Protocol of the Session on November 21, 2013

(Beifall DIE LINKE)

Nein, im Innenausschuss einen Tag vorher haben Sie sich sogar geweigert, uns diese Änderungsanträge wenigstens informativ zu geben, damit wir

(Abg. Hey)

wenigstens einen Abend oder eine Nacht Zeit gehabt hätten. Das geht auch und ich habe es nicht mal ganz hart kritisiert, weil ich von dieser Koalition nichts anderes mehr erwarte.

Aber wenn Sie hier schon die Geschäftsordnung bemühen, ich zeige Ihnen einen weiteren Weg auf, ich bin ja immer konstruktiv im Umgang auch mit Ihnen: Es wäre natürlich auch möglich, wenn die Fristen so sind, wie Sie sagen, und wir das nicht abkürzen könnten oder so, dieses Gesetz noch im Januar, Februar oder März zu beschließen, dann eben mit einer Rückwirkung zum 01.01. Da sind wir doch frei.

Mich hätte vielmehr interessiert: Was will denn nun die SPD? Aber Sie haben ja zum Schluss gesagt, Sie wollen keine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung und haben das da versteckt: Sie wollen die Grundsätze, für die das neue Finanzausgleichsgesetz angeblich steht - das war heute schon Bestandteil der Regierungserklärung, der Finanzminister ist darauf eingegangen -, also Einfachheit, Transparenz, Kalkulierbarkeit, Planbarkeit, das wollen Sie alles erhalten wissen. Da gebe ich Ihnen recht. Jede Sonderregelung, jeder Nebenansatz befindet sich im Konfliktfeld zwischen diesen Ansprüchen und dann den realen Wirkungen. Andererseits müssen wir uns mit der Situation dieser beiden Städte beschäftigen.

Die FDP hat gesagt, sie möchte das Finanzausgleichsgesetz grundsätzlich neu machen. Wir sagen deutlich, das wollen wir als Linke nicht. Ich kann es nur noch mal wiederholen: Wir sind dem Finanzminister durchaus für dieses Finanzausgleichsgesetz dankbar, weil es schonungslos die Strukturdefizite der kommunalen Ebene aufdeckt. Was uns nicht nur stört, sondern was wir heftig kritisieren, ist der Umstand, dass die Landesregierung dabei stehen bleibt und nicht den nächsten Schritt in Angriff nimmt, nämlich Anreize für Strukturveränderungen schafft. Wir sind davon überzeugt, das würde in der Summe gar nicht viel mehr Geldes bedürfen. Da kann man über 50 oder 100 Mio. € reden, die noch einmal drauf müssen. Wir könnten aber mit dem jetzigen Geld zum Finanzausgleich unsere kommunale Ebene auskömmlich finanzieren, wenn es andere Strukturen gäbe, aber mit den jetzigen Strukturen reicht es natürlich nicht. Deshalb in Richtung FDP: Wir halten also keinen Finanzausgleich grundsätzlich neuer Art für erforderlich, sondern wir müssen an Einzelpunkten nachjustieren. Auch die Landesregierung und die Regierungskoalition müssen eingestehen, dass das notwendig ist, und der Garantiefonds, den Herr Hey hier bemüht hat als Übergangs-, als Abfederungslösung, ist ja auch so ein Element des Abweichens von den Grundzügen.

Sie haben zu Recht darauf verwiesen, die Vertreter der FDP, dass unser Vorschlag auch eine Umver

teilung auch zulasten der anderen ist. Ich habe es mal ausgerechnet, das beträfe 0,3 Prozent der Schlüsselmasse. Das ist ungefähr 1,50 € pro Einwohner, was die anderen Gemeinden dann weniger bekämen. Darüber kann man diskutieren. Das ist eine Umverteilung, die sich aus den Strukturen dieser beiden Städte ergibt. Jetzt, meine Damen und Herren, hat Herr Hey auch noch einmal auf den Garantiefonds verwiesen und gesagt, Suhl braucht keine Hilfe mehr, weil die die E.ON-Aktien verkauft haben.

Also zunächst erst einmal zum Garantiefonds: In diesem Jahr sind das 90 Mio. €. Das schmilzt jetzt ab um 18 Mio. € in 2014 und 2017 ist es auf null. Das wäre eine gute Sache gewesen, wenn wir sichergestellt hätten, dass es in diesem Zeitraum zu neuen Strukturen kommt. Das wäre eine gute Sache gewesen, aber so, bei den bestehenden Strukturen, verpufft das. Das federt ein bisschen ab und das Leiden wird ein bisschen zeitig entzerrt, aber das war es. Deswegen Appell an die SPD: Fordern Sie von Ihrem Koalitionspartner, dass wir diesen Zeitraum nutzen, um über Strukturveränderungen tatsächlich dann dauerhaft solche kommunalen Strukturen zu schaffen, dass da nicht wieder ständig Geld nachgeschoben werden muss.

Jetzt zu Suhl und dem Geldsegen: Der Finanzminister war jetzt ein bisschen neidisch, das hätten Sie auch gern gehabt. Die Aktienverkäufe von Ihrem Amtsvorgänger waren nicht ganz so günstig. Da war Suhl jetzt clever und hat sicherlich die Zeit genutzt. Ob es nachhaltig und tatsächlich ein gutes Geschäft ist, wird sich zeigen, weil natürlich die jährlichen Dividendenzahlungen verloren gehen. Das waren bei Suhl fast 2 Mio. €, die jedes Jahr verloren gehen. Das heißt, mittelfristig betrachtet könnte sich das auch strategisch als Fehlentscheidung herausstellen, aber momentan ist es so. Aber wir wissen alle, Erlöse aus Aktienverkäufen sind Einnahmen des Vermögenshaushalts und lösen nicht die Probleme des Verwaltungshaushalts. Nach unserem Kenntnisstand haben beide Städte, Suhl und Eisenach, aufgrund ihrer besonderen Situation insbesondere Probleme im Verwaltungshaushalt und da nützen erst einmal die Erlöse aus den Aktienverkäufen in Suhl wenig, außer, wir weichen von den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts ab und machen Zuweisungen aus dem Vermögens- in den Verwaltungshaushalt. Das ist aber so eigentlich nicht vorgesehen. Insofern muss die Stadt Suhl natürlich entscheiden, was sie jetzt mit diesem Geld macht, und da muss man sehen, ob es wirklich sinnvoll ist, voll oder nur sehr einseitig auf Entschuldung zu setzen bei jetzigem Zinsniveau, denn man muss mal sagen, ein Kommunaldarlehen bekomme ich zurzeit für Zinsen unterhalb der Inflationsrate. Da kann man auch über ein längerfristiges intelligentes Schuldenmanagement nachdenken. Da ist Entschuldung nicht immer ein

Wert an sich. Das ist aber gar nicht Gegenstand unserer Regelung. Auf alle Fälle nutzt Suhl erst einmal der Aktienverkauf mit Blick auf den Verwaltungshaushalt nicht viel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns deshalb zu der Verlängerung dieser Übergangsregelung entschlossen, weil wir davon ausgegangen sind, dass das eine Jahr, 2013, genutzt werden soll, um für Suhl und Eisenach durch strukturelle Veränderungen eine dauerhafte Lösung zu finden. Da können wir ja mal sagen, in beiden Städten gibt es dafür die Bereitschaft, in Eisenach noch ausgeprägter als in Suhl, aber im Rahmen der Freiwilligkeit finden die einfach keinen Partner, weil die Stadt Eisenach, weil natürlich der Wartburgkreis, obwohl dieser schuldenfrei ist und Millionen-Rücklagen hat, sagt, unter den jetzigen Bedingungen sind wir nicht bereit, Eisenach einfach wieder - ich sage mal - zurückzukreisen. Ähnlich geht es Suhl, die hätten die Option Hildburghausen oder Schmalkalden-Meiningen. Strukturell macht sicherlich Schmalkalden-Meiningen mehr Sinn, aber auch Schmalkalden-Meiningen - schuldenfrei, Rücklagen - ist gegenwärtig nicht bereit, die Stadt Suhl einfach in den Landkreis zu integrieren. Wie sollen denn die Städte mit dieser Situation umgehen? Sie sind bereit, wie gesagt in unterschiedlicher Ausprägungstiefe, aber die umliegenden Landkreise wollen nicht und die Landesregierung handelt nicht und auch die Koalition will keine Regelung per Gesetz, sondern sagt: freiwillig. Da sagen wir, wenn die beiden Städte die Bereitschaft signalisieren, aber wir als Land nicht die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Bereitschaft in der Realität auch umgesetzt wird, dann muss eine solche Übergangsregelung eben verlängert werden, denn anders geht es nicht,

(Beifall DIE LINKE)

denn die Übergangsregelung ist ja mit einer Zielrichtung gemacht worden. Deshalb, meine Damen und Herren von CDU und SPD, appellieren wir an Sie: Wenn Sie das jetzt nicht verlängern, dann war diese Übergangsregelung ein Jahr umsonst.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Umsonst nicht, aber vergebens.)

Es war klar ziel- und orientierungslos. Da haben Sie recht, umsonst war es nicht, es hat ja Geld gekostet - die anderen Gemeinden, nicht das Land, darauf hat Herr Bergner zu Recht verwiesen. Von daher plädieren wir für die Verlängerung und wir haben es ja sehr vorsichtig gemacht, nur ein Jahr, weil wir Ihnen damit natürlich noch ein paar Monate Restzeit einräumen, um eine Lösung zu finden, oder dann eine neue Landesregierung nach der nächsten Landtagswahl ja diese Option hat, ein deutliches Signal auszusenden. Deswegen auch wieder nur um ein Jahr. Herr Hey, ich kann Ihnen dann schon andeuten, entweder machen wir es dann, wenn wir

die Landesregierung stellen, oder wir werden wieder rechtzeitig hier im Parlament aktiv, wenn das Jahr herum ist und sich nichts getan hat. Eine andere Option haben wir nicht. Wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss.

Ein herzliches Willkommen dem Innenminister! Ich hätte mir gewünscht, er wäre von Anfang an bei dieser Debatte dabei gewesen, denn es geht irgendwie um Kommunales. Herr Innenminister, haben Sie das festgestellt?

(Zuruf Geibert, Innenminister: Sie sind in vie- len Räumen zu hören.)

Herzlich willkommen, immerhin. Also Überweisung an beide Ausschüsse, an den Haushalts- und Finanzausschuss aber federführend, weil dort der Finanzausgleich strukturell angeordnet wurde. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Das Wort hat jetzt die Frau Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie aus den Redebeiträgen der Vorredner schon deutlich wurde, ist einziger Zweck des Gesetzentwurfs, dass die in § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auf das Jahr 2013 beschränkte und von § 9 abweichende Regelung für die Verteilung der Schlüsselmasse für die kreisfreie Stadt Eisenach und für die Stadt Suhl auch in 2014 gelten soll - so der Wunsch der Linken. Begründet wird dies damit, dass die Ursachen für die abweichende Regelung in beiden Städten immer noch nicht beseitigt sind, die finanzielle Situation weiter angespannt sei und daher eine Verlängerung geboten sei. Nach dem geltenden Finanzausgleichsgesetz ist der Hauptansatz für Eisenach bzw. Suhl auf 136,3 Prozent bzw. 135,63 Prozent festgesetzt. Zur Zeitschiene hat Herr Kollege Hey schon einiges dargelegt und da könnte man auch wieder einmal auf den Gedanken kommen, dass es nicht so ein ganz ernst gemeinter Vorschlag ist, wir nennen es manchmal auch Schaufensterantrag. Gut, aber nichtsdestotrotz, wir nehmen das natürlich ernst und haben uns auch damit beschäftigt und ich muss schon sagen, dass es eine Übergangsregelung für die beiden Städte Suhl und Eisenach bei der KFA-Novelle war und es wussten auch alle, dass es eine Übergangsregelung sein wird. Eine dauerhafte Privilegierung kann es daher auch nicht geben. Wir sagen, es ist auch an den beiden Städ

(Abg. Kuschel)

ten, ihre Hausaufgaben, so wie es viele andere Kommunen in Thüringen auch machen müssen, zu erledigen. Auch hier hat Herr Hey am Beispiel von Suhl, und auch Herr Kuschel ist eben darauf eingegangen, schon gesagt, dass da einiges in Bewegung ist, auch wenn Herr Kuschel natürlich vom Vermögenshaushalt in der Richtung gesprochen hat. Aber nichtsdestotrotz sind beide Städte gefordert, sich auf den Weg zu machen. Wir wissen ja auch, dass es in Eisenach ein hartes Ringen um Konsolidierung - ich lasse keine Zwischenfragen zu, Herr Kollege Kuschel.

Ich würde Sie für das Protokoll trotzdem gerne danach fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel zulassen.

Nein, Herr Kuschel.

(Unruhe DIE LINKE)

In Eisenach wissen wir von den Bemühungen des dortigen Stadtrats, ein Konsolidierungsprogramm oder auch eine Reihe von Vorschlägen dazu auf den Weg zu bringen. Das ist auch der richtige Weg, den die beiden Städte gehen müssen. Außerdem bestehen Zweifel an der Verfassungskonformität einer solchen, dann ja längerfristigen Privilegierung, denn die Hauptansatzstaffel des Finanzausgleichsgesetzes wurde nach den ungedeckten Finanzbedarfen der jeweiligen Größenklassen ermittelt. Und bei allem Verständnis für die Situation in Eisenach und Suhl, so handelt es sich eben - wie gesagt - um eine Übergangsregelung und es war auch klar, dass die ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr gilt.

Wenn es nach dem Antrag der Linken geht, der sich um Eisenach und Suhl dreht, dann müssten eigentlich auch, wenn ich Ihrer Logik folge, die Hauptansatzstaffeln für viele andere Kommunen in Thüringen - Sie sprachen auch von den über 100 Kommunen, die derzeit keinen Haushalt für 2013 haben - wohl noch geändert werden. Und was Eisenach und Suhl betrifft, das ist mir auch wichtig zu sagen: Wenn wir Eisenach und Suhl im Jahr 2014 hier weiterhin, ich sage mal, bevorzugen, dann würde das zulasten aller gehen, Herr Kuschel, das war sehr schön, dass Sie das auch schon ausgerechnet haben, mit etwa 1,50 € pro Einwohner, die alle anderen Orte dann nicht mehr bekommen würden. Wir haben hier auf der einen Seite den Appell der kommunalen Spitzenverbände, wo man 150 Mio. €

mehr vom Land fordert, und auf der anderen Seite gehen Sie her und sagen: Aber Ihr Kommunen, verzichtet doch alle mal auf diese in etwa 1,50 € und gebt es nur den beiden Städten. Ich finde, das geht gar nicht. Ich habe ausgerechnet, dass es für Eisenach und Suhl jeweils etwa 900.000 € ausmachen würde. Für mich ist das also eine Summe von 1,8 Mio. €, die bei den anderen abgezogen würden. Das heißt, die anderen würden das anteilig bezahlen. Das kann auf Dauer nicht gerecht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich kann nur sagen, alle Beteiligten wussten von der Ausnahme, alle konnten sich auf die Zahlen für 2014 einstellen. Zu Recht wird auch vom Finanzministerium immer gefordert, dass die Kommunen, die auch jetzt im November ihre Haushaltspläne für nächstes Jahr erarbeiten sollen, auch die voraussichtlichen Landeszuweisungszahlen bekommen sollen. Diese Zahlen sind im Oktober vom Finanzministerium herausgegeben worden und muss auch mal eine gewisse Verlässlichkeit da sein, dass diejenigen, die ihre Haushaltspläne jetzt in Angriff genommen haben, sich auf diese Zuweisungen auch verlassen können und nicht nach der Zeitschiene von Herrn Kuschel dann irgendwann nächstes Jahr im Juni wieder einen geänderten Bescheid bekommen, in dem drinsteht, sie kriegen doch soundso viel Euro weniger, weil es hier wieder eine Sonderregelung gegeben hat. Also so leid es mir um Eisenach und Suhl tut und soviel dort auch an Hausaufgaben zu tun ist, dafür gibt es im Land Thüringen Regelungen und die sind auch klar im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Es gibt den Landesausgleichsstock und andere Lösungsmöglichkeiten, mit denen auch wir als CDU-Fraktion sicher gerne mithelfen, aber dieser Gesetzentwurf ist nicht die richtige Lösung. Deswegen werden wir diesen Entwurf auch nicht an den Ausschuss überweisen, sondern werden ihn dann später in zweiter und dritter Lesung im nächsten Plenum behandeln. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch unsere Fraktion ist voller Sympathie für die hoffentlich erfolgreichen Versuche aller Kommunen, ihre Haushalte zu schließen und dauerhaft zu konsolidieren. Aber auch wir halten den Weg, den die Fraktion DIE LINKE hier vorschlägt, für wenig geeignet. Einiges davon haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Ich glaube, man kann es sich auch

(Abg. Lehmann)

analytisch versuchen zu erklären. Löst diese Variante, die Sie vorschlagen, sprich, für ein weiteres Jahr eine Sonderregelung für die beiden Städte Eisenach und Suhl vorzunehmen, löst dieser Antrag das Problem dieser beiden Städte und letztendlich auch das Problem aller anderen Kommunen, Landkreise, die in Haushaltsschwierigkeiten sind? Das würde es dann tun, wenn es bei den Städten ein Übergangsproblem wäre, wenn man sagen würde, die sind mittendrin, dabei zu konsolidieren und es fehlen nur noch 900.000 € und dann ist der Haushalt ausgeglichen. Da bin ich in Suhl jetzt nicht so firm, aber bei Eisenach kann ich Ihnen definitiv sagen, das ist nicht möglich. Das ist eigentlich das große Problem daran, hier lösen Sie überhaupt keine Strukturprobleme. Eisenach und Suhl werden wahrscheinlich deutlich mehr als 900.000 € Solidarität brauchen, vermute ich mal ganz stark, und wenn das so ist, ist dieser Antrag sogar eher etwas, was man aktiv ablehnen müsste, weil er Solidarität verringert statt zu vergrößern,

(Beifall SPD)

und zwar die Solidarität unterhalb derer, die sozusagen bedürftig sind. Warum ein Sonderfonds abgezogen werden muss von dem ohnehin schon knappen Geld, was jetzt demnächst in irgendwelchen Parteitagen oder Koalitionshinterzimmern beschlossen werden muss, damit sie den Wahlkampf im Kommunalwahlkampf überhaupt bestehen können mit den Steuermehreinnahmen, das erschließt sich einfach nicht. Auf 50 Mio., 60 Mio., 100 Mio. Sie brauchen ja eine, wenn es geht, halbwegs nach den beiden Grundproblemen Solidarität und vor allem Gleichbehandlung organisierte Verteilmasse für den letzten, hoffentlich, Nachschlag für die Kommunen, solange der KFA so, wie er ist, bestehen bleibt. Nun kann man ihn insgesamt angreifen. Wir halten das allerdings nach einem halben Jahr, in dem er läuft, für wenig zielführend, jetzt schon darüber Aussagen zu treffen, ob er das Strukturproblem verringert, vergrößert oder gleich gelassen hat. Diese Frage müssen wir beantworten, aber dafür wollen wir 2014 eine Evaluation machen.

(Beifall SPD)

Aber alles, was jetzt hochgekocht ist an 100 Gemeinden, die keinen Haushalt haben, an 11, die in der Zwangsvollstreckung sind, und auch an Eisenach, Suhl und meinetwegen Gera und Schlotheim und ich könnte das jetzt noch fortführen: wenn schon, dann Gleichbehandlung. Warum man dann Eisenach und Suhl nicht gleichbehandeln sollte mit Schlotheim und Blankenhain - ich muss das jetzt nicht weiter fortführen -, das erschließt sich eben nicht. Das würden wir, weil es eine schwierige Problematik ist, durchaus auch in den Ausschüssen mit Ihnen besprechen und beraten wollen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass das wahrscheinlich nicht passieren wird, aber ehrlich gesagt sehe ich zurzeit nicht,

dass wir uns über Übergangsprobleme unterhalten. Wenn es das wirklich wäre, wenn es nur darum ginge, für ein, zwei oder drei Jahre etwas abzuwickeln, was man als Gemeinde sowieso abwickeln möchte, und das so groß ist, dass danach alles läuft, beispielsweise das Geld von den E.ON-Verkäufen erst im Jahr 2015 läuft oder Veräußerung von Vermögen in Eisenach erst in drei Jahren wirksam wird aber mir ist nicht bekannt, dass diese beiden Probleme auf diese Art und Weise angegangen werden können, nicht „wollen“, „können“, zunächst erst mal „können“. Aus diesem Grund sind wir auch für die Ausschussüberweisung und freuen uns auf die Debatte. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet Herr Finanzminister Dr. Voß.

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der Linken möchte die Übergangsregelung in § 36 des gültigen FAG auf das Jahr 2014 verlängern. Es kam schon zur Sprache, dass die beiden Städte einen Hauptansatzstaffelungsfaktor zugeordnet bekommen haben, der eben abweichend von dem Faktor ist, der sich für die entsprechende Größenklasse ergibt, also ein Hebungsfaktor. Diese Hebung hat natürlich zur Folge, dass die beiden Städte eine erhöhte Schlüsselzuweisung erhalten gegenüber dem Zustand, wenn sie den Hauptansatzfaktor ihrer Größenklasse wirklich angewendet bekommen. Wir haben ganz bewusst diese Eintaktung in die normale Stufung in einer Übergangsregelung gefasst und haben dort im Grunde genommen einen Zwischenschritt verankert. Wir haben das aus verfassungsrechtlichen Gründen getan. Es kam hier schon zur Sprache, dass sich natürlich alle anderen Gemeinden in Thüringen anteilig an diesem Mehr haben beteiligen müssen. Das sind geringe Beträge, das ist klar, aber alle bekommen einen kleinen Schnaps weniger. Verfassungsmäßig ist dies deshalb bedenklich und auch nach unserer Auffassung nur für ein Jahr zu dulden, weil die Hauptansatzstaffel selbst ja nicht willkürlich entwickelt wurde und nicht willkürlich gestaltet wurde, sondern vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung nach einem klaren Berechnungsverfahren, nämlich die Staffel gestaltet sich nach den ungedeckten Finanzbedarfen in den einzelnen Größenklassen. Insofern ist die Entwicklung des Faktors genau nach diesen ungedeckten Finanzbedarfen gestaltet und schaufelt insofern auch das Geld gestuft nach diesem Faktor zu.

(Abg. Meyer)

Herr Minister, Entschuldigung, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Ja, Sie wollen es ja für das Protokoll haben, wie ich Sie vorhin gehört habe. Ich sage jetzt einmal Nein, aber im Anschluss an meine Rede - so lang ist sie ja nicht mehr -, Herr Kuschel.

So machen wir das.