Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis zum Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Abgegebene Stimmen 69, Jastimmen 62, Enthaltungen 7 (namentliche Abstim
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen hatten wir keine. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, die Zusatzversorgungskasse sowie die Feuerwehrkasse Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6702 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen führt derzeit die Versicherungsaufsicht über insgesamt sechs Einrichtungen. Es handelt sich hier um drei ärztliche Versorgungswerke, nämlich die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer und die Landestierärztekammer. Weiterhin üben wir die Versicherungsaufsicht aus über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen und über die Zusatzversorgungskasse, einschließlich der Feuerwehrkasse Thüringen.
Die Rechtsgrundlagen für die Versicherungsaufsicht über diese Versorgungswerke ist momentan sehr zersplittert und findet sich in drei Einzelgesetzen verteilt, so im Thüringer Heilberufegesetz, im Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und im Thüringer Versorgungsverbandsgesetz. In diesen Gesetzen arbeitet man im Wesentlichen mit dynamischen Verweisen auf das einschlägige Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes. Anders ausgedrückt, ein materielles Regelungsgesetz in Thüringen existiert noch nicht.
Nun hat es mit den dynamischen Verweisungen natürlich so seine Schwierigkeiten, nämlich immer wenn die Rechtsgrundlage, auf die verwiesen wird, sich ändert, gehen die Verweise fehl. Der Bund beabsichtigt, sein Versicherungsaufsichtsgesetz wohl in der kommenden Legislaturperiode zu novellieren und allein von daher wären die Bestimmungen
dann für uns erneut auf Anwendbarkeit hier in Thüringen zu prüfen. Das wäre allerdings sehr, sehr unsystematisch, wenn wir bei dieser Verfahrensweise bleiben würden und es wäre auch sehr unübersichtlich. Was liegt dann näher, als sich aufzumachen und an die Arbeit zu machen und ein eigenes Thüringer Versicherungsaufsichtsgesetz zu entwickeln? Genau dieses lege ich heute dem Hohen Hause vor. Wir haben in diesem Gesetz weitestgehend auf Verweisungen auf andere Gesetze verzichtet. Wir haben die Dinge expressis verbis positiv formuliert und wir meinen, damit auch einen Beitrag zur Eindeutigkeit und Anwenderfreundlichkeit zu leisten. Eine kurzfristige Novellierung dieses Gesetzes ist, da es einen eigenen Regelungsgehalt regelt, dann auch nicht mehr notwendig. Wir halten die Überführung von drei Gesetzen - ich habe das eben schon gesagt - und Zusammenfassung in eins und die einschlägigen inhaltlichen Regelungen selbst zu regeln und nicht auf andere Gesetze zu verweisen, für sinnvoll, zeitgemäß. Wir haben es dann auch selbst durchstrukturiert.
Jetzt zu den inhaltlichen Änderungen. Es wird nicht alles neu geregelt. Die beiden wichtigsten Änderungen möchte ich Ihnen sagen. Wir treffen schärfere Vorkehrungen, was die Geschäftsleitung dieser Versorgungswerke anbelangt. Derzeit ist es so, dass mehr oder weniger ehrenamtlich die Kammerangehörigen die Geschäftsleitung dieser Versorgungswerke übernehmen. Gut, das ist dem Gedanken der Selbstverwaltung entlehnt. Aber, wenn man bedenkt, welche Volumina mittlerweile in diesen Versorgungswerken verwaltet werden und man außerdem mit in Betracht zieht, dass sich der Finanzmarkt, was seine Produkte anbelangt, erheblich kompliziert hatte, so ist auch hier eine Professionalisierung unumgänglich.
Ich verrate wohl kein Geheimnis, dass sich die Versorgungsmasse im Bereich der Ärzte auf fast 1,4 Mrd. € beläuft, im Bereich der Tierärzte rund 90 Mio. € und fast 400 Mio. € bei den Zahnärzten. So könnte ich fortsetzen in den anderen Werken, zum Beispiel Sondervermögen, Zusatzversorgungskasse, kommunaler Versorgungsverband, Kapitalanlage auch über 1 Mrd. €. Wir reden hier einmal über Alterssicherung von ganzen Bevölkerungsgruppen und wir reden darüber, dass wir da natürlich eine gewisse Sachwaltung seitens des Staates zu übernehmen haben und das haben wir auch getan. Künftig wird es nicht mehr so sein, dass die Versorgungswerke geschäftsführend von Kammerangehörigen, quasi im Nebenamt, geleitet werden können, sondern es muss wenigstens eine Person in der Geschäftsleitung hauptamtlich sein und auch über einschlägige Erfahrung verfügen.
Der zweite inhaltliche Änderungsgrund: Die Versicherungsaufsicht wird künftig beitragspflichtig sein. Gut, ich meine, wir wenden selbst natürlich eine ganze Menge auf, das war natürlich ein Streitpunkt,
aber halt auch nicht so groß, dass er nicht überwindbar war. Wir werden da etwa 50.000 € einnehmen. Der Bund für seine Versorgungswerke, aber auch sechs Länder, erheben so eine Kostenumlage. Ich meine, da es hier um wirklich hohe Vermögensmassen geht, können wir das auch tun. Das sind die wesentlichen Änderungen, ich sage noch einmal Entschlackung, Eindeutigkeit, Transparenz, ein eigenes Gesetz und inhaltlich Professionalisierung in der Geschäftsleitung und eine moderate Beitragspflicht. Schönen Dank.
Danke schön. Wir waren bei der Tagesordnung übereingekommen, dass dieser Punkt ohne Aussprache hier im Plenum stattfindet. Der Antrag müsste aber trotzdem noch an den Ausschuss überwiesen werden; es ist angekündigt an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Dann würden wir über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6719 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, das Land Thüringen stuft ab dem Jahr 2012 und in den Folgejahren ca. 640 km Landesstraßen entsprechend der Verkehrsbedeutung zu Kreis- und Gemeindestraßen zurück. Im Jahr 2011 hatte unsere Fraktion bereits eine Änderung des Thüringer Straßengesetzes eingebracht mit dem Ziel, mehr Fairness für die Kommunen zu erreichen.
Leider wurde von der Koalition eine Überweisung der Änderung zum Thüringer Straßengesetz an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sowie an den Innenausschuss abgelehnt.
Zahlreiche Kommunen haben nach der Ablehnung durch den Landtag Kontakt mit uns aufgenommen und uns darauf aufmerksam gemacht, dass sich bei Umstufungen der Begriff „ordnungsgemäße Unterhaltung“ sehr differenziert darstellt. Darum bringen wir den Antrag mit wesentlichen Änderungen erneut ein. Bei unserem jetzigen Antrag haben wir die Kritik zur letzten Gesetzesänderung eingearbeitet. Wir möchten, dass im Thüringer Straßengesetz der § 11 Abs. 4 konkretisiert wird. Bei einer Umstufung sollen die Verkehrssicherheit und der Ausbauzustand den Anforderungen der künftigen Straßenklasse entsprechen. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/6354 wurde darüber informiert, ich zitiere: „§ 11 Abs. 4 des Thüringer Straßengesetzes gewährt den Kommunen keinen Anspruch auf einen grundhaften Ausbau. Der Anspruch beschränkt sich darauf, dass die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung (...) gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten“ wird. Uns geht es um diesen Begriff „ordnungsgemäß unterhalten“.
Mit der Änderung des Thüringer Straßengesetzes beabsichtigt unsere Fraktion, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und den Kommunen mehr Rechts- und Planungssicherheit für den Zustand der Straßen zum Zeitpunkt der Umstufung zu geben.
Verbunden mit der Umstufung der Landesstraßen zu einer Kreisstraße - und das ist unumstritten entsteht in der Perspektive natürlich den Kommunen ein Mehrkostenaufwand, beispielsweise durch Reinigungsarbeiten, Grasmahd oder Winterdienst. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung, dass für die Kommunen kein finanzieller Mehraufwand für die Straßensanierung durch eine Umstufung entsteht, zumindest zum Zeitpunkt der Übernahme durch die Kommunen. Auf die anschließende Diskussion zu unserem Antrag freue ich mich. Danke.
Danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, wir haben uns mit diesem Thema hier schon einmal befasst. Unsere Fraktion hat damals vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zu überweisen, dies ist aber direkt abgelehnt worden, kann ich mich erinnern. Wir werden es auch dieses Mal wieder vorschlagen, weil wir wissen, dass der Prozess der Umstufung in der Praxis oft mit einigen Stolpe
reien abläuft. Es gibt eine Kommune in der Nähe von Schleusingen, die eine Klage erwägt. Das muss, glaube ich, nicht sein. Es muss darum gehen, dass man diesen Prozess transparenter macht und damit mehr Akzeptanz schafft. Ob dieses Gesetz dafür so geeignet ist, dazu möchte ich heute noch keine abschließende Bewertung abgeben, denn dafür brauchen wir die Ausschussüberweisung. Allerdings sollte hier schon Konsens sein, dass das Vorgehen der Landesregierung, Straßen abstufen zu müssen, die ihre Verkehrsbedeutung verloren haben - das Straßennetz hat sich massiv verändert in den letzten Jahren - unstrittig sein sollte. Sie nicken. Insofern ist dieses Vorgehen einfach nur logisch und aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Helfen würde natürlich - auch für die Akzeptanz der Kommunen -, wenn die Landesregierung beim Landesstraßenbedarfsplan so voranschreiten würde, wie sie es ursprünglich einmal angekündigt hat, nämlich dass der bis 2014 irgendwann erstellt wird. In einer letzten Anfrage dazu wurde deutlich, dass dieser Landesstraßenbedarfsplan aus dieser Legislatur wohl herausfallen wird. Das finde ich sehr bedauerlich und es entzieht auch die Diskussionsgrundlage für solche Umstufungen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das wirklich so lange Jahre dauert und dann müssen Sie sich schon fragen: Warum soll es jetzt doch nicht 2014 sein? Wenigstens diese Erklärung könnten Sie abgeben, Herr Minister.
Ja, Gründlichkeit geht grundsätzlich vor Schnelligkeit, Frau Tasch, aber irgendwann spielt eine gewisse Schnelligkeit auch eine Bedeutung bei der Reform des Landes Thüringen.
Ich habe selbst einige Fragen, die ich nur kurz anreißen will, zum Gesetzentwurf der FDP. Was Sie hier vorschlagen, dass man noch einmal eine Ebene einzieht, in der man sich verständigt, dass mag vom Ziel her gut gedacht sein. Ich frage mich nur, das ist jedenfalls meine Auffassung einer Umstufung, macht man es oder macht man es nicht? Das ist eine Ja- oder Neinentscheidung. Das heißt, ich kann mir nicht vorstellen, wie das in der Praxis funktionieren soll. Wenn es keine Einigung gibt, dann hat man nichts gewonnen.
Wenn Sie andere Möglichkeiten sehen, wie das Gesetz in der Praxis wirken kann, dann können Sie diese erläutern. Ansonsten müssen wir das wohl dann im Ausschuss diskutieren, wie das in der Praxis ist. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Gemeinde- und Städtebund - es war heute zu lesen - über die Tatsache klagt, dass die Straßen nicht ausreichend saniert würden. Das ist der springende Punkt, wo - glaube ich - Ihr Gesetzentwurf auch
Wenn Sie der Meinung sind, dass das Land hier nicht ausreichend saniert, hieße das, das Land hat nicht genügend Geld dafür ausgegeben, diese Straßen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Dann heißt es aber indirekt, dass Sie wollen, dass das Land hier mehr Geld ausgibt. Darüber wird dann zu reden sein, weil wir uns grundsätzlich auch einig sind: Wir wollen eigentlich keine höheren Standards. Wir wollen, um den Haushalt zu sanieren, wo möglich, niedrigere Standards, wenn sie vertretbar sind und nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Herr Untermann hat zu Recht gesagt, ordnungsgemäßer Zustand ist ein durchaus streitbarer Begriff. Insofern wird es interessant sein. Ich schlage von hier aus vor: Lassen Sie uns eine Anhörung dazu machen, den Gemeinde- und Städtebund einladen und das wirklich einmal in der Praxis anschauen, wie es dazu kommt, dass jemand klagt, welche die genauen Kritikpunkte sind, wenn eine Kommune sagt, diese Straße ist nicht so, dass wir sie übernehmen wollen. Insofern noch einmal ganz klar Überweisung an den Ausschuss, Anhörung. Ein abschließendes Urteil werden wir uns dazu bilden. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist eben schon angesprochen worden, dass wir schon einmal einen ähnlichen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in der 58. Sitzung am 16.06.2011 und in der 61. Sitzung am 07.07.2011 behandelt haben. Er wurde damals nicht an den Ausschuss überwiesen. Jetzt liegt uns erneut ein Gesetzentwurf vor. Er ist leicht verändert worden im Vergleich zum damaligen Punkt, und zwar sollen die Paragrafen 7 und 14 im Straßengesetz geändert werden.
An dieser Stelle möchte ich bereits jetzt sagen, dass wir als CDU-Fraktion einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen werden. Unbestritten ist mit Sicherheit, dass in der Vergangenheit Investitionen in das Thüringer Straßennetz erfolgten. Leider sind nicht alle Straßen in einem wünschenswerten Ausbauzustand. Auch darüber haben wir uns an dieser Stelle schon oft unterhalten.
Gemessen an allen neuen Ländern hat insbesondere Thüringen von den hohen Investitionen des Bundes, sei es in die Bundesautobahnen oder Bundesfernstraßen profitiert, was uns zu einem attrakti
ven Wohn- und Wirtschaftsstandort gemacht hat. Es wurden Ortsumfahrungen gebaut, die größtenteils in der Baulast des Bundes oder des Landes sind. Wir stellen fest, dass alle Teilräume Thüringens mittlerweile sehr gut an das Bundesfernstraßennetz angeschlossen sind. Dies hat natürlich unmittelbar zur Folge, dass sich auch die Verkehrsströme geändert haben und das vorhandene Straßennetz seiner Verkehrsbedeutung angepasst werden muss. Deshalb - Frau Schubert, Sie haben es gesagt - erarbeitet die Landesregierung einen Landesstraßenbedarfsplan, der genau diese Straßen ihrer Bedeutung nach definieren soll.