Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zu Ihrem Antrag. Der Bundesverkehrswegeplan ist das Planungsinstrument der Bundesregierung im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik und umfasst alle Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege. Er ist die Grundlage für die vom Bundestag zu be
schließenden Ausbaugesetze für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans, der bis 2015 vorgelegt werden und bis 2030 gelten soll. Die Länder sind natürlich in die Vorbereitung einbezogen und treffen sich auch regelmäßig.
Die Grundkonzeption für die Erstellung des neuen Verkehrswegeplans wurde vonseiten des Bundes erarbeitet und der Öffentlichkeit bereits vorgestellt. Wesentliches Element ist dabei die überarbeitete Strategie zur Priorisierung der Infrastrukturmaßnahmen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, dass der Bedarf für Erhaltungsinvestitionen fachlich ermittelt wird und Vorrang vor Aus- und Neubauvorhaben hat. Zudem stehen im Hinblick auf Aus- und Neubauvorhaben zukünftig Projekte zur Engpassbeseitigung im Vordergrund.
Im Bundesverkehrswegeplan werden Infrastrukturvorhaben bisher nach Dringlichkeit, unter „Vordringlicher Bedarf“, „Weiterer Bedarf“ eingeordnet. Im neuen Bundesverkehrswegeplan kommt eine weitere Kategorie hinzu, „Vordringlicher Bedarf Plus“, womit die Vorhaben zur Engpassauflösung prioritär umgesetzt werden sollen. Das Bundesministerium für Bau und Verkehr hat bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet, so zum Beispiel die Erstellung der Grundkonzeption für die Bewertung sowie die Vorstellung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit diesem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2015 hat das Bundesministerium frühzeitig die Voraussetzung für einen fairen und sachgerechten Austausch der beteiligten Akteure geschaffen. Entsprechend dem Konzept werden rechtzeitig alle Interessierten prozessbegleitend über den Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse informiert. Zudem wurde ein Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor erstellt. Einsehbar sind diese Vorarbeiten auf den Internetseiten des Bundesministeriums und damit auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Bis Ende 2013 sollen die einzelnen Projektanmeldungen ebenfalls im Internet veröffentlicht werden.
In der Begründung Ihres Antrags haben Sie geschrieben: „Erst wenn der Beschluss, eine Straße zu bauen, bereits gefallen ist und konkrete Planungen stattfinden, werden Träger öffentlicher Belange und die Menschen eingebunden.“ Diesem Argument, Frau Schubert, können wir beim besten Willen nicht folgen.
Im Anschluss erfolgen die Projektbewertungen, welche die Beurteilung der Umwelt- und Raumordnungsbelange von Projekten sowie die Kosten-Nutzen-Bewertung umfassen. Eine Information der Thüringer Öffentlichkeit hat vor Anmeldung der Vor
haben im Rahmen der vier Regionalkonferenzen das haben wir auch im Sofortbericht gehört - stattgefunden. Es waren dort auch die Referenten der Landtagsfraktionen, aber auch einzelne Abgeordnete anwesend. Zusätzlich hat unser Ministerium in einer Pressemeldung vom 26. März dieses Jahres umfassend über die Anmeldungen aus Thüringen zum Bundesverkehrswegeplan im Bereich Schiene informiert. Eine mangelnde öffentliche Beteiligung in Thüringen, wie Sie es suggerieren, können wir nicht erkennen.
Folgende Projekte sollen bis 2030 in Thüringen realisiert werden: Das ist die VDE 8.1 und VDE 8.2, der vollständige zweigleisige Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung - das haben wir hier auch schon oft besprochen -, die Elektrifizierung Weimar - Gössnitz, Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von Eisenach - Erfurt auf 200 km/h, die Erschließung von Elektrifizierungslücken im Abschnitt Leinefelde - Gotha und vor allen Dingen der Lückenschluss auf der Werrabahn. Diese Projekte zeigen, dass wir hier in Thüringen auch dem Schienenpersonennahverkehr und dem guten Ausbau unseres Schienennetzes höchste Priorität beimessen, weil immer mal suggeriert wird, Vorrang hätte die Straße. Das ist nicht der Fall. Wir brauchen ein gutes Straßennetz, aber wir brauchen auch ein gutes Schienennetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nun, auf die im Antrag unter Punkt II geforderten Punkte einzugehen. Sie fordern die Landesregierung auf, alle Projekte anhand der vom Bund verwendeten Kriterien auszuwählen und zu priorisieren, die Öffentlichkeit und den Landtag vor Neuanmeldung der Projekte zu informieren sowie diese von der Einbeziehung der Ergebnisse zu unterrichten. Nach meiner Kenntnis ist für den Bereich Schiene eine Priorisierung der Länder nicht vorgesehen. Der Grund dafür ist, dass die Zuständigkeit für bundeseigene Schienenwege beim Bund liegt und die Priorisierung dementsprechend durch Bund und durch die Deutsche Bahn erfolgt. Prioritäten vorab zu verteilen ist überflüssig und würde ins Leere laufen. Zudem verfügt, und das haben wir auch schon oft gehört, Thüringen noch über eine Vielzahl angemeldeter Bauvorhaben, die im Verkehrswegeplan enthalten sind, die noch nicht realisiert sind. Deshalb, und das haben wir auch gehört und Sie haben auch eine Anfrage gestellt, sind Neuanmeldungen für den Bund nicht vorgesehen.
An dieser Stelle möchte ich zu bedenken geben, dass möglicherweise als eine Konsequenz Ihres Antrags insbesondere die geforderte Vorabpriorisierung auf Länderebene die Arbeit der Straßenbauverwaltung unnötig aufblähen würde, es würden
Kapazitäten gebunden. Ich darf hier auch einmal an den Stellenabbaupfad im Ministerium erinnern, die Arbeit muss ja auch geleistet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen. Konsens, so hoffe ich, besteht mit Sicherheit bei der Tatsache, dass die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Thüringen eine äußerst wichtige und langfristige Entscheidung ist, die alle Menschen im Freistaat betrifft. Und ich hoffe, dass wir uns auch einig sind, dass zukünftig mehr Mittel in die Verkehrsinfrastruktur fließen müssen, egal ob Straße oder Schiene. Unstrittig ist auch, dass mit einer angemessenen und frühzeitigen öffentlichen Diskussion über die zukünftigen Verkehrsprojekte natürlich auch deren Akzeptanz bei der Bevölkerung steigt. Hinsichtlich Ihres Antrags, Frau Schubert, sind wir natürlich als CDU anderer Auffassung.
Die Feststellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechen nicht den aktuellen Verfahren des Bundesministeriums für Bau und Verkehr, der Herr Minister hat es in seinem Sofortbericht noch einmal dargestellt. Die erarbeitete und bereits in Anwendung befindliche neue Grundkonzeption für die Erstellung des Bundesverkehrswegeplans erfüllt die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits heute. Deshalb werden wir auch den Antrag ablehnen.
Wir sind der Auffassung, dass noch großer Bedarf an dem Bau von weiteren Ortsumfahrungen hier in Thüringen besteht. Ich möchte hier nur drei aus meinem unmittelbaren Umfeld nennen, das ist zweifelsohne Großengottern, Mühlhausen und Kallmerode. Es würde einer besseren Anbindung des Eichsfelds und des Unstrut-Hainich-Kreises hier nach Erfurt sicher guttun und den Menschen vor Ort auch guttun. Wir als CDU-Fraktion werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Infrastruktur weiter ausgebaut wird und dass es zu einer Mittelerhöhung kommt, denn wir brauchen weitere Verkehrswege für eine gute Zukunft Thüringens. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Bundesverkehrswegeplan stand schon mehrmals im Verkehrsausschuss auf der Tagesordnung. In Ihrem Antrag fordern Sie eine Priorisierung der Projekte nach folgenden Kriterien: Verkehrssi
cherheit, Natur- und Landschaftsschutz oder Lärmminderung - sicherlich wichtige Aspekte. Zurzeit werden die Anmeldungen von Thüringer Verkehrsinfrastrukturprojekten für den Bundesverkehrswegeplan durch die Landesregierung erarbeitet. Bei der Anmeldung finden unter anderem Prüfaufgaben wie Natur- und Landschaftsschutz oder Lärmbelästigung schon Anwendung. Die waren alle ersichtlich aus Ihrer eigenen Kleinen Anfrage 5/6450. Solche Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Kosten-Nutzen, Finanzierbarkeit, Gewährleistung einer dauerhaften Mobilität, Optimierung der Leistungsfähigkeit des Landesstraßennetzes und Vernetzung mit dem übrigen Verkehrsnetz lassen Sie einfach außen vor.
Da, wo Sie hinwollen, planen und bauen, koste es, was es wolle. Sonst, werte Frau Schubert, legen Sie doch so großen Wert darauf, dass die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung gebaut oder saniert werden - nach ihrer Verkehrsbedeutung übrigens. Da bringen Sie immer Argumente ein wie momentane Fahrzeugfrequentierung und welche Belastungen laut Verkehrsprognose zu erwarten sind. Sie erwähnen hierzu Umgehung Großengottern und Leimbach, wo seit Jahrzehnten das hohe Verkehrsaufkommen zulasten der Anwohner geht. Apropos Großengottern: Sollte die Klage - ich hoffe, dass Sie demnächst entschieden wird - erfolgreich sein, wäre das wohl das Projekt, was wir am dringendsten in Angriff nehmen müssten, um diese Einwohner in Großengottern - ich habe mich mehrmals vor Ort von dieser wahnsinnigen Lärmbelästigung von bis zu 15.000 Fahrzeugen pro Tag überzeugt entbinden, dass sie da wieder menschenwürdig leben können.
In diesem Hohen Haus legt Ihre Partei oft ablehnende Haltungen gegen einige bereits gebaute Ortsumgehungen oder noch zu bauende an den Tag, immer, wie es Ihnen so gefällt oder wie es Ihnen passt. Ich erinnere an Debatten zur Ortsumgehung Worbis-Wintzingerode im letzten Jahr und Ähnliche. Vor Ort versprechen Sie den Menschen, sich für den Bau einzusetzen, aber die Wirklichkeit hier in diesem Hohen Haus sieht dann immer etwas anders aus.
Übrigens gibt es noch viele Gemeinden, die auf ihre Umgehung oder Sanierung ihrer Landstraße warten. Ich könnte die Aufzählung machen: Straußfurt, Gebesee, in Sömmerda haben wir eine angefangene, da fehlt nur noch ein Stück, Mühlhausen müsste dann auch gleich Großengottern folgen. Wir haben hier sehr viel zu tun und dafür werden wir uns auch einsetzen. Womit begründen Sie, welche Umgehungen gebaut oder nicht gebaut werden? Leid
Oder anderes Thema: Was sagen Sie eigentlich zu diesem rasanten oder großzügigen Radwegbau an der B 7 bei Jena? Da würde mich mal interessieren, wie Ihre Meinung dazu ist.
Die schwarz-gelbe Koalition hat im Frühjahr 2013 das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren. Anlass war, dass gerade bei Großprojekten die bestehende Form der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend ist. Aus dem Planungsdesaster, wie bei Stuttgart 21 oder dem Flughafen in Berlin, mussten die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Mit diesem Gesetz hat die Koalition die schwierige Aufgabe gemeistert, ein Weniger an Bürokratie und ein Mehr an Bürgerbeteiligung und Transparenz von Planungsverfahren zu schaffen. Zukünftig ist mit diesem Gesetz eine stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung möglich, um eine gesellschaftliche Akzeptanz für Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu erzielen. In Ihrer Begründung kritisieren Sie die späte Einbindung der Träger öffentlicher Belange und die fehlende Finanzierung. Die FDP bekennt sich dazu, dass staatliche und private Verkehrsinvestitionen auch in Zukunft notwendig sind. Die Lösung kann nicht darin bestehen, auf sie zu verzichten. Vielmehr muss die Verwirklichung privater und staatlicher Verkehrsinfrastrukturprojekte wieder zu einem gesellschaftlichen Anliegen werden. In Anbetracht der leeren öffentlichen Kassen rücken Finanzierungsmodelle für Verkehrsinfrastrukturprojekte, wie beispielsweise PPP-Projekte, in den Fokus.
Durch die Existenz des bestehenden Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Ihr Antrag nicht mehr notwendig. Ich begrüße auch die Ergebnisse der sogenannten Bodewig-Kommission, die zu dem Schluss kommt, dass in die Infrastruktur wesentlich mehr Geld fließen muss. Wie es in die Kassen kommt, da müssen wir uns an einem anderen Platz unterhalten, aber diesem kann ich nur zustimmen: Ohne Infrastruktur geht es der Wirtschaft nicht gut und ohne Wirtschaft gibt es dann Arbeitslosigkeit usw. Das wissen wir alle, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten.
Zum Schluss: Die Tatsache, dass Sie der wirtschaftlichen Betrachtung bei Baumaßnahmen eine geringe Wichtung einräumen, ist ein weiterer Grund, Ihren Antrag ebenfalls abzulehnen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren, werte Kollegen, lassen Sie mich anfangs ein paar persönliche Bemerkungen machen, die mir im Rahmen der Debatte aufgefallen sind. Ich möchte mich zunächst mal bei Ihnen bedanken, Herr Minister, aber ich schließe mich auch den Ausführungen von Frau Lukin an.
Also ingenieurtechnisch sachlich war der Bericht bei mir auch nicht so angekommen. Aber ich denke, das liegt an dem heutigen Tag. Herr Minister musste verarbeiten, dass der Traum Schwarz-Grün wahrscheinlich auf Bundesebene begraben ist.
Diesbezüglich - ich spreche in Bildern - ist nur noch einer vom Fraktionsvorstand, der Kollege Heym, diesem Traum verfangen und Kollege Carius hat sich heute auch schon richtig gekleidet.
Ich bedanke mich auch ausdrücklich, dass Herr Staatskanzleiminister Gnauck an unserer Debatte teilnimmt, was mich sehr ehrt, denn Verkehrsinfrastrukturprojekte sind wichtig und wesentlich. Ich sage das aus einem besonderen Grund, Sie müssen es verstehen, ich sage das aus einem besonderen Grunde, weil wir ein dauerhaftes Finanzproblem haben werden und wir auch mit Europa, und dieses liegt ja ebenfalls in Ihrer Verantwortung, darüber nachdenken müssen, interessante Finanzierungsmodelle zu entwickeln.
Ich möchte mich weiterhin bei Frau Tasch bedanken. Frau Tasch, Sie haben den sachlichen Bericht hier noch ergänzt, um die Arbeit zu vervollständigen, die unser/Ihr Ministerium macht, was eine sehr, sehr gute Arbeit in den letzten Jahren war und auch ist.
Jetzt lassen Sie mich ein paar Punkte zu Ihrem Antrag sagen und warum wir ihn ablehnen werden. Ich bin gerade auf der Suche nach Ihrem Antrag - hier ist er.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weil er von uns kommt, müs- sen Sie ihn ablehnen.)
Nein, um Gottes Willen. Sie haben einen Kollegen neben sich sitzen, der die Erfahrung schon getragen hat, dass man auch gemeinsame Anträge machen kann, wenn man sich an gemeinsame Dinge hält, wenn sie fachlich fundiert sind. Diesbezüglich wenden Sie sich mal vertrauensvoll an Kollegen Augsten, der hat da schon positive Erfahrungen mit uns gemacht.
Sie haben den Antrag eigentlich am 5. September 2013 gestellt und das ist etwas, Frau Schubert, was ich Ihnen ein bisschen vorwerfe, was ich nicht in Ordnung finde, weil Sie eigentlich sämtliches Wissen schon hatten, weil Sie zwei sehr ausführliche Kleine Anfragen gestellt haben, die eine vom 04.10.2012 und die andere auch in diesem Jahr. Sämtliche Punkte und Anfragen wurden Ihnen in dieser Kleinen Anfrage 5068 beantwortet und wurden Ihnen auch in einer Art und Weise beantwortet, dass eigentlich dieser Antrag überflüssig wird. Überflüssig wird er auch noch im zweiten Punkt, weil wir nämlich am 01.10. dieses Jahres ein Schreiben von Minister Carius bekommen haben, in dem Minister Carius - und auf das möchte ich jetzt gern eingehen - uns Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz vom 2. Oktober mitteilt - ich korrigiere mich, das Schreiben ist vom 11.10., das dürfte Ihnen ebenfalls zugegangen sein. Ich denke, auch Frau Lukin hat dieses. Dort sind ganz interessante Punkte, denn wir wissen natürlich, der Bundesverkehrswegeplan hängt an einer Finanzierung zum Zeitpunkt von knappen Kassen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das haben aber noch nicht alle hier verstanden.)