Protocol of the Session on October 18, 2013

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die forsttechnische Leitung und die Durchführung des forsttechnischen Betriebs durch die AöR ThüringenForst für private Waldeigentümer unter 500 Hektar erfolgt auf 93.317 Hektar Wald.

Zu Frage 2: Die forsttechnische Leitung und die Durchführung des forsttechnischen Betriebs durch die AöR ThüringenForst für private Waldeigentümer ab 500 Hektar erfolgt auf 18.264 Hektar Wald.

Zu Frage 3: Die Durchführung des forsttechnischen Betriebs durch die AöR ThüringenForst für kommunale Waldeigentümer ab 100 Hektar erfolgt auf 50.196 Hektar.

Zu Frage 4: Der Anteil der beförsterten Privatwaldfläche unter 500 Hektar in Forstbetriebsgemeinschaften beträgt 52 Prozent, das sind 48.277

(Minister Dr. Poppenhäger)

Hektar. Der Anteil der beförsterten Privatwaldfläche ab 500 Hektar in Forstbetriebsgemeinschaften beträgt 68 Prozent, das wären dann 12.456 Hektar. Der Anteil der beförsterten Kommunalwaldfläche ab 100 Hektar in Forstbetriebsgemeinschaften beträgt 18 Prozent, das sind dann wiederum 9.087 Hektar.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär.

Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6730.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Zur Situation der jungen Spanier, die aufgrund von falschen Versprechungen nach Thüringen gekommen sind

Aktuelle Medienberichte verweisen derzeit auf die prekäre Situation von 128 jungen Spanierinnen und Spaniern, die auf Anwerbung einer Erfurter Zeitarbeitsfirma hin nach Thüringen kamen. Ihnen wurden Ausbildungen oder auch Praktika mit nachfolgendem Jobangebot zugesichert, was sich nach ihrer Ankunft als Trugbild herausstellte. Im Rahmen eines Treffens meiner Kolleginnen Ina Leukefeld und Karola Stange wurde seitens der Betroffenen betont, dass die jungen Spanierinnen und Spanier sich auf ganz Thüringen verteilen, viele noch immer auf ein passendes Job- oder Ausbildungsangebot warten und die verantwortliche Firma nach ihrer Kenntnis noch immer weitere junge Menschen in Spanien einzuwerben versucht.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung wie viele der Betroffenen?

2. Wie viele von ihnen sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit noch ohne jedes Angebot für eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Arbeitsstelle?

3. Ist sichergestellt, dass wenigstens alle Jugendlichen an dem ihnen zugesicherten Sprachkurs teilnehmen können?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, gegen die verantwortliche Zeitarbeitsfirma gegebenenfalls auch juristisch vorzugehen, um eine Fortsetzung dieser Praxis in Zukunft zu unterbinden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Zusammenarbeit mit dem Welcome Center Thüringen bei der LEG haben wir die Daten der jungen Spanierinnen und Spanier recherchiert bzw. vorhandene Daten nochmals überprüft. Für 98 Leute liegen Daten zur derzeitigen Unterkunft vor. Demnach befinden sich 66 in Erfurt, 12 im IlmKreis, 15 in Sonneberg, 1 in Weimar, 1 in Schmalkalden-Meiningen, 1 in Gotha und 2 in Nordhausen.

Zu Frage 2: Mit Stand 11. Oktober waren 63 ohne Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag. Täglich finden aber Gespräche in Zusammenarbeit mit den Kammern, DEHOGA, der Parität, dem Welcome Center und Thüringer Unternehmen statt, so dass sich diese Zahl reduziert. Wir wollen heute, am Freitag, einen neuen Stand ermitteln. Ab 15 Uhr sitzen wir wieder alle zusammen bzw. die Beteiligten alle zusammen.

Zu Frage 3: Wir haben derzeit von 56 der Betroffenen die Angabe, dass sie einen Deutschkurs absolvieren. In der Regel kann in Verbindung mit dem Praktikum oder einer Berufsausbildung an einem Sprachkurs teilgenommen werden. Dies wird durch die angestrebte Förderung aus dem Bundesprogramm MobiPro-EU finanziell gefördert. Die Frage der Teilnahme an Sprachkursen wird insofern bei der Antragstellung für das Bundesprogramm MobiPro nochmals aufgegriffen. Diese Antragstellung wird über das Welcome Center in Zusammenarbeit mit dem IQ-Netzwerk Integration durch Qualifizierung koordiniert.

Zu Frage 4: Es handelt sich hier um eine private Arbeitsvermittlung und keine Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für die gewerbliche Durchführung der Arbeitsvermittlung ist lediglich eine Anzeige beim Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung erforderlich, ein Genehmigungsverfahren gibt es nicht. Die Landesregierung prüft derzeit, wie die Angelegenheit rechtlich bzw. juristisch zu bewerten ist. Die private Arbeitsvermittlung Kerstin Schmidt ist zudem nach der AZAV, also der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, zertifiziert. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, Vermittlungsgutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter für die Vermittlung von Arbeitslosen einlösen zu können. Wir haben die Bundesagentur für Arbeit gebeten, die notwendigen Überprüfungen im Hinblick auf die Zertifizierung in die Wege zu leiten.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen An

(Staatssekretär Richwien)

frage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion …

Entschuldigung, Frau Leukefeld.

Herr Staatssekretär, ich habe zwei Nachfragen. Die eine: Wie erklären Sie sich, dass bis heute die DEHOGA auf ihrer Seite im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlungsfirma X-Job wirbt, Menschen aus Europa hier einzusetzen, ihnen die Einreise, den Umzug nach Deutschland und das Erlernen der deutschen Sprache zu finanzieren und sie bei der Wohnungssuche etc. zu unterstützen? Ich kann das jetzt nicht alles zitieren. Ist mit der DEHOGA gesprochen worden, inwieweit sie das, was sie bis heute vorlegt und womit sie wirbt, übrigens auch in Spanien, auch umsetzt und ob sie da jetzt in Verantwortung genommen wird? Denn es ist offensichtlich nicht Realität, das haben wir feststellen können. Das wäre die eine Frage.

Und die zweite Frage: Es gibt auch etliche mit einem Berufsabschluss, die hier arbeiten wollen, nicht als Koch und Kellner, sondern in anderen Berufen, denen das nicht ermöglicht wird. Was werden Sie da tun?

Zur ersten Frage: Es steht die Aussage der DEHOGA uns gegenüber, dass es keine schriftlichen oder intensiven Kontakte mit dieser Arbeitsvermittlung vorher gegeben hat. Wir werden das entsprechend auswerten und uns mit der DEHOGA danach auch darüber unterhalten, wie es dann zu dieser Anzeige bzw. zu diesem gemeinsamen schriftlichen Auftritt kommen kann. Es wird eventuell schon heute am Rande der Veranstaltung stattfinden.

Und zum Zweiten: Wir sind in der Situation, dass wir erst einmal alle Daten aufnehmen mussten, dass wir jetzt erst einmal sehen mussten, was können wir überhaupt machen. Sie müssen sich vorstellen, eigentlich hätten diese Sprachkurse und das Ausfüllen dieser ganzen Anträge alles schon in Spanien geschehen müssen, bevor die hierherkommen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: So ist es!)

Wir sind jetzt in der misslichen Lage, weil dies alles versäumt wurde über die AZAV, erst einmal haben wir einen Deal oder eine Vereinbarung getroffen, dass die uns unsere Leute, die wir hier jetzt tatsächlich registrieren konnten, bevorzugt behandeln, obwohl sie schon da sind, dass wir das Verfahren jetzt erst einmal durchgehen. Und dann müssen wir jetzt individuell schauen, je nachdem, welche Voraussetzungen da sind, was wir den jungen Frauen und Männern da überhaupt noch anbieten können.

Das wird sich jetzt Schritt für Schritt in den nächsten Tagen, in den nächsten Wochen zeigen. Ich hoffe, dass wir heute schon einen großen Schritt weiterkommen, vielleicht gibt es den einen oder anderen, den wir unmittelbar in ein ordentliches Verhältnis weitervermitteln können. Bisher waren es nur wenige.

Es gibt jetzt noch eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Zwei Nachfragen auch. Herr Staatssekretär, Sie sprachen davon, dass Ihnen 98 bekannt sind, nicht 128. Meine Frage: Ist das jetzt die reale Zahl, die tatsächlich in Thüringen sind, die 98, oder sind da noch irgendwelche, die irgendwo im Universum rumschweben, die noch nicht praktisch erfasst sind?

Die zweite Frage: Wie bewerten Sie die Rufschädigung, die damit für das Land, für den Standort Thüringen entstanden ist, wenn diese jungen Menschen von der Situation hier in Thüringen in ihrem Land berichten?

Zur ersten Frage: Wir konnten erst einmal nur die, die zu dieser Veranstaltung kamen, die unserer Einladung gefolgt sind, die wir über die verschiedenen Stellen ausfindig machen konnten, registrieren. Ich kann Ihnen jetzt nicht hundertprozentig sagen, ob es noch mehr gibt. Wir wissen, es gibt auch noch in anderen Unternehmen zum Beispiel, die schon versorgt sind, die schon übernommen worden sind, welche, die Sie dazu zählen müssen. Aber ich kann jetzt hier von meiner Stelle aus keine definitive Aussage dazu machen, muss ich einfach mal ganz klar sagen, denn wir können nur mit den Personen sprechen und die registrieren, die wir auch angetroffen haben, die sich bei uns gemeldet haben.

Zur zweiten Frage: Ja, deshalb war es uns auch so wichtig, dass wir sehr schnell dieses Treffen organisiert haben, dass wir die jungen Menschen eingeladen haben und dass wir mit der Botschaft und mit der Vertretung, mit der Region in Spanien Kontakt aufgenommen haben, um ganz klarzustellen, von Regierungsseite her gibt es hier eine Willkommenskultur, gibt es hier eine Offenheit. Wir wollen auch, dass möglichst eine gute Annahme der jungen Menschen hier geschieht und auch deshalb, wie ich es in meiner Antwort schon gesagt habe, werden wir juristische Mittel prüfen und wollen auch die Frage der Zertifizierung hier geprüft wissen. Ich glaube, das ist ganz wichtig, und ich habe das übrigens auch in der Staatssekretärsrunde angespro

(Vizepräsident Gentzel)

chen, wir brauchen hier klarere Sicherheitsschranken. Das ist eine Bundesverordnung, das ist ja ein Bundesprogramm, und wir brauchen da klarere Sicherheitsschranken. Das ist, glaube ich, sehr wichtig.

Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6731.

Bunkerbrand in der Müllverbrennungsanlage ZellaMehlis

In der Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis brannten am 4. Oktober 2013 für mehrere Tage unsortiert und ungefiltert ca. 5.000 Tonnen Restmüll. Tage nach dem Brand sprach die Polizei davon, dass als Ursache vermutlich eine Selbstentzündung infrage komme und dass es für die Bevölkerung zu keiner Zeit zu irgendeiner Gefährdung gekommen sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen zu oben beschriebenem Brandereignis Brandermittlungsgutachten oder ein Abschlussbericht der ermittelnden Behörden vor, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, wann wird es ein solches Gutachten geben?

2. Verfügt die Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis für derartige Fälle über eine Bunkerwasserfassung (sogenannte Sumpfdrainage) , über die Löschwasser vollständig aufgefangen werden konnte?

3. Wie oft kam es seit Inbetriebnahme in der Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis zu meldepflichtigen Bränden?

4. Wie bewertet dies die Landesregierung angesichts der Häufung von Brandereignissen in deutschen Müllverbrennungsanlagen vor allem bezüglich der Dimensionierung von Zwischenbunkern?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.