Protocol of the Session on September 19, 2013

In der Kleinen Anfrage 3275 wird nach den „Rechtlichen Voraussetzungen zur Versetzung von politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand und strafrechtlichen Konsequenzen“ gefragt. Aus den Äußerungen der Ministerpräsidentin Lieberknecht, unter anderem während der Regierungsmedienkonferenz am 20. August 2013, ergeben sich nun weitere Fragen bzw. wird die Konkretisierung von Fragen notwendig. Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage 3275 inzwischen geantwortet in Drucksache 5/6579; auch daraus ergeben sich für mich weitere Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Haben die Landesregierung, einzelne Kabinettsmitglieder oder die Ministerpräsidentin Bedenken bezüglich der Fortzahlung des Gehalts von Peter Zimmermann bis zum Antritt seines neues Beschäftigungsverhältnisses bzw. seiner anderen Versorgungsansprüche gehabt und wann wurden diese gegebenenfalls geäußert und diskutiert?

2. Wann und wie (mündlich oder schriftlich) haben die Ministerpräsidentin und/oder andere Kabinettsmitglieder von dem anstehenden Beschäftigungsverhältnis Peter Zimmermanns bei der Unister GmbH oder einem anderen Unternehmen erfahren?

3. Welche Gründe haben vorgelegen, das Beschäftigungsverhältnis mit Peter Zimmermann erst mit der öffentlichen Ankündigung am 18. Juni 2013 bzw. mit der Überreichung der Entlassungsurkunde Ende Juni 2013 und nicht bereits zum Ende des Jahres 2012 bzw. Anfang 2013 zu beenden?

4. Welche Zahlungen des Landes wurden über den 30. Juni 2013 hinaus an Peter Zimmermann geleistet und wurden diese durch Peter Zimmermann aufgrund des Ersuchens um Entlassung vom 30. Juli 2013 zurückerstattet?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage 5/6584 der Abgeordneten Frau Siegesmund beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Wie Sie aus der Antwort der Landesregierung auf die von Ihnen genannte Kleine Anfrage wissen, habe ich die Mitglieder des Kabinetts am 18. Juni 2013 über das Ausscheiden des Regierungssprechers zum Ende des Monats unterrichtet. Am 25. Juni 2013 hat das Kabinett das Ausscheiden des bisherigen Regierungssprechers erörtert und beschlossen, noch in derselben Woche ein schriftliches Beschlussverfahren durchzuführen mit dem Ziel, das Ausscheiden von Staatssekretär Zimmermann auf jeden Fall zum 30. Juni 2013 sicherzustellen. Dem Kabinett ging es dabei insbesondere darum, die Beendigung des Dienstes schnellstmöglich zu erreichen. Die Ansprüche für die Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. August, also für den von Ihnen genannten Zeitraum bis zum Antritt seines neuen Beschäftigungsverhältnisses, ergeben sich dabei ebenso wie alle anderen, also danach folgenden Versorgungsansprüche unmittelbar aus den gesetzlichen Regelungen für einen in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten. Eine Erörterung im Kabinett im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wäre dann sinnvoll gewesen, wenn die Landesregierung verschiedene Handlungsoptionen gehabt hätte. Diese bestanden allerdings mangels eines Antrags auf Entlassung vonseiten des Herrn Staatssekretärs Zimmermann zum damaligen Zeitpunkt allenfalls darin, Herrn Zimmermann nicht in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sondern ihn im Amt über den 30. Juni 2013 hinaus zu belassen. Das aber wollten die Mitglieder des Kabinetts auf jeden Fall vermeiden. Dass die gesetzlichen Versorgungsregelungen im Blick auf die Anrechnungsbestimmungen nicht befriedigend sind und von daher inzwischen auch öffentlich formulierter Änderungsbedarf besteht, hat das Kabinett allerdings beschäftigt. In der Kabinettsitzung am 9. Juli 2013 habe ich selbst diesen Umstand thematisiert. Der Finanzminister wurde in diesem Zusammenhang gebeten, einen Vorschlag für eine angemessene Änderung der bestehenden Regelungen zu erarbeiten.

Zu Frage 2: Am 18. Juni dieses Jahres habe ich das Kabinett mündlich darüber unterrichtet, dass Herr Staatssekretär Zimmermann eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft bei der Firma Unister GmbH aufnehmen wird. Dieser Information vorausgegangen waren Gespräche meinerseits mit Herrn Zimmermann, in denen ich ihm gegenüber personelle und organisatorische Änderungsabsichten bezüglich seiner Person und innerhalb der Thüringer Staatskanzlei seit Ende des Jahres 2012 für das Jahr 2013 mitgeteilt hatte.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Herr Zimmermann berichtete mir gegenüber in der darauf folgenden Zeit aufgrund der von mir geäußerten Veränderungsabsicht bezüglich seiner Person mehrfach, mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft mit dem Ziel einer alternativen Beschäftigung im Gespräch zu sein. Diese Informationen verdichteten sich dann in der zweiten Hälfte des Monates Mai. Zu Beginn der China-Reise informierte mich Herr Zimmermann am 25. Mai 2013 mündlich darüber, dass er nunmehr die gesuchte Beschäftigung zum 1. September 2013 bei der Firma Unister gefunden habe und ein entsprechender Vertrag von ihm unterschrieben worden sei.

Zu Frage 3: In meinen Gesprächen mit Herrn Zimmermann Ende des Jahres 2012, genau am 20. Dezember 2012, und zu Beginn des Jahres 2013, am 7. Januar dieses Jahres, ging es um Entscheidungen meinerseits, im Laufe des Jahres 2013 sowohl personelle als auch organisatorische Veränderungen, das Amt von Herrn Zimmermann als auch die Thüringer Staatskanzlei insgesamt betreffend, vornehmen zu wollen. Der Vorlauf von einigen Monaten im Rahmen interner personeller und organisatorischer Planungen ist nichts ungewöhnliches, sondern im Gegenteil.

So wird im Umgang mit Führungspersonal in öffentlich-rechtlichen sowie privat-rechtlichen Gesellschaften Institutionen und Behörden regelmäßig die Praxis gepflegt, unter Umständen bis zu einem Jahr und länger im Vorlauf über anstehende Vertragsauflösungen oder -verlängerungen zu sprechen und zu entscheiden. Es ging nicht um einen akuten Handlungsbedarf, sondern um einen perspektivischen, der allerdings noch vor, spätestens jedoch nach der Sommerpause vollzogen werden sollte.

Zu Frage 4: [vergleiche dazu das Korrekturschreiben der Ministerpräsidentin an die Landtagspräsidentin vom 19. September 2013 in der Anlage 2 zu diesem Protokoll] Für den Monat Juli 2013 erhielt Herr Zimmermann Übergangsgeld entsprechend § 21 Abs. 6 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz, also 71,75 Prozent seiner Dienstbezüge, die er als Staatssekretär erhalten hat. Mangels eigener Antragstellung auf Entlassung aus dem Amt als Staatssekretär hätte die Zahlung eines Übergangsgeldes nur dadurch vermieden werden können, indem Herr Zimmermann mit Ablauf des 30. Juni 2013 nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden wäre, sondern weiter im Amt des Staatssekretärs verblieben wäre. Das allerdings hätte die Fortzahlung der Bezüge zu 100 Prozent für den Monat Juli bedeutet. Am 30. Juli 2013 bat Herr Zimmermann um Reaktivierung in den aktiven Dienst eines Staatssekretärs als Voraussetzung dafür, nunmehr um seine Entlassung aus dem Amt des Staatssekretärs auf eigenen Wunsch hin zu bitten.

In einer Telefonschaltkonferenz des Kabinetts am 31. Juli 2013 wurde ein Umlaufverfahren beschlos

sen, um die dazu notwendigen Beschlussfassungen des Kabinetts einzuholen. Mit Überreichung der Entlassungsverfügung zum sofortigen Vollzug wurde Herr Zimmermann aus dem Beamtenverhältnis mit Datum vom 3. August 2013 auf eigenen Wunsch hin entlassen. Das bedeutet, mit Ablauf des 3. August 2013 sind jegliche Ansprüche auf weitere Zahlungen aus seinem Amt als Staatssekretär erloschen. Eine entsprechende Rückzahlungsforderung für die geleistete Überzahlung im Zeitraum vom 4. bis 31. August 2013 ist vonseiten der Landesfinanzdirektion an Herrn Zimmermann ergangen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin, für die Beantwortung dieser Fragen, auch für die Deutlichkeit und die Datierungen, die ja an vielen Stellen noch nicht klar waren. Ich möchte gern zwei Nachfragen stellen.

Zum einen, können Sie sich bitte äußern zur Vermögensbetreuungspflicht, die Sie als Ministerpräsidentin gegenüber dem Freistaat eingegangen sind und der Frage, ob Sie der Ansicht sind, dass durch die Versetzung von Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand zunächst dem Land Thüringen ein Vermögensnachteil entstanden ist. Wie positionieren Sie sich dazu? Das ist meine erste Frage.

Die zweite Frage, die ich an Sie habe: Im Hinblick auf § 48 Beamtengesetz und § 30 Beamtenstatusgesetz, warum haben Sie sich dafür entschieden, Herrn Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen?

Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist die Handlungsoption, die man als Dienstherr hat bei politischen Beamten, um einen politischen Beamten aus dem Dienst zu bringen. Entlassen kann man einen Beamten nur, wenn er selbst auf eigenen Antrag darum bittet und diese Bitte lag nicht vor. Die Alternative wäre, Herr Zimmermann wäre im Amt geblieben als Staatssekretär und am Ende im Übrigen als Staatssekretär ohne Geschäftsbereich, denn die Position des Regierungssprechers war mit Kabinettsbeschluss bereits in einer anderen Konstellation an Herrn Dr. Hahn vergeben. Ansonsten handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Entscheidung, um eine Verwaltungsentscheidung und die finanziellen Aspekte sind dieser Verwaltungsentscheidung nachgeordnet. Da ich überhaupt keine andere Option hatte, als diese Verwaltungsent

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

scheidung zum damaligen Zeitpunkt so zu treffen mangels eines Antrags von Herrn Zimmermann, zu dem Herr Zimmermann auch keinen Anlass sah, weil die Initiative von mir ausging in besagten Gesprächen, ist die Tatsache so, wie sie ist.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Ministerpräsidentin. Wir haben es 15.02 Uhr. Damit schließe ich die Fragestunde und wir machen weiter, und das rufe ich jetzt auch auf, mit dem Tagesordnungspunkt 6 in den Teilen

a) Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zur Einglie- derung der Staatssekretäre in die Landesregierung) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6591 ERSTE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung dienstund versorgungsrechtlicher Vorschriften (Gesetz zur Ab- schaffung der Funktion „politi- scher Beamter“ in Thüringen) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6592 ERSTE BERATUNG

gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 20

Abschaffung ungerechtfertigter Vergünstigungen für Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie kommunale Wahlbeamte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6577

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das macht der Abgeordnete Ramelow. Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade von der Ministerpräsidentin an einem Beispiel exakt erläutert bekommen, wo die Tücken der Regel sind, wenn ein Mensch in eine Position kommt, die zu einer Zeitverbeamtung führt, also Staatssekretär. Frau Ministerpräsidentin hat selbst eingeräumt, dass diese Dinge neu geregelt werden müssen. Wir als Fraktion DIE LINKE waren der Meinung, dass

nach dem Fall Dieter Althaus, als er ausgeschieden ist und in die freie Wirtschaft wechselte, unabhängig davon, dass er für die gleiche Firma vorher in Verhandlungen gestanden hat als Ministerpräsident - ein Überwechseln aus einer solchen Position in eine solche Position nicht zulässig sein darf. Wir hatten eine Karenzzeit vorgeschlagen. Unabhängig davon blieb aber die zweite Frage, nämlich dass die vollen Bezüge, Ruhestandsbezüge des Ministerpräsidenten bis heute erhalten sind trotz hoher Einkünfte in der privaten Wirtschaft. Das ist eine Fallkonstellation. Dazu hatten wir ein Regelwerk vorgelegt und hatten die Hoffnung, dass das Hohe Haus diese Dinge zügig regelt. Man hat sie damals zwei Jahre und eine Woche liegen lassen. Damit sind die Unverfallbarkeitsansprüche scheinbar der neuen Minister eingetreten und jetzt haben wir auf einmal einen mehrfachen Anlass, nämlich den, über den Frau Lieberknecht gerade geredet hat, der, der gestern zur Aktuellen Stunde geführt hat, und wir haben noch einen Staatssekretär, der klagt gerade, Herr Aretz, der will 328.000 € von einer landeseigenen Gesellschaft haben für Nachversorgungsansprüche, die er glaubt zu haben, weil er glaubt, einen Anspruch darauf zu haben, weil er nicht mehr Staatssekretär ist, dass ihm irgendjemand aus einer öffentlichen Kasse noch Geld zu geben hat.

Dass da die Bürger sagen, das ist nicht mehr zu akzeptieren, wenn man gleichzeitig Verrechnungen bei jedem Sozialgeldempfänger vornimmt - ich habe das Beispiel vom Ortsteilbürgermeister Czentarra hier erzählt, der sich als Ehrenamtlicher aufstellen lässt und dann auf einmal 60 € Monatsaufwandsentschädigung verrechnet bekommt mit Hartz IV. Aber wir kennen doch auch den Fall, wo die Thüringer Landesregierung ihren Altersteilzeitbeziehern offenbar im Sommer eine Überzahlung gemacht hat. Diese Überzahlung führte dann dazu, dass man gemerkt hat, man hat ihnen über längere Zeit zu viel gezahlt und dann hat das Finanzministerium zugeschlagen und die ganzen Gelder einfach abgezogen, dass ein Teil dieser ehemaligen Bediensteten des öffentliches Dienstes in dem Monat gar kein Geld bekommen haben. Das ist dann hier thematisiert worden, dann hat das Finanzministerium erklärt, wir sind bereit zu Einzelfallregelungen und darüber ins Gespräch zu kommen, so Dinge wie Pfändungsfreigrenzen und so etwas waren alle weg, also man war einfach der Meinung, mit den Kleinen kann man so umgehen, und die Frage ist, wie gehen wir mit den Großen um.

Ich war bislang der Meinung, dass der § 15 des Ministergesetzes die Dinge eindeutig regelt, wenn es also Doppelalimentierungen gibt aus welchem Rechtsgrund auch immer, dann müssen sie aufgerechnet werden. Ich war der Meinung, dass wir ein Regelwerk schaffen könnten, dass die Staatssekretäre Teil des Ministergesetzes werden und auch so

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

behandelt werden, denn es ist gar nicht einzusehen, der Minister lässt sich vom Staatssekretär auch während der Kabinettssitzung vertreten, er lässt sich hier im Hohen Haus vertreten, aber die Staatssekretäre werden auf einmal als Beamte behandelt. Warum sollen sie denn nicht einfach ganz normal ins Ministergesetz aufgenommen werden und damit nach demselben Regelwerk behandelt werden wie alle Minister? Es wäre ein Teil, um diese drei nicht gut aufeinander abgestimmten Mechanismen besser aufeinander zuzubewegen.

Wir haben das Abgeordentengesetz und ein Teil von den Ministern sind Abgeordnete. Wir haben das Ministergesetz, dort ist über den § 15 geregelt, wie Doppeldotierungen aus öffentlichen Kassen durch Aufrechnung ausgeschlossen sein sollen. Und wir haben den Zeitbeamten und da liegt der Widerspruch, auf den wir hinweisen wollen. Beamtet wird man auf Lebenszeit, entweder ist man Angestellter oder Arbeiter nach den normalen Regelformen des Sozialgesetzbuchs oder verbeamtet. Aber die Zeitverbeamtung, die in dem Fall Zimmermann - wie jetzt Frau Lieberknecht sogar noch ausgeführt hat - zur rückwirkenden Aufhebung des Beamtenstatus mit all den seltsamen Folgen führt, die das wieder hat, ist einfach systemwidrig. Wir glauben, es macht gar keinen Sinn, eine Anzahl von sechs, acht oder zehn Zeitbeamten im Gesetz einzeln stehen zu lassen. Deswegen haben wir diese Fallkonstellationen zusammengepackt und haben gesagt, lasst sie uns in einem Guss regeln. Wir sind der Meinung, die Aufrechnungsregelungen sind einfach klarer zu stellen, damit niemand mehr hinterher sagt, ich habe es nicht so genau gewusst.

Wir sind uns einig - das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und ich dachte, wir als Parlament hätten es auch so entschieden -, dass niemand, der aktiv für das Volk im Dienst ist aus zwei Kassen des Steuerzahlers mehrfach bezahlt wird, also Aufrechnungsnotwendigkeit 100 Prozent. Und wir waren der Meinung, dass diese Aufrechnungsnotwendigkeit dessen klargestellt wird, was er bekommt von der freien Wirtschaft, wenn er so einen Posten übernimmt oder wenn er in die freie Wirtschaft geht und in jedem Fall keine Doppeldotierung aus öffentlichen Kassen bzw. aus Steuergeldern. Das alles haben wir in dem Artikelgesetz versucht zusammenzufassen, haben damit einen Vorschlag unterbreitet. Die Kolleginnen und Kollegen, die gestern sich nicht in der Lage gesehen haben, unserer Dringlichkeit zuzustimmen, sind jetzt gefordert, die Hausaufgaben zu machen.

Eins kann man nur tun: Entweder kann man sagen, bei der Dringlichkeit gestern war es ein Wahlkampfmanöver der LINKEN, oder man kann jetzt als Parlament anfangen, die Hausaufgaben zu machen. Ich sage das in der Deutlichkeit, weil ich unser Artikelgesetz in der Landespressekonferenz vorgestellt habe. Dort begegnete mir anschließend die Mei

nung meiner Fraktionsvorsitzenden-Kollegen, dass es sich gar nicht um die Angelegenheit des Parlaments handeln würde. Das war noch am Freitag, bevor am Wochenende die Mehrfacheinkommen, die dann öffentlich eine Rolle spielten, im Raum standen. Ich habe in der Landespressekonferenz gesagt, sehr wohl ist es Angelegenheit des Parlaments, denn wir sind der Gesetzgeber. Wer soll denn sonst der Gesetzgeber sein? Ich stelle mich nicht hin und sage, die Regierung soll das mal allein regeln, denn diese Doppeleinkommen von Herrn Machnig hätte die Regierung allein schon regeln können, dafür sind wir gar nicht zuständig. Für den personellen Vollzug einer Einkommensregelung eines Ministers ist nicht das Parlament zuständig, sondern ist eindeutig die Landesregierung selber zuständig und da die zuständige Stelle, nämlich die Staatskanzlei.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen, meine Damen und Herren, der § 15 des Ministergesetzes war eindeutig, ist eindeutig, bleibt eindeutig. Dieses, was jetzt öffentlich debattiert wird, hätte längst auf der Vollzugsebene des Ministergesetzes vollzogen werden können. Da werden wir also noch einiges in den nächsten Tagen öffentlich hören, da wird es auch noch eine ganze Reihe von Fragen von mir an die Ministerpräsidentin geben, auf die ich hoffe, dann öffentlich auch Antworten zu bekommen.

Aber das Parlament, und damit begründe ich die Einbringung unseres Artikelgesetzes, das Parlament selbst hat die Rechtsrahmen zu schaffen, damit diese unsinnigen, aufeinander nicht abgestimmten Sonderpositionen im öffentlichen Recht beendet werden. Wir reden nicht über die unteren Einkommensränge. Wir reden über die Spitze des Landes und der Landesregierung. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, wir haben eine Vorlage geliefert. Wir lassen uns gern von besseren Regeln überzeugen. Was wir nicht machen, wir werden nicht warten, ob die Landesregierung meint und in ihrer Gnade ein Gesetz einbringt, dass das regelt. Das letzte Mal, als wir so was hatten, hatten wir den Selbstbedienungsfall von Dieter Althaus. Danach haben Sie leider zwei Jahre und eine Woche mitgetan, dass die Unverfallbarkeitsansprüche gekommen sind. Bitte tun Sie das diesmal nicht. Sie haben Gelegenheit, in kürzester Frist diese Regeln zu ändern, damit niemand in der Bundesrepublik mehr über uns den Kopf schüttelt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Ramelow. Den Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründet die Abgeordnete Siegesmund.

(Abg. Ramelow)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, die Ränge füllen sich noch ein bisschen bei den regierungstragenden Fraktionen. Wir reden ja nicht über irgendwas,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

sondern über einen der größten Skandale, die in den vergangenen Monaten das Land erschüttert haben. Dazu passt, was eine große Zeitung heute geschrieben hat, Zitat: „Die Dramaturgie in der Thüringer Landesregierung ist nicht etwa die eines Krimis, sondern die eines Horrorfilmes“, schrieb heute DIE ZEIT über die Regierungsqualität in Thüringen. Insbesondere das Thema Versorgungsbezüge und die vergangenen Wochen und Monate taugen dazu, das doch mal zueinander zu bringen.

Ein besonders krasser und für die Bürger nicht nachvollziehbarer Fall war zu Beginn dieser Legislatur der Fall „Althaus und die Doppelversorgung“, den wir damals diskutiert haben. Der Kollege Ramelow hat es gerade schon erwähnt. Fast alle hier, aber eben nur fast alle, waren sich darin einig, dass solche Fälle künftig verhindert werden müssten, und man war sich im Übrigen auch darin einig, dass es eine weitreichende Reform der entsprechenden Gesetze geben müsste. Deswegen haben wir uns auch damals auf den Weg gemacht, andere auch, und haben eine Novellierung des Ministergesetzes mit der Forderung nach einer weitreichenden Anrechnung von Einkommen auf die Versorgungsbezüge hier eingebracht und konnten uns nicht gegen die Mehrheit von CDU und SPD in diesem Hause durchsetzen. Just zwei Jahre und einen Tag, nachdem diese Regierung ihre Arbeit aufgenommen hatte, kam dann Ihre Novellierung des Ministergesetzes, wenn ich das mal sagen darf im Pixi-BuchFormat, weil was anderes haben Sie damals nicht gelöst.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)