Protocol of the Session on October 17, 2013

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich sehe noch andere Probleme in der Formulierung. Man will sich auf eine ungültige Satzung berufen, um die Festsetzungsfrist beginnen zu lassen. Nach meinen, zugegebenermaßen bescheidenen, Rechtskenntnissen ist doch eine nichtige Form rechtlich nicht existent. Wie wollen wir uns denn aber für den Fristbeginn auf etwas berufen, was nicht existent gewesen ist? Rein rechtlich, meine Damen und Herren, habe ich da wirklich erhebliche Zweifel. Aber ich denke, das sollte man in den Ausschüssen klären. Dort ist sicherlich der richtige Ort dafür.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns der Verantwortung stellen, Gesetze zu beschließen, die verfassungsrechtlich sauber und rechtssicher sind, und nicht die Verfassungsgerichte vermehrt unsere Arbeit machen lassen. Und es sollten vor allem auch Gesetze sein, die von den Bürgerinnen und

Bürgern in diesem Land verstanden und auch akzeptiert werden können. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Kuschel hat für die Fraktion DIE LINKE noch einmal um das Wort gebeten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte das eigentlich mit einer Zwischenfrage mit Herrn Hey klären, aber am Ende seiner Rede wäre der Sachzusammenhang nicht mehr so deutlich geworden. Deswegen habe ich mich entschlossen, hier noch mal etwas zu meiner Presseinformation Sonntagfrüh zu sagen, da ist sie entstanden.

Aber ich muss noch was sagen zu Herrn Bergner, weil der wieder so „lieb“ war und hier gesagt hat, ich will Dinge nicht verstehen. Ich verstehe meine Rolle hier so und das trifft auch für die Fraktion DIE LINKE zu, dass wir hier Politik für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes machen. Denen ist es völlig egal, wenn eine Straße gebaut wurde oder eine abwassertechnische Einrichtung, ob tatsächlich juristisch, kommunalabgabenrechtlich die Beitragspflicht schon entstanden war oder nicht. Für die ist nur entscheidend, die Anlage ist fertig, sie läuft und nach vielen Jahren kommt die Gemeinde, kommt der Zweckverband und sagt, jetzt will ich aber eine Kostenbeteiligung. Da kann natürlich der Bürgermeister sagen, ja, lieber Herr Meier oder so, die Beitragspflicht ist ja noch gar nicht entstanden, weil wir jetzt erst mal eine Satzung machen. Das verstehen die Menschen nicht. Deswegen sage ich, und das ist sicherlich immer mit Blick auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wir sprechen dort von der sogenannten echten Rückwirkung und nehmen damit in Kauf, dass es juristisch nicht ganz exakt ist, weil sie natürlich recht haben, es kann keine Rückwirkung vorliegen, weil die Beitragspflicht juristisch noch gar nicht entstanden war. Aber die Wirkung für die Menschen ist die Rückwirkung. Die verspüren das als Rückwirkung. In dem beschriebenen Fall, Bruchstedt, wurde die Straßenbeleuchtung 1992 errichtet. Da ist die Beitragspflicht noch nicht entstanden, weil die noch gar keine Straßenausbaubeitragssatzung haben, weil die keine weitere Ausbaumaßnahme gemacht haben und dazu gar nicht die Notwendigkeit gesehen haben. Da glaube ich nicht, dass der Gemeinderat und Bürgermeister gut beraten ist, wenn er dort mit den Bürgern juristisch abstrakt diskutiert, dass die Beitragspflicht noch gar nicht entstanden wäre und deshalb keine Rückwirkung da ist. Da jagen die den zur Gemeinde raus. Deswegen bitte ich Sie, Herr Bergner, das in dieser Hinsicht zu verstehen und auch zur Kennt

nis zu nehmen, juristisch weiß ich, dass das nicht ganz exakt ist.

Jetzt aber zu Herrn Hey. Herr Hey und Herr Höhn, Sie haben doch nur versucht, jetzt was zu korrigieren, was Ihnen einfach durchgerutscht ist, nämlich Ihren Ministern. Ihre Minister haben einfach im Kabinett nicht aufgepasst oder denen war es egal, was der Innenminister da aufgeschrieben hat.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Woher wissen Sie denn das?)

Vielleicht war es ihm zu kompliziert oder sonst was, sie haben es gar nicht gemerkt, was der Innenminister da zu Papier gebracht hat und deshalb ist es im Kabinett durchgewunken worden. Erst als der Aufschrei der Öffentlichkeit da war, versuchen Sie jetzt zurückzurudern. Es ist doch nicht zu viel verlangt, es gibt einen Referentenentwurf, den bekommen alle Fraktionen, dass bereits dann die zwei tragenden Fraktionen einer Landesregierung darauf hinweisen, aber liebe Leute, wir erwarten, dass das Kabinett nicht diesen „Unsinn“ des Referentenentwurfs als Gesetzentwurf definiert. Das ist doch nicht zu viel verlangt. Klar, da sind wir auch wieder bei der Diskussion wie jetzt mit Herrn Bergner, rein juristisch, verfassungsrechtlich und parlamentsrechtlich, haben Sie natürlich recht. Es ist das Recht auch der Regierungsfraktionen, einen Gesetzentwurf ihrer eigenen Regierung zu ändern. Das ist doch oft geschehen.

(Beifall SPD)

Da hatten wir doch Beispiele, wenn ich mich erinnere, in einer Sitzung im Juli kamen doch sieben Seiten Änderungsanträge als Tischvorlage zum eigenen Gesetz. Da ist alles zulässig, aber Sie müssen doch Verständnis haben, dass ich als Vertreter der größten Oppositionspartei und der leistungsfähigsten Fraktion in diesem Haus mich am Sonntagmorgen darüber erregen darf, dass das Kabinett hier einstimmig was beschließt und der Fraktionsvorsitzende einer großen Regierungsfraktion sagt: Aber hier, wir haben das im Blick und für die Bürger machen wir alles.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das hat er so nicht gesagt.)

Das geht Ihnen nicht durch, sondern wir sagen, es gibt eine Kopplung. Nach meinem Wissen haben die Fraktionsvorsitzenden sogar ein Recht, an den Kabinettssitzungen teilzunehmen. Die nehmen da, davon bin ich überzeugt, teil.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Nein, kein Recht.)

Na ja, das ist kein Recht, aber das ist so ein ungeschriebenes Gesetz. Aber Sie können mir nicht erzählen, dass Sie gar nichts wissen. Wir haben es schon im Sommer durch den Referentenentwurf gewusst. Ich gehe mal davon aus, da war ein An

(Abg. Bergner)

schreiben der Präsidentin dabei, der war an alle Fraktionen gerichtet. Insofern hätten Sie dort schon auf Ihre Minister in der Landesregierung Einfluss nehmen können.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Also Ku- schel, den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative musst du doch kennen.)

Deswegen habe ich dort so reagiert. Ich halte es für keine gute Praxis, wenn eine Landesregierung hier etwas vorlegt und die sie tragenden Fraktionen am Tag der Vorlage dann gleich sagen, aber damit sind wir nicht einverstanden. Aber das müssen Sie intern klären. Wenn wir einmal die Landesregierung stellen,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Niemals.)

dann können Sie sicher sein, wenn ich da noch dabei bin, also ich würde das meinem Minister nicht durchgehen lassen und den Ministerinnen auch nicht. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Tosender Ap- plaus.)

Ich habe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen aus den Fraktionen. Wünscht die Landesregierung noch einmal das Wort? Das möchte sie nicht. Es sind als Ausschussüberweisungen beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Wir stimmen zunächst ab zur Überweisung an den Innenausschuss. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht.

Dann möchte ich darüber abstimmen lassen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.

Demzufolge wird der Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten. Ich schieße den Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Schulprojekt „Lernen unter einem Dach“ fortführen

Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/6057 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/6624

Der Abgeordnete Dr. Voigt hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss, aber ich sehe ihn nicht, den Herrn Dr. Voigt aus der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung und Kultur.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich würde ja den Bericht halten, wenn ich wüsste, worum es geht.)

Gäbe es Widerspruch, wenn wir erst die Aussprache machen und dann die Berichterstattung?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Einen ganz klaren!)

Also es gibt Widerspruch, entnehme ich dem. Aber es ist auch nicht so einfach, wenn der Ausschuss seinen Berichterstatter festgelegt hat, dass das jemand anders hilfsweise übernimmt.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Na, dann müssen wir den herzitieren.)

Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, wissen Sie denn, wo Ihr Kollege ist?

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: In der Nähe.)

Wenn er in der Nähe ist, dann warten wir einmal ganz kurz. Ich hatte Ihnen ein Angebot unterbreitet, wir hätten die Berichterstattung nachgeholt, aber...

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir müssen erst einmal eine Grundlage dafür schaffen, was wir beraten wollen. Wo sind wir denn hier?)

Herr Abgeordneter Fiedler!

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Meine Freundin, Frau Vizepräsidentin.)

(Unruhe CDU)

Ich unterbreche jetzt die Sitzung für fünf Minuten.

(Beifall im Hause)

Ich hatte gesagt, dass wir die Sitzung für fünf Minuten unterbrechen, es ist jetzt 18.05 Uhr und wir fahren fort mit der Behandlung des Themas „Schulprojekt ‚Lernen unter einem Dach’ fortführen“ als Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6057 und der dazugehörigen Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Drucksache 5/6624.

Herr Abgeordneter Dr. Voigt, Sie sind jetzt da und können demzufolge den Bericht aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur geben.

(Abg. Kuschel)