Protocol of the Session on October 18, 2013

Zu Frage 4: Die wettbewerbsrechtliche Genehmigung der EU-Kommission für den Fördergrundsatz Breitbandversorgung ländlicher Räume im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist bis zum 31.12.2013 befristet. Mit Schreiben vom 06.09.2013 hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission Forderungen aufgemacht, die nach übereinstimmender Einschätzung des Bundes und der Länder vor allem von den Gemeinden und von den Ländern selbst nicht erfüllbar sind. Es besteht die Absicht des Bundes und der Länder, künftig nach der neuen, bisher nur im Entwurf vorliegenden Freistellungsverordnung der EU-Kommission zu verfahren, vor allem fehlt der Artikel 1 im Entwurf noch gänzlich. Die EU-Kommission muss aber bis spätestens Mitte 2014 diese Freistellungsverordnung erlassen. Somit können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zu den Bedingungen der künftigen Förderung gemacht werden. Gestern hat die Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für die digitale Agenda die 100-prozentige

Breitbandversorgung für Europa mitgeteilt und das Breitbandportal freigeschaltet.

0,6 Prozent der Bevölkerung Europas waren zum Jahreswechsel 2012/2013 noch nicht mit terrestrischem Breitband versorgt. Für diese Menschen steht nun flächendeckend Breitband via Satellit zur Verfügung zu absolut erschwinglichen Preisen ab 10 € im Monat. Unser Haus wird zu diesem neuen Portal auch einen Link im Internet setzen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Minister. Sie sagten zu der ersten Frage Ja. Das ist in Ordnung. Wurde Ihrer Meinung nach ausreichend publiziert, geworben, sagen wir mal so?

Eigentlich schon, denke ich. Gerade hier in Thüringen ist, auch hier im Haus, immer wieder darüber gesprochen worden und auch immer wieder propagiert worden, was man tun muss und bis zu welcher Versorgungsstärke das erfolgen kann. Dass die Bundesregierung Interesse daran hat, zeigt sich darin, dass das Programm ständig fortgeführt wurde.

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. ScheringerWright von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6736.

Grundschule „Tilman Riemenschneider“ in Heilbad Heiligenstadt

Die Grundschule „Tilman Riemenschneider“ ist eine von drei Grundschulen im Stadtgebiet von Heilbad Heiligenstadt. An der Grundschule „Tilman Riemenschneider“ lernen gegenwärtig 100 Kinder. Von diesen haben 47 einen Migrationshintergrund. Zusätzlich besteht für elf Kinder, die im Rahmen der Inklusion an der Grundschule unterrichtet werden, ein besonderer Förderungsbedarf. Eltern und Lehrkräfte klagen über zu wenig Personal, um diese Herausforderungen zu bewältigen. So soll nach Aussagen von Fachleuten in Thüringen für jedes Kind, das kein oder unzureichend Deutsch spricht, eine Stunde pro Woche Sprachförderunterricht gewährleistet werden. Das wären in dieser Schule mit den vorhandenen Kindern 47 Wochenstunden. Dies konnte in diesem Schuljahr überhaupt nicht umge

(Abg. Untermann)

setzt werden. Nur zehn Stunden pro Woche werden geleistet. Das sind nur 21 Prozent des benötigten Bedarfs.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe führten dazu, dass nur noch 21 Prozent des benötigten Sprachförderunterrichts gegeben werden?

2. Was wird die Landesregierung unternehmen, um diesen Umstand zu beseitigen, und wann?

3. Wie ist der Bedarf an Sprachförderung an den beiden anderen Grundschulen im Stadtgebiet und wie wird dieser abgedeckt?

4. Wie viele Anträge wurden von Eltern im Einzugsgebiet (Sprengel) der Grundschule „Tilman Riemenschneider“ im letzten und in diesem Jahr gestellt, um ihre Kinder an anderen Grundschulen anzumelden, und um welchen Anteil an der Summe der anzumeldenden Kinder in diesem Einzugsgebiet handelte es sich dabei?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Scheringer-Wright wie folgt:

Ich fasse die Fragen 1 und 2 zusammen: Die Schulleitung der Staatlichen Grundschule „Tilmann Riemenschneider“ hat in Vorbereitung des Schuljahres 2013/14 zur Absicherung des Sprachförderunterrichts 47 Lehrerwochenstunden beantragt. Eine Prüfung durch das TMBWK respektive durch das staatliche Schulamt zur Anzahl und zum Förderbedarf der Schüler sowie zur Einordnung der Schüler gemäß Kompetenzstufen hat aktuell ergeben, dass nicht 47, sondern 28 Kinder nicht deutscher Herkunftssprache beschult werden, die einen tatsächlichen Förderbedarf aufweisen.

Nach Aussage der Schulleiterin besteht damit ein Bedarf von 26 Lehrerwochenstunden. Das staatliche Schulamt hat sichergestellt, dass nach den Herbstferien zu den vorhandenen 17 Stunden die erforderlichen weiteren 9 Stunden zur Verfügung gestellt werden.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: 10 oder 7?)

Nein 17, Sie rufen 10 - nein: Wir haben 17 Stunden zugewiesen, das ist zumindest das, was das Schulamt mir zugearbeitet hat. Unabhängig von dem Ein

zelfall prüft das TMBWK zurzeit generelle Verbesserungen des Verfahrens beim Sprachförderunterricht. Die Anregung hierzu kommt aus den Schulleiterkonferenzen des Ministers.

Zu Frage 3 antworte ich wie folgt: Die Staatliche Grundschule „Theodor Storm“ Heiligenstadt hat für vier Schülerinnen und Schüler Förderbedarf ermittelt und entsprechende Lehrerwochenstunden beantragt. Der Bedarf konnte vollständig abgedeckt werden. Die Staatliche Grundschule „Lorenz Kellner“ Heiligenstadt hat keinen Bedarf, somit folglich auch keine Zuweisung erhalten.

Zu Frage 4: In die Staatliche Grundschule „Tilmann Riemenschneider“ wurden im Schuljahr 2012/13 29 Kinder eingeschult. Gleichzeitig lagen dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen für diese Schule sechs Gastschulanträge vor, von denen vier genehmigt wurden als abgebende Schule und zwei Anträge, von denen einer genehmigt wurde, und zwar als aufnehmende Schule. Im Schuljahr 2013/14 wurden 24 Kinder an der Schule eingeschult. Gastschulanträge als abgebende Schule lagen acht vor, die insgesamt genehmigt wurden. Zudem wurden zwei Anträge als aufnehmende Schule vorgelegt, denen stattgegeben wurde.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Meine Frage bezieht sich auf diese erste Antwort. Die Schulleitung hatte 47 Kinder und Stunden beantragt und nach der Prüfung sind nur noch 28 übrig geblieben. 26 Stunden sollten dann gegeben werden und 17 sind zugewiesen worden. Meine Frage dazu ist: Wie kam es, dass von 47 nur noch 28 übrig geblieben sind?

Die zweite Frage ist: Die neun Stunden, die jetzt nach Ihrer Rechnung, die Sie gerade aufgemacht haben, auch noch fehlen, ab wann werden die dann gegeben?

Ja, sehr gerne. Sie haben gefragt, warum nur noch 18 Schüler übergeblieben seien. Das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Ursachen weiß ich nicht. Ich kann nur feststellen, nachdem wir diese Woche das staatliche Schulamt noch mal zur Prüfung beauftragt hatten, dass genau diese Anzahl der Schüler festgestellt wurde.

Zu Ihrer zweiten Frage, die hatte ich auch schon vorhin in meiner Antwort mitbeantwortet: Die sollen nach den Herbstferien bereitgestellt werden.

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. So kommen wir zur voraussichtlich letzten Mündlichen Anfrage für heute. Die stellt der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und das ist die Drucksache 5/6737.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Biomethananlage Nordhausen - Aktueller Stand des Verfahrens

In Nordhausen wird derzeit durch die Energieversorgung Nordhausen GmbH die Errichtung einer Biomethananlage mit Einspeisung in das Erdgasnetz geplant. Aus der Bevölkerung formierte sich Widerstand gegen die Pläne, welcher sich besonders gegen die geplanten Standorte richtet. Durch den Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen wurde daraufhin eine „Projektgruppe“ zur erneuten Prüfung zusammengestellt, welcher jedoch mit dem Verweis auf Betriebsinterna keine Mitglieder der Bürgerinitiativen angehörten. In einem nicht transparenten Abwägungsprozess wurden fünf Standorte favorisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Behörden sind im Freistaat Thüringen für die Genehmigung und die spätere Überwachung der geplanten Biomethananlage in Nordhausen verantwortlich und welche weiteren Dienststellen werden gegebenenfalls mit einbezogen?

2. Welchen Stand hat das Genehmigungsverfahren und wann wird mit einem Verfahrensende gerechnet?

3. Nach welchen Kriterien beurteilt die Landesregierung Standorte für Biomethananlagen?

4. Wie wird die geplante Anlage, insbesondere im Hinblick auf die Nähe zu Wohn- und Gewerbegebieten, bewertet und welche Mindestabstände sind grundsätzlich im Einwirkungsbereich einer solchen Anlage vorgeschrieben, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen zu schützen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Ab

geordneten Adams beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Genehmigung der geplanten Biomethananlage in Nordhausen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt die zuständige imissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde. Im Genehmigungsverfahren werden die Fachbehörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, zum Beispiel die Bau-, Wasser- und Abfallbehörde des Landratsamts Nordhausen oder die Stadtverwaltung Nordhausen, einbezogen. Für die Überwachung der Anlage wird das Landratsamt Nordhausen zuständig sein.

Zu Frage 2: Dem Thüringer Landesverwaltungsamt liegt ein Leseexemplar zur Vorprüfung der Antragsunterlagen vor. Der Antragstellerin wurde in einem Schreiben mitgeteilt, welche Unterlagen vor der Eröffnung des Genehmigungsverfahrens nachzureichen sind. Das Genehmigungsverfahren wurde noch nicht eröffnet. Mit einem Verfahrensende kann sieben Monate nach Eröffnung des Genehmigungsverfahrens gerechnet werden.

Zu Frage 3: Im Freistaat Thüringen gibt es keine expliziten Kriterien für die Standortauswahl für Biomethananlagen. In einem durchzuführenden Genehmigungsverfahren für derartige Anlagen wird geprüft, ob die entsprechenden Betreiberpflichten und Rechtsverordnungen erfüllt werden, und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Gegebenenfalls liegt für den geplanten Standort ein Bebauungsplan vor. Die darin festgelegten Anforderungen sind natürlich ebenfalls zu berücksichtigen.

Zu Frage 4: Die geplante Anlage wird im Rahmen des imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der vorliegenden Unterlagen bewertet. Dazu gehören eine Lärm- und Geruchsprognose, in deren Betrachtung die unmittelbare Nachbarschaft bezüglich erheblicher Umwelteinwirkungen geschützt werden soll. Eine Vorschrift zur Berücksichtigung von Abständen zwischen Industrieund Gewerbegebieten einerseits und Wohngebieten andererseits gibt es nicht.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, wir diskutieren gerade im Zusammenhang mit der Energiewende immer wieder die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger vor Ort einbezogen werden können, um mögliche und nötige Infrastruktur auch zu ermöglichen. Deshalb frage ich Sie, also die Landesregierung: Sind Sie mit der Bürgerbeteiligung vor Ort

dort zufrieden oder was könnte sich da noch verbessern lassen, um so ein Genehmigungsverfahren auch zu unterstützen?

Ich persönlich wohne in Nordhausen, das wissen Sie, Herr Adams. Was ich so von Freunden und Bekannten und aus Zeitungen - und nicht nur aus der TA - entnehme, denke ich, ist die Bürgerbeteiligung gewährleistet.