Protocol of the Session on February 26, 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich nun zum Antrag berichten.

Zunächst zu Ziffer 1: Gefragt wird nach den Rahmenbedingungen des Sports und der Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindereinrichtungen. Die Rahmenbedingungen sind in Thüringen unstrittig gut. Sie basieren auf der Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landessportbund Thüringen e.V. über die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindereinrichtungen sowie Hochschulen und Sportvereinen im Freistaat Thüringen vom 17. Juli 2006. Damals sind die Voraussetzungen für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportvereinen geschaffen worden. Bewegung, Spiel und Sport leisten einen konstruktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung in Schule. An der Basis vor Ort müssen Schulleiter, Sportlehrer, Leiter der Kindereinrichtungen und deren Träger sowie Vereinsvorsitzende, Übungsleiter und Trainer aufeinanderzugehen und diese Rahmenvorgaben für beide Bereiche mit Leben füllen. Gleiches gilt für die schulsportlichen Konzepte. Die Zusammenarbeit soll fester Bestandteil eigenverantwortlicher Schule sein. Auf der Grundlage der bereits genannten Vereinbarung zwischen TMBWK und dem Landessportbund Thüringen bestehen in Thüringen vielfältige Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen mit Thüringer Sportvereinen. Besonderes Anliegen ist die Zusammenarbeit von Kindergärten und Schulen mit Sportvereinen. Gerade in frühen Jahren, also bei Kindern in Kindergärten und Schulen, lassen sich besonders wirkungsvoll Interessen und Neigungen zu sportlicher Betätigung entwickeln. Dieses Ziel ist folgerichtig Bestandteil des Thüringer Bildungsplans bis 10 Jahre. Er ist als Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit und für Bildungsqualität, insbesondere in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, aber auch der Familie und im Bereich der Kindertagespflege konzipiert. In ihm ist die gesundheitliche und motorische Bildung als Zielsetzung verankert. Sowohl das geltende Kindertageseinrichtungsgesetz als auch der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf sehen die verbindliche Umsetzung des Bildungsplans vor. Jede Einrichtung erstellt demnach eine für sie verbindliche Konzeption, die fortzuschreiben ist. Für Erzieherinnen werden zudem Fortbildungen zur Thematik „Bewegung und Sport“ über das ThILLM und unter dem Motto „Kinder in Bewegung“ durch den Landessportbund Thüringen bzw. die Thüringer Sportjugend angeboten.

Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist der Sportförderunterricht. Er ist auf freiwilliger Basis und wird an den Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Defiziten im Bereich Bewegung und Sport angeboten. Hierfür stehen speziell ausgebildete Sportlehrer zur Verfügung, die klassen- und auch schulübergreifend eingesetzt werden können. Der außerunterrichtliche Schulsport findet sich ebenfalls in den schulsportlichen Konzeptionen wieder. Wie der

Sportunterricht selbst ist er Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Er übernimmt eine Brückenfunktion zum freien Sport und dem Bewegungs- und Sportleben außerhalb der Schule.

All dies zeigt Erfolg. So erzielen zum Beispiel die Thüringer Schulsportmannschaften insbesondere im Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ sehr gute Resultate. Die schulischen Angebote werden durch Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote außerschulischer Träger im Ganztagsbereich ergänzt. Die Sportorganisationen haben dabei eine tragende Rolle unter den außerschulischen Trägern übernommen. Ich will mich an der Stelle ganz besonders beim Landessportbund der Thüringer Sportjugend und natürlich auch den Mitgliedsorganisationen auf Kreisebene bedanken, weil wir doch in einer guten Kooperation auch mit den Schulträgern erreicht haben, dass gerade auch bei Ganztagsschulen oder bei einer ganztätigen Betreuung in Schulhorten in Grundschulen der Sport nicht in Konkurrenz zu den Angeboten steht, sondern in Kooperation zu dem Angebot und dass es vielfältig gelungen ist, auch in die Schule den Sport hineinzuziehen, denn wir haben beide, sowohl Schule als auch die Sportvereine ein großes Maß an Interesse daran, die Schulen, damit sie ein qualitativ hochwertiges Angebot in Ganztagsschule oder in der Nachmittagsbetreuung im Schulhort anbieten können, und die Sportvereine, weil sie Nachwuchs brauchen und weil sie ihn auch trainieren müssen und Sie wissen, abends können sie mit Kindern nicht mehr trainieren. Deswegen herzlichen Dank dafür, dass man in großer Offenheit über diese Thematik auch sprechen kann und die Angebote in Thüringen vernetzen kann.

(Beifall CDU, SPD)

Bewegung, Spiel und Sport in Kindertagesstätten und Schulen sind mitbestimmend für die Qualität von Bildungseinrichtungen. Sie üben positive Einflüsse auf Leistungserziehung und Förderung der Lernbereitschaft, Lehr- und Lernbedingungen, Leitungsgeschehen und Management sowie auf Schulklima und Schulkultur aus. Über die Werteerziehung im Schulsport, ich meine insbesondere das Thema fair play, wird positives Verhalten im Schulalltag gefördert. All das ist selbst in der Wissenschaft unstrittig. Der außerunterrichtliche Schulsport eröffnet zudem hervorragende Möglichkeiten zur Förderung eines nachhaltigen bürgerschaftlichen Engagements der Kinder- und Jugendlichen.

Entsprechend dem Punkt c des Antrags soll die Landesregierung mit geeigneten Maßnahmen und Veranstaltungen die besondere Bedeutung von Sport und bewegungsorientierten Angeboten hervorheben. Auch dies geschieht bereits. Lassen Sie mich bei

spielhaft nur die wichtigsten Aktivitäten und Angebote erwähnen. Ich beginne mit dem Jahr des Schulsports 2009. Gemeinsam mit dem Landessportbund Thüringen e.V. hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im vergangenen Jahr zum dritten Mal ein Thüringer Jahr des Schulsports durchgeführt.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Da war es aber noch Kultusministerium.)

Bitte, Herr Emde, der Zwischenruf wird registriert.

Ein wichtiges Anliegen ist es dabei, Schülerinnen und Schüler über den Schulsport hinaus mit einem vielfältigen Angebot von Sportarten bekanntzumachen und sie für das Angebot der Thüringer Sportvereine zu motivieren und zu begeistern. Wir müssen konstatieren, es ist gelungen. Ebenfalls zu nennen sind die Wochen und Tage des Sports und der Gesundheit. Seit 2006 finden in allen Schulamtsbereichen derartige Aktivitäten gemeinsam mit Schulen und Kindereinrichtungen unter der Federführung der Schulsportkoordinatorin statt. Neben den Stadt- und Kreissportbünden haben sich weitere Partner aktiv beteiligt. Zu nennen sind die Thüringer Unfallkasse, Krankenkassen, Verkehrspolizeiinspektionen und Jugendverkehrsschulen. Auch im Rahmen des Sportabzeichenwettbewerbs der Thüringer Schulen waren und sind in den Schulamtsbereichen vielfältige Aktivitäten und Aktionen zu verzeichnen.

Zu nennen ist weiterhin natürlich der Thüringer Sportpass. Er wurde gemeinsam mit dem TMBWK und dem Landessportbund Thüringen entwickelt. Mit dem Sportpass erfolgt neben einer stärkeren Würdigung des Engagements von Schülerinnen und Schülern im Ehrenamt auch eine kontinuierliche Dokumentation ihrer sportlichen Vita. Ziel ist es, zu kontinuierlicher sportlicher Tätigkeit über den Unterricht hinaus anzuregen. Weil körperliche Fitness nun einmal auch im Beruf von Vorteil ist, kann der Sportpass schließlich auch die Chancen zur Integration, in Ausbildung und Beruf verbessern.

Nach der Auswertung der derzeitigen Erprobungsphase in den Schulamtsbereichen Bad Langensalza bei 13 Schulen und Gera/Schmölln in 11 Schulen wird eine endgültige Entscheidung über eine flächendeckende Einführung des Thüringer Sportpasses vorgenommen.

Im Antrag geht es weiterhin um die Umsetzung des Gesundheitskonzepts entsprechend § 47 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz. Die Schulen erhalten Unterstützung vom zuständigen Schulamt bei der Überprüfung und Fortschreibung der schulinternen Konzepte zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise. Die Evaluation der Gesundheitskonzepte der Schulen

wurde in das Entwicklungsvorhaben der eigenverantwortlichen Schule aufgenommen. Die externe Evaluation erfolgt durch ein unabhängiges Expertenteam. Die dabei gewonnenen Daten und Empfehlungen bleiben Eigentum der Schule. Ich gehe davon aus, dass die Schulen in ihrer gewollten Eigenverantwortung die erforderlichen Konsequenzen aus den Daten ziehen.

Weiterhin soll die Landesregierung entsprechend dem Antrag mit den Schulträgern darauf hinwirken, dass die sächlichen Voraussetzungen für die Erlangung der Schwimmfähigkeit gegeben sind. Auch dieses geschieht bereits. In Abstimmung von DLRG, ThILLM und Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird dabei die Schwimmfähigkeit mit 15 Minuten schwimmen ohne Pause in beliebigen Schwimmlagen definiert. In allen Schulamtsbereichen wird deutlich, dass die Absicherung des Schwimmunterrichts ernst genommen wird. Immer ist das Ziel das Erreichen der Schwimmfähigkeit. Der Schwimmunterricht in der Grundschule ist verbindlich und wird durchgesetzt. Zusätzliche Schwimmangebote sind schulübergreifend für Nichtschwimmer in Klasse 4 und freiwillige Förderangebote für Nichtschwimmer oder unsichere Schwimmer in den Klassen 5 und höher geplant. Anfang 2009 wurde zudem vom TMBWK ein Landeskoordinator für das Schulschwimmen und Schulschwimmkoordinatoren der Staatlichen Schulämter berufen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich komme nun zu Ziffer 2 des Antrags: Die Zuständigkeit für die Förderung des Leistungssports liegt beim Bund. Der Verantwortungsbereich des Freistaats Thüringen endet beim D-Kader, das heißt beim Landeskader eines Thüringer Sportfachverbandes. Der Olympiastützpunkt Thüringen ist eine im Rahmen des Stützpunktsystems innerhalb Deutschlands bestehende Serviceeinrichtung des Spitzensports. Deren Aufgabe ist die Unterstützung und Förderung für hier ansässige Kadersportler A- bis C- und D-Kader. Die beim Olympiastützpunkt angestellten Trainer werden aus Mitteln des Bundes bis maximal 50 Prozent des Gehalts, des Landes sowie weiterer Förderer finanziert. Durch diese Art der Trainermischfinanzierung im Olympiastützpunkt ist die durchgängige leistungssportliche Schulung der Kaderathletinnen und -athleten im Übergang von der Landes- zur Bundesförderung sichergestellt. Für den Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung mit dem Olympiastützpunkt wäre eine Beteiligung des Bundes erforderlich, der Bund aber lässt sich bei seiner Förderung bisher ausschließlich von der Jährlichkeit der Haushalte leiten. Dementsprechend werden die Förderanteile von Bund und Land Jahr für Jahr neu verhandelt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich der Bund der im Antrag geforderten Vereinbarung anschließt. Immerhin bestehen in Deutschland 19 Olympiastützpunkte. Vor

diesem Hintergrund käme eine Vereinbarung zwischen Land und Olympiastützpunkt nicht über den Status einer Willenserklärung hinaus.

Für die Förderung des Nachwuchsleistungssports in Thüringen wurden bereits im Haushalt 2008 Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2011 verankert. Sie betragen jährlich 1,9 Mio. € und gewährleisten eine solide finanzielle Basis. Mit dieser Förderung konnten die Anstellungsverhältnisse von Landes-, Stützpunkt- und Honorartrainern sowie Leistungssportkoordinatoren bei Thüringer Sportfachverbänden über einen Zeitraum von vier Jahren gesichert werden.

Das Sportministerium wird sich dafür einsetzen, dass wir auch weitere vier Jahre diese Mittelvorabbindung haben werden und damit auch für die Zukunft mit Verpflichtungsermächtigungen die finanzielle Sicherstellung gewährleisten können. Trotz alledem weise ich nochmals darauf hin, der Haushaltgesetzgeber sind Sie. Deswegen bitte ich auch an dieser Stelle um Ihre Unterstützung.

(Beifall CDU, SPD)

Ich bin mir zudem sicher, dass derartige Maßnahmen dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Land und Landessportbund vorzuziehen sind.

In Ziffer 3 des Antrags bitten Sie die Landesregierung, mittels vertraglicher Abschlüsse mit dem Landessportbund Thüringen und den Thüringer Sportfachverbänden den Spezialsport an den drei Thüringer Sportgymnasien personell abzusichern. Der Abschluss von vierjährigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Landessportbund und dem Olympiastützpunkt sowie die personelle Absicherung des Sportbundes an den Sportgymnasien durch Verträge mit dem Landessportbund und den Sportfachverbänden werden von der Landesregierung unterstützt. Damit würde eine noch engere Verzahnung von Unterricht und Trainingsbetrieb ermöglicht und für Planungssicherheit gesorgt.

Nun zum Punkt 4 Ihres Antrags: Nach § 9 des Thüringer Glücksspielgesetzes erhalten der LSB 6 Prozent, jedoch nicht mehr als 9,4 Mio. € der jährlichen Spieleinsätze aus den vom Land veranstalteten Lotterien und Wetten mit Ausnahme der Lotterie Glücksspirale. Um für Planungssicherheit zu sorgen, wurde in den Haushaltjahren 2008 und 2009 eine Untergrenze von 8,81 Mio. € jährlich aufgenommen. Ohne diese Untergrenze hätte der LSB in den Jahren 2008 und 2009 deutlich verringerte Einnahmen gehabt. Die Landesregierung erwartet auch in absehbarer Zukunft keine Steigerung der Erträge aus dem Glücksspielwesen. Deshalb sehen wir mit Blick auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und die Bedeu

tung der Arbeit des Landessportbundes für und mit den Sportlern ebenfalls Handlungsbedarf.

Lassen Sie mich an der Stelle einfügen, das gilt natürlich auch für die LIGA und wir sind innerhalb der Landesregierung momentan im Abstimmungsprozess. Das Gesetzgebungsverfahren muss ja so laufen, dass der für Glücksspiel zuständige Innenminister die Verlängerung quasi dieser Untergrenze mit im Gesetzgebungsverfahren beginnt. Deswegen werden wir auch, denke ich, in absehbarer Zeit zu dieser Thematik hier sprechen können. Ich denke, es ist wichtig, dass wir im Glücksspielgesetz die Verankerung auch für die nächsten Jahre festhalten müssen, weil damit natürlich der Sport und auch die Wohlfahrtspflege in einer Form gesichert werden können, die auch unseren Qualitätsanforderungen entspricht. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank für den Sofortbericht, Frau Ministerin Taubert. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 d des Antrags? Die Fraktion der FDP und die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der SPD und auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann eröffne ich jetzt die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 d des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer 1 a, b, c und e sowie zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags. Es liegen uns Redemeldungen vor. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Knut Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir sind, wie die Frau Ministerin, durchaus froh darüber, dass es heute diesen Sofortbericht gegeben hat und dass es den Antrag von CDU und SPD zum heutigen Tage gibt. Wir glauben allerdings, dass das hier Genannte die Wichtigkeit des Sports in Thüringen, Thüringen als Sportland, mit dem genannten Antrag noch nicht seine volle Umsetzung findet. Ohne Ihnen, Frau Ministerin, zu nahe treten zu wollen, hege ich auch persönlich Zweifel daran, dass es dem Thüringer Sport guttut, wenn jedes Mal, in jeder Legislaturperiode, die Verantwortung für den Sport von einem Ministerium in das andere geht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, hier sollte Kontinuität rein, dass auch kontinuierlich die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner da sind und das auch weiter bearbeitet werden kann. Das kann natürlich auch in diesem Minis

terium für Soziales sein. Damit habe ich überhaupt kein Problem, aber es muss kontinuierlich sein und es darf nicht laufende Meter wechseln.

Ich will aber auch einige Vorbemerkungen machen. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es nicht heute einmalig ist, dass wir über die Fragen des Sports in diesem Hause sprechen; vielleicht noch vor dem Hintergrund, dass zurzeit die Olympischen Spiele in Vancouver stattfinden und viele erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aus Thüringen bisher Medaillen geholt haben. Ich denke, dazu ist das Anliegen des Antrags Stärkung des Schul-, Breiten- und Leistungssports viel zu wichtig und muss ernsthafter angegangen werden, als sich vor allem in diesen entsprechenden Tagen damit zu beschäftigen, sondern es muss eine dauerhafte Beschäftigung sein. Aus diesem Grund möchte ich auch jetzt schon für meine Fraktion ankündigen, dass wir die Überweisung an den Sozialausschuss beantragen am heutigen Tage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wichtigkeit des Sports in Thüringen oder nicht nur in Thüringen, sondern insgesamt Sport als Aufgabe, lässt sich unter anderem auch daran festmachen und belegen, dass Folgen des Bewegungsmangels bereits in den Kindertagesstätten oftmals zur Koordinierungsunfähigkeit von Kindern führt und dass Übergewicht einsetzt. Dieses Übergewicht nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen und ich will es einmal hier sagen, 25 Prozent der Thüringer sind übergewichtig. Das heißt in Thüringen leben die dicksten Deutschen. Mittlerweile ist es auch so, dass Übergewicht bei Kindern in Thüringen zunimmt. Im April 2007 hat der 4. Thüringer Lehrertag zum Thema XXL Problemzone Kind stattgefunden und festgestellt, dass circa 15 Prozent der 3- bis 17-Jährigen Übergewicht haben und 7,2 Prozent der Schulanfänger Adipositas. Sport, liebe Kolleginnen und Kollegen, beinhaltet nicht nur diese Frage, sondern beinhaltet auch eine ganz, ganz hohe soziale Komponente. Denn hier werden die Fragen zusammengeführt des Miteinanderumgehens, des Miteinanderlebens, des Miteinanderkontaktepflegens und natürlich auch die Frage der Vereinstätigkeit ist hier zu bedenken.

Ich will aber auch zu den einzelnen Punkten des Antrags einige Sätze hier bemerken. Es wurde schon darauf hingewiesen von der Frau Ministerin in ihrem Sofortbericht, dass es schon in der 4. Legislaturperiode einen Antrag gegeben hat, der hier behandelt wurde, und zwar war es die Drucksache 4/2222 vom 07.09.2006. Leider, muss ich hier sagen, ist es aber so, dass allein dieser Antrag zum damaligen Zeitpunkt mit Anhörungen etc. ein Jahr lang gebraucht hat, um hier im Hause wieder verabschiedet zu werden, nämlich erst mit Beschluss vom 22.06.2007. Auch die Umsetzung dieses bisherigen Antrags ist

aus unserer Sicht heraus nicht ganz so positiv zu sehen, wie sie hier dargestellt wurde. Ich will hier auf einige wenige Dinge eingehen, und zwar vor allen Dingen auf das größte Problem, was der Schulsport an dieser Stelle hat. Es wird zwar eine Verbesserung des Sports in Kitas, Schulen gefordert, aber die dafür notwendigen Finanzmittel wurden 2008 und 2009 weder geplant noch bereitgestellt. Genau das ist auch in diesem Haushaltsplanansatz wieder der Fall. Die Förderung des Sports wird zwar von 269.500 auf 315.000 im Jahr 2010, also mit plus 45.500 €, angesetzt, aber diese Frage kommt im Schulsport eigentlich gar nicht zur Geltung, weil sie für die Schulweltmeisterschaften im Skilanglauf und im Handball eingesetzt werden.

Ich glaube, wir sollten gemeinsam etwas dafür tun, um noch Möglichkeiten zu schaffen, hier auch etwas zu verändern, dass die sportlichen Möglichkeiten an den Schulen weiter verbessert werden. Ich will ja gar nicht erst davon sprechen, dass die Frage der Ausstattung mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Sportlehrern, auch die Frage zwei Unterrichtsstunden alle aus meiner Sicht durchaus überprüfenswert sind.

(Beifall DIE LINKE)

Ich würde allerdings auch gern zu der Frage Sportstättenförderung etwas sagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten im Jahr 2004 noch einen Haushaltsplanansatz von 11,8 Mio. €. Diese 11,8 Mio. € wurden sukzessive heruntergefahren, in diesem Jahr im Haushaltsplanansatz 8 Mio. €. Ich weiß, das sind 1,8 Mio. mehr als im vergangenen Jahr, dort waren es noch 6,2 Mio. Wir alle wissen doch aber, dass es einen riesigen Investitionsstau, einen riesigen Stau gerade bei der Frage der Schulturnhallen, der Schwimmbäder gibt, die dringend rekonstruiert werden müssen, wo dringend Arbeiten notwendig sind. Hier müssen wir einfach mehr einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn ich auch heute schon wieder sehe, dass mit vorliegenden Fördermöglichkeiten oder mit den Dingen, die gefördert werden sollen, allein für das Jahr 2010 bereits ein Bedarf von 18,986 Mio. € veranschlagt ist durch die Kreise, uns zugegangen ist, ich glaube, dann wird hieran schon deutlich, dass die eingestellten 8 Mio. € nicht dazu beitragen, um hier wirklich effizient Veränderungen herbeiführen zu können. Aus diesem Grunde auch hier die Frage noch einmal dringend verbesserungswürdig. Ich denke, auch hier ließe sich durchaus noch etwas machen.

Meine Fraktion hat den seit Jahren bestehenden Trainermangel im Nachwuchsbereich an den Leistungszentren in Thüringen in den Haushaltsberatungen

der vergangenen Jahre immer wieder kritisiert und Veränderungen eingefordert. Hier hatte die CDU im letzten Doppelhaushalt eingelenkt und dem dringenden Mehrbedarf durch Mittelanhebung für Trainer zumindest im Ansatz Rechnung getragen. Das reicht aber bei Weitem noch nicht aus. Der Trainermangel am Stützpunkt in Oberhof wird beispielsweise dadurch abgemildert, indem das Sportgymnasium, also die Schule als solche, aus ihrem minimal frei verfügbaren Personalfonds 4 Prozent der Gesamtpersonalkosten für fehlende Trainerstunden des Olympiastützpunkts finanziert. Zuschüsse für Landes- und Stützpunkttrainer im Nachwuchsbereich werden auch 2010 nicht erhöht. Auch hier ist dringender Veränderungsbedarf notwendig.

Einige Sätze zu Fragen der Sportförderung generell und hier auch zur Frage der Lotto-Mittel: Ich denke, es ist eine ganz, ganz wichtige Frage, die die Frau Ministerin durchaus angesprochen hat, dass eine untere Deckelung in den vergangenen Jahren festgeschrieben war mit 8,81 Mio. €. Hier konnte durchaus der Landessportbund auf eine gesicherte Finanzierung hoffen und damit auch umgehen. Im Haushaltsplanansatz, im Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - ist es für das Jahr 2010 allerdings so, dass hier nur noch 7,56 Mio. € eingestellt sind, das heißt 1,25 Mio. € weniger gegenüber dem Jahr 2009. Das sind 14 Prozent weniger als im Vorjahr. Ich glaube, damit können wir uns nicht zufriedengeben. Wir sollten hier auch deutlich machen, dass wir diese Deckelung Minimum auch einstellen in den Haushalt 2010, damit auch der Landessportbund entsprechende Planungsmöglichkeiten hat. Dieses gibt es derzeit nicht, deshalb reicht es uns auch nicht aus, dass im Antrag nur drinsteht, dass die Mindesteinnahmen der Staatlichen Lotteriegesellschaft daran sich zu orientieren haben, sondern hier müssen feste Grenzen eingestellt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich will zum Schluss noch die Bemerkung machen, dass es uns als Fraktion natürlich darum geht, Kinder- und Jugendsport sowie Schulsport zu fördern und hier mehr finanzielle Mittel einzusetzen. Es geht uns aber natürlich auch darum, dass über diesen Kinder- und Jugendsport, über den Schulsport auch der Breiten- und der Leistungssport im Erwachsenenbereich Fortschritte erfährt, dass er verbessert wird, dass es bessere Bedingungen für den Breiten- und Leistungssport gibt. Ich denke, dass gerade wir - und da komme ich noch einmal auf den Satz zurück, den ich zu Beginn gesagt habe - als Sportland Thüringen alles dafür einsetzen sollten, damit wir dieses auch bleiben und Bedingungen schaffen, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, in ihren ersten Lebensjahren beginnend über die Schuljahre sich tatsächlich zu entwickeln, um unser Land dann auch als erfolgreiche Leistungssportler zu vertreten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE)

Dafür sollten wir etwas tun. Wir sollten uns nicht nur verbal zum Sport in Thüringen bekennen, so wie Herr Althaus im Skitunnel, sondern wir sollten handeln und im Finanzieren das Herz für den Sport beweisen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Korschewsky. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Manfred Grob von der CDU-Fraktion.