt bei hohem Risiko eine befristete Rückstellung Spendewilliger von einem Jahr und damit eine Aufhebung des bestehenden Dauerausschlusses für Männer, die mit Männern Sexualverkehr haben.

Der vorliegende Antrag der Regierungskoalition berücksichtigt die neuen Entwicklungen in der Diskussion und stellt zu Recht die Forderung nach einer entsprechenden Änderung der HämotherapieRichtlinie in den Mittelpunkt. Damit können die Empfehlungen in der Praxis der Blutspendeeinrichtungen verwirklicht werden. Auch wenn für die Blutspende bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden müssen und somit die Einflussmöglichkeiten der Länder und der Landesregierungen sehr begrenzt sind, so zeugt doch die breite gesellschaftliche Debatte von einem neuen Denken, ausgehend von dem zu Recht als Diskriminierung empfundenen Dauerausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben, in einer so risikobasierten Entscheidung und damit zur befristeten Rückstellung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine weitere Verkürzung der Spenderrückstellung auf vier Monate auch bei hohem Risiko einer Infektionsübertragung, wie im aktuell vorliegenden Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, kann durch die aktuellen Stellungnahmen des Expertengremiums, das ich vorhin genannt habe, nicht begründet werden. Ich glaube, das hat eigentlich Herr Dr. Hartung auch ausgeführt; hier geht es nicht um eine politische Entscheidung und um Mehrheiten, ob ein Jahr oder ob vier Monate oder vier Jahre, sondern es muss ganz einfach darum gehen, dass Wissenschaftler Empfehlungen geben, die dann umgesetzt werden können. Deswegen nützt auch hier kein Bundesratsantrag oder Ähnliches, sondern wir sollten den Empfehlungen dieser Experten folgen. Deshalb empfehlen wir die Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung der Anträge, als Erstes über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6902. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung direkt über Nummer II des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5838. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ja, das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist die Nummer II des Antrags abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Alternativantrag. Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Wird die beantragt? Nein. Dann stimmen wir ab über den Alternativantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/6848. Wer ist dafür? Dafür sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Es ist niemand dagegen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Alternativantrag von CDU und SPD angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und blicke zur Uhr. Wir sind im Ältestenrat übereingekommen: 20.00 Uhr letzter Aufruf. Das ist überschritten. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und wir sehen uns morgen alle um 9.00 Uhr wieder.

Ende: 20.08 Uhr