Protocol of the Session on July 11, 2013

ten würde. Das ist die Realität und das müssen Sie den Beamtinnen und Beamten, die hier draußen vor der Tür standen, die uns geschrieben haben, erklären, wie diese Ungerechtigkeit zustande kommt. Es ist daher auch folgerichtig, dass neben dem DGB und den Einzelgewerkschaften sich auch der Thüringer Beamtenbund an uns gewandt hat und uns seine Auffassung zu dem Gesetzentwurf mitgeteilt hat. Er sagt: „Eine Anpassung an den Kaufkraftverlust ebenso wenig wie eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben.“ Das ist die Stellungnahme vom 7. Juni 2013, Sie haben sie alle bekommen.

In der Beratung zu dem Antrag meiner Fraktion im Mai dieses Jahres hat meine Kollegin Sabine Berninger die Gründe genannt und vorgetragen, die für eine inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses sprechen. Ich möchte die noch mal in fünf Punkten wiederholen:

1. Bei der Tariferhöhung handelt es sich allenfalls um einen Ausgleich der Teuerungsrate, nicht aber um tatsächliche Lohnerhöhung.

2. Eine Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ist gesetzlich vorgeschrieben.

3. Ein Auseinanderdriften - auch kein zeitweiliges der Vergütung von Angestellten und Beamten darf nicht zugelassen werden.

4. Faire Bezahlung für geleistete Arbeit, auch als Anerkennung und Motivation bevorstehender Umbruchprozesse im öffentlichen Dienst, zum Beispiel im Rahmen einer funktionalen Verwaltungsreform, und wir betonen auch den Zusammenhang zwischen Nettolohnerhöhung und Stärkung der Binnennachfrage als volkswirtschaftliche Größe.

Einzig als Argument in der Debatte zu unserem Antrag wurden uns die haushalterischen Belange entgegengehalten. Das ist das, was wir heute Morgen eingangs auch bei der Begründung des Gesetzentwurfs gehört haben. Und das vermag uns, das vermag aber vor allem nicht die Betroffenen zu überzeugen.

Und wir wollen - wenn Sie es gerne wollen - auch noch mal auf die Zahlen eingehen. Da wäre zum einen die eingestellte Personalkostenreserve von 3 Prozent in 2013 und im Jahr 2014 von weiteren 3,3 Prozent; zum anderen geht es auf Grundlage der vom Finanzminister vorgetragenen Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 einmalig um die Summe von 45 Mio. €. Eine Summe, die durch die Neuberechnung des jährlichen Länderfinanzausgleichs ohne Weiteres gedeckt wäre.

Umso wichtiger ist es - er wird ja sicherlich auch jetzt gleich noch sprechen - dass der Thüringer Landtag das ernsthaft umsetzt, was Kollege Pidde

in der Beratung im Mai hier gesagt und angekündigt hat und an dem wir dann auch den weiteren Fortgang der Gesetzesberatung messen werden. Er hat gesagt: 1. Die Landesregierung unterbreitet lediglich einen Vorschlag. Entscheiden wird das Parlament.

Daran haben wir Zweifel. Da gibt es den einen oder anderen kleinen Dämpfer in der Vergangenheit, wo wir das Gefühl haben, dass das Parlament nicht souverän ist und vor allem auch dann nicht souverän, wenn entsprechende Fachberatungen in den Innenausschüssen durch entsprechende Stellungnahmen eigentlich eine Novellierung des Gesetzentwurfs vorsehen müssten.

Zweitens hat er gesagt: Im Haushalts- und Finanzausschuss werden die Kosten des Regierungsvorschlages unter die Lupe genommen, ebenso die Kosten eines zeitlichen Vorziehens der Besoldungserhöhung, und mit den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats abgewogen. Das hoffe ich tatsächlich, dass das im HuFA dann auch passiert. Denn eines vermögen wir als Prinzip der Politik im Gegensatz zu Herrn Piddes SPD nicht anerkennen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung bereits jetzt schon kein schlechter Kompromiss ist, weil der Finanzminister am Ende einverstanden war. Das ist zu wenig als Argument. Wir sind wie der DGB davon überzeugt, dass die zum Teil unwürdige Diskussion über die Arbeit von Beamtinnen und Beamten in Thüringen beendet werden muss und eine Garantieerklärung abgegeben wird, das jeweilige Tarifergebnis für die Angestellten zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Mittelfristig - und das sagen wir auch immer wieder, weil wir auch da an der Stelle nicht missverstanden werden wollen - brauchen wir natürlich davon unabhängig eine Diskussion über Angemessenheit und Zeitgemäßheit eines Beamtentums und wir müssen uns der Frage nach einem sozialen Ausgleich zwischen niedrigen und höheren Lohn- und Besoldungsgruppen öffnen. Nur dieser Gesetzentwurf ist der falsche Anlass für diese beiden notwendigen Diskussionen.

Wir werden nach der Anhörung der Gewerkschaften, Berufsvertretungen und des Beamtenbundes im Haushalts- und Finanzausschuss die Gelegenheit haben, als Parlament souverän zu entscheiden, ich hoffe für die Beschäftigten, für die Beamtinnen und Beamten und gegen eine falsche, weil inhaltsleere Politik, die mit dem Rechenschieber entscheidet. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Renner. Darf ich das so verstehen, dass Sie beantragen, den Ge

(Abg. Renner)

setzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen?

Danke. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Barth für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wir haben ja im Mai schon einmal über das Thema Tarifangleichung gesprochen. Damals war ungefähr auch der Zeitpunkt, als der Referentenentwurf der Landesregierung in die Anhörung gegeben worden ist, über den wir heute die erste Beratung haben. Inhaltliche Änderungen zu den damals schon bekannten Zahlen hat es nicht gegeben. Die Besoldung der Thüringer Beamten soll zum 1. Oktober dieses Jahres um 2,45 Prozent und zum 1. August nächsten Jahres nochmals um 2,75 Prozent anwachsen. Da sind die jeweils 0,2 Prozent schon abgezogen, die der Minister auch schon dargestellt hat. Ich will das vorweg sagen, Herr Minister, für meine Fraktion begrüße ich es zunächst einmal ganz außerordentlich, dass die Landesregierung genau das, was Sie dargestellt haben von Nordrhein-Westfalen, eben nicht tut, weil ich dieses Vorgehen, dass man dauerhaft sozusagen die Unterschiede zwischen den einzelnen Laufbahnen nivelliert, dass man dauerhaft ganze Laufbahngruppen von Tariferhöhungen ausschließt, dass das aus unserer Sicht ausdrücklich nicht der richtige Weg sein kann. Ich sage das noch zu den zeitlichen Verzögerungen der Übernahme. Aber das ist natürlich eine ganz andere Auswirkung so eine dauerhafte Nichtübernahme, die sich ja dann auch durchzieht durch die ganzen Erwerbsbiografien, bis dann natürlich auch zu den Pensionen und die natürlich auch ein Stück weit das Mehr an Ausbildung, was man in eine höhere Dienstlaufbahn dann auch investiert, entwertet. Also diese Form der Nivellierung ist auf jeden Fall nicht der Weg, wie man mit den Beamten insbesondere in den höheren Laufbahngruppen umgehen kann unserer Meinung nach. Dass Frau Kraft an der Stelle auch ausdrücklich Wahlbetrug begeht, weil sie im Wahlkampf etwas ganz anderes versprochen hat, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, zunächst zu diesen 0,2 Prozent Vorwegabzug, die stehen im Gesetz, der Minister hat das dargestellt, das ist im Grundsatz auch alles richtig. Nur, ob das wirklich alles so furchtbar sinnvoll ist mit Blick auf die Zahlen, die im Raum stehen, da will ich einmal ein Fragezeichen

dran machen. Wir haben ja voriges Jahr oder vor zwei Jahren, ich meine, voriges Jahr ist es gewesen, hier im Haus einen Pensionsbericht vorgelegt bekommen auf Antrag meiner Fraktion. Und wenn man sich die Zahlen ansieht, auch die Szenarien, die dort gerechnet sind, dann werden die natürlich ein Stück weit pulverisiert, weil Sie dort auch mit Tariferhöhungen rechnen, die von dem, was jetzt beschlossen worden ist, schon weit übertroffen werden. Das heißt, wenn man das einmal linear weiterrechnet, sind wir weit jenseits der 800 Mio., die sozusagen dort als Worst Case gerechnet worden sind, die uns in 20 Jahren hier als Belastung jedes Jahr erwarten. 800 Mio., das sind dann etwa 10 Prozent, wenn es gut kommt, des Landeshaushalts, wenn es schlecht kommt vielleicht sogar noch ein bisschen mehr, je nachdem, wie hoch der Landeshaushalt sein wird. Wenn ich mir dann einmal anschaue jetzt, 0,2 Prozent der Erhöhung, das sind für 2013 und 2014 in der Summe 130.000 €, die wir da einzahlen. Ob das jetzt ein nennenswerter Beitrag ist dazu, dass wir in 20 Jahren jedes Jahr 800 Mio. € dann entsprechend in die Pensionen steuern können, also wie gesagt, mal ein Fragezeichen dran, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Diese dramatischen Zahlen, wie ich finde, zeigen aber, dass die Personalkosten in der Tat einer der zentralen Punkte auch für solide Finanzen in den kommenden Jahren sind. Für die Beamten selbst hat es jetzt mit der Gesetzesvorlage, um die es jetzt geht, zunächst einmal natürlich spürbare Auswirkungen über die zeitliche Verzögerung. Die Beamten bekommen, ich hatte es gesagt, zum 1. Oktober dieses Jahres und zum 1. August nächsten Jahres die beiden Anpassungen, die für die Tarifangestellten jeweils zum 1. Januar erfolgen. Neben der grundsätzlichen Frage, ob diese zeitliche Verzögerung grundsätzlich berechtigt oder begründet ist, muss man natürlich auch mal die Frage stellen: Warum ist das denn in den beiden Jahren so unterschiedlich? Warum macht man es denn nicht in beiden Jahren zum Beispiel zum 1. Oktober?

(Beifall FDP)

Weil die Beamten, so würde ich mal als böser Oppositionspolitiker vermuten, nächstes Jahr vor der Landtagswahl, also zum 1. August, auf ihren Kontoauszügen noch sehen sollen, dass die Erhöhung dann dort auch endgültig endlich angekommen ist?

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.)

Nein, natürlich nicht, nein, ganz bestimmt nicht. Das ist eine ganz böse Oppositionsvermutung. Aber es hat sie auch hier noch keiner entkräftet.

(Beifall FDP)

(Vizepräsidentin Hitzing)

Dass man in diesem Jahr dann entsprechend eben noch zwei Monate länger sparen kann, wir reden immerhin etwa über 3 Mio. € im Monat, auch das wird vermutlich jeder weit von sich weisen, aber wie gesagt, es hat niemand was anderes begründet und deswegen stelle ich das hier einmal einfach als bösartige Behauptung so in den Raum.

Nächster Punkt: Dass kein Nachtragshaushalt gebraucht wird ist insofern erstaunlich, weil es ja nicht um Peanuts geht. Wir reden immerhin - wir müssen das für die Angestellten mit dazurechnen - für 2013/2014 für die Angestellten über 95 Mio. €, das war die Berechnung aus den Pressemitteilungen des Ministeriums, und für die Beamten macht es in den beiden Jahren noch einmal 66 Mio. € aus, also 160 Mio. € in den beiden Jahren, die wir aus dem Haushalt rausschwitzen. Der Minister hat ein bisschen Vorsorge getroffen, indem er 1 Prozent schon vorher mal reingerechnet hatte. Er hat sich ein paar Personalverstärkungsmittel in den Haushalt eingestellt und er hat natürlich auch noch eine Rücklage im letzten Jahr gebildet, die ihm das ermöglicht. Worauf ich hinaus will, ist nur, dass meine Behauptung, die ich auch in den Haushaltsberatungen aufgestellt habe, dass in dem Haushalt tatsächlich viel Luft drin ist, offenkundig richtig war.

(Beifall FDP)

Das sieht man im Übrigen auch in vielen anderen Dingen, die in dem Haushalt drin sind. Neben den tausend Dächern und den tausend blauen Heftchen aus dem Hause von Herrn Machnig und Gutachten für Roland Berger haben wir uns ja auch gestern schon mal darüber unterhalten, dass auch für im einstweiligen Ruhestand befindliche junge Staatssekretäre - Anwesende sind ausgeschlossen - üppige Versorgungsmittel in dem Haushalt sind und einfach so durchgehen.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Die Beto- nung lag auf „jung“.)

Die Betonung lag auf „jung“ - genau. Ganz bemerkenswert fand ich oder finde ich, Herr Minister, darüber müssen wir im Ausschuss dann auch noch mal reden, wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, Punkt C - Alternativen: keine. Da musste ich lachen, muss ich sagen. Denn Alternativen gibt es natürlich jede Menge. Sie wollen keine Alternativen, das ist die Wahrheit. Aber man hätte natürlich schon dort wenigstens sich die Mühe machen können, mal reinzuschreiben und mal auszurechnen, was kostet denn die Übernahme, wenn ich sie wirklich zum 1. Januar mache. Denn das ist natürlich eine Alternative. Was kostet denn die Übernahme, wenn ich sie komplett zum 1. August in beiden Jahren mache oder zum 1. Oktober in beiden Jahren. Das ist natürlich eine Alternative. Also bei Alternativen „keine“ zu vermerken, das finde ich mindestens mal bemerkenswert. Ein bisschen mehr Mühe, fin

de ich, kann man sich in den Ministerien an der Stelle schon machen.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Das machen wir dann in den Ausschussberatun- gen.)

Nein, das ist ein Gesetzentwurf, Herr Minister. In den Ausschussberatungen werden wir das natürlich beraten, aber es ist Ihr Gesetzentwurf. Wenn Sie da hineinschreiben, keine Alternativen, dann suggerieren Sie etwas, was aber tatsächlich einfach nicht gegeben ist. Das ist so, das hat mit den Ausschussberatungen schlicht und ergreifend nichts zu tun.

(Beifall FDP)

Solide Staatsfinanzen, das ist nun ein Punkt, der wahrscheinlich auf die Beamten zukommt. Solide Staatsfinanzen sind die Voraussetzung dafür, dass man einen Gestaltungsspielraum hat, dass man einen Handlungsspielraum hat, der es auch ermöglichen würde, die Tarifanpassung für die Beamten auch jeweils zum 01.01. zu machen. Unser südliches Nachbarland Bayern, regiert von einer Koalition aus CSU und FDP, macht die Übernahme jeweils zum 01.01., weil man natürlich in den letzten Jahren den Schuldenabbau und die Haushaltskonsolidierung entsprechend entschieden auch vorangetrieben hat. Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen, die es selbst mit der eingangs erwähnten kruden Regelung, so würde ich es mal sagen, nicht schaffen, einen verfassungsmäßigen Haushalt auf die Beine zu stellen, ist es in Bayern aufgrund einer ordentlichen Haushaltslage wegen einer ordentlichen Haushaltsführung eben möglich, die Übernahme zum 1. Januar zu machen. Die Thüringer Beamten werden vermutlich ihren Teil beitragen müssen zur Haushaltskonsolidierung, indem die Übernahme zwar im Ergebnis eins zu eins, aber eben mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgt. Das ist für die Beamten unerfreulich, aber ich hoffe, dass es zumindest gelingt, so weit Vernunft einziehen zu lassen, dass wir im Ausschuss uns vielleicht noch darüber verständigen können, wenigstens die Erhöhung in diesem Jahr auch auf den 1. August vorzuziehen, um zumindest in dieser Regelung eine gewisse Konstanz hineinzubringen, damit sich meine böse Oppositionsvermutung, dass es nur mit dem Wahlkampf zu tun hat, vielleicht doch als falsch erweist. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Pidde für die SPD-Fraktion.

(Abg. Barth)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestern und nicht erst gestern hagelte es massiv Kritik der Gewerkschaften und Frau Kollegin Renner hat die Demonstration und die Übergabe der Unterschriftenlisten hier schon erwähnt. Ich möchte aber das, was sie und auch Herr Barth gesagt haben zum Vorschlag des Finanzministers erst einmal zurückweisen. Der Finanzminister hat seine Arbeit gemacht und er hat hier einen ordentlichen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Beifall CDU)

Jetzt sind wir an der Reihe und bisher haben die wenigsten Gesetze ohne Veränderung den Landtag wieder verlassen. Jetzt sind wir an der Reihe, das, was der Finanzminister uns vorgelegt hat, zu beraten und zu bewerten. Vorgeschlagen von der Regierung ist eine ordentliche Erhöhung der Bezüge für die Beamten, Richter, Anwärter, Versorgungsempfänger. Die Summen sind genannt worden: Zum 1. August 2013 2,65 Prozent mehr und zum 1. August 2014 2,95 Prozent. Die 0,2 Prozent, die davon abgehen für den Pensionsfond, sind auch schon genannt worden. Darüber hinaus werden die Besoldungsanpassungen auf die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung sowie bestimmte Erschwerniszulagen übertragen. Das ist die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, nur die Anpassungsschritte erfolgen zeitverzögert. 2013 macht das neun Monate und 2014 wird vorgeschlagen, sieben Monate verzögert. Das ist eine reale Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Angestellten. Das ist Fakt.

Meine Damen und Herren, ich verstehe auch nicht die Kritik, dass dem Finanzminister hier vorgehalten wird, er rechne die Kosten vor. Es handelt sich doch um eine erhebliche Erhöhung der Personalkosten und ich sehe es als seine Pflicht an, dass er uns auch die Kosten, die das Ganze bereitet, hier vorlegt. Wenn wir mal sehen, für die 31.000 Beamten, Richter und Anwärter und die 5.000 Versorgungsempfänger in Thüringen, Herr Minister Voß hat es schon gesagt, was das in den einzelnen Jahren macht, für 2013 und 2014 gemeinsam sind das 66,3 Mio. € Mehrkosten. Wenn wir jetzt noch den Tarifabschluss nehmen für die rund 25.000 Angestellten in Thüringen, bei denen betragen die Mehrkosten im Bereich dieses Doppelhaushalts 95,4 Mio. €, so dass wir insgesamt eine Gesamtbelastung für den Doppelhaushalt von 161,7 Mio. € zusätzlicher Ausgaben haben. Das ist doch ein Fakt, auf den der Finanzminister hinweisen muss. Herr Dr. Voß hat auch über den Tellerrand hinausgeschaut und auch mit anderen Bundesländern verglichen.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: War ja ein kleiner Teller.)