Protocol of the Session on September 20, 2013

3. Welche Kommunen werden 2014 zu welchen Konditionen und zu welchem Zweck eingebunden werden?

4. Wer bewirbt nach welchen Gesichtspunkten die teilnehmenden Kommunen mit ihren jeweiligen Veranstaltungen im Rahmen der Thüringer Bachwochen im überregionalen Marketing?

Vielen Dank.

Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Hennig, vorgetragen durch Herrn Abgeordneten Möller, wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass nachfolgende Städte Zuschüsse für Konzerte im Rahmen der Bachwochen gaben - Erfurt 10.000 €, Weimar 17.500 €, Eisenach 1.500 €, Arnstadt 5.000 €, Ohrdruf 2.500 €, Mühlhausen 5.059 € sowie Meiningen 5.000 €. Die Förderung durch den Freistaat - es ist bedauerlich, dass Frau Dr. Klaubert nicht da ist, ich hätte mich sehr gefreut, ihr die Zahl selbst mitteilen zu können - erfolgt in Höhe von 140.000 €.

Zu Frage 2: Die Planungen für 2014 sind bereits abgeschlossen. Das Gesamtprogramm wird Mitte November öffentlich präsentiert. Die zugehörige Kalkulation ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit laufen noch Gespräche mit Sponsoren.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist bekannt, dass folgenden Städten Zuschüsse für Konzerte im Rahmen der Bachwochen gegeben werden: Erfurt mindestens 10.000 €, da wird derzeit über eine mögliche Erhöhung verhandelt, und Weimar 7.500 € zuzüglich 20.000 € für Konzerte, die zugleich dem Bachfest Weimar zugeordnet sind, Arnstadt 5.000 €, Ohrdruf 2.500 € und Meiningen 15.000 €. Auch hier ist der Freistaat wieder mit dabei mit einer Fördersumme von 220.000 €. Mit den Städten Eisenach und Mühlhausen laufen derzeit noch Verhandlungen.

Zu Frage 4: Das überregionale Marketing läuft im Wesentlichen in Kooperation mit der TTG, die Kommunen spielen nur indirekt eine Rolle. Auf der Website zu den Thüringer Bachwochen - ich will hier jetzt nicht die Adresse genau wiederholen - sind jedoch Stadtporträts zu allen Bachorten aufgeführt. Zudem wird in der Bachbiografie der Programmbroschüren auf die Bezüge zu den Orten hingewiesen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Möller.

Vielen Dank. Und zwar eine Nachfrage bezüglich der Antwort zu Frage 1: Kann ich dann davon ausgehen, dass die Orte, die Sie genannt haben, und zwar, die Zuschüsse für entsprechende Veranstaltungen bekommen haben, mit der Anzahl der Orte identisch sind, die Veranstaltungen im Rahmen der Thüringer Bachwochen durchgeführt haben oder kann ich davon ausgehen, dass es weitere Orte gibt, die sich daran beteiligt haben, die aber keine Zuschüsse bekommen haben?

Das ist eine Frage, da würde ich Ihnen gern die Antwort nachliefern. Ich kann das jetzt nicht aus dem Stegreif beantworten.

Das wäre nett - welche Orte das dann wären. Herzlichen Dank.

Ja.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6595. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Umgang mit dem Fahrplanwechsel der Bahn in Nordthüringen

Die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (im Folgenden NVS) gibt in einem Schreiben vom 14. Juni 2013 an meine Fraktion an, dass die geplanten grundlegenden Veränderungen im Fahrplan für Nordthüringen zum Fahrplanwechsel 2013/2014 „Erkenntnisse aus Verkehrszählungen und -befragungen sowie Wünsche und Forderungen aus der Region“ umsetzen. Trotz der laut NVS eindeutigen Sachlage wurden während zwei Wochen im Juni 2013 nochmals Fahrgäste auf der Strecke Göttingen-Erfurt befragt, welche die von der Streichung bedrohte Verbindung RE 3655/RE 3675 (Göttingen ab 07:08 Uhr bzw. Erfurt an 08:46 Uhr) nutzten.

(Abg. Möller)

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden diese Fahrgastbefragungen durchgeführt, die erstmalig die Frage nach der von den Bahnkunden gewünschten Ankunftszeit am jeweiligen Zielort stellten?

2. Welche Ergebnisse hatten diese Befragungen und ergibt sich dadurch eine neue Bewertung seitens der NVS hinsichtlich der Streichung dieser verstärkenden Frühverbindung für Berufspendlerinnen und -pendler?

3. Inwieweit können Erkenntnisse aus dem praktischen Betrieb ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 bereits für den Fahrplanentwurf im März 2014 erfasst und genutzt werden?

4. Wird die NVS eine andere Kommunikationsstrategie beim diesjährigen Fahrplanwechsel (Ende 2013) verfolgen, der nach ihren eigenen Aussagen eine „grundlegende Änderung des Angebotes in Nordthüringen“ beinhaltet und wenn nein, wie wird dies begründet?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Minister Carius.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schubert, die Mündliche Anfrage von Ihnen beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit den durchgeführten Fahrgastbefragungen im Juni 2013 sollte geprüft werden, ob die den Planungen zugrunde liegenden Fahrgasterhebungen weiterhin aktuell sind. Die Befragungen waren erforderlich, weil das Merkmal „gewünschte Ankunftszeit am Zielort“ in regulären Fahrgasterhebungen üblicherweise nicht sinnvoll ausgewertet werden kann und aus diesem Grunde auch nicht erfasst wird.

Zu Frage 2: Bei den durchgeführten Befragungen wurden an den Bahnhöfen Göttingen, Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde, Mühlhausen und Bad Langensalza durchschnittlich 48 Einsteiger pro Werktag mit Ziel Bad Langensalza oder weiter erfasst. Gemäß der jeweils genannten gewünschten Ankunftszeit am jeweiligen Zielort sind durchschnittlich 31 Fahrgäste von der Fahrplanänderung betroffen. Das heißt, sie müssen früher abfahren, um ihr Ziel bis zur gewünschten Ankunftszeit zu erreichen. Aus der Befragung ergibt sich keine grundlegend geänderte Sachlage für die Fahrplankonzeption, auch wenn die Änderung für die betroffenen Fahrgäste mit zeitlichen Veränderungen ihrer Reisepläne verbunden ist.

Zu Frage 3: In den Planungsprozess zum Fahrplanentwurf für das Jahr 2015, der im März 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, fließen die ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 verfügbaren Ergebnisse aus den Fahrgastzählungen, Anregungen und Beschwerden von Fahrgästen sowie eigenen Erhebungen der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH ein. Sofern sich aus diesen Erkenntnissen ein hinreichender Bedarf für Angebotsanpassungen abzeichnet, wird die NVS gemeinsam mit den beteiligten Partnern, insbesondere den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Infrastrukturunternehmen nach Lösungen suchen, wobei technologische, betriebliche und auch finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Zu Frage 4: Ja.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich würde gleich zwei Fragen stellen. Erstens: Die letzte Frage haben Sie etwas kurz beantwortet, Herr Carius, vielleicht könnten sie noch zwei Sätze dazu sagen, was das „andere“ dann sein wird bei der Kommunikationsstrategie.

Zweite Nachfrage: Sie haben sinngemäß gesagt, es ist nicht so sinnvoll, nach der gewünschten Ankunftszeit zu fragen. Halten Sie es angesichts der Tatsache, dass es um Berufspendler geht, nicht nur auf dieser Strecke, die sogar ein Interesse daran haben müssen, ab einer gewissen Zeit da zu sein, weil ihre Arbeitszeit beginnt, für sinnvoll, so eine Frage regulär in Fahrgastbefragungen aufzunehmen? Macht das aus Ihrer Sicht nicht Sinn?

Es ist schon sinnvoll, die Fahrgäste zu befragen, aber es ist im Grunde nicht sinnvoll auswertbar. Wenn wir innerhalb eines Netzes alle Fahrgäste nach den unterschiedlichsten gewünschten Ankunftszeiten befragen, bekommen wir kaum sinnvoll auswertbare Ergebnisse. Das ist jedenfalls die Erfahrung aus den Fahrgastbefragungen, die wir bisher hatten. Mit der Folge, dass eine Abfrage nach der gewünschten Ankunftszeit bei unterschiedlichen Destinationen in einem Gesamtsystem keinen Sinn macht. Hier hat diese Befragung auf der einzelnen Strecke stattgefunden, und da macht das durchaus Sinn, weil das ein bisschen anders ist, als wenn sie im gesamten Netzabschnitt befragen.

Dann hatten Sie gesagt, zu Frage 4 hätte ich mich etwas kurz ausgedrückt. Sie haben eine Frage gestellt, die mit ja oder nein klar beantwortbar ist, bei

(Abg. Schubert)

nein hätte ich sie begründen müssen und bei ja kann ich Ihnen sagen, lassen Sie sich überraschen. Lassen Sie sich überraschen von der neuen Kommunikationsstrategie. Sie wird am Ende natürlich beinhalten, dass wir eine neue Betriebskonzeption haben werden durch die Betriebsaufnahme des Dieselnetzes Nord, dass wir Pünktlichkeitsgarantien, also bestimmte Kundengarantien, haben und das muss halt in der Region stärker kommuniziert werden, dafür ist die NVS gut aufgestellt.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Da bin ich aber erleichtert.)

Danke. Wir kommen jetzt zu Frage 5, das ist die Frage der Frau Abgeordneten Hitzing in der Drucksache 5/6611. Sie wird vorgelesen von Herrn Abgeordneten Kemmerich.

Künftige Ausgestaltung des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG)

In einer Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie äußerte sich am 1. September 2013 der Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig „zum Anstieg der EEG-Umlage 2014“. In dieser Presseverlautbarung forderte der Minister unter anderem, die Ausnahmen von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen „auf ein notwendiges Maß“ zu reduzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gruppen von Thüringer Unternehmen sind derzeit von der EEG-Umlage befreit?

2. Welche Kriterien werden nach Auffassung der Landesregierung für die Entscheidung ausschlaggebend sein, Thüringer Unternehmen die Befreiung von der EEG-Umlage zukünftig zu verweigern?

3. Welche Gruppen von Thüringer Unternehmen werden bei Anwendung dieser Kriterien ganz konkret von einem Ende ihrer Befreiung von der EEGUmlage betroffen sein?

4. Wie definiert die Landesregierung das „notwendige Maß“, auf das nach seiner Auffassung die Ausnahmen von der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen reduziert werden sollen?

Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing, vorgelesen vom Abgeordneten Kemmerich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit sind im Freistaat Thüringen 128 stromintensive Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage begünstigt, darunter fallen unter anderem die Metall-, Papier-, Glas-, Keramik-, Kunststoff-, Gummi-, Zement-, Stein-, Ziegel-, Milchverarbeitungs- und Futtermittelindustrie. Die einzelnen von den §§ 40 ff. EEG begünstigten Industrien in Thüringen sind in der BAFA-Liste vom 25.04.2013 zu entnehmen, die ich Ihnen gern zur Verfügung stellen kann.

Die Fragen 2, 3 und 4 würde ich, wenn Sie erlauben, gern gemeinsam beantworten. Die besondere Ausgleichsregelung im EEG muss auf Bundesebene weiterentwickelt werden. Das TMWAT erarbeitet derzeit Vorschläge für die Fortschreibung. Dabei werden verschiedene Grundannahmen getroffen, und zwar mit dem Ziel, Letztverbraucher zu entlasten und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen nicht zu gefährden. Die Rückführung von Ausnahmen für die stromintensive Industrie auf ein notwendiges Maß hängt somit von der grundlegenden Strukturreform des EEG ab. Der Grundsatz lautet hier: Umso mehr die stromintensive Industrie vom sinkenden Börsenstrompreis profitieren kann, desto weniger darf der Letztverbraucher durch Begünstigungen der stromintensiven Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, belastet werden. Das Kriterium der internationalen Wettbewerbsfähigkeit steht demzufolge auf dem Prüfstand. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass es nicht zielführend ist, das EEG hinsichtlich nur einer Problematik weiterzuentwickeln. Erst eine Änderung der Gesamtstruktur ist maßgeblich, um die Begrenzung der EEGUmlage mit dem Interesse der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbaren zu können. Letzteres wird bereits gemäß § 40 EEG gesetzlich vorausgesetzt und wird ebenso im Rahmen der Weiterentwicklung gewahrt werden.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage.