Die Frage der überörtlichen Prüfung haben wir thematisiert, da war das Haushaltsbegleitgesetz noch gar nicht abgeschlossen, da haben wir den Änderungsantrag mit CDU und SPD auf den Weg gebracht. Ich habe noch in der Begründung hier am Platz gesagt und auch öffentlich kundgetan, dass die Frage der überörtlichen Prüfung eine Debatte notwendig macht. Der Hof hat für sich Entscheidungen getroffen, wie er aus finanziellen Gründen eine Umstellung macht, das obliegt dem Hof. Aber die Fragen, ob wir die überörtliche Prüfung in Zukunft eventuell nach dem bayerischen Modell mit einer Prüfkammer ausstatten oder im Hof etablieren oder der Hof dafür andere Ausstattung bekommt, das sind doch Fragen, die muss man erst mal gründlich debattieren.
Herr Kollege Barth, dass Sie es nicht verstehen, habe ich ja verstanden. Ich versuche nur zu erläutern, warum wir von Anfang an die Diskussion führen wollten.
Beide Fraktionen, FDP und GRÜNE, unterstellen ja, es hätte gar keine Diskussion gegeben. Und darüber wundere ich mich, dass uns Parlamentarier vorhalten, dass wir etwas parlamentarisch debattie
Den einen habe ich gerade genannt, der zweite ist die Verkleinerung des Rechnungshofs, des Kollegialorgans. Das ist eben nicht einfach nur eine Kostengröße, die eingespart wird. Und es ist auch untauglich, andere Rechnungshöfe, die deutlich mehr Personen im Kollegialorgan haben, als Begründung heranzunehmen, dass die uns sagen, vier ist die richtige Zahl. Da sage ich, die mögen sich an die eigene Nase fassen, wenn in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz vier die richtige Zahl ist, sollen sie das dort machen. Die Frage, die wir hier diskutieren, ist, haben wir ein Präsidialorgan oder ein Kollegialorgan. Der Gesetzgeber Thüringer Parlament hat ein Rechnungshofgesetz geschrieben, das von einem Kollegialorgan ausgeht, das heißt,
jeder in dem Rechnungshof hat das gleiche Recht. Es geht gar nicht darum, dass wir uns in den Prozess des Rechnungshofs einmischen, sondern die von uns Berufenen oder von uns Vorgeschlagenen und dann Berufenen oder die vom Hof als Direktoren Benannten, diese Personen haben alle das gleiche Recht. Das hat auch so lange funktioniert, solange die Zahl größer als fünf war, weil da nämlich die Regelung - und da, Frau Siegesmund, empfehle ich einfach mal einen Blick in das Gesetz, § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 3.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind nicht der Einzige, der das gelesen hat.)
Frau Siegesmund, Sie unterstellen doch einfach, wir hätten gar nicht diskutiert. Dann lehnen Sie sich zurück und wollen gar nicht hören, was ich sage.
§ 10 Abs. 2 sagt: Das Letztentscheidungsrecht hat der Präsident. Das ist bei einem größeren Gremium kein Problem, weil damit das Letztentscheidungsrecht lediglich ein Patt auflöst, aber eine Mehrheit an Personen immer notwendig ist, um ein Thema zu bearbeiten oder ein Thema liegen zu lassen, ein Thema zu bremsen oder ein Thema zu beschleunigen. Wir haben nicht zu entscheiden, was der Hof thematisiert oder nicht thematisiert, aber das Kollegialorgan hat es. Und in diesem Kollegialorgan darf es nicht eine einzelne Person geben, die mehr Rechte hat als alle anderen, dann entwerten wir das Kollegialorgan.
Ich komme noch mal auf den § 11 Abs. 3, Frau Kollegin Siegesmund. Der Rechnungshof ist gegliedert in den Hof als Kollegialorgan und die Senate. Die Senate, Frau Kollegin Siegesmund, steht im Gesetz, müssen einstimmig entscheiden. Das haben wir so gewollt. Sie haben es nicht geändert. Nie
mand hat es thematisiert. Eine Änderung tritt ein, wenn der Präsident ganz allein entscheidet - § 11 Abs. 3 -, ich trete dem Senat bei. Er entscheidet das ganz allein, nicht sein Kollegialorgan. Und wenn er beitritt nach § 11 Abs. 3, dann gibt es die Einstimmigkeit nicht mehr. Das heißt, selbst wenn er überstimmt wird, kann er anschließend das Kollegialorgan anrufen und dort entscheidet seine Stimme ganz allein letztendlich darüber, ob das, was eben noch Mehrheitsmeinung oder einheitliche Meinung im Senat war, noch gilt oder nicht. Darüber haben wir, Herr Präsident, bei Ihnen mit dem ganzen Hof debattiert, genau über diese Frage. Bei der Debatte haben wir ausdrücklich gesagt, es geht um keinen einzigen der Menschen, weder um Herrn Dette noch Herrn Braun, noch Herrn Gerstenberger, um niemanden im Hof. Es geht um das Prinzip und dieses Prinzip hat der Gesetzgeber zu entscheiden. Jetzt so zu tun, als gäbe es überhaupt keinen Grund, irgendetwas zu entscheiden, weil durch die Verkleinerung von fünf auf vier, von sieben auf fünf war es kein Problem, weil die Mehrheitsentscheidung im Fünfergremium immer noch eine Mehrheit von Personen war. Deswegen entpuppt sich das Gesetz als fehlerhaft, weil dort die Direktoren in Zahlen nicht drin sind, weil diese Direktoren immer auf das Haushaltsbegleitgesetz und auf den Stellenplan des Landes reduziert sind. Das ist ein Fehler, den haben wir gemacht. Und jetzt korrigieren wir ihn, indem wir reinschreiben, die Zahl 3 kommt in den Gesetzestext. Damit ist geklärt, dieser Hof kann nicht, um seine Kollegialverfassung nach innen zu behalten, kleiner als fünf werden. Und da ist, Frau Kollegin Siegesmund, Demokratie eben nicht ein Fiskalthema. Das meinte die Formulierung von Kollegen Blechschmidt, als er sagte, die Vizepräsidenten und nicht die Person, sondern die Funktion der Vizepräsidenten hat Geld gekostet, hat dem Landtag richtig Geld gekostet. Und Sie haben es angemahnt, dass Demokratie nicht am Geld scheitern darf.
Deswegen haben wir uns auch mit Ihnen und der FDP dafür entschieden, dass die Vizepräsidenten eingerichtet werden, obwohl die Frage, ob wir wirklich vier Vizepräsidenten brauchen, hinlänglich debattiert werden könnte. Das spielt aber keine Rolle, wir haben uns Ihren Argumenten angeschlossen. Das meint die Frage, ob Demokratie Geld kosten kann oder nicht. Und die Frage, um die es uns geht, ist die Frage, soll der Rechnungshof ein Präsidialamt oder ein Kollegialorgan sein. Und diese innere Demokratie, weil neben dem Parlament Landtag ist der Rechnungshof in sich autonom und diese innere Autonomie bedarf auch einer demokratischen Grundlage, einer inneren demokratischen Grundlage, damit geklärt ist, wann was geprüft wird und wer prüft es und wie wird es vertre
Wir haben mit dem Hof darüber debattiert. Mein Vorschlag war in zwei Richtungen. Also unsere Überlegung waren zwei theoretische Konstruktionen, die will ich hier öffentlich wiederholen, damit sie dann auch jeder nachlesen kann. Die eine war, wir bleiben bei der Zahl drei der Direktoren, um auf fünf zu kommen, damit das Stimmengewicht des Präsidenten wieder so eingeordnet wird, wie er vom Gesetzgeber ursprünglich einmal eingeordnet war. Die zweite Alternative, die wir vorgeschlagen haben, war, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 werden geändert. Das Letztentscheidungsrecht des Präsidenten kommt aus dem Gesetzestext raus und der Beitritt in den Senat - § 11 Abs. 3 - kommt aus dem Gesetzestext raus. Beides haben wir dem Hof vorgestellt. Da hatten wir mit den Kollegen der SPD und der CDU noch nicht darüber geredet. Das war unser Gespräch, das wir im Hof hatten.
Frau Kollegin Siegesmund, Sie können es doch nachlesen, wann das war. Ich versuche, Sie inhaltlich teilhaben zu lassen an dem, wo Sie sagen, es hätte alles gar nicht stattgefunden.
Das Ergebnis unserer Beratung mit dem Hof war, dass wir einerseits die Amtszeit geändert haben und nachdem wir die Amtszeit geändert haben, kommt dann Häme von Ihnen, jetzt hätten wir damit eine Schuld anerkannt oder ich weiß gar nicht was, als ob ein Gesetzgebungsverfahren nicht ein offenes Verfahren wäre. Und dann signalisiert uns der Hof, dass er unsere beiden Varianten so nicht nachvollziehen kann. Sie bleiben bei dem Kostenargument, das heißt, das Doppelstimmrecht soll bleiben und aus Kostengesichtspunkten soll der Direktorposten nicht eingeführt werden. Das halten wir für kontraproduktiv.
Entweder hätte man die Sonderrolle des Präsidenten ändern müssen oder die Zahl 5 muss im Gesetz stehen. Eins von beidem geht nur, damit es nicht ein Präsidialorgan ist, sondern ein Kollegialorgan ist und bleibt, was der Gesetzgeber immer gewollt hat. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Debatte und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6345 ab. Frau Abgeordnete Siegesmund, Sie hatten namentliche Abstimmung verlangt. Dann treten wir in die namentliche Abstimmung ein und ich bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten.
Konnte jeder seine Stimmkarte abgeben? Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir haben ein Abstimmungsergebnis zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 6345. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 7 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 72. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1).
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/6339 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zum Änderungsantrag. Ich frage, wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? Ich sehe Zustimmung bei der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmen die Fraktion der FDP und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und SPD in der Drucksache 5/5603 in ZWEITER BERATUNG unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/6339. Hier, glaube ich, war wieder namentliche Abstimmung gewünscht. Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung und ich bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich frage noch einmal. Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Deswegen bitte ich um Auszählung der Stimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und SPD in der Drucksache 5/5603 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/6339. Es wurden 76 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 64, mit Nein 12 Abgeordnete. Damit ist der Ge
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben.
Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB II) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5668 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/6310
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in der Ducksache 5/5668 wurde am 14. Februar 2013 in den Thüringer Landtag eingebracht, beraten und durch Beschluss des Thüringer Landtags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 16. April dieses Jahres, in seiner 44. Sitzung am 11. Juni 2013 und in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2013 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Landtagsverwaltung hat im Anschluss daran eine Synopse der im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen in der Vorlage 5/3620 erstellt. Die Anzuhörenden haben in ihrer Stellungnahme einige Änderungswünsche vorgebracht, die im Wesentlichen aufgenommen wurden und in einen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen in Vorlage 5/3730 mündeten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat empfohlen, den Gesetzentwurf
der Landesregierung mit den in der Vorlage 5/3736 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses trägt die Drucksachennummer 5/6310.
Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 4. Juli 2013 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit empfohlenen Änderungen anzunehmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.