würde aus einer Stundung hin zu einem Kassenkredit, da würden die betroffenen Gemeinden schon einmal 5 Prozent im Jahr einsparen. Das wäre schon ein kleiner Schritt zur Konsolidierung. Wir wissen, das hilft …
Der Kredite, klar, der Kreditkosten. Ja, der Hinweis ist richtig - der Kreditkosten. Aber es ist ein kleiner Beitrag. Der Kassenkreditrahmen wird ja wieder durch den Landkreis genehmigt, der Gläubiger ist. Also es dreht sich ja immer. Ich weiß gar nicht, wie die Landräte und die Kommunalaufsicht das machen, die gehen immer von einem Zimmer in das andere und müssen völlig umdenken, weil sie einmal über die Kommunalaufsicht eigentlich ein bisschen in einer Fürsorgepflicht für die Gemeinden sind und andererseits sind sie Gläubiger. Das ist eine komplizierte Situation und sicherlich auch neu für die Landräte. Deshalb bitten wir den Innenminister noch einmal, uns zu erläutern, weshalb das Landesverwaltungsamt so einen Weg geht, während in allen anderen Bundesländern bei vergleichbarer gesetzlicher Ermächtigung bisher dieses Instrument nicht zur Anwendung gebracht wurde. Vielleicht trägt das zur Erhellung bei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP hat gesagt, wir brauchen eine grundsätzliche Lösung und es muss Schluss sein und die Gemeinden brauchen ausreichend Geld. Das hören wir gern. Auf Bundesebene haben Sie in den letzten Jahren mit dazu beigetragen, dass allein durch Steuerrechtsänderungen - das ist jetzt eine Zahl, die hat mir die Landesregierung aufgrund einer Anfrage mitgeteilt -, also allein durch Steuerrechtsänderungen des Bundes unter Mitwirkung der Länder die Gemeinden in Thüringen, nur die Gemeinden in Thüringen, jetzt kumuliert im Jahr Mindersteuereinnahmen von 400 Mio. € haben. Das hieße, wenn wir jetzt noch das Steuerrecht von 1998 hätten - da waren Sie nicht immer in der Bundesregierung, ist klar, aber über die Länderkammer waren Sie immer mit beteiligt -, hätten die Gemeinden 400 Mio. € mehr Steuereinnahmen. Das gehört auch mit zur Wahrheit. Wenn wir diese 400 Mio. € hätten, die Kommunalen, sähe manches vielleicht schon anders aus.
Deshalb, ich hatte ja schon mal gesagt, unsere Biografien als Linke sind nicht frei von politischen Irrtümern und wenn Sie jetzt zu der Erkenntnis gekommen sind, dass die FDP hier bisher in der jüngsten Vergangenheit zumindest einen Beitrag dazu geleistet hat, dass die Gemeinden in einer angespannten Finanzsituation sind, nämlich über das Steuerrecht, und wenn Sie sagen, das war ein Fehler, dann ist das in Ordnung.
Dann haben Sie ja jetzt eine Chance auf Bundesebene, sich außerparlamentarisch hier wieder gut aufzustellen. Klar, im nächsten Jahr geht es erst einmal hier um das parlamentarische Überleben und da kann es sein, dass das vielleicht jetzt schon so ein erster Hinweis ist, dass Sie sich wieder dem realen Leben und damit Mehrheiten in der Gesellschaft zuwenden. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kuschel. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Wolfgang Fiedler für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen haben nun wirklich schon reichlich berichtet. Fakt ist eins - wir haben es ganz klar vom Gemeindeund Städtebund gehört: Es soll wohl in Deutschland einmalig sein, was hier passiert. Erster Schluss, den ich daraus ziehe: Es ist dringend notwendig - an die Regierungsbank, immerhin ist einer da -, dass endlich ein Präsident herkommt. Langsam tut es mir in der Seele weh, dass ich die eigene Landesregierung laufend mahnen muss, dass hier...
Also so böse ist es noch nicht.... dass ich mahnen muss, dass endlich wieder ein Präsident herkommt.
Zweitens, bis dato - bei allen Schwierigkeiten, die es in den Kommunen gab - sind wir auch so zurechtgekommen. Ich denke, man muss jetzt gar nicht noch mal alle Feinheiten auseinandernehmen, es muss hier eine Lösung her, dass wir auch nicht in Gesamtdeutschland die Kommunalkredite und die günstigen Kredite, die da mit dranhängen, selber unterminieren. Da muss uns was Gutes einfallen und deswegen bin ich ausdrücklich dafür, Überweisung an den Innenausschuss, das reicht. Wenn es die Finanzer kriegen, die wollen nur mit Geld
daran rumknabbern, das streichen wir. Wir reden darüber im Innenausschuss weiter, man muss ja nicht alles zehnmal wiederholen - Überweisung an den Innenausschuss und dort muss eine Lösung gefunden werden.
Vielen Dank, Herr Fiedler. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, man darf Sie ja nicht kritisieren, aber warum wir Finanzer immer beleidigt werden dürfen, das verstehe ich nicht.
Na hören Sie mal, Herr Fiedler, weil wir was mit Geld zu tun haben wollen. Ja, so ist das leider nun mal.
Jetzt aber mal zum Ernst dieses ernsten Antrags. Die meisten Aspekte sind genannt worden. Ich will es mal auch wieder in einer anderen Argumentation versuchen. Das Thema Kreditkosten dürfte eigentlich, wenn wir Menschen, die bei Banken arbeiten und über Kredite von Kommunen richten, ernst nehmen, nicht daran liegen, ob man eine Zwangsvollstreckung hat oder nicht. Also jemand, der einer Kommune Kredit geben will, schaut in die Bücher dieser Kommune. Die sind keinen Euro besser oder schlechter geworden, wenn es dieses Instrument nicht gibt. Also die Frage der Zinsen, Zinsbelastung für eine Kommune, die in Thüringen - einmalig in Deutschland oder nicht - in einer Zwangsvollstreckung ist oder dieselbe Situation hat, wo es nicht so heißt, dürfte für jemanden aus einer mittelgroßen deutschen Bank erkennbar sein und zu entsprechenden Gesprächen führen. Das halte ich für gar kein Argument, weder in die eine noch in die andere Richtung. Wird das Grundproblem gelöst, das diese Kommunen haben, die in der Zwangsvollstreckung sind, wenn wir dieses Instrument nicht mehr hätten? Höchstwahrscheinlich auch nicht. Vielleicht dann eben doch; es könnte ja sein, dass durch eine Zwangsvollstreckung tatsächlich eine Forderung beglichen wird, der Gläubiger damit glücklich ist und damit sowohl der Gläubiger geschützt wird, dass er nicht auch insolvent wird, als auch die Kommune sozusagen ihre Forderung los ist. Allerdings die Umsetzung, die wir bisher erleben, ist da eher wenig hoffnungsfroh. Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, dass die Einziehung von beispielsweise Waldgrundstücken einer Gemeinde
an einen Kreis, die dann zwanghaft dazu führen muss, dass man sie veräußert, denn nur ein Vermögenszuwachs ist wahrscheinlich für diesen Kreis konkret, den wir da im Auge haben, nicht wirklich zielführend. Der ist auch mehr oder weniger kurz vor der Insolvenz. Also er könnte nur dadurch nicht die Insolvenz umgehen, dass er diesen Wald verkauft.
Erstens das nicht, aber selbst wenn der Schlotheimer Wald in Verfügungsmacht des Kreises wäre und der Kreis gezwungen ist, weil er selber klamm ist, diesen Wald zu verkaufen, würde das wahrscheinlich, zumindest was den Preis angeht, nicht besonders zielführend sein. Wir wollen mal gar nicht über die Bewirtschaftungssituation, die ökologische Notwendigkeit etc. sprechen. Also das Thema dürfte klar sein. Die Schaffung von Liquidität wird also durch eine Zwangsvollstreckung höchstwahrscheinlich selten erreicht. Meiner Ansicht nach wird zurzeit nur eine einzige Sache erreicht und die ist durchaus beachtlich: Die katastrophale Finanzsituation dieser Gemeinde wird öffentlich und das ist erkennbar auch allen Beteiligten unangenehm, der großen Volkspartei, den von ihr in der Regel gestellten Gemeinderäten, den Kreistagen und auch den Menschen, die hier in diesem Rund sitzen. Aber dass es unangenehm ist, heißt nicht, dass es falsch ist. Diese Gemeinden sind insolvent, wenn wir es auch nicht so nennen wollen, und ob man es jetzt so nennt oder nicht, ändert an dem Problem nichts. Jetzt haben wir das Problem erkannt und ich freue mich darauf, dass wir über die Insolvenz und deren Probleme in den Ausschüssen reden, und Sie können sich vielleicht vorstellen, Herr Fiedler, ich bin der Meinung, auch der Haushalts- und Finanzausschuss muss dabei sein, wenn wir über diese Frage sprechen. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Zu Wort gemeldet hat sich für die Landesregierung der Herr Innenminister Geibert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zutreffend ist, dass in den vergangenen Wochen und Monaten in der Presse immer wieder von Kommunen berichtet wurde, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder die mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu rechnen haben. Zunächst einmal kann sicherlich dahingestellt bleiben, ob die spezifischen örtlichen finanziellen Verhältnisse einzelner Kom
munen dazu taugen, generalisierende Forderungen aufzumachen und Regelungen vorzuschlagen, die alle Kommunen in gleicher Weise betreffen. Ganz gewiss ist aber eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung und die Abschaffung der Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung gegen Kommunen nicht das geeignete Instrument. Denn unabhängig davon, ob gegen eine Kommune die Zwangsvollstreckung möglich ist oder nicht, sieht sie sich der zugrunde liegenden Forderung ausgesetzt. Mit anderen Worten: Wenn sich Kommunen in der Situation befinden, dass sie mit Zwangsvollstreckungen rechnen müssen, stellt sich doch zunächst die Frage, warum es so weit kommen konnte oder wie gegebenenfalls der Kommune in dieser Situation vom Land geholfen werden kann. Diese Fragen können nicht einfach kaschiert werden, indem irgendeine scheinbar unpassende Regelung, die im konkreten Fall, Herr Kuschel, übrigens die Kommune schützt, weil sie bestimmte wichtige Vermögensgegenstände von der Vollstreckung ausnimmt, gestrichen wird. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung des § 69 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung hätte auch deshalb keine Wirkung, weil mit § 40 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz hierzu eine spezialgesetzliche Regelung existiert.
Aufgrund jüngster Berichterstattungen über die finanzielle Situation einzelner Kommunen in Thüringen hat sich die Landesregierung längst über effektive Maßnahmen verständigt. Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Task-Force eingerichtet, die einzelne Thüringer Kommunen untersuchen wird und bereits Anfang nächsten Jahres zielgerichtet konkrete Maßnahmen zur Besserung der Situation dieser Kommunen vorschlagen wird. Weitere Maßnahmen befinden sich in der Prüfung.
Ganz unabhängig davon ist aber an dieser Stelle ein Hinweis besonders wichtig: Die Landesregierung ist sich darüber einig, dass sie die Kommunen wie bisher zu keinem Zeitpunkt im Stich lassen wird und sie zu jeder Zeit in die Lage versetzen wird, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Streichung einzelner Rechtsvorschriften ist dazu kein zielführender Beitrag. Vor allem aber bleibt unberücksichtigt, dass die Gründe für Zwangsvollstreckungen gegen Kommunen, wenn sie denn tatsächlich stattfinden, sehr unterschiedlich sein können. Aus dem Verfahren ist zum Beispiel nicht zwingend erkennbar, ob der Schuldner nicht zahlen kann oder etwa, weil er von der Unrichtigkeit der Forderung überzeugt ist, nicht zahlen will.
Zusammenfassend ist also der Schluss von einigen wenigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Kommunen, wie sie auch etwa im Jahr 2012 stattgefunden haben, auf eine notwendige Gesetzesänderung nicht sachdienlich. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Innenminister. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Innenausschuss als auch an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Wir stimmen zunächst ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6858 an den Innenausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen.
Wir stimmen jetzt ab über den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Da es jetzt nur eine Überweisung an den Innenausschuss gibt, müssen wir auch nicht über die Federführung abstimmen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6884 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Ich frage: Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Die Begründung wird hier vorgetragen vom Abgeordneten Kemmerich.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, die einen stöhnen, alle Jahre wieder, wir auf der anderen Seite auch, aber wir tun es im Sinne des Thüringer Einzelhandels, der Mitarbeiter, der Arbeitnehmer im Thüringer Einzelhandel, der Unternehmer im Thüringer Einzelhandel und auch für die Thüringer Innenstädte.
Es gibt zwei Wettbewerbsnachteile, die hier für den Thüringer Einzelhandel wirken. Das ist zum einen
die Regelung zu den verkaufsoffenen Adventssonntagen und zum Zweiten die Samstagsarbeit. Hier gibt es in nächster Umgebung Wettbewerbsvorteile, die der Thüringer Einzelhandel und damit auch die Arbeiternehmer und Arbeitnehmerinnen zu spüren bekommen. Daher unsere Gesetzesinitiative. Vielen Dank.