Wir beginnen mit der Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6308.
Nach neuesten Meldungen (finanzen.net vom 2. Ju- li 2013) soll es einen Neubeginn für die insolvente asola Solarpower GmbH am Standort Erfurt geben. Der chinesische Elektronikhersteller STGCON, der die insolvente asola Solarpower GmbH übernehmen will, plant danach die Ansiedlung eines europäischen Entwicklungszentrums für Energiespeicher, Energiemanagementsysteme und Batterieladesysteme. Zuvor war laut Medienberichten (IWR- Online vom 21. Juni 2013) bekannt gegeben worden, dass der Solarmodulhersteller asola Solarpower GmbH Fördergelder in Höhe von 1,8 Mio. € an den Freistaat Thüringen zurückzahlen soll.
1. Wie und in welcher Höhe fördert der Freistaat Thüringen derzeit die Solarbranche in Thüringen (bitte einzeln auflisten) ?
3. Wie viele Unternehmen in der Solarbranche hat die Landesregierung seit 2009 und in welcher Höhe gefördert?
4. Wie bewertet und plant die Landesregierung ihre zukünftige Förderpolitik der Solarbranche in Thüringen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte zahlreich erschienene Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Eine eigenständige Abgrenzung von Unternehmen als Solarbranche ist nach der Klassifikation von Wirtschaftszweigen nicht möglich. Die Auswertung zur Förderung basiert daher im Wesentlichen auf einer Liste dem TMWAT unmittelbar bekannter Solarunternehmen, sowohl Hersteller als auch Projektanten und Anwender, sowie der Unter
nehmensdatenbank der LEG. Berücksichtigt wurden Förderungen aus folgenden Programmen: Einzelbetriebliche GRW, Thüringen-Invest-Zuschuss, Einzelbetriebliche Technologieförderung, Verbundförderung, Technologiescouts, Personal in FuE sowie der Förderung nach dem 1.000-Dächer-Programm.
Als derzeit laufende Förderungen werden nachfolgend bewilligte Projekte von Unternehmen aufgeführt, bei denen das Maßnahmeende noch nicht erreicht wurde. ALTEC Solartechnik AG - vier Projekte mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 602.000 €, Solarstiftung KomSolar - sieben Projekte mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 52.000 €, LPKF SolarQuipment GmbH - ein Projekt mit einem Zuschussvolumen von 419.000 € sowie zwei Solarcluster, Solar Valley GmbH - ein Projekt mit einem Zuschussvolumen von 311.000 € und SolarInput e.V. - ein Projekt mit einem Zuschussvolumen von 437.000 €.
Zu Frage 2: Die Zukunftstechnologie PV ist im Rahmen der Energiewende eines der wichtigsten Instrumente bei der Ablösung fossiler Energieträger und der Kernenergie. Diese grundlegende Einschätzung wird durch die von asiatischen Dumpingangeboten, also vom aggressiven Verhalten einzelner Marktteilnehmer, ausgelösten schmerzlichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Solarbranche nicht relativiert. Deutsche Unternehmen haben Dank ihrer Spitzenstellung und Innovationsfähigkeit gute Voraussetzungen, von der weltweit steigenden Nachfrage am PV-Markt zu profitieren. Die Landesregierung sieht ihre Verantwortung darin, günstige Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Dazu zählte und zählt auch weiterhin eine zielgerichtete Förderung.
Zu Frage 3: Seit 2009 wurden 19 Solarunternehmen mit einem Zuschussvolumen von rund 16 Mio. € gefördert. Bis 2009 wurden 38 Solarunternehmen mit einem Zuschussvolumen von rund 62 Mio. € gefördert.
Zu Frage 4: Die Zukunft der Thüringer Solarindustrie liegt vor allem in innovativen und ausdifferenzierten Produkten, weg von Massenfertigung von PV-Modulen hin zu integrierten Systemen und Komponenten. Ein Schwerpunkt wird somit insbesondere die Förderung von Forschung, Technologien und Innovation sein müssen. Die von der EUKommission eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung fairer Marktbedingungen müssen daher ergänzt werden durch die konsequente Nutzung der F-und-E-Potenziale der Branche zur Verteidigung und zum Ausbau technologischer Spitzenpositionen.
Thüringen wird Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei diesen Anstrengungen selbstverständlich weiter unterstützen. Auch die Ministerpräsidentin hat in ihrem Bericht in der Plenarsitzung
am 25. April 2013 zum Antrag, ich zitiere, „Boscharbeitsplätze in Arnstadt erhalten“ ihrer Überzeugung Ausdruck verliehen, dass die Photovoltaiktechnologie nach wie vor eine große Zukunft vor sich hat.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6309.
Am 10. September 2011 verkündete der Bürgermeister der Stadt Greiz, dass die Ringer eine neue Sporthalle bekommen. Am 18. März 2013 wurde von Sozialministerin Heike Taubert ein Fördermittelbescheid des Freistaats Thüringen in Höhe von 1,2 Mio. € übergeben. Der Bauherr ist die Greizer Freizeit- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG, deren einhundertprozentiger Gesellschafter die Stadt Greiz ist. Der Ort, an welchem die neue Halle entstehen soll, liegt am Aubach, der beim letzten Hochwasserereignis im Juni 2013 über die Ufer getreten ist. In unmittelbarer Nähe zur geplanten Zweifeldersporthalle waren nicht nur zahlreiche Wohnhäuser vom Hochwasser betroffen, sondern auch der städtische Kindergarten, das Hallenbad, das Freibad und die Eissporthalle. An einer Stelle, an der sich der Aubach im Hochwasserfall in die Breite ausdehnen könnte, sollen zum Bau der Halle 7.000 Kubikmeter Erdreich aufgeschüttet werden. Wie aus der Presse zu erfahren war, hält der Bürgermeister weiter an dem Vorhaben fest. Sowohl die Bundes- als auch die Thüringer Landesregierung haben vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse mehrfach erklärt, dass für einen vorsorglichen Hochwasserschutz "den Flüssen mehr Raum gegeben werden müsse".
1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für laufende und geplante Bauvorhaben in Gebieten, die im Juni 2013 vom Hochwasser betroffen waren?
3. Für welche weiteren Bauvorhaben in Gebieten in Thüringen, die im Juni 2013 vom Hochwasser betroffen waren, sind bereits Fördermittel geflossen?
4. Welche Auswirkung hat die Erarbeitung des von der Landesregierung für 2015 angekündigten Landesprogramms Hochwasserschutz auf geplante
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan. Bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten wie folgt:
Zu Frage 1: Für das nach § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes ausgewiesene Risikogebiet wird ein Landesprogramm Hochwasserschutz aufgestellt. Das Landesprogramm ist eine Programmplanung von Land und Kommunen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes in allen Risikogebieten. Es zeigt u.a. auf, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Zeitraum von 2015 bis 2021 in diesen Gebieten beabsichtigt sind.
Inwieweit sich daraus oder aus neueren Erkenntnissen aufgrund der aktuellen Ereignisse Folgerungen für konkrete Baumaßnahmen ergeben, kann heute noch nicht beurteilt werden.
Zu Frage 2: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Bauvorhaben möglichst nicht in Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserausgleichsflächen errichtet werden sollen. Der von der Stadt Greiz geplante Bau einer Sporthalle betrifft ein Gebiet, das durch das Hochwasser dieses Jahr überschwemmt wurde. Der Fördermittelbescheid zum Bau der Sporthalle wurde deutlich vor dem Hochwasserereignis übergeben. Zu diesem Zeitpunkt war dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit nicht bekannt, dass die für die Bebauung vorgesehene Fläche als Hochwassergefahrengebiet einzustufen ist.
Zu Frage 3: Bisher sind Mittel nach der Gemeinsamen Richtlinie des Thüringer Innenministeriums und des Thüringer Finanzministeriums zur Gewährung der Soforthilfe Thüringen für Kommunen und der Gemeinsamen Richtlinie des Thüringer Innenministeriums und des Thüringer Finanzministeriums zur Gewährung der Soforthilfe Thüringen für private Haushalte und Kleinunternehmen ausgereicht worden. Die Umsetzung erfolgt für die Kommunen vor Ort. Das Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für freie Berufe ist bereits am 17. Juni 2013 angelaufen und erste Bewilligungen sind erfolgt. Die Umsetzung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Im Bereich der Soforthilfen für Kommunen muss die Verwendung der Mittel bis zum 31. August dieses Jahres, im Bereich der Soforthilfe für private Haushalte und Kleinunternehmen muss der Abschluss der Mittel bis zum 30. September dieses Jahres gegen
über dem Thüringer Landesverwaltungsamt nachgewiesen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Landesregierung noch keine belastbare Information zu den im Einzelnen geförderten Maßnahmen vor. Fördermittel zur Wiederaufbauhilfe wurden noch nicht ausgereicht, da sich die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen sowohl im Verhältnis zum Bund als auch landesintern derzeit noch in Abstimmung befinden.
Zur Frage 4: Das „Landesprogramm Hochwasserschutz“ wird für die nach § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes ausgewiesenen Risikogebiete aufgestellt. Die Auswirkungen auf geplante Bauvorhaben ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Danach sind für die Risikogebiete gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage eines Hochwassers mit einem statistischen Wiederkehrintervall von 100 Jahren auszuweisen bzw. vorläufig zu sichern. In diesen Gebieten gelten die besonderen Schutzvorschriften des § 78 Wasserhaushaltsgesetz. Danach sind unter anderem in Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete und die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen verboten. Bauleitpläne, die diese Risikogebiete betreffen, haben die sich hieraus ergebenden raumplanerischen und wasserrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, gleich beide. Frau Staatssekretärin, erste Bitte oder Frage wäre: Wie definieren Sie denn „möglichst nicht“ bei der Beantwortung der Frage 2?
Die zweite Frage: Kann man das so zusammenfassen, dass laufende oder geplante Bauvorhaben überhaupt nicht gestoppt werden oder gar nicht infrage gestellt werden und man abwartet bis 2015, was auf dem Tisch liegt, und dann entschieden wird, ob diese Bauvorhaben vielleicht hätten nicht realisiert werden können oder dürfen?
Nein, Herr Dr. Augsten, wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt Vorhaben, die genehmigt sind, und Vorhaben, die nicht genehmigt sind, unterscheiden. Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist die momentane Situation des Rechtsrahmens. Das ist an der Stelle auch für die Sporthalle in Greiz mit Sicherheit der Ausgangspunkt, dass das Vorhaben heute über eine rechtsgültige Genehmigung verfügt und das Hochwasser, was eingetreten ist, zwar eine bestimmte Situation beschreibt, aber ob daraus
resultierend ein Hochwasserschutzgebiet oder nach Wasserhaushaltsgesetz zukünftig ein zu schützender Raum wird, das bleibt dieser Untersuchung vorbehalten, weil die Ergebnisse dort einfach einfließen müssen, auch näheren Untersuchungen unterzogen werden. Nicht jeder irgendwann mal überschwemmte Bereich ist automatisch ein zu schützender Raum.
Das habe ich versucht, auch mit der Antwort jetzt zu tun. Wir verhandeln momentan ja auch die Frage der Aufbauhilfe auf Bundesseite, bei der wir schauen, welche Maßnahmen wie entschädigt werden auf der Basis dieser Aufbauhilfe. Ziel ist es auch, gegebenenfalls zu regeln, Vorhaben aus schützenswerten Räumen umzulenken, auch in diesem Rahmen umzulenken und in Form von Ersatzstandorten anzubieten. Aber ob uns das an jeder Stelle gelingen wird, das ist den aktuellen Diskussionen zu überlassen.
Die Risikoklassifizierungen - HQ 100 und HQ 50 haben ja im Bauausschuss auch eine Rolle gespielt. Anschließend an die Beantwortung der Nachfragen meines Kollegen: Was müssten denn für Faktoren eintreten, um die zu überarbeiten bzw. hat die Landesregierung vor, diese Klassifizierung möglicherweise zu verändern angesichts der zeitlichen Kürze des Eintritts von Hochwasser?
Die Frage würde ich noch einmal an das zuständige Ressort mitnehmen, denn - wie gesagt - im Rahmen dieser Landesprogrammerstellung für den Hochwasserschutz kommen diese Dinge ja alle auf den Prüfstand und insofern kann ich Ihnen nicht sagen, ob wir da zu veränderten Entscheidungen kommen oder zu einer veränderten Empfehlung oder ob wir bei der jetzigen Definitionsfrage bleiben. Das bleibt den Untersuchungen überlassen.
das Aubachtal Überschwemmungen hat, gibt es genau beim Bau dieser Sporthalle Nachbesserungen. Der Bau selbst wird jetzt um 750.000 € teurer - ich sage, 3.750.000 € sind die Kosten noch vor dem ersten Spatenstich. Das wurde auch der Bevölkerung mitgeteilt? Es gibt da natürlich ganz großen Unmut und meine klare Frage: Ist genau das nicht fördermittelschädlich?